{"id":31509,"date":"2017-06-25T06:06:41","date_gmt":"2017-06-25T05:06:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=31509"},"modified":"2017-12-12T14:04:07","modified_gmt":"2017-12-12T13:04:07","slug":"piratebay-urheberrechtsverletzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/urheber-designrecht\/piratebay-urheberrechtsverletzung\/","title":{"rendered":"EuGH: “The Pirate Bay” f\u00fcr Urheberrechtsverletzungen verantwortlich"},"content":{"rendered":"
\"Piratebay
\u00a9 svtdesign \u2013 Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n

Das EuGH Urteil zum Filesharing stellt klar: Plattformen, wie “The\u00a0Pirate Bay” k\u00f6nnen f\u00fcr Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden. Netzsperren seitens der Internetdienstanbieter sind nun\u00a0m\u00f6glich.<\/em><\/p>\n

Die Ausgangslage<\/h3>\n

Seinen Lauf nahm die Streitigkeit in den Niederlanden. Der Hoge Raad der Nederlanden (Oberster Gerichtshof der Niederlande) hat sich mit dem Rechtsstreit Stichting Brein gegen Ziggo und XS4ALL zu befassen. Stichtig Brein, eine niederl\u00e4ndische Stiftung, welche die Interessen von Urhebern wahrnimmt, forderte die Internetdienstanbieter Ziggo und XS4ALL auf, die Internetplattform “The Pirate Bay” f\u00fcr ihre Kunden zu sperren. Ziggo beispielsweise ist der gr\u00f6\u00dfte niederl\u00e4ndische Kabelnetzbetreiber.<\/p>\n

Das Tortuga der Internet Piraterie<\/h3>\n

Bei der Filesharing-Plattform “The Pirate Bay” handelt es sich gewisserma\u00dfen um das Tortuga der Internet-Piraterie. Die Plattform erm\u00f6glicht ihren Nutzern auf ihren Computern gespeicherte Werke zu st\u00fcckeln, sodann zu teilen und letzten Endes herunterzuladen. Diese St\u00fcckelungen von bspw. Filmen oder Musik-Alben in einzelne Fragmente sind besser bekannt als sog. “torrents”. Bei diesen torrents handelt es sich zumeist um urheberrechtlich gesch\u00fctzte Werke.<\/p>\n

Bereits 2010 erregte ,,The Pirate Bay\u2019\u2019 mediale Aufmerksamkeit. Wie wir zum damaligen Zeitpunkt berichteten<\/a> entschied das Oberlandesgericht Stockholm, dass die Erfinder und Gr\u00fcnder von ,,The Pirate Bay\u2019\u2019 Schadensersatz zu zahlen haben. Doch damit nicht genug: Das OLG verh\u00e4ngte sogar Haftstrafen von vier, acht und zehn Monaten.<\/p>\n

Die Entscheidung des EuGH<\/h3>\n

W\u00e4hrend des Verfahrens schaltete der Hoge Raad den EuGH ein. Dieser sollte beurteilen, ob “The Pirate Bay” gegen das europ\u00e4ische Urheberrecht versto\u00dfen kann, indem es eine “\u00f6ffentliche Wiedergabe” nach der europ\u00e4ischen Urheberrechtsrichtlinie darstelle. In seinem Urteil vom 14.06.2017 entschied der EuGH, dass<\/p>\n

die Bereitstellung und das Betreiben einer Online-Filesharing-Plattform tats\u00e4chlich als eine Handlung der Wiedergabe im Sinne der Richtlinie anzusehen ist.<\/p><\/blockquote>\n

Bereits in fr\u00fcheren Entscheidungen ging der EuGH laut Pressemitteilung davon aus, dass<\/p>\n

grunds\u00e4tzlich jede Handlung, mit der ein Nutzer in voller Kenntnis der Sachlage seinen Kunden Zugang zu gesch\u00fctzten Werken gew\u00e4hrt, eine ,,Handlung der Wiedergabe\u2019\u2019 im Sinne der Richtlinie darstellen kann.<\/p><\/blockquote>\n

Die Argumentation, dass nicht “The Pirate Bay” sondern die Nutzer die Werke online stellen, lie\u00df der EuGH so nicht gelten. “The Pirate Bay” kategorisiere die Werke nach bspw. ihrem Genre oder auch der Popularit\u00e4t. Des Weiteren generiere die Plattform durch Werbeeinnahmen Gewinne. Auch animiere sie in einschl\u00e4gigen Blogs und Foren die Nutzer dazu, urheberrechtswidrige Kopien zu erstellen. Nach Auffassung der Richter spielt “The Pirate Bay” bei Urheberrechtsverletzungen<\/p>\n

eine zentrale Rolle.<\/p><\/blockquote>\n

Das Ende der Internet-Piraterie?<\/h3>\n

Eine \u00dcberraschung stellt die Entscheidung des EuGH allerdings nicht dar. Wie von uns schon 2011 berichtet<\/a>, ergingen \u00e4hnliche Urteile deutscher Gerichte im Fall von Kino.to. Das Interessante des vorliegenden Falles ist eher die Ausgangslage. Zumeist gingen die Urheber bisher direkt gegen die einzelnen Nutzer oder die Plattform vor. Vorliegend ist nach dem Urteil des EuGH zu erwarten, dass der Hoge Raad nun den Internetdienstanbietern Ziggo und XS4ALL auferlegt, die Plattform “The Pirate Bay” f\u00fcr seine Nutzer zu sperren.<\/p>\n

M\u00f6glicherweise k\u00f6nnen Urheber nun in Deutschland von bspw. der Telekom verlangen, \u00e4hnliche Portale zu sperren. Ein Ende der Freibeuterei im Internet ist mit diesem Urteil nicht in Sicht. So existiert Kino.to nicht mehr, allerdings kann man weiterhin unter Kinox.to streamen. Doch gibt der EuGH den Urhebern neue Angriffsm\u00f6glichkeiten gegen die Internet-Piraterie an die Hand.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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