{"id":3112,"date":"2011-02-08T08:30:52","date_gmt":"2011-02-08T06:30:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=3112"},"modified":"2011-02-08T08:30:52","modified_gmt":"2011-02-08T06:30:52","slug":"abmahnungen-wegen-facebook-plugin-man-kann-sie-vermeiden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/abmahnungen-wegen-facebook-plugin-man-kann-sie-vermeiden\/","title":{"rendered":"Abmahnungen wegen Facebook-Plugin &#8211; Man kann sie vermeiden!"},"content":{"rendered":"[:de]\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Au\u00dferhalb von Facebook nicht so in: Auch mal was gut finden.\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/like.jpg\" alt=\"Au\u00dferhalb von Facebook nicht so in: Auch mal was gut finden.\" \/>Wer sich in seinem Internetbrowser bei <a href=\"http:\/\/www.facebook.com\" target=\"_blank\">facebook.com<\/a> eingeloggt hat und dann andere Internetseiten besucht, wird auf einigen Seiten &#8211; so wie wir &#8211; mit Befremden festgestellt haben, dass die besuchte Seite ihn bereits &#8220;kennt.&#8221; Loggt man sich bei Facebook ein und besucht z. B. die Videos auf der Seite &#8220;<a href=\"http:\/\/www.unser-song-fuer-deutschland.tv\/videos\/\" target=\"_blank\">Unser Song f\u00fcr Deutschland 2011<\/a>, findet man sich bereits auf eben dieser eingeloggt wieder und hat die M\u00f6glichkeit, unter seinem Facebook-Namen mit seinem Profilfoto einen Kommentar abzugeben, der dann auch auf der Facebook-Profilseite erscheint. Dieses Login geschieht ohne jede Datenschutzerkl\u00e4rung des Seitenbetreibers oder Einwilligung seitens des Nutzers.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der so genannte &#8220;Like-Button&#8221;, der seit dem letzten Jahr auch auf facebookfremden Seiten eingebaut werden kann, \u00fcbermittelt sogar Daten von Usern, die weder bei Facebook angemeldet, geschweige denn eingeloggt sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Wie uns die Allmedia GmbH best\u00e4tigte, hat diese einen Onlineh\u00e4ndler abgemahnt, der den Like-Button von Facebook nutzte, ohne dar\u00fcber in seiner Datenschutzerkl\u00e4rung zu informieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">\u00dcber die Nutzung personenbezogener Daten ist aber nicht nur ausgiebig zu belehren. Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/4.html\" title=\"&sect; 4 BDSG: Video&uuml;berwachung &ouml;ffentlich zug&auml;nglicher R&auml;ume\">\u00a7 4 Abs. 1 BDSG<\/a> ist deren Erhebung, Verarbeitung und Nutzung nur zul\u00e4ssig, soweit das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder oder der Betroffene eingewilligt hat. Beim Einsatz des Facebook-Like-Buttons werden, wenn jemand mit seinem Browser darauf zugreift, Daten, wie zum Beispiel die IP-Adresse an den Facebook-Server \u00fcbermittelt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das <a href=\"http:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/entscheidungen\/rs20080227_1bvr037007.html\" target=\"_blank\">Bundesverfassungsgericht erkennt<\/a> ein Grundrecht auf Gew\u00e4hrleistung der Vertraulichkeit und Integrit\u00e4t informationstechnischer Systeme an. Angesichts dieser gewachsenen Bedeutung des Datenschutzes tendieren die Gerichte dazu, auch die IP-Adresse als pers\u00f6nliches Datum anzuerkennen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Ein Versto\u00df gegen\u00a0 <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/4.html\" title=\"&sect; 4 BDSG: Video&uuml;berwachung &ouml;ffentlich zug&auml;nglicher R&auml;ume\">\u00a7 4 BDSG<\/a>, also die Weitergabe von pers\u00f6nlichen Daten ohne Einwilligung des Betroffenen, kann auch einen Versto\u00df gegen Wettbewerbsrecht darstellen. Dies ist der Fall, wenn man der Ansicht zuneigt, dass die jeweiligen Bestimmungen des Datenschutzsrechts Vorschriften nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\" title=\"&sect; 4 UWG: Mitbewerberschutz\">\u00a7 4 Nr. 11 UWG<\/a> darstellen, die auch dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln und dessen Verletzung ihn sp\u00fcrbar beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">An verschiedenen Stellen im Internet, so zum Beispiel bei den Kollegen von <a href=\"http:\/\/spreerecht.de\/abmahnung\/2011-02\/erste-abmahnungen-wegen-facebooks-like-button-und-wie-man-sie-vermeidet\" target=\"_blank\">Spreerecht<\/a> und beim <a href=\"http:\/\/www.haendlerbund.de\/rechtsinformationen\/132-warnung-allmedia-mahnt-wegen-facebook-plug-in-ab\" target=\"_blank\">H\u00e4ndlerbund<\/a> wird behauptet, dass die &#8220;Abmahngefahr&#8221; gering sei, da die Datenschutzbestimmungen des BDSG reine Ordnungsvorschriften und nicht auch dazu bestimmt seien, das Marktverhalten zu regeln. Man m\u00fcsse daher nur die entsprechende Datenschutzerkl\u00e4rung erweitern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Wir halten diese Einsch\u00e4tzung f\u00fcr gef\u00e4hrlich. Denn wenn man die IP-Adresse als personenbezogenes Datum ansieht, ist eine Einwilligung des Betroffenen vor \u00dcbermittlung erforderlich. Eine blo\u00dfe Datenschutzerkl\u00e4rung reicht dann nicht aus. Im Gegenteil. Man l\u00e4uft mit einer solchen Erkl\u00e4rung sogar Gefahr, sich dem Vorwurf auszusetzen, dass man mit Wissen und Wollen die gesetzlich vorgeschriebene Einwilligung umgehe, somit vors\u00e4tzlich handele.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Auch die wettbewerbsrechtliche Relevanz der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist, jedenfalls in Bezug auf die \u00dcbermittlung von Daten an Facebook, ein Unternehmen, dass aufgrund seiner Kostenlosigkeit ausschlie\u00dflich von Werbung lebt, nicht von der Hand zu weisen. Wer Facebook beim Sammeln von Daten hilft, die dann f\u00fcr Werbung verendet werden, kommt als Mitt\u00e4ter, Teilnehmer oder wenigstens Mitst\u00f6rer dieser Datenschutzrechtsverst\u00f6\u00dfe in Betracht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">(ca\/la)<\/p>\n[:en]\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Au\u00dferhalb von Facebook nicht so in: Auch mal was gut finden.\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/gallery\/vpv\/like_0.jpg\" alt=\"Au\u00dferhalb von Facebook nicht so in: Auch mal was gut finden.\" \/>Wer sich in seinem Internetbrowser bei <a href=\"http:\/\/www.facebook.com\" target=\"_blank\">facebook.com<\/a> eingeloggt hat und dann andere Internetseiten besucht, wird auf einigen Seiten &#8211; so wie wir &#8211; mit Befremden festgestellt haben, dass die besuchte Seite ihn bereits &#8220;kennt.&#8221; Loggt man sich bei Facebook ein und besucht z. B. die Videos auf der Seite &#8220;<a href=\"http:\/\/www.unser-song-fuer-deutschland.tv\/videos\/\" target=\"_blank\">Unser Song f\u00fcr Deutschland 2011<\/a>, findet man sich bereits auf eben dieser eingeloggt wieder und hat die M\u00f6glichkeit, unter seinem Facebook-Namen mit seinem Profilfoto einen Kommentar abzugeben, der dann auch auf der Facebook-Profilseite erscheint. Dieses Login geschieht ohne jede Datenschutzerkl\u00e4rung des Seitenbetreibers oder Einwilligung seitens des Nutzers.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der so genannte &#8220;Like-Button&#8221;, der seit dem letzten Jahr auch auf facebookfremden Seiten eingebaut werden kann, \u00fcbermittelt sogar Daten von Usern, die weder bei Facebook angemeldet, geschweige denn eingeloggt sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Wie uns die Allmedia GmbH best\u00e4tigte, hat diese einen Onlineh\u00e4ndler abgemahnt, der den Like-Button von Facebook nutzte, ohne dar\u00fcber in seiner Datenschutzerkl\u00e4rung zu informieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">\u00dcber die Nutzung personenbezogener Daten ist aber nicht nur ausgiebig zu belehren. Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/4.html\" title=\"&sect; 4 BDSG: Video&uuml;berwachung &ouml;ffentlich zug&auml;nglicher R&auml;ume\">\u00a7 4 Abs. 1 BDSG<\/a> ist deren Erhebung, Verarbeitung und Nutzung nur zul\u00e4ssig, soweit das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift  dies erlaubt oder oder der Betroffene eingewilligt hat. Beim Einsatz des Facebook-Like-Buttons werden, wenn jemand mit seinem Browser darauf zugreift, Daten, wie zum Beispiel die IP-Adresse an den Facebook-Server \u00fcbermittelt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das <a href=\"http:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/entscheidungen\/rs20080227_1bvr037007.html\" target=\"_blank\">Bundesverfassungsgericht erkennt<\/a> ein Grundrecht auf Gew\u00e4hrleistung der Vertraulichkeit und Integrit\u00e4t informationstechnischer Systeme an. Angesichts dieser gewachsenen Bedeutung des Datenschutzes tendieren die Gerichte dazu, auch die IP-Adresse als pers\u00f6nliches Datum anzuerkennen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Ein Versto\u00df gegen\u00a0 <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/4.html\" title=\"&sect; 4 BDSG: Video&uuml;berwachung &ouml;ffentlich zug&auml;nglicher R&auml;ume\">\u00a7 4 BDSG<\/a>, also die Weitergabe von pers\u00f6nlichen Daten ohne Einwilligung des Betroffenen, kann auch einen Versto\u00df gegen Wettbewerbsrecht darstellen. Dies ist der Fall, wenn man der Ansicht zuneigt, dass die jeweiligen Bestimmungen des Datenschutzsrechts Vorschriften nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\" title=\"&sect; 4 UWG: Mitbewerberschutz\">\u00a7 4 Nr. 11 UWG<\/a> darstellen, die auch dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln und dessen Verletzung ihn sp\u00fcrbar beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">An verschiedenen Stellen im Internet, so zum Beispiel bei den Kollegen von <a href=\"http:\/\/spreerecht.de\/abmahnung\/2011-02\/erste-abmahnungen-wegen-facebooks-like-button-und-wie-man-sie-vermeidet\" target=\"_blank\">Spreerecht<\/a> und beim <a href=\"http:\/\/www.haendlerbund.de\/rechtsinformationen\/132-warnung-allmedia-mahnt-wegen-facebook-plug-in-ab\" target=\"_blank\">H\u00e4ndlerbund<\/a> wird behauptet, dass die &#8220;Abmahngefahr&#8221; gering sei, da die Datenschutzbestimmungen des BDSG reine Ordnungsvorschriften und nicht auch dazu bestimmt seien, das Marktverhalten zu regeln. Man m\u00fcsse daher nur die entsprechende Datenschutzerkl\u00e4rung erweitern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Wir halten diese Einsch\u00e4tzung f\u00fcr gef\u00e4hrlich. Denn wenn man die IP-Adresse als personenbezogenes Datum ansieht, ist eine Einwilligung des Betroffenen vor \u00dcbermittlung erforderlich. Eine blo\u00dfe Datenschutzerkl\u00e4rung reicht dann nicht aus. Im Gegenteil. Man l\u00e4uft mit einer solchen Erkl\u00e4rung sogar Gefahr, sich dem Vorwurf auszusetzen, dass man mit Wissen und Wollen die gesetzlich vorgeschriebene Einwilligung umgehe, somit vors\u00e4tzlich handele.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Auch die wettbewerbsrechtliche Relevanz der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist, jedenfalls in Bezug auf die \u00dcbermittlung von Daten an Facebook, ein Unternehmen, dass aufgrund seiner Kostenlosigkeit ausschlie\u00dflich von Werbung lebt, nicht von der Hand zu weisen. 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