{"id":36923,"date":"2018-01-22T06:25:15","date_gmt":"2018-01-22T05:25:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=36923"},"modified":"2018-01-22T01:45:45","modified_gmt":"2018-01-22T00:45:45","slug":"pflicht-zur-angabe-der-energieeffizienz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/pflicht-zur-angabe-der-energieeffizienz\/","title":{"rendered":"Online-H\u00e4ndler und die Pflicht zur Angabe der Energieeffizienz bei Elektroger\u00e4ten"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_36924\" aria-describedby=\"caption-attachment-36924\" style=\"width: 430px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-36924 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/01\/Fotolia_170303623_XS.jpg\" alt=\"Pflicht zur Angabe der Energieeffizienz\" width=\"430\" height=\"279\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/01\/Fotolia_170303623_XS.jpg 430w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/01\/Fotolia_170303623_XS-90x58.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 430px) 100vw, 430px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-36924\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 fotomek &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Online-H\u00e4ndler m\u00fcssen bei dem Bewerben ihrer Produkte einige gesetzliche Vorgaben beachten. Tun sie dies nicht, drohen Abmahnungen von Mitbewerben wegen Versto\u00dfes gegen das Wettbewerbsrecht.<\/em><\/p>\n<p><em>Hierzu geh\u00f6rt auch die Pflicht zur Angabe der Energieeffizienz. Doch wie hat eine solche Angabe auszusehen?<\/em><\/p>\n<h2>Augen auf beim Online-Verkauf von Elektroger\u00e4ten<\/h2>\n<p>Wer im Online-Handel t\u00e4tig ist, hat so manche gesetzliche Vorgabe zu ber\u00fccksichtigen. Vertreiben Sie beispielsweise Elektroger\u00e4te und gelten dabei als Hersteller (was schneller passiert, als Sie denken), m\u00fcssen Sie diese nach dem <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht\/registrierung-elektrogesetz-die-5-wichtigsten-dinge\">Elektrogesetz registrieren<\/a>. Dies ist nicht die einzige Registrierungspflicht, die es zu beachten gilt. Ab dem 01.01.2019 tritt das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht\/neues-verpackungsgesetz\">neue Verpackungsgesetz<\/a> in Kraft. Versenden Sie Ihre Elektroger\u00e4te in einer Verpackung, so ist auch hier eine Registrierung von N\u00f6ten.<\/p>\n<p>Aber nicht allein die <strong>Registrierungspflichten<\/strong> werden Ihnen auferlegt, Sie m\u00fcssen auch die Energieeffizienzklassen, der von Ihnen verkauften Ger\u00e4te, angeben. Diese Pflicht ergibt sich aus der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV). Nach dieser Verordnung m\u00fcssen die folgenden Ger\u00e4tetypen gekennzeichnet werden:<\/p>\n<ul>\n<li>K\u00fchlger\u00e4te, Heizungen &amp; Klimager\u00e4te<\/li>\n<li>Beleuchtungen<\/li>\n<li>Pkw<\/li>\n<li>Fernseher<\/li>\n<li>Waschmaschinen &amp; W\u00e4schetrockner<\/li>\n<li>K\u00fcchenger\u00e4te (Geschirrsp\u00fcler, Elektroback\u00f6fen &amp; Dunstabzugshauben)<\/li>\n<li>Warmwasserbereiter, Warumwasserspeicher<\/li>\n<li>Staubsauger<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die <strong>Pflichtangaben zur Energieeffizienz<\/strong> dienen letzten Endes dem Schutz der Kaufentscheidung des Verbrauchers.<\/p>\n<h2>Wie hat eine solche Angabe auszusehen?<\/h2>\n<p>Klar ist: Geben Sie die Energieeffizienzklasse nicht an, so versto\u00dfen Sie gegen die Verordnung. Aber selbst, wenn Sie eine Angabe machen, ist Vorsicht geboten:<\/p>\n<p>Geben Sie die Energieeffizienzklasse ohne die entsprechende <strong>Skala der Energieeffizienzklassen<\/strong> an, sieht das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/abmahnfalle-bei-kennzeichnung-von-haushaltsgeraten-bei-angabe-der-energieeffizienzklasse-im-internet-muss-auch-die-skala-angegeben-werden\">OLG Hamm hierin einen Versto\u00df<\/a> gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV).<\/p>\n<p>Sie k\u00f6nnen der gesetzlichen Pflicht zwar mithilfe einer <strong>Verlinkung<\/strong>\u00a0 nachkommen.\u00a0Doch auch bei Verlinkungen m\u00fcssen Sie einige Aspekte beachten. Der BGH hatte sich erstmals im Jahr 2016 mit dieser Thematik zu besch\u00e4ftigen. Die Karlsruher Richter f\u00fchrten hierzu aus, dass die Verbraucher genauere Vergleichsangaben \u00fcber die Leistungen von den betroffenen Ger\u00e4ten erhalten m\u00fcssen. So<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;muss ein Link, mit dem auf die Angabe der Energieeffizienzklasse auf einer anderen Internetseite verwiesen wird, nicht nur r\u00e4umlich in der N\u00e4he der preisbezogenen Werbung angebracht, sondern auch inhaltlich als elektronischer Verweis auf die Angabe der Effizienzklasse zu erkennen sein.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Nach Auffassung der Richter gen\u00fcgt es im Sinne der eben dargestellten Rechtsprechung nicht, wenn Sie den Link allgemein gehalten mit &#8220;Mehr zum Artikel&#8221; bezeichnen (BGH, Urteil v. 6.4.2017, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20159\/16\" title=\"BGH, 06.04.2017 - I ZR 159\/16: Wettbewerbsversto&szlig;: Angabe der Energieeffizienzklasse eines in e...\">I ZR 159\/16<\/a>).<\/p>\n<h2>Potentielle Folgen<\/h2>\n<p>Kommen Sie der gesetzlichen Verpflichtung nicht nach, so drohen Ihnen <strong>Abmahnungen verbunden mit <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheberrecht\/vertragsstrafe-nach-einer-unterlassungserklaerung\">strafbewehrten Unterlassungserkl\u00e4rungen<\/a><\/strong> Ihrer Mitbewerber. Denn die einschl\u00e4gigen Vorschriften der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) sind sogenannte Marktverhaltensregeln.<\/p>\n<p>Versto\u00dfen Sie gegen eine solche Marktverhaltensregeln ist der Tatbestand des Rechtsbruchs gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3a.html\" title=\"&sect; 3a UWG: Rechtsbruch\">\u00a7 3a UWG<\/a> erf\u00fcllt. Ein Versto\u00df gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) stellt damit gleichzeitig einen <strong>Wettbewerbsversto\u00df<\/strong> dar.<\/p>\n<p>Ein Versto\u00df gegen die Verordnung mag wie eine Bagatelle anmuten, doch sprechen, die von den Gerichten festgesetzten, Streitwerte eine andere Sprache. <strong>Streitwerte in H\u00f6he von 30.000 \u20ac<\/strong> sind keine Seltenheit. Sollte eine einstweilige Verf\u00fcgung gegen Sie ergehen, wird jede weitere Zuwiderhandlung mit einem <strong>Ordnungsgeld von bis zu 250.000 \u20ac<\/strong> geahndet.<\/p>\n<p>Warum kann ich \u00fcberhaupt von meinen Mitbewerbern abgemahnt werden? Der Grund hierf\u00fcr liegt nicht nur darin, dass der Verbraucher seine Kaufentscheidung nicht vollst\u00e4ndig informiert treffen kann, sondern auch darin, dass Sie sich einen Vorteil gegen\u00fcber Ihren Konkurrenten schaffen. Die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben ist stets mit Aufwand verbunden. Wer den Aufwand meidet, hat zwangsl\u00e4ufig einen Vorteil.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre bestehenden Online-Angebote genauestens zu \u00fcberpr\u00fcfen. Nur so k\u00f6nnen Sie sicherstellen, dass Sie vor etwaigen Abmahnungen Ihrer Konkurrenten gesch\u00fctzt sind.<\/p>\n<p>Sollte dennoch mal eine Abmahnung bei Ihnen eingehen, sollten Sie nicht &#8220;den Kopf in den Sand stecken&#8221;. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/markenrecht\/lhr-ratgeber-abmahnungen\">Unter diesem Link finden Sie einen LHR-Ratgeber zu den f\u00fcnf gr\u00f6\u00dften Fehlern und gleichzeitig f\u00fcnf besten Reaktionsm\u00f6glichkeiten bei einer Abmahnung.<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Online-H\u00e4ndler m\u00fcssen bei dem Bewerben ihrer Produkte einige gesetzliche Vorgaben beachten. Tun sie dies nicht, drohen Abmahnungen von Mitbewerben wegen Versto\u00dfes gegen das Wettbewerbsrecht. Hierzu geh\u00f6rt auch die Pflicht zur Angabe der Energieeffizienz. Doch wie hat eine solche Angabe auszusehen? 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