{"id":34990,"date":"2017-10-04T12:02:28","date_gmt":"2017-10-04T11:02:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=34990"},"modified":"2018-04-24T16:47:10","modified_gmt":"2018-04-24T15:47:10","slug":"testkauf-durch-anwalt-war-unzulaessige-falle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/testkauf-durch-anwalt-war-unzulaessige-falle\/","title":{"rendered":"Testkauf durch Anwalt war unzul\u00e4ssige Falle"},"content":{"rendered":"
\"\"
\u00a9 sebra – Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n

Eigentlich sind Rechtsanw\u00e4lte ja ganz normale Leute und wenn einer etwas im Internet bestellt muss man nicht zwangsl\u00e4ufig damit rechnen, als Shop-Besitzer anschlie\u00dfend \u00c4rger zu bekommen.<\/p>\n

Ein findiger Anwalt, der bei einem Konkurrenten seines Mandanten testweise etwas gekauft hatte, musste jetzt vor Gericht eine Niederlage einstecken. Der BGH entschied, dass ein Rechtsanwalt, der sich bei einer Bestellung zun\u00e4chst als Unternehmer ausgibt, auch dann nicht als Verbraucher gilt, wenn er sp\u00e4ter im Bestellformular unter \u201cFirma\u201d ein \u201cPrivat\u201d eintippt und daher ein Kauf auch keine Vertragsstrafenanspr\u00fcche ausl\u00f6st. Der BGH definiert das Provozieren von Verst\u00f6\u00dfen gegen eine Unterlassungsverpflichtung als konkret rechtsmissbr\u00e4uchlich und Fallenstellerei.<\/p>\n

Folgenschwere\u00a0Unterlassungserkl\u00e4rung<\/strong><\/h3>\n

Ein Unternehmer hatte nach Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung abgegeben und versprochen, in Zukunft Verbraucher \u00fcber das Widerrufsrecht, Bruttopreise, Versandkosten und Informationen \u00fcber das Zustandekommen des Vertrages wirksam und wie ihnen zustehend zu informieren.<\/p>\n

Trickreicher Testkauf<\/h3>\n

Ein dar\u00fcber informierter Anwalt initiierte darauf hin einen Testkauf. Der Shop hatte sein Zielpublikum mittlerweile auf ausschlie\u00dflich Gewerbetreibende eingegrenzt und Verk\u00e4ufe an Verbraucher im Sinne des \u00a7 13 BGB<\/a> ausgeschlossen. Der K\u00e4ufer wurde neben dem Bestellbutton nach seiner Eigenschaft befragt und musste erkl\u00e4ren, dass er gewerblich einkaufe, um fortfahren zu k\u00f6nnen. Der Anwalt l\u00f6ste die Bestellung aus, trug aber sp\u00e4ter im Feld \u201cFirma” h\u00e4ndisch \u201cPrivat\u201d ein und wurde trotzdem bedient.<\/p>\n

Statt 17.500 Euro gab es nichts<\/h3>\n

Der Mittbewerber machte daraufhin eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 17.500 Euro geltend, um die durch alle Instanzen gestritten wurde, denn eine solche Strafe w\u00e4re berechtigt gewesen, wenn der Testkauf trotz Befragung wirklich durch einen Verbraucher erfolgt w\u00e4re. Der BGH konnte bei der Forderung nach einer Vertragsstrafe einen deutlichen Rechtsfehler feststellen: Der Anwalt sei kein Verbraucher, also sei alles mit rechten Dingen zugegangen. Nat\u00fcrlich h\u00e4tte der Shop die Bestellung aufgrund der widerspr\u00fcchlichen Aussagen zum K\u00e4ufer nicht ausliefern d\u00fcrfen. Aber ein Testkauf, der nur dazu dient, eine Falle zu stellen, sei eben nicht zul\u00e4ssig und das Vorgehen rechtsmissbr\u00e4uchlich.<\/p>\n

Arno Lampmann, Fachanwalt f\u00fcr gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR – Kanzlei f\u00fcr Marken, Medien, Reputation: “Ehrlich w\u00e4hrt am l\u00e4ngsten – wer die Auszahlung von Vertragsstrafen provoziert, statt Fehlverhalten auf legalem Wege nachzuweisen, steht auf d\u00fcnnem Eis. Die Kosten f\u00fcr das Verfahren d\u00fcrften nicht unerheblich gewesen sein.”<\/p>\n

BGH, Urteil vom 11.05.2017, Az. I ZR 60\/16<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Eigentlich sind Rechtsanw\u00e4lte ja ganz normale Leute und wenn einer etwas im Internet bestellt muss man nicht zwangsl\u00e4ufig damit rechnen, als Shop-Besitzer anschlie\u00dfend \u00c4rger zu bekommen. Ein findiger Anwalt, der bei einem Konkurrenten seines Mandanten testweise etwas gekauft hatte, musste jetzt vor Gericht eine Niederlage einstecken. Der BGH entschied, dass ein Rechtsanwalt, der sich bei […]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":34994,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[15],"tags":[],"class_list":["post-34990","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/34990","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=34990"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/34990\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/34994"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=34990"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=34990"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=34990"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}