{"id":35423,"date":"2017-12-28T07:08:39","date_gmt":"2017-12-28T06:08:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=35423"},"modified":"2019-10-16T13:58:24","modified_gmt":"2019-10-16T12:58:24","slug":"schleichwerbung-influencer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/schleichwerbung-influencer\/","title":{"rendered":"Schleichwerbung &#038; Social Media: Worauf Influencer zu achten haben"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_35318\" aria-describedby=\"caption-attachment-35318\" style=\"width: 424px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-35318 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/Fotolia_164646639_XS.jpg\" alt=\"Schleichwerbung Influencer \" width=\"424\" height=\"283\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/Fotolia_164646639_XS.jpg 424w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/Fotolia_164646639_XS-90x60.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 424px) 100vw, 424px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-35318\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 anyaberkut &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Seit einiger Zeit ist vor allem in sozialen Medien, wie bspw. Instagram oder Facebook, ein neuer Trend zu beobachten: <strong>&#8220;Influencer-Marketing&#8221;<\/strong>. Dieser Trend birgt jedoch f\u00fcr die betroffenen Unternehmen sowie f\u00fcr die Influencer selbst Gefahren.<\/em><\/p>\n<p><em>Aus rechtlicher Sicht stellt sich die Frage, ab wann solches Marketing verbotene Schleichwerbung darstellt.\u00a0Auch wenn es noch an der einschl\u00e4gigen Rechtsprechung mangelt und der aktuellen Gesetzeslage ein veraltetes Bild der Medien zugrunde liegt, l\u00e4sst sich das \u201ePh\u00e4nomen\u201c des \u201eInfluencer-Marketings\u201c sehr wohl rechtlich einordnen.<\/em><\/p>\n<p><em>Im Folgenden erl\u00e4utern wir, was &#8220;Influencer-Marketing&#8221; ist und wann es rechtlich problematisch ist. Wir zeigen m\u00f6gliche rechtliche Konsequenzen auf und geben praktische Tipps in Form einer Checkliste.<\/em><\/p>\n<div class=\"box \"><div class=\"box__content\">\n<h3>\u00dcbersicht<\/h3>\n<ul>\n<li><a href=\"#0\">Was ist &#8220;Influencer-Marketing&#8221;?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#1\">Was ist Schleichwerbung?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#2\">Der Trennungsgrundsatz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#3\">Gesch\u00e4ftliche Handlung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#4\">Wie wird eine gesch\u00e4ftliche Handlung zur Schleichwerbung?<\/a>\n<ul>\n<li><a href=\"#5\">Die &#8220;Schwarze Liste&#8221;<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#6\">Die unlautere Nichtkenntlichmachung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#7\">Rechtsbruch<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><a href=\"#8\">Gewinnspiele &amp; Affiliate-Links<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#12\">Rechtliche Konsequenzen<\/a>\n<ul>\n<li><a href=\"#13\">Was passiert bei einer Abmahnung?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#14\">Gibt es schon konkrete F\u00e4lle?<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><a href=\"#15\">Praxistipps &amp; Checkliste<\/a>\n<ul>\n<li><a href=\"#16\">Wie ist die Werbung kenntlich zu machen?<\/a>\n<ul>\n<li><a href=\"#17\">Was f\u00fcr Bezeichnungen m\u00fcssen benutzt werden?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#18\">Wo sind die Kennzeichnungen zu setzen?<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><a href=\"#20\">Tipps f\u00fcr Unternehmen &amp; Agenturen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#21\">Checkliste<\/a><\/div><\/div><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<h2 id=\"0\">Was ist &#8220;Influencer-Marketing&#8221;?<\/h2>\n<p>F\u00fcr die Platzierung von Produkten von mehr oder weniger bekannten Personen in sozialen Medien hat sich der Begriff &#8220;Influencer-Marketing&#8221; etabliert. Der Begriff &#8220;Influencer&#8221;, der eher an die j\u00e4hrlich grassierende Grippewelle erinnert, kommt aus dem Englischen. Wikipedia h\u00e4lt daf\u00fcr die folgende Definition bereit:<\/p>\n<blockquote><p><b>Influencer<\/b> (von engl. <i><span lang=\"en\" xml:lang=\"en\">to influence<\/span><\/i>: beeinflussen) ist ein um 2007 entstandener Begriff f\u00fcr eine Person, die aufgrund ihrer starken Pr\u00e4senz und ihres hohen Ansehens in einem oder mehreren sozialen Netzwerken eines kommerzialisierten Internets f\u00fcr Werbung und Vermarktung in Frage kommt (Influencer-Marketing).<\/p>\n<p>Influencer k\u00f6nnen Politiker, Sportler (Celebrity Branding), Journalisten oder viel gelesene Blogger (Meinungsbildner und Multiplikatoren) sein, die stark in sozialen Netzen t\u00e4tig sind. Ein prototypischer Influencer ist eine Person, die sich aufgrund ihres sozialen Engagements oder ihrer Kompetenz auf einem bestimmten Gebiet mit YouTube-Videos einen Namen bei hunderttausenden Fans (\u201eKanal-Abonnenten\u201c) gemacht hat.<\/p><\/blockquote>\n<p>Wer sich nun an Samstagabende mit &#8220;Wetten-Dass&#8221; und dem obligatorischen Griff Thomas Gottschalks in die sorgf\u00e4ltig drapierte Goldb\u00e4r-Schale erinnert, liegt mit seiner Ahnung goldrichtig: An dem Ph\u00e4nomen &#8220;Influencer-Marketing&#8221; ist au\u00dfer dem trendigen Namen und der Vielfalt der (elektronischen) Medienkan\u00e4le, auf denen diese heutzutage anzutreffen ist, n\u00e4mlich nicht viel neu.<\/p>\n<p>Auch das Thema &#8220;Schleichwerbung&#8221; ist mit dieser Art der Produktpr\u00e4sentation seit jeher eng verkn\u00fcpft.\u00a0Wird das gezielte Platzieren der Produkte n\u00e4mlich nicht als das, was es eigentlich ist \u2013 n\u00e4mlich Werbung \u2013\u00a0kenntlich gemacht, so liegt eine unzul\u00e4ssige Schleichwerbung vor.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h2 id=\"1\">Was ist Schleichwerbung?<\/h2>\n<p>Zun\u00e4chst stellt sich die Frage, was \u00fcberhaupt unter Schleichwerbung zu verstehen ist. Gemeint ist damit die Anpreisung von Produkten, ohne dass dem Angesprochenen der werbliche Charakter der Aussagen bewusst ist. Anders ausgedr\u00fcckt: Es handelt sich um die T\u00e4uschung der Verbraucher \u00fcber das Vorliegen von Werbung.<\/p>\n<p>Um an dieser Stelle erste Missverst\u00e4ndnisse zu vermeiden, sei gesagt, dass unter dem Begriff &#8220;Produkte&#8221; nicht nur Waren sondern auch Leistungen aller Art zu verstehen sind. Somit fallen auch eine Reiseleistung oder die schlichte Nennung von Marken unter den Begriff \u201cProdukt\u201d.<\/p>\n<p>Und exakt diese T\u00e4uschung ist nach dem <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/wettbewerbsrecht\">Wettbewerbsrecht<\/a> (UWG) verboten und kann durchaus empfindliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Typischerweise z\u00e4hlen dazu Abmahnungen und einstweilige Verf\u00fcgungen oder Klagen von Mitbewerbern oder Verbrauchersch\u00fctzern, wie zum Beispiel der <a href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\">Verbraucherzentrale<\/a>.<\/p>\n<p>Ein weiterer Begriff, der mit der Schleichwerbung im Zusammenhang steht, ist die Produktplatzierung. Hierunter versteht man das gezielte Platzieren von Marken in den Medien. Produktplatzierung wird vor allem im Fernsehen oder bei Filmen eingesetzt. Als Beispiel hierf\u00fcr k\u00f6nnen die James Bond Filme angef\u00fchrt werden, in denen regelm\u00e4\u00dfig teure Sportwagen oder Luxusaccesoires in Szene gesetzt werden. Produktplatzierung findet heutzutage insbesondere auch in sozialen Medien statt.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h2 id=\"2\">Der Trennungsgrundsatz<\/h2>\n<p>Damit Sie verstehen, warum es das Verbot von Schleichwerbung \u00fcberhaupt gibt, wollen wir die dahinterstehenden gesetzgeberischen \u00dcberlegungen verdeutlichen. Ausgangspunkt ist der Gedanke, dass sich beispielsweise der Instagram- (oder Facebook-) Nutzer \u00fcber die Absichten des Werbenden im Klaren sein soll. Denn Empfehlungen von Dritten wird grunds\u00e4tzlich ein gr\u00f6\u00dferes Vertrauen entgegengebracht. Diese haben vermeintlich kein eigenes Interesse an der potentiellen Kaufentscheidung des Nutzers. Wenn es sich dabei noch um eine bekannte und respektierte Person (Prominente oder eben &#8220;Influencer&#8221;) handelt, erzielt die Werbung ihre gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Wirkung.<\/p>\n<p>Wird der Nutzer nun aber \u00fcber das Vorliegen von Werbung get\u00e4uscht, so f\u00e4llt er seine Entscheidung aufgrund einer falschen Grundlage. Schlie\u00dflich geht er ja gerade nicht von Werbung aus. Wie es so sch\u00f6n im Juristendeutsch hei\u00dft, soll<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;die Integrit\u00e4t der Entscheidungsgrundlage&#8221; gesch\u00fctzt werden.<\/p><\/blockquote>\n<p>F\u00fcr Werbung im Internet und damit auch in sozialen Netzwerken gilt das Telemediengesetz (TMG). Dort ist der sogenannte Trennungsgrundsatz in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/6.html\" title=\"&sect; 6 TMG: Besondere Pflichten bei kommerziellen Kommunikationen\">\u00a7 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG<\/a> normiert:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Kommerzielle Kommunikationen m\u00fcssen klar als solche zu erkennen sein.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Vor allem in den sozialen Medien ist dieses Thema relevant. Denn dort k\u00f6nnen Influencer gezielt eine gro\u00dfe Anzahl von &#8220;Followern&#8221; bzw. &#8220;Abonnenten&#8221; erreichen und ansprechen. Dar\u00fcber hinaus wird Influencern, im Gegensatz zu Unternehmen, zumeist gr\u00f6\u00dferes Vertrauen entgegengebracht. Ein Influencer besitzt eine gewisse Authentizit\u00e4t, die Unternehmen gerne dazu benutzen, die eigene Glaubw\u00fcrdigkeit zu steigern. Das Produkt bzw. die Tatsache, dass eine gewisse Person einen bestimmten Schokoriegel ganz besonders mag, ausschlie\u00dflich auf die eine Kopfh\u00f6rermarke Bose schw\u00f6rt oder an ihre Haut nur Wasser und CD l\u00e4sst, wird zum Gespr\u00e4chsstoff in den Fankreisen.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h2 id=\"3\">Gesch\u00e4ftliche Handlung<\/h2>\n<p>Damit einem &#8220;Influencer&#8221; \u00fcberhaupt rechtliche Konsequenzen drohen, muss zun\u00e4chst eine <strong>gesch\u00e4ftliche Handlung<\/strong> vorliegen. Eine einschl\u00e4gige Definition l\u00e4sst sich in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/2.html\" title=\"&sect; 2 UWG: Begriffsbestimmungen\">\u00a7 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG<\/a> finden. Macht ein Unternehmen Werbung in sozialen Medien, so liegt zweifelsfrei eine gesch\u00e4ftliche Handlung vor.<\/p>\n<p>Aber auch private Blogger und Teilnehmer an sozialen Medien k\u00f6nnen im Einzelfall gesch\u00e4ftlich handeln im Sinne des UWG. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Private hierf\u00fcr ein <strong>Entgelt<\/strong> erh\u00e4lt. Unter Entgelt sind auch Sachzuwendungen zu verstehen, wie Rabatte oder Zugaben.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Annahme einer gesch\u00e4ftlichen Handlung kann es sogar bereits gen\u00fcgen, dass das zu bewerbende Produkt dem &#8220;Influencer&#8221;<strong> unentgeltlich \u00fcberlassen<\/strong> wird. Danach muss sich wom\u00f6glich schon derjenige an die strengen Wettbewerbsregeln halten, der in seinem Blog ab und an Produkte testet, die er vom Hersteller zu diesem Zweck zugeschickt bekommt.<\/p>\n<p>Bei einer kostenfreien Zusendung des Produktes wird allerdings nochmals differenziert. Steht das <strong>Produkt im Mittelpunkt des Beitrags<\/strong>, so ist eine gesch\u00e4ftliche Handlung anzunehmen. Ein Produkt steht im Mittelpunkt, wenn nur die Vorteile des Produkts angepriesen werden, ohne auch die Nachteile im Sinne einer neutralen Bewertung zu nennen.<\/p>\n<p>Wird das Produkt kostenfrei \u00fcberlassen und steht es nicht im Mittelpunkt des Posts, ist grunds\u00e4tzlich nicht von einer gesch\u00e4ftlichen Handlung auszugehen. Anders verh\u00e4lt es sich aber dann, wenn das kostenfrei \u00fcberlassene Produkt einen <strong>bedeutenden Wert<\/strong> aufweist. Dies ist ein Fall der eingangs erw\u00e4hnten Produktplatzierung.<\/p>\n<p>Doch ab wann wird ein bedeutender Wert angenommen? Die Landesmedienanstalten nehmen einen bedeutenden Wert bei einer <strong>Untergrenze von 1.000 \u20ac<\/strong> an. Im Klartext bedeutet das: Auch wenn Sie ein Produkt kostenlos \u00fcberlassen bekommen, welches Sie noch nicht einmal in den Mittelpunkt des Posts stellen, sehen die Landesmedienanstalten (mithin auch die Gerichte) darin eine gesch\u00e4ftliche Handlung, wenn der Wert des Produkts gr\u00f6\u00dfer als 1.000 \u20ac ist.<\/p>\n<p>Eine gesch\u00e4ftliche Handlung k\u00f6nnen Sie aber auch dann annehmen, wenn das <strong>Unternehmen Einfluss auf den Inhalt<\/strong> des Posts nimmt. Dies ist der Fall, wenn Bilder oder Texte vorgegeben werden.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h2 id=\"4\">Wie wird eine gesch\u00e4ftliche Handlung zur Schleichwerbung?<\/h2>\n<p>Allein das Vorliegen einer gesch\u00e4ftlichen Handlung zieht noch keine rechtlichen Konsequenzen nach sich. Doch begr\u00fcndet das Vorliegen einer gesch\u00e4ftlichen Handlung gewisse Pflichten. Verst\u00f6\u00dfe gegen diese Pflichten k\u00f6nnen rechtliche Konsequenzen, wie <strong>Unterlassungs- und Schadensersatzanspr\u00fcche<\/strong>, nach sich ziehen. (N\u00e4heres hierzu an <a href=\"#12\">sp\u00e4terer Stelle<\/a>).<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h3 id=\"5\">Die &#8220;Schwarze Liste&#8221;<\/h3>\n<p>In Betracht kommt der Versto\u00df gegen die &#8220;Schwarze Liste&#8221; des UWG. Diese befindet sich im Anhang zu <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3.html\" title=\"&sect; 3 UWG: Verbot unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen\">\u00a7 3 Abs. 3 UWG<\/a>. Nr. 11 der Liste lautet:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Unzul\u00e4ssige gesch\u00e4ftliche Handlungen im Sinne des \u00a7 3 Abs. 3 sind der vom Unternehmer finanzierte Einsatz redaktioneller Inhalte zu Zwecken der Verkaufsf\u00f6rderung, ohne dass sich dieser Zusammenhang aus dem Inhalt oder aus der Art der optischen oder akustischen Darstellung eindeutig ergibt (als Information getarnte Werbung)&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>An dieser gesetzlichen Normierung wird der eingangs erw\u00e4hnte Trennungsgrundsatz deutlich. Hierzu m\u00fcssen allerdings <strong>redaktionelle Inhalte<\/strong> vorliegen. Solche redaktionellen Inhalte liegen vor, wenn Informationen ausgew\u00e4hlt, gewichtet und aufbereitet wurden. Aber auch Beitr\u00e4ge, die aufgrund ihrer Gestaltung als objektive neutrale Berichterstattung durch eine Redaktion erscheinen sind als redaktionelle Inhalte zu verstehen. (BGH, Urteil v. 06.02.2014, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%202\/11\" title=\"I ZR 2\/11 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">I ZR 2\/11<\/a>)<\/p>\n<p>Influencer-Marketing kommt nat\u00fcrlich nicht immer als redaktioneller Inhalt daher. Es kommt hier vielmehr auf die Art der Werbung und das Medium selber an. Zwar k\u00f6nnen einzelne Facebook-Seiten durchaus redaktionell gestaltet sein, doch sind einzelne Posts \u2013 zum Beispiel auf <strong>Facebook<\/strong> oder <strong>Instagram<\/strong> \u2013 \u00a0tendenziell als nicht-redaktionell einzuordnen.<\/p>\n<p>Anders verh\u00e4lt sich dies aber bei <strong>Blogs<\/strong> oder <strong>YouTube-Kan\u00e4len<\/strong>. Sofern l\u00e4ngere Beitr\u00e4ge auf einem Blog gepostet werden, ist von einem redaktionellen Inhalt auszugehen. Vor allem aber sind YouTube-Kan\u00e4le als redaktionell zu werten. Viele YouTuber haben mittlerweile ganze Teams, die sich um die Erstellung der entsprechenden Videos k\u00fcmmern. Solche Teams werden in aller Regel redaktionell arbeiten. Dar\u00fcber hinaus gibt es mittlerweile spezialisierte Agenturen, die Werbeauftr\u00e4ge vermitteln. Auch in diesen F\u00e4llen wird man von redaktioneller Arbeit sprechen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Liegen nun redaktionelle Inhalte vor und wird entgeltliche Werbung durch diese als Information getarnt, so liegt ein verf\u00fcgbarer Versto\u00df gegen die &#8220;Schwarze Liste&#8221; vor. Dies aber nat\u00fcrlich nur, soweit der Beweis erbracht werden kann, dass die Werbung durch das entsprechende Unternehmen finanziert wurde.<\/p>\n<p>Doch sollten sich Influencer nicht in Sicherheit wiegen. Ein Versto\u00df gegen <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5a.html\" title=\"&sect; 5a UWG: Irref&uuml;hrung durch Unterlassen\">\u00a7 5a Abs. 6 UWG<\/a> ist weiterhin m\u00f6glich und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h3 id=\"6\">Die unlautere Nichtkenntlichmachung<\/h3>\n<p>Denn nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5a.html\" title=\"&sect; 5a UWG: Irref&uuml;hrung durch Unterlassen\">\u00a7 5a Abs. 6 UWG<\/a> handelt derjenige unlauter, der den kommerziellen Zweck einer gesch\u00e4ftlichen Handlung nicht kenntlich macht.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-35312 size-large aligncenter\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/2017-10-12_14-37-50-620x399.jpg\" alt=\"Schleichwerbung Influencer \" width=\"620\" height=\"399\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/2017-10-12_14-37-50-620x399.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/2017-10-12_14-37-50-90x58.jpg 90w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/2017-10-12_14-37-50-768x494.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/2017-10-12_14-37-50.jpg 939w\" sizes=\"(max-width: 620px) 100vw, 620px\" \/><\/p>\n<p><em>Bei diesem Post von <a href=\"https:\/\/www.instagram.com\/larissa_elu\/\">larissa_elu<\/a>\u00a0handelt sich auf den ersten Blick um ein privates Foto: Larissa trinkt gerade einen erfrischenden Drink. Der Text neben dem Post offenbart jedoch, dass es sich dabei nicht um einen zuf\u00e4lligen Schnappschuss \u00a0handelt, sondern, dass damit Werbung f\u00fcr das Getr\u00e4nk gemacht werden soll. Die Werbung ist in dem Beispiel gleich <strong>zweifach ordentlich gekennzeichnet<\/strong>. Zum einem am Ende der Beschreibung und zum anderen durch den letzten Hashtag.<\/em><\/p>\n<p>Doch nicht allein Posts bei Instagram sind von dieser Norm erfasst. Auch tweets bei Twitter oder Posts bei Facebook unterfallen dem <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5a.html\" title=\"&sect; 5a UWG: Irref&uuml;hrung durch Unterlassen\">\u00a7 5a Abs. 6 UWG<\/a>. Um rechtlichen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen, sollte der werbliche Charakter stets kenntlich gemacht werden. Wie eine solche Kenntlichmachung optimalerweise auszusehen hat, wollen wir an sp\u00e4terer Stelle unter dem Punkt &#8220;<a href=\"#15\"><strong>Praxistipps &amp; Checkliste<\/strong><\/a>&#8221; verdeutlichen.<\/p>\n<p>Es soll nicht unerw\u00e4hnt bleiben, dass der Post des Weiteren dazu geeignet sein muss, den Verbraucher zu einer gesch\u00e4ftlichen Entscheidung (gemeint ist hier eine Kaufentscheidung) zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen h\u00e4tte. Diese Voraussetzung ist bei Vorliegen der anderen Voraussetzungen im Regelfall ohne Weiteres zu bejahen.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h3 id=\"7\">Rechtsbruch<\/h3>\n<p>Doch nicht allein im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb finden sich Verpflichtungen Werbung kenntlich zu machen. Der bereits erw\u00e4hnte <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/6.html\" title=\"&sect; 6 TMG: Besondere Pflichten bei kommerziellen Kommunikationen\">\u00a7 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG<\/a> sowie \u00a7 58 Abs. 1 S. 1 RStV normieren weitere Kennzeichnungspflichten von Werbung. Verst\u00f6\u00dfe gegen diese Normen stellen nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3a.html\" title=\"&sect; 3a UWG: Rechtsbruch\">\u00a7 3a UWG<\/a> einen Rechtsbruch dar und sind als unlauter zu bewerten.<\/p>\n<p>Sofern wir bisher von der Kennzeichnung von Werbung ausgegangen sind, muss der Influencer unter Umst\u00e4nden auch kenntlich machen, dass er gewerblich t\u00e4tig ist. Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen\">\u00a7 5 Abs. 1 UWG<\/a> trifft den gewerblichen Influencer die <strong>Impressumspflicht<\/strong>. Verbreiten Influencer regelm\u00e4\u00dfig gegen Entgelt Werbung, liegt eine gewerbliche T\u00e4tigkeit vor. Kommt der gewerbliche Influencer seiner Impressumspflicht nicht nach, so stellt dies wieder nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3a.html\" title=\"&sect; 3a UWG: Rechtsbruch\">\u00a7 3a UWG<\/a> einen Rechtsbruch dar, welcher zu rechtlichen Konsequenzen f\u00fchrt.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h2 id=\"8\">Gewinnspiele &amp; Affiliate-Links<\/h2>\n<p>Bisher haben wir durchweg von einfachen Posts in sozialen Medien, von redaktionellen Blogs &amp; YouTube-Videos berichtet. Damit keine Missverst\u00e4ndnisse aufkommen, m\u00f6chten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass auch Gewinnspiele und Affiliate-Links von den erw\u00e4hnten rechtlichen Regelungen erfasst werden. Auch f\u00fcr diese gilt der <strong>Trennungsgrundsatz sowie die Pflicht zur Kenntlichmachung<\/strong>.<\/p>\n<p>Hinsichtlich der Gewinnspiele m\u00fcssen Sie <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/6.html\" title=\"&sect; 6 TMG: Besondere Pflichten bei kommerziellen Kommunikationen\">\u00a7 6 Abs. 1 Nr. 4 TMG<\/a> beachten. Diese Norm regelt konkret, dass Preisausschreibungen und Gewinnspiele mit Werbecharakter als solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zug\u00e4nglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-35306 size-large aligncenter\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/2017-10-13_15-14-23-620x398.jpg\" alt=\"Schleichwerbung Influencer \" width=\"620\" height=\"398\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/2017-10-13_15-14-23-620x398.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/2017-10-13_15-14-23-90x58.jpg 90w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/2017-10-13_15-14-23-768x493.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/2017-10-13_15-14-23.jpg 935w\" sizes=\"(max-width: 620px) 100vw, 620px\" \/><\/p>\n<p><a style=\"font-style: italic;\" href=\"https:\/\/www.instagram.com\/kittycereza\/\">kittycereza<\/a><i>\u00a0hat die Produkte in der\u00a0Beschreibung\u00a0ihres Gewinnspiels nicht besonders hervorgehoben. Eine Kenntlichmachung ist damit nicht erforderlich.<\/i><\/p>\n<p>Auch wenn es nicht explizit im Gesetz steht: Auch Gewinnspiele ohne Werbecharakter sollten den Anforderungen des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/6.html\" title=\"&sect; 6 TMG: Besondere Pflichten bei kommerziellen Kommunikationen\">\u00a7 6 Abs. 1 Nr. 4 TMG<\/a> entsprechen. Der Grund hierf\u00fcr liegt in der europ\u00e4ischen Richtlinie \u00fcber den elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr. Diese Richtlinie enth\u00e4lt dieselben Anforderungen wie <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/6.html\" title=\"&sect; 6 TMG: Besondere Pflichten bei kommerziellen Kommunikationen\">\u00a7 6 Abs. 1 Nr. 4 TMG<\/a>, allerdings differenziert sie nicht zwischen Gewinnspielen mit und ohne Werbecharakter.<\/p>\n<p>Demnach sollten neben der Kennzeichnung <strong>immer folgende Angaben<\/strong> gemacht werden:<\/p>\n<ul>\n<li>Wer ist der Veranstalter des Gewinnspiels?<\/li>\n<li>Wer darf teilnehmen?<\/li>\n<li>F\u00fcr welchen Zeitraum gilt das Gewinnspiel?<\/li>\n<li>Unter welchen Bedingungen kann teilgenommen werden?<\/li>\n<li>Was gibt es zu gewinnen?<\/li>\n<li>Wie wird der Gewinner ermittelt?<\/li>\n<li>Wie wird der Gewinner benachrichtigt?<\/li>\n<\/ul>\n<p>Neben diesen Angaben, welche nach dem Telemediengesetz (TMG) erforderlich sind, m\u00fcssen noch datenschutzrechtliche Aspekte, beachtet werden. Ein solcher ist bspw. der Hinweis, dass der Veranstalter die erhobenen Daten lediglich zum Zwecke des Gewinnspiels verarbeitet.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h2 id=\"12\">Rechtliche Konsequenzen<\/h2>\n<p>Kommt der Influencer seinen rechtlichen Verpflichtungen zur Kennzeichnung nicht nach, handelt er unlauter und es drohen rechtliche Konsequenzen. So k\u00f6nnen Influencer von ihren Mitbewerbern, von entsprechenden Verb\u00e4nden oder aber auch von den Verbraucherschutzzentralen abgemahnt werden.<\/p>\n<p>Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass sowohl die Influencer selbst, aber auch die dahinterstehenden Agenturen und Unternehmen abgemahnt werden k\u00f6nnen. Wobei es wahrscheinlicher erscheint, dass Agenturen und Unternehmen in das Fadenkreuz von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzzentralen geraten. Dies hat den simplen Grund, dass bei diesen &#8220;mehr zu holen&#8221; sein wird.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h3 id=\"13\">Was passiert bei einer Abmahnung?<\/h3>\n<p>Wer eine Abmahnung erh\u00e4lt, wird zur Abgabe einer\u00a0<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/vertragsstrafe-nach-einer-unterlassungserklaerung\">Unterlassungserkl\u00e4rung<\/a> aufgefordert, welche zumeist eine Vertragsstrafe f\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung beinhaltet. Doch hiermit nicht genug. Zumeist wird damit ein Rechtsanwalt beauftragt; auch diese Kosten hat der Abgemahnte zu tragen. Um den Umfang des Beitrags an dieser Stelle nicht zu sprengen:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/markenrecht\/lhr-ratgeber-abmahnungen\">Die 5 gr\u00f6\u00dften Fehler und gleichzeitig die 5 besten Reaktionsm\u00f6glichkeiten bei einer Abmahnung finden Sie hier<\/a>.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem k\u00f6nnen die Landesmedienanstalten aktiv werden und Auflagen sowie Bu\u00dfgelder verh\u00e4ngen. Momentan leisten die Medienanstalten allerdings lediglich Aufkl\u00e4rungsarbeit, sodass das Risiko eines Bu\u00dfgelds gering ist.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h3 id=\"14\">Gibt es schon konkrete F\u00e4lle?<\/h3>\n<p>Das Oberlandesgericht Celle hat in einem <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/news-ticker\/unzulaessige-instagram-werbung-rossmann-muss-im-wiederholungsfall-250-000-euro-zahlen\">aktuellen Urteil<\/a>\u00a0aus dem Juni 2017 festgestellt, dass bezahlte Kooperationen mit Influencern auf Instagram deutlich als Werbung gekennzeichnet werden m\u00fcssen. Die Drogeriekette ROSSMANN hatte \u2013 versteckt neben anderen Tags \u2013 den \u201cHashtag #ad\u201d mit Werbung f\u00fcr das Unternehmen von einem bekannten Influencer verkn\u00fcpfen lassen.<\/p>\n<p>Offenbar sollte das \u201cad\u201d f\u00fcr \u201cAdvertisement\u201d stehen. \u201cAlles andere als ausreichend,\u201d so die Celler Richter. Werbung muss auf den ersten Blick als solche erkennbar sein. Von einem durchschnittlichen Mitglied der Zielgruppe k\u00f6nne nicht erwartet werden, ein \u201cad\u201d mit kommerzieller Werbung verbinden zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-35310 size-large\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/kjh-620x298.jpg\" alt=\"Schleichwerbung Influencer \" width=\"620\" height=\"298\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/kjh-620x298.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/kjh-90x43.jpg 90w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/kjh-768x370.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/kjh.jpg 937w\" sizes=\"(max-width: 620px) 100vw, 620px\" \/><\/p>\n<p><i>Die Kennzeichnung im\u00a0unteren Teil (#ad, #advertisement) w\u00e4re f\u00fcr sich genommen unzureichend. Oben ist <\/i><a style=\"font-style: italic;\" href=\"https:\/\/www.instagram.com\/rabigoncalves\/\">rabigoncalves<\/a><i> Ihrer Kennzeichnungspflicht allerdings mit #werbung ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen.<\/i><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/social-media-recht\/lg-hagen-schleichwerbung-influencer\">Das Landgericht Hagen entschied im September 2017<\/a>, dass es sich um Schleichwerbung handelt, wenn Produktfotos mit den Webseiten des Herstellers verlinkt sind, ohne dies entsprechend als Werbung zu kennzeichnen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/social-media-recht\/kg-berlin-schleichwerbung-influencer-sponsoredby\">Der Ansicht der Celler Richter schloss sich in einem aktuellen Verfahren das KG Berlin an<\/a>. Der Senat befand, dass die Hashtags <em>#ad<\/em> und&#8221;<em>#sponsoredby<\/em>&#8221; nicht ausreichen.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h2 id=\"15\">Praxistipps &amp; Checkliste<\/h2>\n<p>Sollten Sie sich nach der Lekt\u00fcre der vorherigen Abschnitte eher erschlagen f\u00fchlen, sei gesagt, dass dies ganz normal ist. Weder der Gesetzgeber ist hinsichtlich der Thematik des &#8220;Influencer-Marketings&#8221; t\u00e4tig geworden, noch gibt es eine gefestigte einschl\u00e4gige Rechtsprechung, an der man sich orientieren kann.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gehen wir aber davon aus, dass die Gefahr, abgemahnt zu werden, aktuell noch gering ist. Anstatt abzumahnen, werden die Unternehmen noch versuchen diesen &#8220;Graubereich&#8221; f\u00fcr sich selbst zu nutzen.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h3 id=\"16\">Wie ist die Werbung kenntlich zu machen?<\/h3>\n<p>Bisher haben wir lediglich dar\u00fcber berichtet, wer wann eine Werbekennzeichnung verwenden muss. Im Folgenden wollen wir darstellen, wie eine solche Werbekennzeichnung auszusehen hat und wo diese Kennzeichnung platziert werden sollte.<\/p>\n<h3 id=\"17\">Was f\u00fcr Bezeichnungen m\u00fcssen benutzt werden?<\/h3>\n<p>Wie eine Werbekennzeichnung letzten Endes auszusehen hat, h\u00e4ngt davon ab, ob ein journalistisch-redakionelles Angebot, ein fernseh\u00e4hnliches Video oder ein sonstiger Post vorliegt.<\/p>\n<p>Bei <strong>journalistisch-redaktionellen Angeboten<\/strong> sollten Kennzeichnungen wie <em>Werbung<\/em> oder <em>Anzeige<\/em> verwendet werden. Denkbar w\u00e4re auch ein <em>einleitender Hinweis<\/em>, dass Sie das Produkt kostenfrei oder eine finanzielle Entsch\u00e4digung erhalten haben. Damit befinden Sie sich auf der sicheren Seite. <strong>Nicht zu empfehlen<\/strong> sind Hinweise wie &#8220;sponsored by&#8221;, &#8220;gesponsort&#8221;, &#8220;powered by&#8221; oder &#8220;ad&#8221;. Grund hierf\u00fcr ist, dass <strong>journalistisch-redaktionelle Angebote<\/strong> der Presse gleichgestellt werden und eine objektive Berichterstattung gew\u00e4hrleistet werden soll. Bisher haben sich die Gerichte gegen die Zul\u00e4ssigkeit von einer Kennzeichnung wie &#8220;Sponsored by&#8221; ausgesprochen (vgl. BGH, Urteil v. 6.2.2014, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%202\/11\" title=\"I ZR 2\/11 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">I ZR 2\/11<\/a>).<\/p>\n<p>Auch bei <strong>fernseh\u00e4hnlichen Videos<\/strong> ist eine Kenntlichmachung \u00fcber die Zus\u00e4tze <em>Werbung<\/em> und <em>Anzeige<\/em> oder einen <em>einleitenden Hinweis<\/em> sicher. Sie k\u00f6nnen den Begriff <em>Product Placement<\/em> nutzen, sofern keine inhaltlichen Vorgaben gemacht wurden und das Produkt nicht im Mittelpunkt des Videos steht. Dieser Hinweis ist jeweils am Anfang und am Ende eines Videos f\u00fcr 3 Sekunden einzublenden. In der Zwischenzeit sollten Sie die Einblendung auf ein &#8220;P&#8221; verkleinern, wenn das Produkt einen h\u00f6heren Wert als 1.000 \u20ac hat.\u00a0Von Begriffen wie &#8220;<em>Ad&#8221;<\/em> sollten Sie absehen, da laut den Gerichten nicht davon ausgegangen werden kann, dass der durchschnittliche Nutzer diesen Begriff als Kenntlichmachung von Werbung versteht.\u00a0Die Begriffe \u201eSponsoring\u201c oder \u201eGesponsert\u201c kennen Sie vielleicht noch aus dem Kontext des linearen Fernsehens. Aufgrund der aktuell noch unklaren Gesetzeslage im Hinblick auf die Kennzeichnung von Videos sollten Sie diese Begriffe mit \u00e4u\u00dferster Vorsicht genie\u00dfen. Wir raten Ihnen ab, solche Begriffe zur Kenntlichmachung zu nutzen.<\/p>\n<p>Hinsichtlich <strong>sonstiger Posts<\/strong> auf <em>Instagram<\/em> oder <em>Facebook<\/em> fahren Sie mit einem <em>einleitenden Texthinweis<\/em> oder den Begriffen &#8220;<em>Werbung&#8221; und<\/em>\u00a0&#8220;<em>Anzeige&#8221;<\/em> in ruhigen Gew\u00e4ssern. Riskanter sind hingegen Begriffe wie beispielsweise &#8220;<em>Ad&#8221;<\/em>, &#8220;<em>Advertisment&#8221;, &#8220;Sponsered by&#8221;<\/em> oder <em>Powered by<\/em>. Grund hierf\u00fcr ist unter anderem die englische Wortwahl. Aber auch der Begriff &#8220;<em>Gesponsert&#8221;<\/em>\u00a0ist nicht zu empfehlen.<\/p>\n<p>Wenn Sie <strong>Affiliate Links<\/strong> nutzen, sollten Sie den Beitrag mit <em>&#8220;Enth\u00e4lt Werbelinks&#8221;<\/em> kennzeichnen. Ob Sie auch den Hinweis <em>&#8220;Enh\u00e4lt Affiliate Links&#8221;<\/em> nutzen k\u00f6nnen ist zweifelhaft, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass der durchschnittliche Nutzer den Begriff <em>&#8220;Affiliate&#8221;<\/em>* kennt.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h3 id=\"18\">Wo sind die Kennzeichnungen zu setzen?<\/h3>\n<p>Die Kennzeichnungen k\u00f6nnen als <strong>Hashtag<\/strong> platziert werden. Hierbei empfehlen wir Ihnen, darauf zu achten, dass die Hashtags in dem &#8220;Hashtagb\u00fcndel&#8221; nicht verschwinden. Vor allem englische Begriffe sollten zu Anfang eines &#8220;Hashtagb\u00fcndels&#8221; gesetzt werden.<\/p>\n<p>Generell sollte der Hinweis <strong>zu Anfang<\/strong> eines Beitrags oder eines Videos auftauchen. <strong>Am Ende<\/strong> eines Beitrags werden Hinweise nur dann zul\u00e4ssig sein, sofern kein Entgelt gezahlt und kein Einfluss auf den Inhalt genommen wurde. Grunds\u00e4tzlich raten wir aber davon ab, den Hinweis am Ende zu platzieren.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-35533 size-full aligncenter\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/11\/2017-11-03_14-32-40-1.jpg\" alt=\"Schleichwerbung Influencer\" width=\"837\" height=\"600\" \/><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><em><a href=\"https:\/\/www.instagram.com\/kittycereza\/\">kittycereza<\/a><i>\u00a0<\/i>hat ihren Beitrag auf zul\u00e4ssige Weise mit einem Hashtag gekennzeichnet.<\/em><\/p>\n<p>Eine Kenntlichmachung in <strong>Videos<\/strong> sollte die ganze Zeit \u00fcber eingeblendet bleiben (bpsw. mit der Einblendung &#8220;Werbevideo&#8221;). Hinsichtlich der Kenntlichmachung von Produkt Placement bzw. Produktplatzierungen gilt das bereits Beschriebene.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-35308 size-large\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/2017-10-12_14-41-01-620x399.jpg\" alt=\"Schleichwerbung Influencer \" width=\"620\" height=\"399\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/2017-10-12_14-41-01-620x399.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/2017-10-12_14-41-01-90x58.jpg 90w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/2017-10-12_14-41-01-768x494.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/2017-10-12_14-41-01.jpg 937w\" sizes=\"(max-width: 620px) 100vw, 620px\" \/><\/p>\n<p><em>Einen Werbehinweis sucht man in der &#8220;Hashtag-Wolke&#8221; vergeblich. Allerdings macht <a href=\"https:\/\/www.instagram.com\/larissa_elu\/\">larissa_elu<\/a> direkt zu Anfang des Beschreibungstexts deutlich, dass es sich um Werbung handelt.<\/em><\/p>\n<p>Denkbar ist, einen Werbehinweis bei <strong>Fotos\/Bildern<\/strong> oder <strong>Videos<\/strong> in dem <strong>Beschreibungstext<\/strong> zu platzieren. Ist es aber m\u00f6glich, dass diese Fotos oder Videos auch ohne den Beschreibungstext abgerufen werden k\u00f6nnen (bspw. Framing von YouTube Videos), raten wir davon ab.<\/p>\n<p>G\u00e4nzlich ungeeignet sind Hinweise die erst sichtbar werden, sobald der Nutzer mit seiner Maus \u00fcber einen Icon f\u00e4hrt (sog. <strong>Mouse-Over-Effekt<\/strong>). Aber auch solche Hinweise, die erst erkennbar werden, wenn der Nutzer scrollt, sind nicht zu empfehlen.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h3 id=\"20\">Tipps f\u00fcr Unternehmen &amp; Agenturen<\/h3>\n<p>Wie wir bereits erw\u00e4hnt, k\u00f6nnen auch Unternehmen oder Agenturen unter Beschuss geraten. Diese haften gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8.html\" title=\"&sect; 8 UWG: Beseitigung und Unterlassung\">\u00a7 8 Abs. 2 UWG<\/a> f\u00fcr fehlende Werbekennzeichnungen der von ihnen beauftragten Influencer. Daher raten wir Agenturen und Unternehmen entsprechende Vertr\u00e4ge mit den Influencern zu schlie\u00dfen, in welchen die Pflicht zur Werbekennzeichnung vertraglich festgelegt ist.<\/p>\n<h3 id=\"21\">Checkliste<\/h3>\n<p>Nachdem wir uns nun ausgiebig mit dem Thema Influencer-Marketing auseinandergesetzt haben, wollen wir Ihnen eine kleine Checkliste mit auf den Weg geben. Mit dieser k\u00f6nnen Sie kurz und b\u00fcndig durchpr\u00fcfen, ob Sie Werbehinweise platzieren m\u00fcssen, wie diese Hinweise auszusehen haben und wo genau diese gesetzt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-36608 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/12\/171227-LHR-Infografik.jpg\" alt=\"Schleichwerbung Influencer\" width=\"2480\" height=\"5787\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/12\/171227-LHR-Infografik.jpg 2480w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/12\/171227-LHR-Infografik-39x90.jpg 39w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/12\/171227-LHR-Infografik-768x1792.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/12\/171227-LHR-Infografik-266x620.jpg 266w\" sizes=\"(max-width: 2480px) 100vw, 2480px\" \/><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit einiger Zeit ist vor allem in sozialen Medien, wie bspw. Instagram oder Facebook, ein neuer Trend zu beobachten: &#8220;Influencer-Marketing&#8221;. Dieser Trend birgt jedoch f\u00fcr die betroffenen Unternehmen sowie f\u00fcr die Influencer selbst Gefahren. Aus rechtlicher Sicht stellt sich die Frage, ab wann solches Marketing verbotene Schleichwerbung darstellt.\u00a0Auch wenn es noch an der einschl\u00e4gigen Rechtsprechung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":51,"featured_media":35318,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[15,1229],"tags":[43,252],"class_list":["post-35423","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","category-social-media-recht","tag-social-media","tag-schleichwerbung"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/35423","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/51"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=35423"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/35423\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/35318"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=35423"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=35423"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=35423"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}