{"id":31380,"date":"2017-06-15T18:02:42","date_gmt":"2017-06-15T17:02:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=31380"},"modified":"2018-05-08T09:56:31","modified_gmt":"2018-05-08T08:56:31","slug":"ag-erfurt-persoenlichkeitsrechtsverletzung-mit-streitwert-null-euro","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/ag-erfurt-persoenlichkeitsrechtsverletzung-mit-streitwert-null-euro\/","title":{"rendered":"AG Erfurt: Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung mit Streitwert 0 \u20ac"},"content":{"rendered":"
\"Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung
\u00a9 viperagp \u2013 Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n

Manchmal verschlagen einen prozessuale Besonderheiten an Gerichte mit weniger Erfahrung in den von uns \u00a0gew\u00f6hnlicherweise bearbeiteten speziellen Rechtsgebieten.<\/em><\/p>\n

Das ist meistens \u00fcberhaupt kein Problem.<\/em><\/p>\n

Das Gericht kennt das Recht…<\/h2>\n

Denn erstens bedarf es insbesondere bei eindeutigen F\u00e4llen gar keiner Vorkenntnisse in einem Rechtsgebiet, um einen Streit ordentlich entscheiden zu k\u00f6nnen. Der Richter muss sich dazu lediglich \u00a0ein wenig vorbereiten und in die einschl\u00e4gigen Vorschriften einlesen. Schlie\u00dflich gilt der Grundsatz “iura novit curia” oder \u201eDas Gericht kennt das Recht\u201c. Danach d\u00fcrfen die Parteien eines zivilrechtlichen Rechtsstreits die einschl\u00e4gigen Rechtsnormen als bekannt voraussetzen.<\/p>\n

…und falls nicht, fragt es nach<\/h2>\n

Zweitens r\u00e4umen selbstbewusste Richter etwaige Wissensl\u00fccken in bestimmten Gebieten freim\u00fctig ein und lassen sich bestimmte Regelungen im Zweifel erkl\u00e4ren.<\/p>\n

Am AG Erfurt gehen die Uhren anders<\/h2>\n

Nicht so allerdings das AG Erfurt. Dort hatten wir f\u00fcr eine recht bekannte Mandantin Kosten f\u00fcr eine anwaltliche Abmahnung eingeklagt, die notwendig geworden war, weil auf einer Rechtsanwaltsseite unzutreffende \u00c4u\u00dferungen zu Werbezwecken ver\u00f6ffentlicht worden waren.<\/p>\n

Das wollte sich die Betroffene verst\u00e4ndlicherweise nicht gefallen lassen. Der daraufhin verfassten Abmahnung wurde ein Streitwert von 50.000 \u20ac zugrunde gelegt. Ein Wert, der vor dem Hintergrund der Bekanntheit der Person und der Werbewirkung des Artikels auf der Rechtsanwaltsseite \u2013 f\u00fcr gew\u00f6hnlich \u2013 zwar diskutabel, dennoch aber v\u00f6llig unspektakul\u00e4r ist.<\/p>\n

Der Unterlassungsanspruch als solcher stand nie ernsthaft im Streit. Diskutiert wurde jedoch angeregt dar\u00fcber, ob die unwahre Tatsachenbehauptung so schwer wiege, dass sie Anwaltskosten von \u00fcber 1.500 \u20ac rechtfertige.<\/p>\n

Unsicher im Termin…<\/h2>\n

Die Richterin traute sich in der m\u00fcndlichen Verhandlung nicht so recht, in der Sache Position zu beziehen. Sie merkte lediglich vorsichtig an, dass der Streitwert f\u00fcr die Angelegenheit ihrer Auffassung nach “etwas \u00fcberzogen” sei. \u00a0Da unterschiedliche Auffassungen \u00a0zur Angemessenheit von Streitwerten in Unterlassungsverfahren nichts Besonderes sind, ahnten wir zu diesem Zeitpunkt noch nichts B\u00f6ses.<\/p>\n

…ohne jeden Zweifel im Urteil<\/h2>\n

Wir staunten aber nicht schlecht, als uns das\u00a0klageabweisende Urteil im Volltext vorlag. Danach sollte die Kl\u00e4gerin schlicht gar nichts bekommen, denn der Wert des Unterlassungsanspruchs sei “0,00 \u20ac”.<\/p>\n

Die richterliche Unsicherheit war bei der Abfassung der Begr\u00fcndung des Urteils offenbar vollst\u00e4ndig verflogen. Denn dort war zu lesen:<\/p>\n

\"\"<\/p>\n

Hinten anstellen!<\/h3>\n

Das Gericht kam offenbar nicht umhin, den Unterlassungsanspruch dem Grunde nach zu bejahen. Das w\u00e4re der zust\u00e4ndigen Richterin dann doch zu heikel gewesen. Sie wollte unserer Mandantin die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten dennoch nicht g\u00f6nnen. Sie musste sich somit eines Kunstgriffs bedienen und setzte den Wert des Unterlassungsanspruchs \u2013 nach dem sich die Anwaltsgeb\u00fchren richten \u2013 einfach mit null an (stilistisch sch\u00f6n sind \u00fcbrigens die beiden Nachkommastellen; da ist gleich klar: “S gibbt n\u00fcll g\u00f6mma nischts”!).<\/p>\n

So geht es aber nat\u00fcrlich nicht.<\/p>\n

Unseres Erachtens konnte man bereits \u00fcber die Schwere des Pers\u00f6nlichkeitsrechtseingriffs nicht ernsthaft streiten. Mit der streitgegenst\u00e4ndlichen Behauptung wurde unserer Mandantin eine pers\u00f6nliche Beteiligung an einer, sagen wir einmal “suboptimal” gef\u00fchrten Unternehmung unterstellt, die nicht vorlag.<\/p>\n

Sogar in einfach gelagerten F\u00e4llen mit unbekannten Personen werden zudem zum Beispiel bereits Streitwerte von 3.000,00 \u20ac (AG Oschersleben, Beschluss v 27.1.2014, Az.\u00a03 C 422\/13<\/a>), 10.000,00 \u20ac (OLG Saarbr\u00fccken, Beschluss v. 13.8.2010, Az. 5 W 198\/10<\/a> – 74, LG K\u00f6ln, Beschluss v. 13.2.2012, Az. 28 O 44\/12<\/a>) oder 15.000,00 \u20ac (LG K\u00f6ln, Urteil v. 15.8.2012, Az. 28 O 199\/12<\/a>)\u00a0angenommen.<\/p>\n

Gilt nicht nur im K\u00f6lner Karneval: “Drei Mal null ist null ist null!”<\/h3>\n

Aber selbst wenn man den Wert von 50.000 \u20ac f\u00fcr \u00fcberh\u00f6ht halten wollte, ist eine Herabsetzung auf null schlicht Unsinn. Denn wenn eine rechtswidrige Beeintr\u00e4chtigung und damit eine Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung vorliegt, hat diese auch einen wie auch immer gearteten Wert, der denklogisch den Wert von Nichts (“Null”) \u00fcbersteigen muss.<\/p>\n

Abgesehen davon ist die Schlussfolgerung des Gerichts aus der eigenen Bewertung dar\u00fcber hinaus auch noch falsch. Denn die Rechtsanwaltsgeb\u00fchrenordnung sieht f\u00fcr eine Angelegenheit mit einem Streitwert von “bis<\/strong> 500 \u20ac” immerhin einen Betrag von 58,50 \u20ac vor. Ein Anwalt bekommt somit auch etwas, wenn sich der Anspruch gar nicht beziffern l\u00e4sst, oder nur wenige Euro betr\u00e4gt.<\/p>\n

H\u00e4tte das Gericht diesen Betrag ausgeurteilt, w\u00e4re unserer Mandantschaft nat\u00fcrlich auch nicht viel weiter geholfen gewesen. Die Entscheidung w\u00e4re dann aber wenigstens nicht derart peinlich und gek\u00fcnstelt, da offensichtlich ergebnisorientiert ausgefallen.<\/p>\n

Mal sehen, was das Landgericht Erfurt von dem Fall h\u00e4lt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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