{"id":31744,"date":"2017-07-06T18:44:23","date_gmt":"2017-07-06T17:44:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=31744"},"modified":"2018-05-08T14:46:13","modified_gmt":"2018-05-08T13:46:13","slug":"whatsapp-urteil-zum-datenschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/datenschutzrecht\/whatsapp-urteil-zum-datenschutz\/","title":{"rendered":"WhatsApp-Urteil zum Datenschutz"},"content":{"rendered":"
\"WhatsApp-Urteil
\u00a9 michelangeloop – Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n

Nun ist es amtlich: \u201cWhatsApp zwingt User zu Rechtsverletzungen” – Das ist ein Titel wie “Endlich klar: Zuckerproduzenten sind Schuld an Karies”. Ein gro\u00dfer Teil der ver\u00f6ffentlichenden Magazine<\/a> zitiert aktuell Rechtsanw\u00e4lte, die das Urteil des Hersfelder Amtsgerichts in \u00e4hnlicher Weise kommentieren: Nat\u00fcrlich geben WhatsApp-Nutzer Daten weiter, ohne explizit alle Beteiligten um ihre Zustimmung bitten, andererseits ist aber auch allen bewusst, dass wohl eben das auch Charakter dieses sozialen Mediendienstes ist.<\/em><\/p>\n

Der Hersfelder Richter hatte einer Mutter auferlegt, die Genehmigung zur Weiterleitung von Telefonnummern von allen im Smartphone ihres minderj\u00e4hrigen Sohnes gelisteten Personen vorzulegen. Bis dahin d\u00fcrfe dem Kind die Smartphone-Nutzung nicht mehr gestattet werden. WhatsApp selbst h\u00e4lt sich laut seiner AGB \u2013 die nat\u00fcrlich niemand liest \u2013 aus diesem Konflikt heraus: WhatsApp-User best\u00e4tigen dort n\u00e4mlich, \u00fcber eben diese Genehmigungen zu verf\u00fcgen. Tun sie das nicht, k\u00f6nnen Sie den Dienst nicht nutzen. LHR-Partner Arno Lampmann: \u201c Der Hintergrund des Urteils ist familienrechtlicher Natur: Die WhatsApp-Entscheidung war durch die Scheidung der Erziehungsberechtigen ausgel\u00f6st worden und durch einen Streit \u00fcber die Handynutzung des gemeinsamen Kindes.”<\/p>\n

“\u00dcberraschende Klausel” w\u00e4re ein juristischer Ansatzpunkt<\/h2>\n

Laut Rechtsanwalt Lampmann geht es hier aber gar nicht so sehr um die Rechtsverst\u00f6\u00dfe der einzelnen Nutzer, wenn sie Daten ohne Einwilligung<\/a> ihrer Kontakte (unbewusst) weitergeben. Es ist also nicht zu bef\u00fcrchten, dass es zu Massenabmahnungen wegen Datenschutzverletzungen kommt. Lampmann: “Dazu m\u00fcsste sich erstmal ein Kl\u00e4ger finden, f\u00fcr den sich ein entsprechendes Vorgehen \u00fcberhaupt lohnt.” Allerdings: F\u00fcr grunds\u00e4tzlich interessant h\u00e4lt der K\u00f6lner Datenschutz-Fachmann das Thema schon, denn die Unzul\u00e4ssigkeit des Handelns von Whatsapp-Nutzern ist damit mehr oder weniger \u201camtlich”. “Vielleicht beginnen Verbrauchersch\u00fctzer oder Mitbewerber nun einmal, sich f\u00fcr die AGB solcher Dienste zu interessieren und diese unter dem Aspekt der \u201c\u00fcberraschenden Klausel\u201d anzugreifen. Denn: Man kann Whatsapp gar faktisch nicht wirklich nutzen, ohne mehr oder weniger bewusst gegen die AGB zu versto\u00dfen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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