{"id":31577,"date":"2017-06-23T06:02:11","date_gmt":"2017-06-23T05:02:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=31577"},"modified":"2017-12-12T14:09:00","modified_gmt":"2017-12-12T13:09:00","slug":"kundenbewertungen-als-irrefuehrende-werbung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/kundenbewertungen-als-irrefuehrende-werbung\/","title":{"rendered":"OLG K\u00f6ln: Kundenbewertungen als irref\u00fchrende Werbung?"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_31591\" aria-describedby=\"caption-attachment-31591\" style=\"width: 348px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-31591 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/06\/Kundenbewertungen-als-irref\u00fchrende-Werbung.jpg\" alt=\"Kundenbewertungen als irref\u00fchrende Werbung\" width=\"348\" height=\"345\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/06\/Kundenbewertungen-als-irref\u00fchrende-Werbung.jpg 348w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/06\/Kundenbewertungen-als-irref\u00fchrende-Werbung-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/06\/Kundenbewertungen-als-irref\u00fchrende-Werbung-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 348px) 100vw, 348px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-31591\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 ALF photo \u2013 Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Das OLG K\u00f6ln hat in einer aktuellen Entscheidung entschieden, dass Kundenbewertungen als irref\u00fchrende Werbung des Unternehmens angesehen werden k\u00f6nnen.<\/em>\u00a0<em>Damit k\u00f6nnen Kundenbewertungen auch unter eine strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung fallen.<\/em><\/p>\n<h3>Zum Sachverhalt<\/h3>\n<p>Ein Wettbewerbsverband klagte gegen eine nahe Aachen liegende Handelsgesellschaft. Das Unternehmen vertreibt Waschmittel f\u00fcr Waschmaschinen und Geschirrsp\u00fcler. Diese \u201eZauberwaschkugeln\u201c wurden mit der Angabe<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Spart Waschmittel.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>beworben. Der Wettbewerbsverband forderte das Unternehmen auf die Werbeaussagen zu unterlassen, denn diese seien irref\u00fchrend. Es l\u00e4gen keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse f\u00fcr das Werbeversprechen vor. Seitens des Verbandes wurde eine strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung gefordert. Das Unternehmen kam der Forderung nach.<\/p>\n<p>Doch bereits vor sowie nach der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserkl\u00e4rung wurden mehrere Kundenbewertungen zu den \u201eZauberwaschkugeln\u201c auf der Webseite der Handelsgesellschaft publiziert. Diese lauteten:<\/p>\n<blockquote>\n<ul>\n<li>&#8220;Ich benutze weniger Waschmittel.&#8221;<\/li>\n<li>&#8220;Brauchte weniger Waschmittel und die W\u00e4sche ist griffiger und nicht so hart.&#8221;<\/li>\n<li>&#8220;Funktioniert wirklich&#8230;Dadurch ben\u00f6tigt man auch eine geringere Waschmittelmenge und spart Geld.&#8221;<\/li>\n<\/ul>\n<\/blockquote>\n<h3>Ein Urteil, das sich gewaschen hat<\/h3>\n<p>Nun besch\u00e4ftigte sich der 6. Zivilsenat des OLG K\u00f6ln mit den Kundenbewertungen. Es stand die Frage im Raum, ob auch diese Kundenbewertungen unter die strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung fallen. Laut den K\u00f6lner Richtern ergibt sich aus der Unterlassungserkl\u00e4rung,<\/p>\n<blockquote><p>dass von ihr werbende Aussagen erfasst sein sollten, die sich jedenfalls zum Zeitpunkt der Abgabe der Erkl\u00e4rung im Bereich der Kundenkommentare befanden.<\/p><\/blockquote>\n<p>So bestehe die M\u00f6glichkeit, dass die Kundenmeinungen Vertrauen in die Leistungen der \u201eZauberwaschkugeln\u201c schaffen und damit den Absatz des Produktes f\u00f6rdern k\u00f6nnen. Damit seien die Kommentare Werbung der Beklagten.<\/p>\n<p>Nach Auffassung des Gerichts ist die M\u00f6glichkeit, Bewertungen des Produkts vorzunehmen, ein eigenes Angebot des Unternehmens. Diese M\u00f6glichkeit der Bewertung w\u00fcrde nur deshalb seitens der Beklagten er\u00f6ffnet, da sie erkennbar die Hoffnung hegt, die positiven Bewertungen werden die negativen Bewertungen \u00fcberwiegen. Aus diesem Grund kann damit die Unterlassungserkl\u00e4rung nur so verstanden werden, dass auch solche Bewertungen zu l\u00f6schen sind, die auf die anfangs monierte irref\u00fchrende Werbung, die \u201eZauberwaschkugeln\u201c w\u00fcrden Waschmittel sparen, zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<p>Daher sei die Beklagte durch die Unterlassungserkl\u00e4rung auch zur L\u00f6schung der Kunden\u00e4u\u00dferung auf ihrer Webseite verpflichtet.<\/p>\n<h3>Kundenbewertungen als irref\u00fchrende Werbung?<\/h3>\n<p>Beim ersten Lesen dieser Entscheidung des OLG K\u00f6ln mag man sich fragen, was Kundenbewertungen mit Werbung zu tun haben. Schlie\u00dflich handelt es sich um Meinungen und Bewertungen der Kunden und nicht des Unternehmens. Warum sollten diese jetzt als irref\u00fchrende Werbung verboten werden?<\/p>\n<p>Hierzu sollte man sich der Bedeutung von Kundenbewertungen im Online-Handel bewusst werden. So h\u00e4ngen einer Studie von Deloitte zufolge 80% der Kaufentscheidungen von Kundenbewertungen ab. Daher sind Kundenrezensionen immens wichtig f\u00fcr Unternehmen; Doch kann man nicht per se davon ausgehen, dass Kundenbewertungen als Werbung anzusehen sind, f\u00fcr die das jeweilige Unternehmen einzustehen hat.<\/p>\n<p>Anders war es jedoch im zugrundeliegenden Fall. Denn die Bewertungen, welche bereits abgegeben wurden als die urspr\u00fcngliche Werbung noch aktiv war, sind auf die irref\u00fchrende Werbung zur\u00fcckzuf\u00fchren. Damit stehen irref\u00fchrende Werbung und Bewertung im unmittelbaren Zusammenhang, sodass sich die Irref\u00fchrung fortf\u00fchrt. Bei solch einem Zusammenhang ist es nur folgerichtig, dass auch die Bewertungen auf der Webseite zu entfernen sind.<\/p>\n<p>Wer mehr zu diesem Themenkomplex lesen m\u00f6chte:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/werbung-mit-geschonten-kundenmeinungen-ist-irrefuhrend\">Bereits 2013 setzten wir uns mit dem Thema Kundenmeinungen und irref\u00fchrende Werbung auseinander.<\/a><\/p>\n<p>Quelle:<a href=\"http:\/\/www.olg-koeln.nrw.de\/behoerde\/presse\/004_zt_letzte-pm_archiv_zwangs\/002_archiv\/001_zt_archiv_2017\/020_PM_19_06_2017_werbung-durch-Kundenkommentare_website.pdf\"> Pressemitteilung OLG K\u00f6ln vom 19.06.2017<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das OLG K\u00f6ln hat in einer aktuellen Entscheidung entschieden, dass Kundenbewertungen als irref\u00fchrende Werbung des Unternehmens angesehen werden k\u00f6nnen.\u00a0Damit k\u00f6nnen Kundenbewertungen auch unter eine strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung fallen. 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