{"id":36562,"date":"2018-01-10T06:58:49","date_gmt":"2018-01-10T05:58:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=36562"},"modified":"2018-01-09T23:30:35","modified_gmt":"2018-01-09T22:30:35","slug":"wetter-app-des-dwd-wird-kostenpflichtig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/wetter-app-des-dwd-wird-kostenpflichtig\/","title":{"rendered":"Die Wetter-App des DWD wird kostenpflichtig"},"content":{"rendered":"
\"DWD
\u00a9 kebox – fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n

Die Wetter-App des Deutschen Wetterdienstes darf nicht mehr kostenlos angeboten werden. Dies haben die Richter des Landgerichts Bonn mit ihrem Urteil vom 15.11.2017 entschieden (LG Bonn, Urteil v. 15.11.201, Az. 16 O 21\/16<\/a>).<\/em><\/p>\n

Das Wetter in Deutschland ist sehr wechselhaft. Zum Gl\u00fcck gibt es n\u00fctzliche Apps f\u00fcr Smartphone, Tablets und Co., die dabei unterst\u00fctzen, die richtige Kleidung f\u00fcr den Tag zu finden.<\/p>\n

Mit der kostenlosen Wetter-App des Deutschen Wetterdienstes (DWD) bekamen die Nutzer nicht nur amtliche Warnungen mitgeteilt, sondern auch allgemeine Informationen \u00fcber das Wetter. Der Deutsche Wetterdienst ist eine teilrechtsf\u00e4hige Anstalt des \u00f6ffentlichen Rechts im Gesch\u00e4ftsbereich des Bundesministeriums f\u00fcr Verkehr und digitale Infrastruktur, \u00a0also eine staatliche Einrichtung.<\/p>\n

Das kostenlose Angebot kritisierte nun das Bonner Unternehmen WetterOnline in seinem Rechtsstreit gegen die Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n

Sachverhalt<\/strong><\/h2>\n

Seit Juni 2015 bietet der Deutsche Wetterdienst eine kostenlose Wetter-App an. Gegen diese App hatte WetterOnline, das auch eine Wetter-App zu Verf\u00fcgung stellt, geklagt.<\/p>\n

Zum einen biete die App des DWD ihre Dienste komplett werbefrei und kostenlos an und zum anderen informiere die App nicht nur \u00fcber amtlichen Warnungen, sondern umfassend \u00fcber das Wetter. WetterOnline sieht daher in dem kostenlosen Konkurrenzangebot des DWD eine steuerfinanzierte Wettbewerbsverzerrung.<\/p>\n

Wirtschaftliche Bet\u00e4tigung des Staates darf den Wettbewerb nicht verzerren<\/h2>\n

Denn w\u00e4hrend andere Anbieter ihre Apps nur mit Werbung oder Geb\u00fchren anbieten k\u00f6nnen, um wirtschaftlich arbeiten zu k\u00f6nnen, kann der DWD seine App mit Steuergeldern finanzieren und ist auf Einnahmen durch das Angebot nicht angewiesen.<\/p>\n

Um zu vermeiden, dass der Wettbewerb aufgrund dieser ungleichen finanziellen Machtverh\u00e4ltnisse, zugunsten einer staatliche Stelle zulasten eines der privaten \u00a0Marktteilnehmer verschiebt, sieht\u00a0\u00a7\u00a06 Abs. 2 S. 1 DWDG vor, dass der\u00a0Deutsche Wetterdienst f\u00fcr die Erbringung seiner Dienstleistungen eine Verg\u00fctung verlangen muss.\u00a0 \u00c4hnlich wie das\u00a0Kartellrecht<\/a>\u00a0sch\u00fctzt die Vorschrift den Wettbewerb als Institution in ihrer Struktur sowie den freien Leistungswettbewerb als solchen.<\/p>\n

Verbot der kostenlosen Wetter-App des DWD<\/strong><\/h2>\n

Das Landgericht Bonn entschied, dass die App des DWD gegen das Wettbewerbsrecht<\/a> versto\u00dfe. Auch der Deutsche Wetterdienst m\u00fcsse f\u00fcr seine App Geld verlangen.<\/p>\n

Zwar erf\u00fclle der DWD mit den Wetterwarnungen seine \u00f6ffentliche Aufgabe, dennoch sei in diesem Fall eine gesch\u00e4ftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrecht anzunehmen, wenn der DWD Dienstleistungen oder Waren im Wettbewerb mit anderen privaten Anbietern anbiete. Er handele damit wirtschaftlich und nicht mehr hoheitlich. Zus\u00e4tzlich werde mit dem App-Angebot des DWD die Bekanntheit und folglich die Marktmacht des Unternehmens gef\u00f6rdert.<\/p>\n

Die Richter des Landgericht Bonn st\u00fctzen sich dabei auf das Gesetz \u00fcber den Deutschen Wetterdienst. Das besagt, dass der Deutsche Wetterdienst eine Verg\u00fctung f\u00fcr seine Dienstleistungen verlangen muss. Kostenlos d\u00fcrfen hingegen nur Informationen sein, die vor gef\u00e4hrlichen Wettererscheinungen oder Radioaktivit\u00e4t warnen. In der WetterApp des DWD befanden sich jedoch auch allgemeine Informationen \u00fcber das Wetter. Diese d\u00fcrfen jedoch nach \u00a7 6 Abs.2 S.1. DWDG nur kostenpflichtig angeboten werden.<\/p>\n

Fazit<\/h2>\n

Damit steht fest: Entweder muss die Wetter-App des DWD kostenpflichtig werden oder darf keine Zusatzinformationen zum Wetter enthalten. Der Deutsche Wetterdienst hat sich offenbar f\u00fcr eine kostenpflichtige Vollversion und eine eingeschr\u00e4nkte kostenlose Version entschieden und die entsprechenden \u00c4nderungen bereits vorgenommen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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