{"id":31142,"date":"2017-05-17T17:56:37","date_gmt":"2017-05-17T16:56:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=31142"},"modified":"2019-09-20T01:33:51","modified_gmt":"2019-09-20T00:33:51","slug":"lg-hamburg-nazi-schlampe-zulaessige-satire","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/lg-hamburg-nazi-schlampe-zulaessige-satire\/","title":{"rendered":"LG Hamburg: &#8220;Nazi-Schlampe&#8221; ist zul\u00e4ssige Satire"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_30995\" aria-describedby=\"caption-attachment-30995\" style=\"width: 470px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-30995 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/107_baseballschlaeger.jpg\" alt=\"&quot;Nazi Schlampe&quot; zul\u00e4ssige Satire\" width=\"470\" height=\"283\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/107_baseballschlaeger.jpg 470w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/107_baseballschlaeger-90x54.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 470px) 100vw, 470px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-30995\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 Peter Atkins &#8211; Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/boehmermanns-erben-nazi-schlampe-zulaessige-satire-oder-verletzung-von-persoenlichkeitsrechten\">Wir hatten Anfang Mai dar\u00fcber berichtet<\/a>:<\/em><\/p>\n<p><em>Der NDR-Satiriker Christian Ehring hat den Aufruf von AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel Ernst genommen und diese in einem Beitrag in der\u00a0Sendung &#8220;Extra 3&#8221; mit diesem zweifellos politisch unkorrekten Titel bedacht. Und damit eine interessante Diskussion zur Verortung der Meinungs- und Satirefreiheit in Deutschland er\u00f6ffnet.<\/em><\/p>\n<div class=\"c-inline-element c-inline-element--has-commercials\">\n<h2><strong>Ist das zul\u00e4ssige Satire oder geh\u00f6rt das auf den M\u00fcllhaufen der Geschichte?<\/strong><\/h2>\n<p>Ehring hatte in der Satire-Sendung auf Weidels <a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=HDNHljUH0OI\">Rede beim AfD-Parteitag in K\u00f6ln<\/a> reagiert:<\/p>\n<\/div>\n<blockquote>\n<div class=\"c-inline-element c-inline-element--has-commercials\">\u201eJawohl. Schluss mit der politischen Korrektheit, lasst uns alle unkorrekt sein. Da hat die Nazi-Schlampe doch recht.\u201c<\/div>\n<\/blockquote>\n<p>Bereits damals hatten wir prophezeit, dass die von Frau\u00a0Weidel angek\u00fcndigten rechtlichen Schritte dagegen ohne Erfolg bleiben w\u00fcrden.<\/p>\n<h2>LG Hamburg weist Antrag auf einstweilige Verf\u00fcgung zur\u00fcck<\/h2>\n<p>Diese Prognose hat sich jetzt jedenfalls in der ersten Instanz vor dem Landgericht Hamburg bewahrheitet. Dieselbe Kammer, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urteil-in-der-boehmermann-affaere-das-landgericht-hamburg-verkuendet-seine-entscheidung\">die das B\u00f6hmermannsche Schm\u00e4h-Gedicht noch teilweise als nicht von der Satirefreiheit gedeckt veboten hatte<\/a>,\u00a0wies in einem am Mittwoch ver\u00f6ffentlichtem Beschluss einen Antrag Weidels auf Erlass einer einstweiligen Verf\u00fcgung gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) zur\u00fcck.<\/p>\n<h2>&#8220;Nazi-Schlampe&#8221;\u00a0ist zul\u00e4ssige Satire<\/h2>\n<p>Das Gericht hat seine Entscheidung im Kern damit begr\u00fcndet, dass die Aussage aufgrund ihres Kontexts ausreichenden Sachbezug aufweise. Sie sei daher nicht als pers\u00f6nliche Kr\u00e4nkung, sondern als Kritik an der zuvor zitieren Feststellung\u00a0von Frau Weidel zu verstehen gewesen sei,\u00a0die politische Korrektheit\u00a0(damit ist wohl ein \u00fcbervorsichtiger Sprachgebrauch gemeint) geh\u00f6re auf den M\u00fcllhaufen der Geschichte. Es handele sich dabei daher um zul\u00e4ssige Satire.<\/p>\n<h2>Die Pressemitteilung des LG Hamburg<\/h2>\n<p><em>Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 11. Mai 2017 einen Antrag der AfD-Politikerin Dr. Alice Weidel auf Erlass einer einstweiligen Verf\u00fcgung gegen den Norddeutschen Rundfunk zur\u00fcckgewiesen. Der Antrag richtet sich gegen eine \u00c4u\u00dferung des Moderators der NDR-Sendung \u201eextra 3\u201c vom 27. April 2017, in der die Antragstellerin als \u201eNazi-Schlampe\u201c bezeichnet wurde. Nach der Entscheidung des Gerichts handelt es sich dabei um Satire, die im konkreten Kontext der \u00c4u\u00dferung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Als Spitzenkandidatin der AfD steht die Antragstellerin im Blickpunkt der \u00d6ffentlichkeit und muss auch \u00fcberspitzte Kritik hinnehmen.<\/em><\/p>\n<p><em>Gegenstand der Satiresendung vom 27. April 2017 war der Parteitag der AfD, auf dem die Antragstellerin zur Spitzenkandidatin gew\u00e4hlt wurde. Im Anschluss an ihre Wahl hielt sie eine Rede, in der es u.a. hei\u00dft: \u201e Es muss endlich Schluss damit sein, dass diejenigen, die auf die Missst\u00e4nde in unserem Land hinweisen, h\u00e4rter bek\u00e4mpft werden als die Missst\u00e4nde selbst. Und wir werden uns als Demokraten und Patrioten trotz dessen nicht den Mund verbieten lassen. Denn die politische Korrektheit geh\u00f6rt auf den M\u00fcllhaufen der Geschichte\u201c. In der Sendung wurde zun\u00e4chst diese Sequenz eingespielt, die der Moderator mit den Worten \u201eJawoll, Schluss mit der politischen Korrektheit! Lasst uns alle unkorrekt sein, da hat die Nazi-Schlampe doch recht. War das unkorrekt genug? Ich hoffe!\u201c kommentierte.<\/em><\/p>\n<p><em>Der Entscheidung liegt eine Abw\u00e4gung zwischen der Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht der Antragstellerin zugrunde. F\u00fcr die rechtliche Beurteilung m\u00fcssen die konkrete Pr\u00e4sentation und der Zusammenhang zu ber\u00fccksichtigen, in den die Aussage gestellt worden ist. Eine Verletzung des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts ist nur anzunehmen, wenn die von ihrer satirischen Umkleidung freigelegte Aussage die W\u00fcrde des Betroffenen in ihrem Kernbereich trifft.<\/em><\/p>\n<p><em>Einer Bewertung der \u00c4u\u00dferung als unzul\u00e4ssige Formalbeleidigung steht es entgegen, wenn \u2013 wie hier \u2013 mit Bezug auf den Gegenstand der Satire eine Auseinandersetzung in der Sache erfolgt und nicht die pers\u00f6nliche Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht.<\/em><\/p>\n<p><em>Die umstrittene \u00c4u\u00dferung bezieht sich mit den Begriffen \u201eNazi\u201c und \u201eSchlampe\u201c in klar erkennbarer satirischer Weise, d.h. durch typische \u00dcbertreibung, auf die aktuelle Forderung der Antragstellerin, die politische Korrektheit geh\u00f6re auf den M\u00fcllhaufen der Geschichte. In diesem Zusammenhang soll die besonders scharfe Wortwahl \u201eNazi-Schlampe\u201c als politisch \u2013 und auch sonst \u2013 nicht akzeptierte Formulierung zeigen, wohin die Forderung der Antragstellerin f\u00fchren k\u00f6nnte. Erkennbar geht es nicht darum, dass die Antragstellerin hinter dem Leitbild des Nationalsozialismus stehen w\u00fcrde oder sie Anlass f\u00fcr die Bezeichnung als \u201eSchlampe\u201c gegeben h\u00e4tte. Der Zuschauer begreift den Begriff \u201eNazi\u201c als grobe \u00dcbertreibung, die an die Wahl der Antragstellerin zur Spitzenkandidatin der AfD ankn\u00fcpft, nimmt deswegen aber nicht an, dass die Antragstellerin Anh\u00e4ngerin der Nazi-Ideologie sei. Es kann dahinstehen, ob die Bezeichnung \u201eSchlampe\u201c stets eine sexuelle Konnotation habe, wie die Antragstellerin vortr\u00e4gt. Denn es ist erkennbar, dass die Bezeichnung \u201eSchlampe\u201c in einem solch verstandenen Sinne keinen Wahrheitsgehalt beansprucht, sondern als Ankn\u00fcpfung an deren \u00c4u\u00dferung zur politischen Korrektheit nur gew\u00e4hlt wurde, weil die Antragstellerin eine Frau ist.<\/em><\/p>\n<p><em>Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist nicht rechtskr\u00e4ftig. Der Bevollm\u00e4chtigte der Antragstellerin hat angek\u00fcndigt, gegen die Zur\u00fcckweisung ihres Antrags sofortige Beschwerde einzulegen, \u00fcber die das Hanseatische Oberlandesgericht zu entscheiden h\u00e4tte.<\/em><\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/justiz.hamburg.de\/pressemitteilungen\/8785972\/pressemitteilung-2017-05-17-olg-01\/\">Justiz Hamburg\u00a0<\/a><\/p>\n<p>Auch die Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde sind schlecht.<\/p>\n<p>Wer das \u00a0Thema vertiefen m\u00f6chte, sollte\u00a0den Artikel unseres Kollegen Niklas\u00a0Haberkamm <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/zum-fall-boehmermann-die-zulaessigkeit-des-schmaehgedichts\">&#8220;Zum Fall B\u00f6hmermann: Die Zul\u00e4ssigkeit des Schm\u00e4hgedichts&#8221;<\/a> lesen, dessen \u00dcberlegungen sich auf den vorliegenden Fall \u00fcbertragen lassen.<\/p>\n<h3>UPDATE 14.6.2017:<\/h3>\n<p><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/afd-nazi-schlampe\">Weidel zieht Beschwerde zur\u00fcck: Neuigkeiten zum Fall ,,Nazi-Schlampe\u2019\u2019.<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir hatten Anfang Mai dar\u00fcber berichtet: Der NDR-Satiriker Christian Ehring hat den Aufruf von AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel Ernst genommen und diese in einem Beitrag in der\u00a0Sendung &#8220;Extra 3&#8221; mit diesem zweifellos politisch unkorrekten Titel bedacht. 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