{"id":340,"date":"2008-06-26T14:39:00","date_gmt":"2008-06-26T12:39:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=340"},"modified":"2008-06-26T14:39:00","modified_gmt":"2008-06-26T12:39:00","slug":"das-lg-darmstadt-zur-rechtswidrigkeit-von-so-genannten-abofallen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/das-lg-darmstadt-zur-rechtswidrigkeit-von-so-genannten-abofallen\/","title":{"rendered":"Das LG Darmstadt zur Rechtswidrigkeit von so genannten Abofallen"},"content":{"rendered":"<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Abofalle, Internetabzocke&#8230;<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Das sind nur zwei Schlagworte, die im Zusammenhang mit kostenpflichtigen Dienstleistungen im Internet fallen. Dort werden zu allen m\u00f6glichen Themen Leistungen angeboten, deren Kostenpflichtigkeit oft auf der entsprechenden Seite &#8220;versteckt&#8221; wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Auch ist der Sinn dieser Angebote h\u00e4ufig zweifelhaft, da die Dienstleistungen sich teilweise in banalen Informationen ersch\u00f6pfen, die man auch anderweitig kostenlos h\u00e4tte erhalten k\u00f6nnen. Kritisieren kann man auch die H\u00f6he der zu zahlenden Verg\u00fctung, die oft nicht im rechten Verh\u00e4ltnis zur Leistung steht.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Das Landgericht Darmstadt <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr\/entscheidungen\/wettbewerbsrecht\/287\/5\/2\"><span style=\"font-weight: bold\">(LG Darmstadt, Urteil v. 22.11.2007, 9 O 257\/07)<\/span><\/a> hat den ber\u00fcchtigten Schmidtlein-Br\u00fcdern am 22.11.2007 verboten, Ihre Angebote auf der als oft als Abofalle bezeichnete Seite <a href=\"http:\/\/www.p2p-heute.com\/\">http:\/\/www.p2p-heute.com<\/a> mit dem folgenden Passus zu bewerben:<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">\n<div style=\"text-align: justify\">\n<blockquote><p><span style=\"font-style: italic\">\u201eIhre Testzeit verl\u00e4ngert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24 Uhr) zu einem Abo zum Preis von \u20ac 7,00 incl. Mehrwertsteuer monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer j\u00e4hrlichen Abrechnung im Voraus.\u201c<\/span><\/p><\/blockquote>\n<\/div>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Das Gericht h\u00e4lt diesen Passus f\u00fcr irref\u00fchrend:<\/p>\n<div style=\"text-align: justify\">\n<blockquote><p>\u201ea) Der durchschnittliche Verbraucher versteht die von den Beklagten benutzte Formulierung dahingehend, dass sich die Testzeit zwar nach Ablauf des Anmeldetages in ein kostenpflichtiges Abonnement umwandelt, dies aber nicht automatisch geschieht. Denn nach durchschnittlichem Verst\u00e4ndnis rechnet man bei einer Testzeit nicht damit, dass diese sich automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement umwandelt. Die von den Beklagten verwandte Formulierung ist nicht ausreichend, um den Nutzer hierauf ausdr\u00fccklich hinzuweisen, da auch nach dieser nach durchschnittlichem Verst\u00e4ndnis durchaus davon ausgegangen werden kann, dass das kostenpflichtige Abonnement nur dann entsteht, wenn das Angebot der Beklagten nach Ablauf des Testtages weiter genutzt wird.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<\/div>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Auf die Gefahr hin, wieder wegen unseren st\u00e4ndigen Richterschelte kritisiert zu werden, muss es raus: So geht es nicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Klar ist, dass ein wirksamer Vertrag nur geschlossen werden kann, wenn die Eckdaten des Deals feststehen. Dazu geh\u00f6ren jedenfalls der Gegenstand des Vertrags und nat\u00fcrlich auch der daf\u00fcr zu entrichtende Preis und Informationen dar\u00fcber, wann dieser Vertrag \u201elosgeht\u201c. Wenn Verbraucher \u00fcber diese Dinge get\u00e4uscht werden, kann man mit fug und recht von Abzocke bzw. einer Falle sprechen. <!--[if !supportLineBreakNewLine]--><br \/>\n<!--[endif]--><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Ich frage mich jedoch, wie die Beklagten es hier deutlicher h\u00e4tten machen sollen. Denn die Testzeit verl\u00e4ngert sich eben nach Ablauf des Anmeldetages zu einem Abo zum Preis von 7,00 \u20ac im Monat und das f\u00fcr 24 Monate. Dass dieser Hinweis versteckt gewesen w\u00e4re, behauptet das Gericht nicht. Das Argument des Gerichts, der durchschnittliche Verbraucher wisse nicht, dass dies \u201eautomatisch\u201c geschieht ist nicht nachvollziehbar. Denn ein Abo verl\u00e4ngert <strong>sich<\/strong> (selbst) immer nur \u201eautomatisch\u201c. Ansonsten w\u00fcrde es ja auch hei\u00dfen, das Abo kann (durch den Verbraucher) verl\u00e4ngert <strong>werden.<\/strong> Das Wort \u201eautomatisch\u201c ist somit v\u00f6llig \u00fcberfl\u00fcssig. Es ist auch nicht so, dass die Testzeit von h\u00f6chstens 1 Tag zu kurz w\u00e4re. Denn der Nutzer kann nach der Anmeldung das Angebot sofort in Anspruch nehmen, da er sich sofort einloggen kann.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Daher d\u00fcrfte es sich bei der Entscheidung, ich traue es mich kaum zu sagen, um eine Fehlentscheidung handeln, die auch nicht dadurch besser wird, dass man die Machenschaften der Gebr\u00fcder Schmidtlein nicht gut hei\u00dfen muss. Um es noch mal zu betonen: Wenn der Verbraucher bewusst fehl informiert wird oder nicht ausreichend mag es sich um Abzocke handeln.<\/p>\n<p>Aber auch nur dann.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Denn auch im &#8220;richtigen Leben&#8221; kommt es vor, dass man Dinge, die man sich kauft, nicht wirklich braucht, oder diese nicht den vorher gehegten Erwartungen entsprechen. Zur Abzocke wird das Geschehen damit aber noch lange nicht. Das wird aber oft von vielen Berichten sogar der Verbraucherzentralen in Bezug auf kostenpflichtige Angebote im Internet suggeriert. Und das ist \u00e4rgerlich. Denn die so sorgf\u00e4ltig gesch\u00fctzten unerfahrenen Verbraucher k\u00f6nnen so alles M\u00f6gliche, bis es an das Bezahlen der in Anspruch genommenen Leistungen geht. Dann hat man von nichts gewusst.(la) <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr\/entscheidungen\/wettbewerbsrecht\/287\/5\/2\"><span style=\"font-weight: bold\">Zum Urteil<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Abofalle, Internetabzocke&#8230; Das sind nur zwei Schlagworte, die im Zusammenhang mit kostenpflichtigen Dienstleistungen im Internet fallen. Dort werden zu allen m\u00f6glichen Themen Leistungen angeboten, deren Kostenpflichtigkeit oft auf der entsprechenden Seite &#8220;versteckt&#8221; wird. 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