{"id":35795,"date":"2017-12-06T07:11:39","date_gmt":"2017-12-06T06:11:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=35795"},"modified":"2020-01-09T19:57:49","modified_gmt":"2020-01-09T18:57:49","slug":"5-dinge-die-sie-zum-markenrecht-wissen-muessen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/markenrecht\/5-dinge-die-sie-zum-markenrecht-wissen-muessen\/","title":{"rendered":"5 Dinge, die Sie zum Markenrecht wissen m\u00fcssen!"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-36241 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/12\/Wissen-zum-Markenrecht.jpg\" alt=\"\" width=\"365\" height=\"226\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/12\/Wissen-zum-Markenrecht.jpg 365w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/12\/Wissen-zum-Markenrecht-90x56.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 365px) 100vw, 365px\" \/>Jeder ist schon einmal damit in Ber\u00fchrung gekommen. Die bekanntesten sind sogar zu Gattungsbegriffen geworden: Marken. <\/em><\/p>\n<p><em>Aber was versteht man \u00fcberhaupt unter einer Marke? Was ist das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/markenrecht\">Markenrecht<\/a>?<\/em><\/p>\n<p><em>Vor allem als Unternehmer m\u00fcssen Sie sich mit dieser Thematik auseinandersetzen. Ganz gleich, ob Sie ein b\u00f6rsennotiertes Unternehmen oder ein kleines Start-Up f\u00fchren.<\/em><\/p>\n<p><i>Angefangen in der Phase der\u00a0Planung eines Projekts, \u00fcber die Eintragung bis hin zur Verfolgung von Markenrechtsverletzungen: Es gibt viele Dinge, die es zu beachten gilt. Im Folgenden wollen wir Ihnen einen \u00dcberblick geben. Wir zeigen Ihnen die 5 wichtigsten Dinge, die Sie zu einer Marke wissen m\u00fcssen.<\/i><\/p>\n<div class=\"box \"><div class=\"box__content\">\n<h2>\u00dcbersicht<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"#1\">Eine Marke: Was ist das \u00fcberhaupt?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#2\">Die Eintragung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#3\">Die Markenpflege<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#4\">Verfolgung von Markenrechtsverletzungen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#5\">Einreden<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/div><\/div>\n<h2 id=\"1\">1. Eine Marke: Was ist das \u00fcberhaupt?<\/h2>\n<p>Bei einer Marke handelt es sich um eine gesch\u00fctzte Bezeichnung. Sie k\u00f6nnen eine Marke zur Kennzeichnung f\u00fcr Produkte und Dienstleistungen eintragen lassen. Das Markenrecht wiederum regelt den Schutz der Marken.<\/p>\n<p>Aber es werden nicht nur Kennzeichnungen von Waren und Dienstleistungen gesch\u00fctzt. Markenrechtlichen Schutz k\u00f6nnen auch der Name eines Unternehmens \u2013 sog. <strong>Unternehmenskennzeichen<\/strong> \u2013 sowie Werktitel erlangen. Werktitel sind Begriffe, die f\u00fcr urheberrechtlich gesch\u00fctzte Werke genutzt werden wie bspw. Filme oder Musiktitel.<\/p>\n<p>Die wohl \u00fcblichsten Marken sind <strong>Wort- und Bildmarken<\/strong>, welche auch als Kombination Schutz genie\u00dfen k\u00f6nnen. Zu denken w\u00e4re hier zum Beispiel an Coca Cola und seinen rot-wei\u00df geschwungenen Schriftzug.<\/p>\n<h3>Warum sind Marken wichtig?<\/h3>\n<p>Marken bieten bestimmte Vorteile f\u00fcr Unternehmer. So k\u00f6nnen sie Ihnen dabei helfen sich auf dem Markt zu positionieren und sich von Ihren Konkurrenten abzugrenzen. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen Marken die Basis f\u00fcr neue Innovationen und Waren darstellen.<\/p>\n<p>Auch f\u00fcr Ihre (potentiellen) Kunden bieten Marken Vorteile. Haben Sie erstmal die Marke positioniert, verbinden Ihre Kunden bestimmte Eigenschaften mit Ihrer Marke. F\u00fchren Sie eine Online-Werkstatt f\u00fcr Handydisplays, so sollten Ihre Kunden mit Ihrer Marke Schnelligkeit und Zuverl\u00e4ssigkeit verbinden.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h2 id=\"2\">2. Die Eintragung<\/h2>\n<p>Sie sind zu dem Entschluss gekommen, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/markenrecht\/marke-anmelden\">Ihre Marke eintragen zu lassen<\/a> und haben das das Eintragungsformular schon in der Hand: Vorsicht!<\/p>\n<h3>Vor der Eintragung<\/h3>\n<p>Vor einer Eintragung sollten Sie zun\u00e4chst eine gr\u00fcndliche <strong>Markenrecherche<\/strong> vornehmen.<\/p>\n<p><strong>Warum?<\/strong> Das verraten wir Ihnen gerne. Bei einer Anmeldung pr\u00fcft das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) nicht die so genannten\u00a0<strong>relativen Schutzhindernisse<\/strong>. Mit anderen Worten: Das DPMA \u00fcberpr\u00fcft nicht, ob Sie mit Ihrer Markeneintragung bereits eingetragene Marken von Dritten verletzen.<\/p>\n<p>Im Markenrecht herrscht das <strong>Priorit\u00e4tsprinzip<\/strong>. Frei nach dem Motto &#8220;Wer zuerst kommt, mahlt zuerst&#8221; haben Marken Vorrang, welche vor Ihrer Marke eingetragen wurden. Um unn\u00fctzen Streitigkeiten vorzubeugen, sollten Sie also sorgsam pr\u00fcfen, ob Sie mit Ihrer Eintragung mit einer bereits bestehenden Marke kollidieren.<\/p>\n<p>Beginnen kann man eine Recherche zum Beispiel in unserem <a href=\"http:\/\/www.lhr-markenservice.de\">LHR-Markenportal<\/a> mit der kostenlosen \u00dcberpr\u00fcfung, ob das gew\u00fcnschte Zeichen bereits als Marke oder Domain registriert ist.<\/p>\n<h3>Die Anmeldung<\/h3>\n<p>Ihre vorangehende Markenrecherche kam zu einem positiven Ergebnis? Hervorragend, Sie k\u00f6nnen sich nun an die Eintragung begeben. Die Anmeldung Ihrer Marke erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt und kann sowohl elektronisch \u00fcber die Homepage des DPMA, als auch in Papierform erfolgen.<\/p>\n<p>Sie m\u00fcssen hierbei beachten, dass Sie eine Marke immer f\u00fcr bestimmte Klassen eintragen lassen m\u00fcssen. Betreiben Sie einen Online-Shop f\u00fcr T-Shirts, so k\u00f6nnten Sie Ihre Marke zum Beispiel f\u00fcr die folgenden Klassen eintragen lassen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Klasse Nizza 25<\/strong>: Bekleidungsst\u00fccke; Hemden; Blusen; Hosen; Kopfbedeckungen; Jacken; Kapuzen; M\u00fctzen; Overalls; Pullover; Pyjamas; Sweater; Trikotbekleidung; T-Shirts; Westen; Unterhosen; Unterw\u00e4sche; K\u00e4ppchen; H\u00fcte<\/li>\n<li><strong>Klasse Nizza 40<\/strong>: Materialbearbeitung; Aufdrucken von Mustern; Druckarbeiten; Ausk\u00fcnfte \u00fcber Materialbearbeitung; Zurichten von Materialien auf Bestellung f\u00fcr Dritte; Schablonendruckarbeiten; Appretierung von Textilien; Behandlung von Textilien; Behandlung von Webstoffen<\/li>\n<li><strong>Klasse Nizza 38<\/strong>: \u00dcbermittlung digitaler Dateien<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ihre Marke erh\u00e4lt damit Schutz f\u00fcr die eingetragenen Klassen. Eine elektronische Anmeldung f\u00fcr bis zu drei Klassen kostet 290 \u20ac. Die Anmeldung in Papierform f\u00fcr bis zu drei Marken w\u00fcrde Sie 300 \u20ac kosten. Hinzu kommen etwaige Anwaltskosten.<\/p>\n<p>Wie bereits erw\u00e4hnt, pr\u00fcft das DPMA keine relativen Schutzhindernisse. <strong>Erfolgt \u00fcberhaupt eine Pr\u00fcfung seitens des DPMA?<\/strong> Ja und zwar werden die absoluten Schutzhindernisse gepr\u00fcft. Die wichtigsten absoluten Schutzhindernisse sind:<\/p>\n<ul>\n<li>die <strong>fehlende Unterscheidungskraft<\/strong> zu anderen Marken<\/li>\n<li>das <strong>Freihaltebed\u00fcrfnis<\/strong> (Hat die Allgemeinheit ein berechtigtes Bed\u00fcrfnis an der Nutzung Ihrer Marke?)<\/li>\n<\/ul>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h2 id=\"3\">3. Die Markenpflege<\/h2>\n<p>Ist Ihre Marke nun eingetragen, kommt sie in den Genuss des markenrechtlichen Schutzes. Nun k\u00f6nnten Sie meinen, Ihre Arbeit hat sich an dieser Stelle erledigt. Dem m\u00fcssen wir leider widersprechen.<\/p>\n<p>Der markenrechtliche Schutz n\u00fctzt Ihnen nur, sofern Sie diesen auch durchsetzen. Die Marke muss streng <strong>\u00fcberwacht<\/strong> und Rechtsverst\u00f6\u00dfe konsequent <strong>geahndet<\/strong> werden. Ansonsten droht die Verwirkung oder Verw\u00e4sserung der Marke.<\/p>\n<p>Es kann passieren, dass die Marke so verw\u00e4ssert wird, dass der Markenschutz vollst\u00e4ndig verloren geht. So hat der BGH im Jahre 2006 beispielsweise zur Marke &#8220;Post&#8221; entschieden, dass es sich dabei (mittlerweile) um einen rein beschreibenden Begriff handelt, der von der Deutschen Post AG nach der Privatisierung nicht mehr exklusiv beansprucht werden kann (BGH, Urteile v. 5.6.2018, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20108\/05\" title=\"BGH, 05.06.2008 - I ZR 108\/05: Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Mark...\">I ZR 108\/05<\/a> und <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20169\/05\" title=\"I ZR 169\/05 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">I ZR 169\/05<\/a>). Wie schon vor der Eintragung: Um eine Markenrecherche kommen Sie nicht herum. Diese sollte nun allerdings in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden erfolgen.<\/p>\n<p>Zum einen m\u00fcssen Sie das Markenregister regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberpr\u00fcfen. Wurde nach Ihrer Eintragung eine \u00e4hnliche Marke eingetragen? Falls dies der Fall ist, k\u00f6nnen Sie Ihre relativen Schutzrechte geltend machen.\u00a0Zum anderen m\u00fcssen Sie das World Wide Web im Auge behalten. Wird Ihre Marke unbefugterweise von bspw. Ihrer Konkurrenz genutzt, raten wir Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h2 id=\"4\">4. Verfolgung von Markenrechtsverletzungen<\/h2>\n<p>Sind Sie nun bei Ihrer Markenpflege darauf aufmerksam geworden, dass jemand Ihre Marke mit einer Anmeldung verletzt, k\u00f6nnen Sie zun\u00e4chst <strong>Widerspruch<\/strong> beim DPMA erheben. Allerdings ist hier eine Frist zu beachten. Ein Widerspruch kann nur innerhalb von drei Monaten nach Ver\u00f6ffentlichung der Eintragung der verletzenden Marke erhoben werden. Ein Widerspruch kostet Sie beim DPMA 120 \u20ac. Ist Ihr Widerspruch erfolgreich, wird die verletzende Marke gel\u00f6scht.<\/p>\n<p>Eine weitere M\u00f6glichkeit gegen eine andere Marke vorzugehen ist ein <strong>L\u00f6schungsverfahren<\/strong> bei DPMA. Neben einer L\u00f6schung nach Widerspruch, kann eine L\u00f6schung dann in Betracht kommen, wenn die st\u00f6rende Marke innerhalb von f\u00fcnf Jahren nicht markenm\u00e4\u00dfig genutzt wurde (hierzu unter &#8220;rechtserhaltende Benutzung&#8221; mehr). Eine L\u00f6schung kann aber auch dann erfolgen, sofern die st\u00f6rende Marke b\u00f6swillig angemeldet wurde. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn die Marke lediglich eingetragen wurde, um Konkurrenten sittenwidrig zu behindern.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Fall, dass Ihre Marke unberechtigterweise von einem Dritten genutzt wird, k\u00f6nnen Sie den Dritten mittels Abmahnung auffordern diese Nutzung zu unterlassen. Gleichzeitig sollten Sie den Dritten auffordern eine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheberrecht\/vertragsstrafe-nach-einer-unterlassungserklaerung\">strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung<\/a> abzugeben.<\/p>\n<p>In den meisten F\u00e4llen bietet es sich dar\u00fcber hinaus an, auf <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/markenrecht\/lhr-ratgeber-abmahnungen\">Schadensersatz<\/a> zu klagen. Schlie\u00dflich kann Ihnen durch die unberechtigte Nutzung Ihrer Marke ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstehen.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h2 id=\"5\">5. Einreden<\/h2>\n<p>Zu guter Letzt m\u00f6chten wir Sie noch auf die sog. Einreden aufmerksam machen. Unter einer Einrede versteht der Jurist ein Gegenrecht. Dieses hat zur Folge, dass ein Anspruch zwar bestehen mag, dieser aber gerichtlich nicht durchsetzbar ist.<\/p>\n<p>Nehmen wir folgenden Fall an: Sie haben Ihre Marke f\u00fcr Bekleidungsst\u00fccke angemeldet und werden auf eine nicht gebilligte Nutzung Ihrer Marke aufmerksam. Verst\u00e4ndlicherweise werden Sie den Nutzer abmahnen wollen. Eine solche Abmahnung ist allerdings nicht immer gerechtfertigt.<\/p>\n<h3>Ersch\u00f6pfung<\/h3>\n<p>Dies kann der Fall sein, wenn sich Ihr Markenrecht an dem Bekleidungsst\u00fcck <strong>ersch\u00f6pft<\/strong> hat. So hei\u00dft es in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/24.html\" title=\"&sect; 24 MarkenG: Ersch&ouml;pfung\">\u00a7 24 Abs. 1 MarkenG<\/a>:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Der Inhaber einer Marke oder einer gesch\u00e4ftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke oder die gesch\u00e4ftliche Bezeichnung f\u00fcr Waren zu benutzen, die unter dieser Marke oder dieser gesch\u00e4ftlichen Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der \u00fcbrigen Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens \u00fcber den Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Der Ersch\u00f6pfungsgrundsatz dient dem Ausgleich zwischen dem Markenschutz und dem freien Warenverkehr. Sie sollen nat\u00fcrlich den wirtschaftlichen Wert Ihrer Marke nutzen k\u00f6nnen, auf der anderen Seite sollen Sie andere H\u00e4ndler nicht unn\u00f6tig behindern.<\/p>\n<h3>Ersatzteil- &amp; Zubeh\u00f6rgesch\u00e4ft<\/h3>\n<p>Eine weitere Einrede, die Ihnen entgegen gehalten werden kann, betrifft das Ersatzteil- und Zubeh\u00f6rgesch\u00e4ft. Ersatzteil- oder Zubeh\u00f6rh\u00e4ndler m\u00fcssen nat\u00fcrlich angeben k\u00f6nnen, f\u00fcr welche Marken Ihre Produkte geeignet sind. Hier gibt es allerdings eine Gegenausnahme. So darf der Ersatzteil- oder Zubeh\u00f6rh\u00e4ndler nicht Ihren berechtigten Interessen in unlauterer Weise zuwiderhandeln (BGH, Urteil v. 14.04.2011, Az.: <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2033\/10\" title=\"BGH, 14.04.2011 - I ZR 33\/10: GROSSE INSPEKTION F&Uuml;R ALLE\">I ZR 33\/10<\/a>).<\/p>\n<h3>Rechtserhaltende Markennutzung<\/h3>\n<p>Des Weiteren sollten Sie darauf Acht geben, Ihre eingetragene Marke auch tats\u00e4chlich zu nutzen. Tun Sie dies nicht, kann man Ihnen in einem Prozess die Einrede der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/markenrecht\/rechtserhaltende-benutzung-von-marken\">rechtserhaltenden Markennutzung<\/a> entgegenhalten. Zwar gilt die f\u00fcnfj\u00e4hrige <strong>Benutzungsschonfrist<\/strong>, ist dieser Zeitraum aber abgelaufen, m\u00fcssen Sie im Zweifel nachweisen, dass Sie Ihre Marke auch genutzt haben. Haben Sie Ihre Marke <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/markenrecht\/rechtserhaltende-markennutzung-in-abweichender-form\">nicht rechtserhaltend genutzt<\/a>, so k\u00f6nnen Sie Ihre Anspr\u00fcche vor Gericht nicht durchsetzen.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h2>Res\u00fcmee<\/h2>\n<p>Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesem Artikel einen guten \u00dcberblick dar\u00fcber verschaffen, was Sie bei Marken beachten sollten.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich m\u00f6chten wir Ihnen mit auf den Weg geben, dass mit einer Markenanmeldung alleine noch nichts gewonnen ist.\u00a0Eine Marke bedarf der Pflege. Sie sollten regelm\u00e4\u00dfig recherchieren, ob jemand Ihre Marke verletzt. Dies mag anstrengend sein, zahlt sich aber aus.\u00a0Einer Marke kommt im freien Wirtschaftsverkehr eine gro\u00dfe Bedeutung zu. Mit ihr k\u00f6nnen Sie sich von Ihren Konkurrenten abgrenzen und mit der richtigen Markenstrategie assoziieren Ihre Kunden die gew\u00fcnschten Attribute mit Ihrem Unternehmen.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jeder ist schon einmal damit in Ber\u00fchrung gekommen. Die bekanntesten sind sogar zu Gattungsbegriffen geworden: Marken. Aber was versteht man \u00fcberhaupt unter einer Marke? Was ist das Markenrecht? Vor allem als Unternehmer m\u00fcssen Sie sich mit dieser Thematik auseinandersetzen. Ganz gleich, ob Sie ein b\u00f6rsennotiertes Unternehmen oder ein kleines Start-Up f\u00fchren. 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