{"id":327,"date":"2008-06-03T15:34:00","date_gmt":"2008-06-03T13:34:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=327"},"modified":"2008-06-03T15:34:00","modified_gmt":"2008-06-03T13:34:00","slug":"lg-berlin-zur-rechtsmissbrauchlichkeit-im-wettbewerbsrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/lg-berlin-zur-rechtsmissbrauchlichkeit-im-wettbewerbsrecht\/","title":{"rendered":"LG Berlin zur Rechtsmissbr\u00e4uchlichkeit im Wettbewerbsrecht"},"content":{"rendered":"<p><!--:de-->Die folgende Entscheidung wurde uns netterweise vom einem <a href=\"http:\/\/www.baby-schuh.eu\/community\/\" target=\"_blank\">Forum von Abgemahnten<\/a> zur Besprechung \u00fcberlassen.<br \/>\nDas Landgericht Berlin (LG Berlin, Urteil v. 16.04.2008, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=15%20O%20585\/07\" title=\"LG Berlin, 16.04.2008 - 15 O 585\/07: Rechtsmissbrauch durch Vielfachabmahnungen, wenn deren Ert...\">15 O 585\/07<\/a>) hatte sich nach dem Landgericht Heilbronn\u00a0 mit den Abmahnpraktiken des viel gescholtenen Dr. Mann aus Berlin zu besch\u00e4ftigen.<\/p>\n<p>Die Abmahnerin bzw. dessen Anwalt t\u00e4te einem schon fast leid, wenn er diese Klage vor dem Landgericht Berlin nicht selbst angestrengt h\u00e4tte. Es sieht fast danach aus, als wollte der Kl\u00e4ger sich vors\u00e4tzlich noch einen Klaps abholen. Denn dass das Landgericht Berlin nach all dem Missbrauchshype zugunsten des Kl\u00e4gers entscheiden w\u00fcrde, konnte nicht ernsthaft angenommen werden.<\/p>\n<p>So richtig die Entscheidung im Ergebnis sein mag, stimmt sie dennoch nachdenklich. Erstens k\u00e4mpften hier insofern Not gegen Elend, als dass sich auch der Beklagtenanwalt ausweislich zahlreicher Medienberichte nicht gerade auf juristischem H\u00f6chstniveau bewegt, sondern vielmehr auf den \u201eSamariterzug\u201c aufspringt, wobei zu oft verschwiegen wird, dass auch diese T\u00e4tigkeit finanziell lohnend sein kann. Uns ist aus eigener Erfahrung zudem bekannt, dass auch der \u201egute\u201c Beklagtenanwalt kostentr\u00e4chtigen Mehrfachabmahnungen eines vermeintlichen Schuldners nicht abgeneigt ist. Aber das nur am Rande.<\/p>\n<p>Wenn das, was das Gericht gleichsam nebenbei erw\u00e4hnt, stimmt, h\u00e4tte man es tats\u00e4chlich mit einem mittleren Skandal zu tun. Kostenneutrale Abmahnungen, dazu noch angeboten im eBay-Forum haben mit seri\u00f6ser Anwaltst\u00e4tigkeit nichts zu tun.<\/p>\n<p>Erstaunlicherweise geht das Gericht hierauf aber gar nicht ein, sondern bejaht ein \u00fcberwiegendes Kosteninteresse und somit die Rechtsmissbr\u00e4uchlichkeit mit einem angeblichen Missverh\u00e4ltnis zwischen durch die gewerbliche T\u00e4tigkeit erwirtschafteten Eink\u00fcnften und den durch die Abmahnt\u00e4tigkeit verursachten Kosten. Dieses Missverh\u00e4ltnis sieht das Gericht als belegt an durch die blo\u00dfe Behauptung des Beklagten, die Kl\u00e4gerin k\u00f6nne \u201eim niedrigen Preissegment und bekanntlich geringer Gewinnspannen nur geringe Ums\u00e4tze\u201c erzielen. Hier fragt sich erstens, weshalb geringe Gewinnspannen grunds\u00e4tzlich zu niedrigerem Umsatz f\u00fchren sollen. Gerade bei kleinen Margen wird doch gerade zur entsprechenden Gewinnerzielung tendenziell gerade mehr Umsatz gemacht werden. Zweitens zeugt es von einem interessanten Verst\u00e4ndnis von Darlegungs- und Beweislast, wenn eine ins Blaue aufgestellte Behauptung des Beklagten, die Kl\u00e4gerin \u201ek\u00f6nne nur geringe Ums\u00e4tze erzielen\u201c dazu f\u00fchren soll, dass nun die Kl\u00e4gerin ihre B\u00fccher offen legen muss. Schlie\u00dflich ist zur H\u00f6he der durch die Abmahnungen verursachten Kosten \u00fcberhaupt nichts gesagt.<\/p>\n<p>Sch\u00f6n w\u00e4re es gewesen, wenn alle Vorw\u00fcrfe einmal \u00fcberpr\u00fcft worden w\u00e4ren. Denn Einigkeit besteht wohl bei allen darin, dass ein solches Verhalten sanktioniert geh\u00f6rt. So wirkt die Entscheidung aber mit der nur scheinbar eleganten L\u00f6sung \u00fcber das Missverh\u00e4ltnis von Abmahnkosten und Eink\u00fcnften im zugrunde liegenden Gewerbe ein wenig schief. Es w\u00e4re interessant zu h\u00f6ren, was die n\u00e4chste Instanz dazu sagt. (la)<!--:--><!--:en--><\/p>\n<div style=\"text-align: justify\">Die folgende Entscheidung wurde uns netterweise vom einem Forum von Abgemahnten <a href=\"http:\/\/www.baby-schuh.eu\/community\/\"><span style=\"font-weight: bold\">http:\/\/www.baby-schuh.eu\/community\/<\/span><\/a> zur Besprechung \u00fcberlassen.<\/div>\n<p style=\"text-align: justify\">Das Landgericht Berlin <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr\/entscheidungen\/wettbewerbsrecht\/279\/5\/2\"><span style=\"font-weight: bold\">(LG Berlin, Urteil v. 16.04.2008, 15 O 585\/07)<\/span><\/a> hatte sich nach dem Landgericht Heilbronn <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/2007\/08\/lg-heilbronn-zum-rechtsmissbrauch-mit-abmahnanwalt\/\"><span style=\"font-weight: bold\">(wir berichteten)<\/span><\/a> mit den Abmahnpraktiken des viel gescholtenen Dr. Mann aus Berlin zu besch\u00e4ftigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Abmahnerin bzw. dessen Anwalt t\u00e4te einem schon fast leid, wenn er diese Klage vor dem Landgericht Berlin nicht selbst angestrengt h\u00e4tte. Es sieht fast danach aus, als wollte der Kl\u00e4ger sich vors\u00e4tzlich noch einen Klaps abholen. Denn dass das Landgericht Berlin nach all dem Missbrauchshype zugunsten des Kl\u00e4gers entscheiden w\u00fcrde, konnte nicht ernsthaft angenommen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">So richtig die Entscheidung im Ergebnis sein mag, stimmt sie dennoch nachdenklich. Erstens k\u00e4mpften hier insofern Not gegen Elend, als dass sich auch der Beklagtenanwalt ausweislich zahlreicher Medienberichte nicht gerade auf juristischem H\u00f6chstniveau bewegt, sondern vielmehr auf den \u201eSamariterzug\u201c aufspringt, wobei zu oft verschwiegen wird, dass auch diese T\u00e4tigkeit finanziell lohnend sein kann. Uns ist aus eigener Erfahrung zudem bekannt, dass auch der \u201egute\u201c Beklagtenanwalt kostentr\u00e4chtigen Mehrfachabmahnungen eines vermeintlichen Schuldners nicht abgeneigt ist. Aber das nur am Rande.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Wenn das, was das Gericht gleichsam nebenbei erw\u00e4hnt, stimmt, h\u00e4tte man es tats\u00e4chlich mit einem mittleren Skandal zu tun. Kostenneutrale Abmahnungen, dazu noch angeboten im eBay-Forum haben mit seri\u00f6ser Anwaltst\u00e4tigkeit nichts zu tun. Erstaunlicherweise geht das Gericht hierauf aber gar nicht ein, sondern bejaht ein \u00fcberwiegendes Kosteninteresse und somit die Rechtsmissbr\u00e4uchlichkeit mit einem angeblichen Missverh\u00e4ltnis zwischen durch die gewerbliche T\u00e4tigkeit erwirtschafteten Eink\u00fcnften und den durch die Abmahnt\u00e4tigkeit verursachten Kosten. Dieses Missverh\u00e4ltnis sieht das Gericht als belegt an durch die blo\u00dfe Behauptung des Beklagten, die Kl\u00e4gerin k\u00f6nne \u201eim niedrigen Preissegment und bekanntlich geringer Gewinnspannen nur geringe Ums\u00e4tze\u201c erzielen. Hier fragt sich erstens, weshalb geringe Gewinnspannen grunds\u00e4tzlich zu niedrigerem Umsatz f\u00fchren sollen. Gerade bei kleinen Margen wird doch gerade zur entsprechenden Gewinnerzielung tendenziell gerade mehr Umsatz gemacht werden. Zweitens zeugt es von einem interessanten Verst\u00e4ndnis von Darlegungs- und Beweislast, wenn eine ins Blaue aufgestellte Behauptung des Beklagten, die Kl\u00e4gerin \u201ek\u00f6nne nur geringe Ums\u00e4tze erzielen\u201c dazu f\u00fchren soll, dass nun die Kl\u00e4gerin ihre B\u00fccher offen legen muss. Schlie\u00dflich ist zur H\u00f6he der durch die Abmahnungen verursachten Kosten \u00fcberhaupt nichts gesagt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Sch\u00f6n w\u00e4re es gewesen, wenn alle Vorw\u00fcrfe einmal \u00fcberpr\u00fcft worden w\u00e4ren. Denn Einigkeit besteht wohl bei allen darin, dass ein solches Verhalten sanktioniert geh\u00f6rt. So wirkt die Entscheidung aber mit der nur scheinbar eleganten L\u00f6sung \u00fcber das Missverh\u00e4ltnis von Abmahnkosten und Eink\u00fcnften im zugrunde liegenden Gewerbe ein wenig schief. Es w\u00e4re interessant zu h\u00f6ren, was die n\u00e4chste Instanz dazu sagt. (la) <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr\/entscheidungen\/wettbewerbsrecht\/279\/5\/2\"><span style=\"font-weight: bold\">Zum Urteil <\/span><\/a><\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die folgende Entscheidung wurde uns netterweise vom einem Forum von Abgemahnten zur Besprechung \u00fcberlassen. Das Landgericht Berlin (LG Berlin, Urteil v. 16.04.2008, 15 O 585\/07) hatte sich nach dem Landgericht Heilbronn\u00a0 mit den Abmahnpraktiken des viel gescholtenen Dr. Mann aus Berlin zu besch\u00e4ftigen. 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