{"id":31553,"date":"2017-06-22T06:52:08","date_gmt":"2017-06-22T05:52:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=31553"},"modified":"2020-04-21T02:43:58","modified_gmt":"2020-04-21T01:43:58","slug":"marke-covfefe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/markenrecht\/marke-covfefe\/","title":{"rendered":"Macht der Trump-Twitter-Nonsense “covfefe” jetzt vier deutsche Markeninhaber reich?"},"content":{"rendered":"
Bereits Tags darauf war das Internet voll von Spekulationen \u00fcber die Bedeutung und Hintergrund des Begriffs “covfefe”<\/a>. Von n\u00e4herliegenden Erkl\u00e4rungen, wie, dass der US-Pr\u00e4sident w\u00e4hrend des Tippens schlicht eingenickt und mit seinen \u00fcberdimensionierten Fingern von der Handytastatur abgerutscht war, \u00fcber die Vermutung, dass damit eine geheime Botschaft in die Welt gesetzt werden sollte, war alles m\u00f6gliche dabei.<\/p>\n Wie eine Recherche auf unserer Plattform LHR-Markenservice<\/a>\u00a0ergibt, ist die Bezeichnung “covfefe” kurz darauf in Deutschland in Gestalt von vier Wortmarken in teilweise unterschiedlichen Schreibweisen als Marke angemeldet worden. Offenbar wollen\u00a0\u2013 vermeintlich \u2013 schlaue Gesch\u00e4ftsleute aus dem Verschreiber des US-Pr\u00e4sidenten Kapital schlagen und die Bezeichnung f\u00fcr bestimmte Waren und Dienstleistungen f\u00fcr sich monopolisieren bzw. andere abmahnen und f\u00fcr die Verwendung des Worts Lizenzgeb\u00fchren verlangen.<\/p>\n Die Markenanmeldungen d\u00fcrften, selbst wenn sie sp\u00e4ter in eine Eintragung m\u00fcnden sollten, \u2013 anders als man annehmen mag \u2013 wirtschaftlich sinnlos sein.\u00a0Es schadet zwar nicht, dass die Marke viermal angemeldet wurde. Das DPMA pr\u00fcft n\u00e4mlich \u00e4ltere Rechte, insbesondere in Form von \u00e4lteren Marken im Eintragungsverfahren nicht. Die Markeninhaber m\u00fcssten sich dazu schon gegenseitig verklagen.<\/p>\n Den Marken d\u00fcrfte es jedoch an einem nennenswerten Schutzumfang mangeln, mit dem Dritte von der Benutzung der Bezeichnung\u00a0“Covfefe” abgehalten werden k\u00f6nnten.<\/p>\n Wir hatten Anfang des Jahres 2010 bereits anl\u00e4sslich einer Entscheidung des BGH, in der es um den Aufdruck der Bezeichnungen \u201cDDR\u201d und \u201cCCCP\u201d auf Kleidungsst\u00fccken ging,\u00a0darauf hingewiesen<\/a>, dass die Tatsache, dass ein bestimmtes Zeichen f\u00fcr eine bestimmte Klasse als Marke eingetragen wurde, nicht automatisch bedeutet, dass das konkrete Zeichen von niemandem und in keiner Weise mehr genutzt werden darf.<\/p>\n Dies gilt n\u00e4mlich erstens nur im Rahmen des Schutzumfangs der Marke. Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal einer Markenrechtsverletzung ist dar\u00fcber hinaus die markenm\u00e4\u00dfige Benutzung des Zeichens. Ein markenm\u00e4\u00dfiger Gebrauch setzt voraus, dass das benutzte Zeichen aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise im Rahmen des Produktabsatzes auch dazu dient, Waren des einen Herstellers von denen anderer zu unterscheiden. An der markenm\u00e4\u00dfigen Verwendung fehlt es, wenn der Verkehr in dem\u00a0 Begriff\u00a0 keinen Hinweis auf die Herkunft der anschlie\u00dfend angebotenen Ware sieht. Wenn in einem Presseartikel \u00fcber eine bestimmte Marke berichtet wird, ist die Verwendung des Zeichnens nat\u00fcrlich zul\u00e4ssig. Aber auch Bezeichnungen auf Produkten m\u00fcssen nicht immer herkunftshinweisend benutzt werden.<\/p>\n Ob ein Zeichen f\u00fcr eine bestimmte Klasse als schutzf\u00e4hig angesehen und als Marke eingetragen wird, sagt noch nichts dar\u00fcber aus, ob daraus auch immer erfolgreich gegen Verwendungen des Zeichens vorgegangen werden kann. Denn ob die Verwendung der \u00a0Bezeichnung \u201ccovfefe\u201d als Herkunftshinweis und somit als markenm\u00e4\u00dfig oder als lustiger Gag erkannt wird, kann nicht abstrakt, sondern eben nur im jeweiligen Einzelfall entschieden werden.<\/p>\n Die folgenden naheliegenden Verwendungen des Worts “Covfefe” auf Bekleidung, Accessoires, Aufklebern o.\u00e4, zum Beispiel wie folgt<\/p>\n oder<\/p>\n w\u00e4ren damit jedenfalls keine herkunftshinweisenden Verwendungsformen, sondern launige Verballhornungen des Tippfehlers. Eine Markenverletzung schiede damit aus.<\/p>\n \u00c4hnliches gilt zum Beispiel im Fall \u201eNichts reimt sich auf Uschi\u201c, einer Marke von Mario Barth. Bekanntheit erlangte die Marke im Jahr 2011 durch zweifelhafte Abmahnungen des \u201cKomikers\u201d gegen\u00fcber Herstellern von T-Shirts, auf die der Slogan aufgedruckt war. Wir berichteten.<\/a> Obwohl die damaligen Abmahnungen unberechtigt waren, blieb ein L\u00f6schungsantrag des Radiosenders Radio ffn beim Deutschen Marken- und Patentamt, der haupts\u00e4chlich damit begr\u00fcndet wurde, dass der Spruch ein allgemein bekanntes \u201cgefl\u00fcgeltes Wort\u201d sei, ohne Erfolg<\/a>.<\/p>\n Der Schutzumfang von Marken kann so gering sein, dass eine Verletzung der Marke zwar theoretisch m\u00f6glich, in der Praxis jedoch fast undenkbar ist. Dass manche Marke somit nahezu wertlos ist, bedeutet freilich nicht, dass sich damit nicht beim ein oder anderen unliebsamen Konkurrenten Eindruck schinden lie\u00dfe. Eine solche Eintragung kann zu Abschreckungszwecken durchaus ratsam sein. Erreicht man sogar, dass der Konkurrent\u00a0 nach einer Abmahnung eine Unterlassungserkl\u00e4rung abgibt, hat man sein Ziel erreicht. Diese gilt n\u00e4mlich zwischen den Parteien unabh\u00e4ngig von einem gesetzlichen Anspruch.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Ende Mai 2017 r\u00e4tselte die Welt, vor allem die USA, \u00fcber eine neue Wortsch\u00f6pfung von Donald Trump. Der hatte \u2013 offenbar einem n\u00e4chtlichen Mitteilungsbed\u00fcrfnis nachgebend \u2013 den nebenstehenden Tweet abgesetzt. “covfefe”? Bereits Tags darauf war das Internet voll von Spekulationen \u00fcber die Bedeutung und Hintergrund des Begriffs “covfefe”. 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Ende Mai 2017 r\u00e4tselte die Welt, vor allem die USA, \u00fcber eine neue Wortsch\u00f6pfung von Donald Trump. Der hatte \u2013 offenbar einem n\u00e4chtlichen Mitteilungsbed\u00fcrfnis nachgebend \u2013 den nebenstehenden Tweet abgesetzt.<\/em><\/p>\n“covfefe”?<\/h2>\n
“covfefe” ist gleich vier Mal als deutsche Marke angemeldet worden<\/h2>\n
Werden die Markeninhaber jetzt reich? \u2013 Kurz: Nein!<\/h2>\n
Auf den Schutzumfang kommt es an!<\/h2>\n
Gegen beschreibende Verwendungen kann der Markeninhaber nichts machen<\/h2>\n
“CovFEFE!” \u2013 “Gesundheit!”<\/h2>\n
<\/p>\n
<\/p>\nAuch die Marke von Mario Barth \u201eNichts reimt sich auf Uschi\u201c ist so gut wie wertlos<\/strong><\/h2>\n
Fazit:<\/h2>\n