{"id":36766,"date":"2018-01-18T06:53:55","date_gmt":"2018-01-18T05:53:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=36766"},"modified":"2018-01-18T18:44:16","modified_gmt":"2018-01-18T17:44:16","slug":"verlinkungspflicht-bei-werbung-mit-testergebnissen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/verlinkungspflicht-bei-werbung-mit-testergebnissen\/","title":{"rendered":"OLG Frankfurt: Keine Verlinkungspflicht f\u00fcr Testergebnisse, diese m\u00fcssen jedoch leicht auffindbar sein"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_36767\" aria-describedby=\"caption-attachment-36767\" style=\"width: 346px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-36767 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/01\/Fotolia_82475057_XS.jpg\" alt=\" OLG Frankfurt BGH Werbung mit Testergebnissen\" width=\"346\" height=\"346\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/01\/Fotolia_82475057_XS.jpg 346w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/01\/Fotolia_82475057_XS-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/01\/Fotolia_82475057_XS-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 346px) 100vw, 346px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-36767\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 pico &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Viele Online-H\u00e4ndler bewerben ihre Produkte mit positiven Testergebnissen<\/em>.\u00a0<em>Muss dabei die genaue Fundstelle angegeben werden oder reicht eine blo\u00dfe Verlinkung auf die Webseite der Testseite aus? \u00a0\u00dcber diese Frage hatten k\u00fcrzlich sowohl das OLG Frankfurt am Main als auch der BGH zu<\/em> <em>entscheiden.<\/em><\/p>\n<h2>Was war geschehen?<\/h2>\n<p>Die Beklagte warb auf ihrer Internetseite f\u00fcr ihren DSL Tarif \u201eDSL StarS\u201c mit einem Testergebnis von Billig-Tarife.de. Dabei wurde der Tarif unter Abbildung des Siegels des Vergleichsportals und der Bezeichnung \u201eG\u00fcnstigstes DSL-Einsteigerangebot\u201c empfohlen.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin hatte die Werbung der Beklagten mit einem Emblem des Vergleichsportals \u201ebillig.tarife.de\u201c als irref\u00fchrend und damit als Versto\u00df gegen das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/wettbewerbsrecht\">Wettbewerbsrecht<\/a> beanstandet, weil es mangels Lesbarkeit an der Angabe einer Fundstelle fehle. Ebenso hatte die Beklagte das Test-Emblem auch mit keinem \u201eMouseover-Effekt\u201c versehen. Bei einem \u201eMouseover\u201c wurde das Emblem beim \u00dcberfahren mit der Maus vergr\u00f6\u00dfert, damit der Verbraucher die darin befindlichen Angaben besser lesen konnte. Zwar wurde die Internetseite &#8220;a.de&#8221; angegeben, jedoch gelang man erst nach langem Suchen auf die Seite mit dem entsprechenden Testergebnis.<\/p>\n<h2>Erste Entscheidung des OLG Frankfurt<\/h2>\n<p>Auch das OLG Frankfurt bem\u00e4ngelte in seiner ersten Entscheidung im M\u00e4rz 2016 sowohl das Fehlen eines \u201eMouseover-Effekts\u201c als auch das Fehlen einer Verlinkung auf die Webseite des Testergebnisses (OLG Frankfurt, Urteil v. 24.3.2017, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20U%20182\/14\" title=\"6 U 182\/14 (3 zugeordnete Entscheidungen)\">6 U 182\/14<\/a>). Ohne \u201eMouseover-Effekt\u201c sei das Emblem f\u00fcr den Verbraucher nur schwer lesbar. Da das Emblem auch nicht verlinkt war, habe sich der Internetnutzer von der Richtigkeit des Testergebnisses nicht \u00fcberzeugen k\u00f6nnen;\u00a0<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/werbung-mit-testergebnissen-ohne-fundstelle-unzulassig\">obwohl bei Werbung mit Testergebnissen immer die Angabe der Fundstelle erforderlich<\/a> ist.<\/p>\n<p>Die Richter des OLG Frankfurt gingen in ihrer Entscheidung allerdings nicht darauf ein, dass die Beklagte ihre Internetseite \u201ea.de\u201c angegeben hatte, auf der weitere Informationen zu finden waren.<\/p>\n<p>Und so kam es, dass der Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof landete. Dieser entschied, dass das OLG Frankfurt den Anspruch der Beklagten auf rechtliches Geh\u00f6r verletzt hatte. Laut BGH habe das OLG Frankfurt sehr einseitig auf das Vorbringen der Kl\u00e4gerin, dass ein Mouseover-Effekt fehle, abgestellt. Der Senat habe keine eigenen Feststellungen bez\u00fcglich der Lesbarkeit des Emblems getroffen. Im \u00dcbrigen reiche die Angabe der Internetseite bei der Online-Werbung mit Testsiegeln grunds\u00e4tzlich aus. Eine Verlinkung sei nicht zwingend erforderlich. Der BGH verwies den Fall daher an das OLG Frankfurt zur\u00fcck (BGH, Urteil v.\u00a08.12.2016, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2088\/16\" title=\"BGH, 08.12.2016 - I ZR 88\/16: Wettbewerbsversto&szlig;. Mangelnde Lesbarkeit der Fundstelle eines Tes...\">I ZR 88\/16<\/a>).<\/p>\n<h2>Keine Meinungs\u00e4nderung bei den Richtern des OLG Frankfurt<\/h2>\n<p>Die Richter des OLG Frankfurt \u00e4nderten ihre Meinung im Ergebnis jedoch nicht. Sie hielten an dem Rechtsversto\u00df fest. Ihrer Ansicht nach gen\u00fcge die Nennung der Webseite nur dann, wenn die Information auch tats\u00e4chlich mit dem zumutbaren Aufwand auffindbar sei. Daran fehle es, wenn in der Werbung zwar eine Internetadresse genannt werde, sich auf der Startseite dieser Internetadresse jedoch weder die Information selbst, noch ein auf Testergebnisse verweisender Men\u00fcpunkt befinde.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Die Beklagte hatte zwar die Webseite des Testergebnisses angegeben, jedoch war das Testergebnis auf der Homepage nur sehr schwer zu finden. W\u00e4re man dort gleich auf die Testseite gesto\u00dfen, h\u00e4tte die Beklagte den Rechtsstreit mit hoher Wahrscheinlichkeit gewonnen.<\/p>\n<p>Daher gilt: \u00a0Auch wenn es keine starren Vorgaben dazu gibt, wie die Auffindbarkeit der Informationen zu Testergebnissen, mit denen geworben wird, ausgestaltet sein muss, \u00a0empfiehlt es sich, dass Testergebnis direkt mit der entsprechenden Werbung zu verlinken, sodass der Leser alle Informationen zum Test unmittelbar finden kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Viele Online-H\u00e4ndler bewerben ihre Produkte mit positiven Testergebnissen.\u00a0Muss dabei die genaue Fundstelle angegeben werden oder reicht eine blo\u00dfe Verlinkung auf die Webseite der Testseite aus? \u00a0\u00dcber diese Frage hatten k\u00fcrzlich sowohl das OLG Frankfurt am Main als auch der BGH zu entscheiden. Was war geschehen? 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