{"id":33074,"date":"2017-09-12T06:34:23","date_gmt":"2017-09-12T05:34:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=33074"},"modified":"2024-03-26T17:44:49","modified_gmt":"2024-03-26T15:44:49","slug":"boehmermann-klage-gegen-bundeskanzlerin-merkel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/boehmermann-klage-gegen-bundeskanzlerin-merkel\/","title":{"rendered":"B\u00f6hmermann: Klage gegen Bundeskanzlerin Merkel?"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_33092\" aria-describedby=\"caption-attachment-33092\" style=\"width: 410px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-33092\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/09\/B\u00f6hmermann-verklagt-Merkel.jpg\" alt=\"\" width=\"410\" height=\"292\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/09\/B\u00f6hmermann-verklagt-Merkel.jpg 410w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/09\/B\u00f6hmermann-verklagt-Merkel-90x64.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 410px) 100vw, 410px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-33092\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 olly &#8211; Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p>Elf Monate nach der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/causa-boehmermann-strafrechtliches-ermittlungsverfahren-eingestellt\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens<\/a> gegen Jan B\u00f6hmermann, gab es nun eine neue Entwicklung im Fall B\u00f6hmermann. Im zivilrechtlichen Verfahren des Kabarettisten gegen den t\u00fcrkischen Staatspr\u00e4sidenten Erdogan wurde vor circa einem Monat von beiden Seiten die Berufung eingelegt, wodurch das Verfahren <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/news-ticker\/erdogan-legt-berufung-gegen-boehmermann-urteil-ein\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">nun vor dem OLG Hamburg weitergef\u00fchrt wird<\/a>.<\/p>\n<h3><strong>Darstellung der Aufforderung B\u00f6hmermanns<\/strong><\/h3>\n<p>Nun wendet sich B\u00f6hmermann, vertreten durch seinen Anwalt Herrn Rechtsanwalt Dr. Schertz, gegen die Bundeskanzlerin Angela Merkel und droht dieser mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.<\/p>\n<p>Merkel hatte sich unmittelbar nach der Ver\u00f6ffentlichung von B\u00f6hmermanns Schm\u00e4hgedicht, welches ebenfalls Gegenstand in den anderen Verfahren ist beziehungsweise war, \u00fcber dieses dahingehend ge\u00e4u\u00dfert, dass es &#8220;bewusst verletzend&#8221; sei.<\/p>\n<p>Nach Ansicht des Anwaltes von B\u00f6hmermann sei diese Aussage unter unzureichender Informationslage der Kanzlerin get\u00e4tigt worden sein. Zudem habe sie mit diesem Verhalten ihre Befugnisse als h\u00f6chstes Organ der Exekutive \u00fcberschritten, indem sie eine \u00c4u\u00dferung zu einer Rechtsfrage getroffen hat. Bez\u00fcglich der unzureichenden Informationslage beruft man sich auf die \u00c4u\u00dferungen, welche aus der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/news-ticker\/auskunftsersuchen-im-fall-boehmermann\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">erfolgreichen Auskunftsklage<\/a> (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl\u00fcsse v. 3. 8. 2017, Az. OVG <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20S%209.17\" title=\"OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 6 S 9.17: Zu presserechtlichen Auskunftsanspr&uuml;chen eines J...\">6 S 9.17<\/a> und OVG <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20S%2012.17\" title=\"OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 6 S 12.17: Beschwerde; Gr&uuml;nde; dargelegt; einstweilige Ano...\">6 S 12.17<\/a>)\u00a0 eines Journalisten gegen das Kanzleramt, hervorgegangen sind. Die Kanzlerin soll nun eine Erkl\u00e4rung abgeben, in der sie die Rechtswidrigkeit der Aussage anerkennt, ansonsten m\u00fcsse ein Gericht &#8220;Grundsatzfragen von Meinungs- und Kunstfreiheit und der Gewaltenteilung in einem Rechtsstaat&#8221; kl\u00e4ren, so Schertz.<\/p>\n<h3><strong>Auslegung der Aussage der Bundeskanzlerin<\/strong><\/h3>\n<p>Zur Ermittlung, ob eine Aussage rechtswidrig ist, muss ihr Sinngehalt zun\u00e4chst mittels Auslegung ermittelt werden. Bei einem Zitat, das so kurz und aus dem Zusammenhang gerissen ist, wie Merkels &#8220;bewusst verletzend&#8221;, sind immer mehrere Ergebnisse in der Auslegung m\u00f6glich. Einerseits kann man zu demselben Ergebnis gelangen wie B\u00f6hmermann und sein Anwalt, n\u00e4mlich dass die Bundeskanzlerin eine juristische Wertung abgeben wollte, indem sie &#8211; bewusst an die Definition der Schm\u00e4hkritik angelehnt &#8211; bereits eigenst\u00e4ndig eine Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung Erdogans durch das Schmm\u00e4hgedicht im Sinne eines Vorgriffs auf m\u00f6gliche Gerichtsentscheidungen feststellte.<\/p>\n<p>Andererseits ist aber auch eine Auslegung m\u00f6glich, die lediglich dem Aussagekern des Schm\u00e4hgedichts &#8211; also der eigenen Intention B\u00f6hmermanns &#8211; entspricht, ohne dass eine juristische Vorverurteilung vorgenommen wird: B\u00f6hmermann wollte dem t\u00fcrkischen Staatsoberhaupt aufzeigen,<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/das-schmaehgedicht-oder-presserecht-a-la-boehmermann\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"> dass er\u00a0 zul\u00e4ssige Kritik in der Form der Satire (Beitrag bei &#8220;extra 3&#8221;) hinzunehmen hat und sich nur gegen tats\u00e4chlich rechtsverletzende Beitr\u00e4ge erfolgreich zur Weh setzen kann<\/a>. Zur Vermittlung dieses Aussagekerns w\u00e4hlte er mit dem Schm\u00e4hgedicht in ausnahmsweise zul\u00e4ssiger Art und Weise <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/zum-fall-boehmermann-die-zulaessigkeit-des-schmaehgedichts\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">das Mittel der drastischen \u00dcbertreibung, um ohne Missverst\u00e4ndnisse aufzuzeigen, wann diese Grenze zur Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung ohne Zweifel \u00fcberschritten\u00a0 ist<\/a>.<\/p>\n<p>\u00dcbertr\u00e4gt man <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urteil-in-der-boehmermann-affaere-das-landgericht-hamburg-verkuendet-seine-entscheidung\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">diese rechtliche Einsch\u00e4tzung,<\/a> die bereits <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/das-schmaehgedicht-oder-presserecht-a-la-boehmermann\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">seit Bekanntwerden der Strafanzeige gegen B\u00f6hmermann Anfang April 2016 von Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm LL.M. oec. vertreten wird<\/a>, auf die Aussage der Bundeskanzlerin, ergibt sich daraus nicht zwangsl\u00e4ufig eine Vorverurteilung B\u00f6hmermanns, vielmehr eine simple Feststellung, nach welcher das Gedicht im Sinne des Vortragenden eine bewusste Verletzung darstellt (die aber als Stilmittel der Satire zur Verdeutlichung des aufgezeigten Aussagekerns im ganz konkreten Kontext zul\u00e4ssig ist).<\/p>\n<p>F\u00fcr eine solche Auslegung der Aussage der Bundeskanzlerin spricht die Annahme, dass sie sich ad hoc \u00e4u\u00dferte und durch ihre Aussage wom\u00f6glich eine Kl\u00e4rung der Angelegenheit ohne weitere juristische Konsequenzen erreichen wollte, weil sie dachte, dass ihre \u00c4u\u00dferung den t\u00fckischen Pr\u00e4sidenten vielleicht vers\u00f6hnlich stimmen w\u00fcrde, wenn sie m\u00f6glichst klar Position bezieht. Dass der Vorsto\u00df der Bundeskanzlerin offenbar das Gegenteil bewirkte und der t\u00fcrkische Pr\u00e4sident s\u00e4mtliche m\u00f6glichen juristischen Schritte einleitete, ist allseits bekannt.<\/p>\n<h3><strong>M\u00f6gliche Verletzung durch die Aussage der Bundeskanzlerin<\/strong><\/h3>\n<p>Nimmt man unter Ber\u00fccksichtigung der <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&amp;Datum=25.10.2005&amp;Aktenzeichen=1%20BvR%201696%2F98\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Stolpe-Rechtsprechung<\/a>, nach welcher zumindest beim Unterlassungsanspruch die f\u00fcr den \u00c4u\u00dfernden &#8211; also vorliegend f\u00fcr die Bundeskanzlerin &#8211; ung\u00fcnstige, also die unzul\u00e4ssige Deutungsvariante zugrunde zu legen ist, w\u00e4re zu pr\u00fcfen, ob nach der Auslegung des Rechtsanwalts Schertz tats\u00e4chlich eine Rechtsverletzung durch die Aussage der Bundeskanzlerin vorliegt. In Betracht kommt hier neben der Verletzung des Gewaltenteilungsgrundsatzes auch eine Verletzung des Sachlichkeitsgebotes.<\/p>\n<p>Eine Verletzung des Gewaltenteilungsgrundsatzes w\u00e4re nur dann gegeben, wenn die Kanzlerin aktiv Einfluss auf die Justiz nehmen wollte. Dies ist hier aufgrund der Tatsache, dass zur Zeit der \u00c4u\u00dferung noch kein Verfahren eingeleitet wurde, wohl eher abzulehnen. Auch bei der Beurteilung der Verletzung des Sachlichkeitsgebotes ist auf die Gesamtsituation der \u00c4u\u00dferung abzustellen, <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/kultur\/gesellschaft\/jan-boehmermann-klage-gegen-angela-merkel-hat-kaum-aussicht-auf-erfolg-a-1166261.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hierbei wird besonders die politische Lage mit der T\u00fcrkei ins Gewicht fallen, so dass man auch diesbez\u00fcglich von einer Rechtfertigung ausgehen k\u00f6nnte<\/a>.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend ist wohl zu sagen, dass sich B\u00f6hmermann mit seinem Vorhaben selbst keinen Gefallen tut. Die Klage erscheint nicht besonders aussichtsreich, <a href=\"http:\/\/meedia.de\/2017\/09\/06\/revanche-akt-zur-besten-sendezeit-jan-boehmermanns-seltsames-klage-ultimatum-an-angela-merkel\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">und auch f\u00fcr das Image eines Satirikers ist es eher eine fragw\u00fcrdige Aktion<\/a> nach so langer Zeit noch einmal den gesamten Vorfall aufzurollen, um pers\u00f6nliche Interessen auf einem gerichtlichen Weg zu verfolgen. Und als Satire wird das aktuelle Vorgehen gegen die Bundeskanzlerin diesmal mit Sicherheit nicht durchgehen. (ha+jk)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Elf Monate nach der Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Jan B\u00f6hmermann, gab es nun eine neue Entwicklung im Fall B\u00f6hmermann. 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