{"id":3476,"date":"2011-02-24T08:06:42","date_gmt":"2011-02-24T06:06:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=3476"},"modified":"2011-02-24T08:06:42","modified_gmt":"2011-02-24T06:06:42","slug":"guttenberg-ein-ladendieb-filesharer-auch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/guttenberg-ein-ladendieb-filesharer-auch\/","title":{"rendered":"Guttenberg ein Ladendieb, Filesharer auch"},"content":{"rendered":"[:de]\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Quod licet Iovi, non licet bovi\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/10\/sharing.jpg\" alt=\"Quod licet Iovi, non licet bovi\" \/><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Unter anderem die S\u00fcddeutsche <a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/plagiat-streit-um-dissertation-spd-vergleicht-guttenberg-mit-ladendieb-1.1063957\">berichtete <\/a>ein weiteres Mal \u00fcber <span style=\"text-decoration: line-through\">die aktuell durchs Dorf getriebene Sau<\/span> unseren Verteidigungsminister. Es wird der Parlamentarische Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann zitiert. &#8220;Systematisch und ohne Kennzeichnung habe der Minister fremde Texte in seiner Dissertation verwendet. &#8220;Das ist vors\u00e4tzlicher Diebstahl und daf\u00fcr gibt es keine\u00a0Entschuldigung.&#8221; Oppermann verglich Guttenberg mit einem Kleinkriminellen. Auch ein erwischter Ladendieb k\u00f6nne sich nicht damit herausreden: &#8220;Das war mein zweites Ich, das gerade schlampig eingekauft hat&#8221;&#8221;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Zum Thema &#8220;vors\u00e4tzlicher&#8221; Diebstahl m\u00f6chten wir nicht n\u00e4her ausf\u00fchren, wir g\u00f6nnen der geneigten Leserschaft die kleine Erheiterung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Im Urheberrecht wird jedoch nicht jeder &#8220;vors\u00e4tzliche&#8221; Diebstahl gleichbehandelt. Es gibt zum Beispiel die Vervielf\u00e4ltigung oder die \u00f6ffentliche Zug\u00e4nglichmachung, die tats\u00e4chlich dem gemeinen Ladendiebstahl \u00e4hneln. Dann gibt es aber auch noch den erlaubten kleinen Diebstahl in Form des Zitatrechts. Das Zitatrecht gibt die M\u00f6glichkeit, Werke zum Zwecke des Zitats &#8211; sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist &#8211; zu vervielf\u00e4ltigen. Voraussetzung ist allerdings die deutliche Angabe der Quelle.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Wer ohne Quellenangabe zitiert, der handelt rechtswidrig. Das Gesetz gibt aber die M\u00f6glichkeit, die Rechtswidrigkeit durch eine nachtr\u00e4gliche Anbringung der Quellenangabe zu beseitigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das geht beim Ladendieb nicht. Herr Oppermann hat zutreffender Weise erkl\u00e4rt, dass man sich nicht mit der Aussage herausreden kann, man habe schlampig eingekauft. Der Zitatdieb darf aber sagen: Sorry, ich habe schlampig zitiert, hole ich alles nach.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Herr Guttenberg sollte diese Regeln nat\u00fcrlich kennen. Er ist Jurist, es geht um seine juristische Doktorarbeit und er ist auch noch Verteidigungsminister. Da d\u00fcrfen sicherlich strengere moralische Ma\u00dfst\u00e4be angesetzt werden &#8211; allerdings keine strengeren gesetzlichen Regeln erfunden werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Es gibt \u00fcbrigens noch andere Bereiche, in denen Urheberrechte verletzt werden. Mal als Einzelfall, mal massenhaft, immer und immer wieder. Um beim Bild des Herrn Oppermann zu bleiben: Es handelt sich auch um Ladendiebe. Manche sind Einzelt\u00e4ter, manche Serient\u00e4ter. Diese T\u00e4ter machen Werke Dritter nach Lust und Laune im Internet \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich. Da werden nicht nur Teile von Werken kopiert und die Quelle nicht angegeben. Nein, da werden konsequent die ganzen Werke angeboten &#8211; ohne dazu eine Berechtigung zu haben. Das Urheberrecht sieht f\u00fcr diese F\u00e4lle auch keine Ausnahme wie bei den Zitaten vor. Es gibt ganz rigoros vor, dass ein solches Verhalten rechtswidrig ist. Ohne eine M\u00f6glichkeit der nachtr\u00e4glichen Wiedergutmachung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Diese T\u00e4ter sind der Bev\u00f6lkerung nicht als solche bekannt. Sie werden n\u00e4mlich nicht unter dem T\u00e4term\u00e4ntelchen sondern unter dem Opferm\u00e4ntelchen pr\u00e4sentiert. Es handelt sich um die Spezies der Filesharer. Wer auf den Musiktauschb\u00f6rsen erwischt wird, hat das Gl\u00fcck, nicht an den Pranger gestellt zu werden. Auch der Vergleich mit Ladendieben ist in der Gesellschaft nicht gern gesehen. Erschreckender Weise werden in der Diskussion rund ums Filesharing sogar Argumente wie &#8220;Das war mein zweites Ich, das gerade schlampig eingekauft hat&#8221; akzeptiert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Sicherlich handelt es sich bei dem absolut \u00fcberwiegenden Teil der Filesharer nicht um juristisch gebildete Personen in besonderen staatlichen Funktionen. Dennoch sollte ab und zu mal daran gedacht werden, dass wir vor dem Gesetz alle gleich sind, egal ob Freiherr oder Filesharer. (ro)<\/p>\n[:en]\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Quod licet Iovi, non licet bovi\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/gallery\/vpv\/sharing.jpg\" alt=\"Quod licet Iovi, non licet bovi\" \/><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Unter anderem die S\u00fcddeutsche <a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/plagiat-streit-um-dissertation-spd-vergleicht-guttenberg-mit-ladendieb-1.1063957\">berichtete <\/a>ein weiteres Mal \u00fcber <span style=\"text-decoration: line-through\">die aktuell durchs Dorf getriebene Sau<\/span> unseren Verteidigungsminister. Es wird der Parlamentarische Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann zitiert. &#8220;Systematisch und ohne Kennzeichnung habe  der Minister fremde Texte in seiner Dissertation verwendet. &#8220;Das ist  vors\u00e4tzlicher Diebstahl und daf\u00fcr gibt es keine\u00a0Entschuldigung.&#8221; Oppermann verglich Guttenberg mit einem Kleinkriminellen. Auch ein  erwischter Ladendieb k\u00f6nne sich nicht damit herausreden: &#8220;Das war mein  zweites Ich, das gerade schlampig eingekauft hat&#8221;&#8221;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Zum Thema &#8220;vors\u00e4tzlicher&#8221; Diebstahl m\u00f6chten wir nicht n\u00e4her ausf\u00fchren, wir g\u00f6nnen der geneigten Leserschaft die kleine Erheiterung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Im Urheberrecht wird jedoch nicht jeder &#8220;vors\u00e4tzliche&#8221; Diebstahl gleichbehandelt. Es gibt zum Beispiel die Vervielf\u00e4ltigung oder die \u00f6ffentliche Zug\u00e4nglichmachung, die tats\u00e4chlich dem gemeinen Ladendiebstahl \u00e4hneln. Dann gibt es aber auch noch den erlaubten kleinen Diebstahl in Form des Zitatrechts. Das Zitatrecht gibt die M\u00f6glichkeit, Werke zum Zwecke des Zitats &#8211; sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist &#8211; zu vervielf\u00e4ltigen. Voraussetzung ist allerdings die deutliche Angabe der Quelle.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Wer ohne Quellenangabe zitiert, der handelt rechtswidrig. Das Gesetz gibt aber die M\u00f6glichkeit, die Rechtswidrigkeit durch eine nachtr\u00e4gliche Anbringung der Quellenangabe zu beseitigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das geht beim Ladendieb nicht. Herr Oppermann hat zutreffender Weise erkl\u00e4rt, dass man sich nicht mit der Aussage herausreden kann, man habe schlampig eingekauft. Der Zitatdieb darf aber sagen: Sorry, ich habe schlampig zitiert, hole ich alles nach.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Herr Guttenberg sollte diese Regeln nat\u00fcrlich kennen. Er ist Jurist, es geht um seine juristische Doktorarbeit und er ist auch noch Verteidigungsminister. Da d\u00fcrfen sicherlich strengere moralische Ma\u00dfst\u00e4be angesetzt werden &#8211; allerdings keine strengeren gesetzlichen Regeln erfunden werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Es gibt \u00fcbrigens noch andere Bereiche, in denen Urheberrechte verletzt werden. Mal als Einzelfall, mal massenhaft, immer und immer wieder. Um beim Bild des Herrn Oppermann zu bleiben: Es handelt sich auch um Ladendiebe. Manche sind Einzelt\u00e4ter, manche Serient\u00e4ter. Diese T\u00e4ter machen Werke Dritter nach Lust und Laune im Internet \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich. Da werden nicht nur Teile von Werken kopiert und die Quelle nicht angegeben. Nein, da werden konsequent die ganzen Werke angeboten &#8211; ohne dazu eine Berechtigung zu haben. Das Urheberrecht sieht f\u00fcr diese F\u00e4lle auch keine Ausnahme wie bei den Zitaten vor. Es gibt ganz rigoros vor, dass ein solches Verhalten rechtswidrig ist. Ohne eine M\u00f6glichkeit der nachtr\u00e4glichen Wiedergutmachung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Diese T\u00e4ter sind der Bev\u00f6lkerung nicht als solche bekannt. Sie werden n\u00e4mlich nicht unter dem T\u00e4term\u00e4ntelchen sondern unter dem Opferm\u00e4ntelchen pr\u00e4sentiert. Es handelt sich um die Spezies der Filesharer. Wer auf den Musiktauschb\u00f6rsen erwischt wird, hat das Gl\u00fcck, nicht an den Pranger gestellt zu werden. Auch der Vergleich mit Ladendieben ist in der Gesellschaft nicht gern gesehen. Erschreckender Weise werden in der Diskussion rund ums Filesharing sogar Argumente wie &#8220;Das war mein  zweites Ich, das gerade schlampig eingekauft hat&#8221; akzeptiert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Sicherlich handelt es sich bei dem absolut \u00fcberwiegenden Teil der Filesharer nicht um juristisch gebildete Personen in besonderen staatlichen Funktionen. Dennoch sollte ab und zu mal daran gedacht werden, dass wir vor dem Gesetz alle gleich sind, egal ob Freiherr oder Filesharer. (ro)<\/p>\n[:]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[:de] Unter anderem die S\u00fcddeutsche berichtete ein weiteres Mal \u00fcber die aktuell durchs Dorf getriebene Sau unseren Verteidigungsminister. 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