{"id":35880,"date":"2017-11-20T06:50:33","date_gmt":"2017-11-20T05:50:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=35880"},"modified":"2017-11-20T07:49:04","modified_gmt":"2017-11-20T06:49:04","slug":"til-schweiger-veroeffentlicht-private-facebook-nachricht-durfte-er-das","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/social-media-recht\/til-schweiger-veroeffentlicht-private-facebook-nachricht-durfte-er-das\/","title":{"rendered":"Til Schweiger ver\u00f6ffentlicht private Facebook-Nachricht \u2013 Darf der das?!?!"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_35888\" aria-describedby=\"caption-attachment-35888\" style=\"width: 424px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-35888 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/11\/private-Nachrichten-ver\u00f6ffentlichen.jpg\" alt=\"private Nachrichten ver\u00f6ffentlichen\" width=\"424\" height=\"283\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/11\/private-Nachrichten-ver\u00f6ffentlichen.jpg 424w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/11\/private-Nachrichten-ver\u00f6ffentlichen-90x60.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 424px) 100vw, 424px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-35888\" class=\"wp-caption-text\">Scissors \u00a9 art_zzz \u2013 Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p>Letzten Freitag war gro\u00dfer Andrang am Landgericht Saarbr\u00fccken.<\/p>\n<p>Grund war die m\u00fcndliche Verhandlung in einem Rechtsstreit, in dem es (wieder einmal) um die Frage geht, ob Nachrichten, die nicht \u00f6ffentlich verbreitet, sondern nur an einen bestimmten Empf\u00e4nger gerichtet sind, von diesem \u00f6ffentlich gemacht werden d\u00fcrfen. In dem Verfahren wird Til Schweiger von einer AfD-Sympatisantin auf Unterlassung in Anspruch genommen.<\/p>\n<h2>Warum verlassen Sie Deutschland nicht endlich?<\/h2>\n<p>Hintergrund ist eine private Nachricht der Dame nach der Bundestagswahl \u00fcber den Facebook-Messenger des in sozialen Medien bekanntlich sehr offenen und aktiven Til Schweiger:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eSie wollten doch Deutschland verlassen. Warum l\u00f6sen Sie Ihr Versprechen nicht endlich ein. Ihr Demokratieverst\u00e4ndnis und Ihr Wortschatz widern mich an. Mfg.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Anlass der Mitteilung war eine angebliche Ank\u00fcndigung Schweigers (die dieser bestreitet), er werde im Falle eines Einzugs der AfD in den Bundestag Deutschland verlassen.<\/p>\n<h2>\u201ehey schnuffi&#8230;! date!? nur wir beide?!\u201c<\/h2>\n<p>Til Schweiger\u00a0ver\u00f6ffentlichte die Nachricht der Antragstellerin samt Foto und Klarnamen auf seinem Facebook-Profil, dem mittlerweile ca. 1.4 Million Fans folgen und f\u00fcgte den mit zwei nach oben gereckten Daumen und Wassertropfen garnierten Kommentar hinzu, bei dem er auch \u2013 wie \u00fcblich \u2013 nicht mit Satzzeichen geizte:<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" class=\" wp-image-35895 aligncenter\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/11\/Til-Schweiger-Post-1.jpg\" alt=\"\" width=\"260\" height=\"463\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/11\/Til-Schweiger-Post-1.jpg 376w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/11\/Til-Schweiger-Post-1-51x90.jpg 51w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/11\/Til-Schweiger-Post-1-348x620.jpg 348w\" sizes=\"(max-width: 260px) 100vw, 260px\" \/><\/p>\n<p>Die Ver\u00f6ffentlichung der Nachricht gefiel der Frau verst\u00e4ndlicherweise nicht, weswegen sie umgehend eine einstweilige Verf\u00fcgung beim Landgericht Saarbr\u00fccken beantragte.<\/p>\n<h2>Der Verf\u00fcgungsantrag hat Aussicht auf Erfolg<\/h2>\n<p>Der Antrag hat durchaus Aussicht auf Erfolg, auch wenn die urspr\u00fcngliche Nachricht der Saarl\u00e4nderin von einem Mangel an Wertsch\u00e4tzung zeugt, der sich nicht unmittelbar erschlie\u00dft. Der Vorwurf des mangelhaften Demokratieverst\u00e4ndnisses gegen\u00fcber Herrn Schweiger h\u00e4tte unseres Erachtens n\u00e4her erl\u00e4utert werden d\u00fcrfen. Auch scheint bei ihm doch nicht der Wortschatz das Problem zu sein, sondern vielmehr, diesen verst\u00e4ndlich zu artikulieren.<\/p>\n<p>Die Ma\u00dfnahme Til Schweigers, seine Macht auf Facebook auszunutzen und die Dame vor \u00fcber 1 Million Facebooknutzern mit Angabe des vollen Namens der L\u00e4cherlichkeit preiszugeben, d\u00fcrfte dennoch \u00fcber das Ziel hinausgeschossen sein. Dies sogar unabh\u00e4ngig vom zus\u00e4tzlichen Kommentar, den der Richter innerhalb der m\u00fcndlichen Verhandlung als &#8220;anz\u00fcglich&#8221; bezeichnet hatte.<\/p>\n<h2><strong>Private, pers\u00f6nliche Nachrichten sind tabu<\/strong><\/h2>\n<p>Es ist grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssig, private, an einen bestimmten Empf\u00e4nger gerichtete Nachrichten einfach zu ver\u00f6ffentlichen. Dabei spielt es grunds\u00e4tzlich keine Rolle, in welchem Medium und aus welchem Anlass dies geschieht.<\/p>\n<p>In einem Fall aus dem April 2012 hatte Ariane Friedrich, eine bekannte Hochspringerin, zu dem Thema <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/darf-man-angebliche-stalker-bei-facebook-offentlich-machen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schlagzeilen gemacht<\/a>. Sie hatte eine obsz\u00f6ne E-Mail, der offenbar ein Foto des Geschlechtsteiles des Absenders beigef\u00fcgt war, bei Facebook \u00f6ffentlich gemacht und daf\u00fcr nicht nur Zustimmung geerntet.<\/p>\n<p>Das Landgericht K\u00f6ln hatte in einem von uns betreuten Fall bereits im Jahre 2006 (LG K\u00f6ln, Urteil v. 06.09.2006 , Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=28%20O%20178\/06\" title=\"LG K&ouml;ln, 06.09.2006 - 28 O 178\/06: Unautorisierte Ver&ouml;ffentlichung von Emails rechtswidrig!\">28 O 178\/06<\/a>) entschieden, dass ein solches Ver\u00f6ffentlichungsverbot auch f\u00fcr private E-Mails gilt.<\/p>\n<p>Dieser Auffassung hat sich im Jahre 2013 das Hanseatische Oberlandesgericht in einer Beschlussverf\u00fcgung angeschlossen OLG Hamburg, Beschluss v. 20.1.2013, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=7%20W%205\/13\" title=\"OLG Hamburg, 04.02.2013 - 7 W 5\/13: Pers&ouml;nlichkeitsrechtsverletzung: Ver&ouml;ffentlichung einer per...\">7 W 5\/13<\/a>.\u00a0Begr\u00fcndet wurde der Beschluss durch den Senat damit, dass darin eine Verletzung des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts des Verfassers liege. Jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts sei Ausfluss der Pers\u00f6nlichkeit des Verfassers, woraus folge, dass ihm grunds\u00e4tzlich allein die Befugnis zustehe, dar\u00fcber zu entscheiden, ob und in welcher Form seine Aufzeichnungen der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich gemacht w\u00fcrden:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>19.7.2013 \u2013 <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/private-facebook-nachrichten-durfen-nicht-veroffentlicht-werden\">OLG Hamburg: Private Facebook-Nachrichten d\u00fcrfen nicht ver\u00f6ffentlicht werden<\/a><\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Landgericht Frankfurt a.M. (LG Frankfurt, Beschluss v. 27.10.2014, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=2-03%20O%20405\/14\" title=\"2-03 O 405\/14 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">2-03 O 405\/14<\/a>) hat auf den Antrag unserer Kanzlei im Jahr 2014 einem unzufriedenen K\u00e4ufer im Wege einer einstweiligen Verf\u00fcgung verboten, aus dem Zusammenhang gerissene Textstellen aus der E-Mail-Kommunikation mit dem H\u00e4ndler auf einem Bewertungsportal zu ver\u00f6ffentlichen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>12.1.2015 \u2013 <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/lhr-erwirkt-einstweilige-verfuegung-wegen-der-veroeffentlichung-von-geschaeftlichen-e-mails-auf-bewertungsportal\">LHR erwirkt einstweilige Verf\u00fcgung wegen der Ver\u00f6ffentlichung von gesch\u00e4ftlichen E-Mails auf Bewertungsportal<\/a><\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<h2>Hat die Frau sich selbst ge\u00f6ffnet?<\/h2>\n<p>Gegen die Frau spricht im vorliegenden Fall, dass diese den Schweiger-Post Tage danach in einer Facebook-Gruppe selbst gepostet und sich damit \u201egeoutet\u201c hatte. Die Frau, in Verhandlung darauf angesprochen, sagte, sie habe sich auf diesem Weg Hilfe suchen wollen gegen das Mobbing im Netz. Es habe sich im \u00dcbrigen um eine geschlossene Gruppe gehandelt. Schweigers Anw\u00e4ltin wusste allerdings, dass diese Gruppe umfasse mehr als 25000 Leute umfasst und sei zudem eindeutig dem rechten Spektrum zuzurechnen sei.<\/p>\n<p>Dabei k\u00f6nnte es sich um eine so genannte &#8220;Selbst\u00f6ffnung&#8221; handeln.<\/p>\n<p>Es entspricht der Rechtsprechung sowohl des BVerfG als auch des BGH, dass sich niemand auf ein Recht zur Privatheit hinsichtlich solcher Tatsachen berufen kann, die er selbst der \u00d6ffentlichkeit preisgibt (BVerfGE 101, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=NJW%202000,%201021\" title=\"BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653\/96: Caroline von Monaco II\">NJW 2000, 1021<\/a> (1022)- Caroline von Monaco; BGH <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=NJW%202005,%20594\" title=\"BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292\/03: Zur Bildberichterstattung &uuml;ber die Beziehung der Kl&auml;gerin zu de...\">NJW 2005, 594<\/a>- Rivalin von Uschi Glas; BGH, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=NJW%202004,%20762\" title=\"NJW 2004, 762 (3 zugeordnete Entscheidungen)\">NJW 2004, 762<\/a> \u2013 Feriendomizil I; BGHNJW 2004, 766 -Feriendomizil II). Der Schutz der Privatsph\u00e4re vor \u00f6ffentlicher Kenntnisnahme entf\u00e4llt, soweit sich jemand selbst damit einverstanden zeigt, dass bestimmte, gew\u00f6hnlich als privat geltende Angelegenheiten \u00f6ffentlich gemacht werden; die Erwartung, dass die Umwelt die Angelegenheiten oder Verhaltensweisen in einem Bereich mit R\u00fcckzugsfunktion nur begrenzt oder nicht zur Kenntnis nimmt, muss situations\u00fcbergreifend und konsistent zum Ausdruck gebracht werden (BHG <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=NJW%202005,%20594\" title=\"BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292\/03: Zur Bildberichterstattung &uuml;ber die Beziehung der Kl&auml;gerin zu de...\">NJW 2005, 594<\/a> m.w.N.).<\/p>\n<p>F\u00fcr die Rechtswidrigkeit der Ver\u00f6ffentlichung durch Til Schweiger spricht allerdings wiederum, dass die besagte Gruppe nicht \u00f6ffentlich war und lediglich 25000 Mitglieder umfasste. Also um einiges weniger, als die Followerzahl mit 1.4 Million, die Til Schweiger vorweisen kann.<\/p>\n<h2><strong>Praxistipps f\u00fcr Facebook-Nutzer<\/strong><\/h2>\n<p>Die oben erw\u00e4hnte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg stellt klar, was eigentlich jeder wissen sollte: Private Mitteilungen geh\u00f6ren nicht in die \u00d6ffentlichkeit. Dies jedenfalls dann nicht, wenn der Verfasser mit einer solchen Ver\u00f6ffentlichung nicht rechnen muss. Dies ist nat\u00fcrlich dann anders, wenn die Ursprungsmitteilung bereits in einem \u00f6ffentlichen Forum gepostet wurde.<\/p>\n<h2><strong>Statusmeldungen \u201eliken und \u201eteilen\u201c ist o.k.<\/strong><\/h2>\n<p>F\u00fcr Facebook bedeutet das, dass User zum Beispiel Statusmeldungen, bei denen der Leser sogar ausdr\u00fccklich dazu aufgefordert wird, \u201eGef\u00e4llt mir\u201c zu klicken oder diese zu teilen, nat\u00fcrlich auch weiter verbreiten d\u00fcrfen.<\/p>\n<h2><strong>Statusmeldungen kopieren und an anderer Stelle ver\u00f6ffentlichen ist problematisch<\/strong><\/h2>\n<p>Problematisch wird es allerdings bereits dann, wenn zur Verbreitung einer bestimmten \u00c4u\u00dferung nicht die von Facebook daf\u00fcr vorgesehenen Instrumente (\u201eGef\u00e4llt mir\u201c, \u201eTeilen\u201c) benutzt werden, sondern eine \u00c4u\u00dferung beispielsweise von dort kopiert und an einer v\u00f6llig anderen Stelle ver\u00f6ffentlicht wird. Rechtswidrig w\u00e4re es zum Beispiel, wenn man eine Statusmeldung auf Facebook, die sich in einen bestimmten Meinungsaustausch einf\u00fcgt und damit einen bestimmten Aussagegehalt hat, von dort kopieren und aus dem Zusammenhang gerissen an eine andere Stelle im Internet einstellen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Die beiden Streitparteien wollen sich nun um eine g\u00fctliche Einigung bem\u00fchen. Gelingt das nicht, entscheidet das Gericht diesen Donnerstag. Wir werden berichten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Letzten Freitag war gro\u00dfer Andrang am Landgericht Saarbr\u00fccken. Grund war die m\u00fcndliche Verhandlung in einem Rechtsstreit, in dem es (wieder einmal) um die Frage geht, ob Nachrichten, die nicht \u00f6ffentlich verbreitet, sondern nur an einen bestimmten Empf\u00e4nger gerichtet sind, von diesem \u00f6ffentlich gemacht werden d\u00fcrfen. 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