{"id":31071,"date":"2017-05-14T17:40:53","date_gmt":"2017-05-14T16:40:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=31071"},"modified":"2018-11-20T09:04:37","modified_gmt":"2018-11-20T08:04:37","slug":"registrierung-elektrogesetz-die-5-wichtigsten-dinge","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/registrierung-elektrogesetz-die-5-wichtigsten-dinge\/","title":{"rendered":"5 Dinge, die Sie zur Registrierungspflicht von Elektro- oder Elektronikger\u00e4ten wissen m\u00fcssen!"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_31076\" aria-describedby=\"caption-attachment-31076\" style=\"width: 424px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-31076 size-full\" title=\"Registrierung Elektrogesetz\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/registrierung-elektrogesetz.jpg\" alt=\"Elektrogesetz\" width=\"424\" height=\"283\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/registrierung-elektrogesetz.jpg 424w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/registrierung-elektrogesetz-90x60.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 424px) 100vw, 424px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-31076\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 Herrndorff &#8211; Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Der Versto\u00df gegen Registrierungspflichten nach dem\u00a0<strong>Elektrogesetz<\/strong> im Zusammenhang mit Elektro- und Elektronikger\u00e4ten kann weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. So kommt es neben der Verh\u00e4ngung von Bu\u00dfgeldern durch das Umweltbundesamt auch immer h\u00e4ufiger zu wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Herstellern und\/oder H\u00e4ndlern.<\/em><\/p>\n<p><em>Die Pflicht zur Registrierung trifft in erster Linie die <strong>Hersteller<\/strong>. Aber wer ist alles Hersteller im Sinne des <a href=\"http:\/\/www.bmub.bund.de\/themen\/wasser-abfall-boden\/abfallwirtschaft\/abfallpolitik\/elektrog\/\">ElektroG<\/a>? Was m\u00fcssen H\u00e4ndler beachten? Welche Konsequenzen k\u00f6nnen einen erwarten? \u00a0Wie weit gehen \u00fcberhaupt die Sorgfaltspflichten? Wir wollen die Gesetzeslage an dieser Stelle ein wenig verdeutlichen.<\/em><\/p>\n<div class=\"box \"><div class=\"box__content\">\n<h3>\u00dcbersicht<\/h3>\n<ol>\n<li><a href=\"#Registrierung\">Die Registrierung nach dem Elektrogesetz &#8211; Wer ist betroffen?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#Warum\">Warum muss man sich registrieren? Was steckt hinter der Registrierung nach dem Elektrogesetz?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#Kosten\">Kosten und Geb\u00fchren f\u00fcr registrierte Hersteller und Vertreiber<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#Welche\">Welche Konsequenzen hat es, wenn ich mich nicht gem.\u00a0dem Elektrogesetz\u00a0registriere?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#Wie\">Wie kann ich mich als redlicher Hersteller oder Vertreiber gegen nicht registrierte Konkurrenten wehren?<\/a><\/div><\/div><\/li>\n<\/ol>\n<h3 id=\"Registrierung\"><b><\/b>1. Die Registrierung\u00a0nach dem\u00a0Elektrogesetz\u00a0&#8211; Wer ist betroffen?<\/h3>\n<p>Nach \u00a7 6 ElektroG ist ein <b>Hersteller<\/b> verpflichtet, bevor er Elektro- oder Elektronikger\u00e4te in Verkehr bringt, sich bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde mit der Ger\u00e4teart und Marke registrieren zu lassen. Die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde ist das Umweltbundesamt (\u00a7 36 ElektroG). Dieses hat\u00a0mit der Aufgabe der Registrierung die Stiftung <a href=\"https:\/\/www.stiftung-ear.de\/\">Elektro-Altger\u00e4te Register (EAR)<\/a>\u00a0betraut. Dabei\u00a0handelt es sich um die \u201eGemeinsame Stelle der Hersteller\u201c im Sinne der \u00a7 5, \u00a7\u00a7 31 ff. ElektroG.<\/p>\n<p>Elektro- und Elektronikger\u00e4te sind Ger\u00e4te, die f\u00fcr den Betrieb mit Wechselspannung von h\u00f6chstens 1 000 Volt oder Gleichspannung von h\u00f6chstens 1 500 Volt ausgelegt sind und\u00a0zu ihrem ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betrieb von elektrischen Str\u00f6men oder elektromagnetischen Feldern abh\u00e4ngig sind oder der Erzeugung, \u00dcbertragung und Messung von elektrischen Str\u00f6men und elektromagnetischen Feldern dienen (\u00a7 3 Nr. 1 ElektroG).<\/p>\n<p>Wen konkret die Registrierungspflicht trifft, wird in \u00a7 3 Nr. 9 ElektroG n\u00e4her erl\u00e4utert. Demnach ist Hersteller, wer unabh\u00e4ngig von der Verkaufsmethode, gewerbsm\u00e4\u00dfig<\/p>\n<blockquote><p>a) Elektro- oder Elektronikger\u00e4te unter seinem Namen oder seiner Marke herstellt bzw. herstellen l\u00e4sst und anbietet,<\/p>\n<p>b) Elektro- oder Elektronikger\u00e4te anderer Hersteller unter seinem Namen oder Marke anbietet oder weiterverkauft,<\/p>\n<p>c) erstmals aus einem anderen EU-Staat oder Drittland stammende Elektro-oder Elektronikger\u00e4te auf dem deutschen Markt anbietet oder<\/p>\n<p>d) in einem anderen EU-Staat oder Drittland niedergelassen ist und Elektro- oder Elektronikger\u00e4te direkt Endnutzern, bspw. durch das Internet, in dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland anbietet.<\/p><\/blockquote>\n<p>Das hei\u00dft aber nicht, dass derjenige, der nicht Hersteller im Sinne dieser Begriffsbestimmung ist, sondern lediglich Elektro- oder Elektronikger\u00e4te anbietet oder auf dem Markt bereitstellt, von Sorgfaltspflichten in diesem Zusammenhang entbunden w\u00e4re. Hierbei handelt es um sog. <b>Vertreiber<\/b> im Sinne von \u00a7 3 Nr. 11 ElektroG. Das ElektroG sieht vor, dass diese ordnungswidrig handeln, wenn sie vors\u00e4tzlich oder fahrl\u00e4ssig Elektro- oder Elektronikger\u00e4te nicht oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df registrierter Hersteller zum Verkauf anbieten (\u00a7 6 Abs. 2 Satz 2, \u00a7 3 Nr. 9 ElektroG). Damit sollten auch Vertreiber besondere Sorgfalt walten lassen und immer \u00fcberpr\u00fcfen, ob die von ihnen angebotenen Ger\u00e4te ordnungsgem\u00e4\u00df bei der Stiftung EAR registriert sind.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h3 id=\"Warum\"><b><\/b>2. Warum muss man sich registrieren? Was steckt hinter der\u00a0Registrierung nach dem Elektrogesetz?<\/h3>\n<p>Elektronische Ger\u00e4te enthalten sowohl wertvolle Rohstoffe als auch gef\u00e4hrliche Substanzen. Es bedarf daher einer besonderen Handhabung mit Blick auf die Entsorgung. Das ElektroG widmet sich dieser Problemstellung, indem es f\u00fcr Elektro- und Elektronikger\u00e4te bereits ab dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens besondere Regelungen trifft, um so eine m\u00f6glichst umweltvertr\u00e4gliche Entsorgung sicherzustellen. Damit wurde im ElektroG das umweltrechtliche Verursacherprinzip verankert: <b>Wer eine potentielle Gefahr f\u00fcr die Umwelt in Verkehr bringt, soll f\u00fcr diese auch verantwortlich bleiben.<\/b> Dies erkl\u00e4rt auch den weit gefassten Herstellerbegriff. Denn es soll nicht auf den Herstellungsprozess an sich ankommen, vielmehr wird eine Verantwortlichkeit f\u00fcr das Inverkehrbringen des Ger\u00e4tes begr\u00fcndet. Deshalb haften\u00a0auch H\u00e4ndler, die den Weiterverkauf nicht registrierter Ger\u00e4te aus Unachtsamkeit nicht unterbunden haben.<\/p>\n<p>Das Gesetz dient dazu, Abf\u00e4lle von Elektro- und Elektronikger\u00e4ten m\u00f6glichst zu vermeiden, indem\u00a0 ein besonderes Augenmerk auf Wiederverwendung und Recycling gelegt wird (vgl. \u00a7 20 ElektroG). Dadurch wird gleichzeitig die Effizienz der Ressourcennutzung verbessert.<\/p>\n<p>In diesem Kontext kommt der Registrierung der Zweck zu, f\u00fcr eine <b>Umverteilung der Entsorgungskosten<\/b> zu sorgen. Denn diese werden von allen registrierten Herstellern gemeinsam anteilig getragen. Wird die Registrierung vereinzelt unterlassen, so entzieht sich der jeweilige Hersteller seiner Verantwortung, bei Herstellung seiner elektronischen Ware gleichzeitig f\u00fcr deren sp\u00e4tere Entsorgung aufzukommen.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h3 id=\"Kosten\"><b><\/b>3. Kosten und Geb\u00fchren f\u00fcr registrierte Hersteller und Vertreiber<\/h3>\n<p><b>F\u00fcr Hersteller <\/b>fallen f\u00fcr die\u00a0Registrierung Elektrogesetz sowohl Registrierungsgeb\u00fchren als auch Entsorgungskosten an. Aber auch f\u00fcr Vertreiber wird zum Teil eine Beteiligung an den Entsorgungskosten vorgesehen.<\/p>\n<p>Einzelheiten zur Registrierung sind auf der Homepage der <a href=\"https:\/\/www.stiftung-ear.de\/service\/fragen-und-antworten\/registrierung-und-registrierungsantrag\/\">Stiftung-EAR<\/a> zu finden. Dort werden die konkreten Abl\u00e4ufe der Registrierung \u00fcbersichtlich dargestellt. Ebenfalls wird dort eine Version der <a href=\"https:\/\/www.stiftung-ear.de\/service\/rechtliche-grundlagen\/\">Geb\u00fchrenverordnung zum Elektro- und Elektronikger\u00e4tegesetz<\/a> zum Download bereitgestellt. Dieser sind die einzelnen <b>Geb\u00fchren<\/b> zu entnehmen, die im Zusammenhang mit der Registrierung nach \u00a7 37 ElektroG anfallen. Demnach kostet die einfache Registrierung beispielsweise 184,20 Euro.<\/p>\n<p>Diese Geb\u00fchren sind jedoch zu unterscheiden von den <b>Kosten<\/b>, die zus\u00e4tzlich<b> f\u00fcr R\u00fccknahme, Verwertung und Entsorgung von Altger\u00e4ten<\/b> anfallen, wozu das ElektroG umfassend verpflichtet.<\/p>\n<p>F\u00fcr Hersteller berechnet die Stiftung-EAR individuell nach einer <a href=\"https:\/\/www.stiftung-ear.de\/hersteller\/abholkoordination-b2c-geraete\/berechnungsweise\/\">wissenschaftlichen Methode<\/a>\u00a0den Umfang der jeweiligen Abholpflicht von Elektro- und Elektronik-Altger\u00e4ten (EAG) aus privaten Haushalten, die \u00fcber die kommunale Sammlung von den B\u00fcrgern zur\u00fcckgegeben werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Daneben bestehen weitere R\u00fccknahmepflichten f\u00fcr Hersteller, indem sie daf\u00fcr Sorge zu tragen haben, dass immer Sammelbeh\u00e4ltnisse f\u00fcr Altger\u00e4te aufgestellt sind und diese regelm\u00e4\u00dfig geleert werden. Abgeholte Altger\u00e4te oder deren Bauteile m\u00fcssen zudem wiederverwendet oder ordnungsgem\u00e4\u00df entsorgt werden.\u00a0 Die hierf\u00fcr anfallenden Kosten h\u00e4ngen von den jeweiligen Vereinbarungen ab, die der einzelne Hersteller mit den beauftragten Entsorgern bzw. Logistikern getroffen hat.<\/p>\n<p>Demgegen\u00fcber treffen <b>Vertreiber<\/b> zwar keine eigenen Registrierungspflichten, doch werden auch sie in die Umverteilung der Entsorgungskosten eingebunden, indem ab einem bestimmten Handelsumfang mit Elektro- und Elektronikger\u00e4ten umfassende <b>R\u00fccknahme- und Entsorgungspflichten f\u00fcr Altger\u00e4te<\/b> gelten (\u00a7\u00a717, 20 ff. ElektroG). So sind Vertreiber ab einer Verkaufsfl\u00e4che f\u00fcr Elektro- und Elektronikger\u00e4te von mindestens 400 m\u00b2 verpflichtet, bei dem Verkauf eines neuen Elektro- oder Elektronikger\u00e4tes an einen Endnutzer ein Altger\u00e4t der gleichen Art unentgeltlich zur\u00fcckzunehmen. Ebenfalls sind Altger\u00e4te mit einer maximalen Kantenl\u00e4nge bis zu 25 cm unentgeltlich zur\u00fcckzunehmen, wobei die R\u00fccknahme nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikger\u00e4tes gekn\u00fcpft werden darf. Diese R\u00fccknahmepflicht besteht ebenfalls f\u00fcr Online-H\u00e4ndler, sofern ihre Lager- und Versandfl\u00e4chen f\u00fcr Elektro- und Elektronikger\u00e4te mindestens 400 m\u00b2 umfassen. Im Vergleich zum station\u00e4ren Handel z\u00e4hlt hierbei nicht die Boden-, sondern die tats\u00e4chliche Regalfl\u00e4che.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h3 id=\"Welche\">4. Welche Konsequenzen hat es, wenn ich mich nicht gem.\u00a0dem Elektrogesetz\u00a0registriere?<\/h3>\n<p>Aufgrund der besonderen Bedeutung, welche die Entsorgung von Elektro- und Elektronikger\u00e4ten f\u00fcr die Umwelt und damit das Allgemeinwohl hat, hat der Gesetzgeber im Rahmen des Elektrogesetzes auch Bu\u00dfgeldvorschriften festgelegt. Fahrl\u00e4ssige oder vors\u00e4tzliche Verst\u00f6\u00dfe gegen die Registrierungspflichten stellen gem\u00e4\u00df \u00a7 45 ElektroG Ordnungswidrigkeiten dar, f\u00fcr die Bu\u00dfgelder bis zu 100.000 Euro vorgesehen sind.<\/p>\n<p>Beispielsweise erlie\u00df das zust\u00e4ndige Umweltbundesamt f\u00fcr die fahrl\u00e4ssige Ver\u00e4u\u00dferung von mehreren nicht registrierten Produkten durch einen Vertreiber ein Bu\u00dfgeld in H\u00f6he von ca. 800 Euro. Bei der Bestimmung der H\u00f6he wurden in diesem Fall allerdings mildernd die wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse des betroffenen Vertreibers ber\u00fccksichtigt. Im Fall eines vors\u00e4tzlichen Gesetzesversto\u00dfes w\u00e4re diese Summe in doppelter H\u00f6he angesetzt worden.<\/p>\n<p>Gleichzeitig setzt man sich dem Risiko aus, von denjenigen Herstellern und Vertreibern abgemahnt zu werden, welche die Registrierungspflichten ihrerseits ordnungsgem\u00e4\u00df befolgt haben (siehe Punkt 5).<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h3 id=\"Wie\"><b>5. Wie kann ich mich als redlicher Hersteller oder Vertreiber gegen nicht registrierte Konkurrenten wehren?<\/b><\/h3>\n<p>Unterl\u00e4sst ein Hersteller die Registrierung seiner Elektro- und Elektronikger\u00e4te, verst\u00f6\u00dft er gegen \u00a7\u00a0 6 Abs. 1 ElektroG. Bietet ein Vertreiber in der Folge diese nicht registrierten Ger\u00e4te zum Verkauf an, liegt zus\u00e4tzlich ein Versto\u00df gegen \u00a7\u00a0 6 Abs. 2 Satz 2 ElektroG vor. Neben der Begehung ordnungswidriger Handlungen wird hier auch wettbewerbsrechtliches Verhalten begr\u00fcndet. So erspart sich der Hersteller aufgrund der unterbliebenen Registrierung Geb\u00fchren und Kosten, wovon der Vertreiber ggf. auch profitiert. Auf diese Weise erlangen sie einen Wettbewerbsvorteil gegen\u00fcber Herstellern und Vertreibern, die ordnungsgem\u00e4\u00df registrierte Produkte anbieten. Denn diese tragen letztlich die Mehrkosten der ordnungswidrig Handelnden, da durch die Regelungen des ElektroG s\u00e4mtliche Entsorgungskosten anteilig umgew\u00e4lzt werden.<\/p>\n<p>Die Registrierungspflicht bzw. die Pflicht der Vertreiber nur registrierte Ger\u00e4te zum Verkauf anzubieten, stellt daher eine Marktverhaltensregelung im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3a.html\" title=\"&sect; 3a UWG: Rechtsbruch\">\u00a7 3 a UWG<\/a> dar. Gleichzeitig ist dieses Verhalten nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3.html\" title=\"&sect; 3 UWG: Verbot unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen\">\u00a7\u00a7 3<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen\">5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG<\/a> in wettbewerbsrechtlich relevanter Weise irref\u00fchrend. Daraus resultiert, dass ordnungsgem\u00e4\u00df handelnde Hersteller und Vertreiber gegen Konkurrenten, die gegen die Registrierungspflichten versto\u00dfen, wettbewerbsrechtliche Anspr\u00fcche haben. Es bietet sich insofern an, diese abzumahnen und eine Unterlassungserkl\u00e4rung zu erwirken.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Versto\u00df gegen Registrierungspflichten nach dem\u00a0Elektrogesetz im Zusammenhang mit Elektro- und Elektronikger\u00e4ten kann weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. 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