{"id":3466,"date":"2011-02-23T13:00:57","date_gmt":"2011-02-23T11:00:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=3466"},"modified":"2017-03-13T01:10:49","modified_gmt":"2017-03-13T00:10:49","slug":"nichts-reimt-sich-auf-uschi-ring-frei-fur-die-zweite-runde","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/nichts-reimt-sich-auf-uschi-ring-frei-fur-die-zweite-runde\/","title":{"rendered":"\u201eNichts reimt sich auf Uschi\u201c &#8211; Ring frei f\u00fcr die zweite Runde"},"content":{"rendered":"[:de]\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 15px\" title=\"Super, Mario.\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/08\/.jpg\" alt=\"Super, Mario.\" \/><\/p>\n<p>Dass sich der &#8220;Comedian&#8221; Mario Barth die Marke <a href=\"http:\/\/register.dpma.de\/DPMAregister\/marke\/register\/3020100708204\/DE\" target=\"_blank\">\u201eNichts reimt sich auf Uschi\u201c<\/a> hat eintragen lassen, d\u00fcrfte dem aufmerksamen Blog-Besucher bekannt sein. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/2011\/02\/abmahnung-von-mario-barth-nichts-reimt-sich-auf-uschi\/\" target=\"_blank\">Wir berichteten.<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Wie in unserem Blogbeitrag bereits in Aussicht gestellt, geht jetzt \u2013 u.a. nach <a href=\"http:\/\/www.nordsee-zeitung.de\/Home\/Nachrichten\/Norddeutschland\/Streit-um-Uschi-Spruch-geht-in-neue-Runde-_arid,518812_puid,1_pageid,15.html\" target=\"_blank\">Berichten der Nordsee-Zeitung<\/a> \u2013 das\u00a0 \u201eFr\u00fchstyxradio\u201c des Radiosenders Radio ffn, das das gefl\u00fcgelte Wort bereits vor 20 Jahren benutzte, gegen die Marke mit einem L\u00f6schungsantrag vor.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Worauf sich dieser L\u00f6schungsantrag st\u00fctzt, ist hier nicht bekannt. Die Erfolgsaussichten d\u00fcrften jedenfalls bescheiden sein. Denn, anders als zum Beispiel beim Patent, gew\u00e4hrt die &#8220;Vorbenutzung&#8221; einer Bezeichnung (von Ausnahmen abgesehen) im Markenrecht keinerlei Rechtsposition. Auch eine b\u00f6sgl\u00e4ubige Anmeldung d\u00fcrfte ausscheiden. Denn nur weil jemand eine Bezeichnung vor 20 Jahren f\u00fcr einen kurzen Zeitraum benutzt haben mag, ber\u00fchrt das den Priorit\u00e4tsgrundsatz der Anmeldung grunds\u00e4tzlich nicht. Rein beschreibend ist die Marke f\u00fcr die angemeldeten Klassen ebenfalls nicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Allein die Tatsache, dass die Bezeichnung einen Slogan darstellt, hindert die Kennzeichnungs- bzw. Unterscheidungskraft nicht. Der EuGH hat in einer Entscheidung vom 21.01.2010 (Rechtssache <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C-398\/08%20P\" title=\"EuGH, 21.01.2010 - C-398\/08: Audi \/ HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) ...\">C-398\/08 P<\/a> \u2013 Audi\/HABM &#8211; Vorsprung durch Technik) klargestellt\u00a0 dass es keinen Grund gibt, die Anforderungen an die Eintragung von Werbeslogans h\u00f6her zu legen als bei anderen Zeichen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Herr Barth und die ihn vertretenden Kollegen aus K\u00f6ln meinen es also wahrscheinlich ernst mit der Marke. Eigentlich nichts besonderes. Lustig war Mario Barth n\u00e4mlich noch nie. (cs\/la)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Update 5.8.2013:<\/strong> <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/nichts-reimt-sich-auf-uschi-mario-barth-darf-seine-marke-behalten\" target=\"_blank\">\u201cNichts reimt sich auf Uschi\u201d \u2013 Mario Barth darf seine Marke behalten<\/a><\/p>\n[:en]\n<p style=\"text-align: justify\">Dass sich der &#8220;Comedian&#8221; Mario Barth die Marke <a href=\"http:\/\/register.dpma.de\/DPMAregister\/marke\/register\/3020100708204\/DE\" target=\"_blank\">\u201eNichts reimt sich auf Uschi\u201c<\/a> hat eintragen lassen, d\u00fcrfte dem aufmerksamen Blog-Besucher bekannt sein. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/2011\/02\/abmahnung-von-mario-barth-nichts-reimt-sich-auf-uschi\/\" target=\"_blank\">Wir berichteten.<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Wie in unserem Blogbeitrag bereits in Aussicht gestellt, geht jetzt \u2013 u.a. nach <a href=\"http:\/\/www.nordsee-zeitung.de\/Home\/Nachrichten\/Norddeutschland\/Streit-um-Uschi-Spruch-geht-in-neue-Runde-_arid,518812_puid,1_pageid,15.html\" target=\"_blank\">Berichten der Nordsee-Zeitung<\/a> \u2013 das\u00a0 \u201eFr\u00fchstyxradio\u201c des Radiosenders Radio ffn, das das gefl\u00fcgelte Wort bereits vor 20 Jahren benutzte, gegen die Marke mit einem L\u00f6schungsantrag vor.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Worauf sich dieser L\u00f6schungsantrag st\u00fctzt, ist hier nicht bekannt. Die Erfolgsaussichten d\u00fcrften jedenfalls bescheiden sein. Denn, anders als zum Beispiel beim Patent, gew\u00e4hrt die &#8220;Vorbenutzung&#8221; einer Bezeichnung (von Ausnahmen abgesehen) im Markenrecht keinerlei Rechtsposition. Auch eine b\u00f6sgl\u00e4ubige Anmeldung d\u00fcrfte ausscheiden. Denn nur weil jemand eine Bezeichnung vor 20 Jahren f\u00fcr einen kurzen Zeitraum benutzt haben mag, ber\u00fchrt das den Priorit\u00e4tsgrundsatz der Anmeldung grunds\u00e4tzlich nicht. Rein beschreibend ist die Marke f\u00fcr die angemeldeten Klassen ebenfalls nicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Allein die Tatsache, dass die Bezeichnung einen Slogan darstellt, hindert die Kennzeichnungs- bzw. Unterscheidungskraft nicht. Der EuGH hat in einer Entscheidung vom 21.01.2010 (Rechtssache <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C-398\/08%20P\" title=\"EuGH, 21.01.2010 - C-398\/08: Audi \/ HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) ...\">C-398\/08 P<\/a> \u2013 Audi\/HABM &#8211; Vorsprung durch Technik) klargestellt\u00a0 dass es keinen Grund gibt, die Anforderungen an  die Eintragung von Werbeslogans h\u00f6her zu legen als bei anderen Zeichen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Herr Barth und die ihn vertretenden Kollegen aus K\u00f6ln meinen es also wahrscheinlich ernst mit der Marke. Eigentlich nichts besonderes. Lustig war Mario Barth n\u00e4mlich noch nie(cs\/la)<\/p>\n[:RU]\n<p style=\"text-align: justify\">Dass sich der &#8220;Comedian&#8221; Mario Barth die Marke <a href=\"http:\/\/register.dpma.de\/DPMAregister\/marke\/register\/3020100708204\/DE\" target=\"_blank\">\u201eNichts reimt sich auf Uschi\u201c<\/a> hat eintragen lassen, d\u00fcrfte dem aufmerksamen Blog-Besucher bekannt sein. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/2011\/02\/abmahnung-von-mario-barth-nichts-reimt-sich-auf-uschi\/\" target=\"_blank\">Wir berichteten.<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Wie in unserem Blogbeitrag bereits in Aussicht gestellt, geht jetzt \u2013 u.a. nach <a href=\"http:\/\/www.nordsee-zeitung.de\/Home\/Nachrichten\/Norddeutschland\/Streit-um-Uschi-Spruch-geht-in-neue-Runde-_arid,518812_puid,1_pageid,15.html\" target=\"_blank\">Berichten der Nordsee-Zeitung<\/a> \u2013 das\u00a0 \u201eFr\u00fchstyxradio\u201c des Radiosenders Radio ffn, das das gefl\u00fcgelte Wort bereits vor 20 Jahren benutzte, gegen die Marke mit einem L\u00f6schungsantrag vor.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Worauf sich dieser L\u00f6schungsantrag st\u00fctzt, ist hier nicht bekannt. Die Erfolgsaussichten d\u00fcrften jedenfalls bescheiden sein. Denn, anders als zum Beispiel beim Patent, gew\u00e4hrt die &#8220;Vorbenutzung&#8221; einer Bezeichnung (von Ausnahmen abgesehen) im Markenrecht keinerlei Rechtsposition. Auch eine b\u00f6sgl\u00e4ubige Anmeldung d\u00fcrfte ausscheiden. Denn nur weil jemand eine Bezeichnung vor 20 Jahren f\u00fcr einen kurzen Zeitraum benutzt haben mag, ber\u00fchrt das den Priorit\u00e4tsgrundsatz der Anmeldung grunds\u00e4tzlich nicht. Rein beschreibend ist die Marke f\u00fcr die angemeldeten Klassen ebenfalls nicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Allein die Tatsache, dass die Bezeichnung einen Slogan darstellt, hindert die Kennzeichnungs- bzw. Unterscheidungskraft nicht. Der EuGH hat in einer Entscheidung vom 21.01.2010 (Rechtssache <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C-398\/08%20P\" title=\"EuGH, 21.01.2010 - C-398\/08: Audi \/ HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) ...\">C-398\/08 P<\/a> \u2013 Audi\/HABM &#8211; Vorsprung durch Technik) klargestellt\u00a0 dass es keinen Grund gibt, die Anforderungen an  die Eintragung von Werbeslogans h\u00f6her zu legen als bei anderen Zeichen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Herr Barth und die ihn vertretenden Kollegen aus K\u00f6ln meinen es also wahrscheinlich ernst mit der Marke. Eigentlich nichts besonderes. Lustig war Mario Barth n\u00e4mlich noch nie(cs\/la)<\/p>\n[:]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[:de] Dass sich der &#8220;Comedian&#8221; Mario Barth die Marke \u201eNichts reimt sich auf Uschi\u201c hat eintragen lassen, d\u00fcrfte dem aufmerksamen Blog-Besucher bekannt sein. Wir berichteten. 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