{"id":31020,"date":"2017-08-14T06:36:58","date_gmt":"2017-08-14T05:36:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=31020"},"modified":"2017-08-18T16:05:01","modified_gmt":"2017-08-18T15:05:01","slug":"unvollstaendige-zitate","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/unvollstaendige-zitate\/","title":{"rendered":"Hat der AStA Berliner Professor Baberowski unvollst\u00e4ndig zitiert?"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_31021\" aria-describedby=\"caption-attachment-31021\" style=\"width: 470px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-31021 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/100_Universitaet.jpg\" alt=\"unvollst\u00e4ndige Zitate\" width=\"470\" height=\"314\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/100_Universitaet.jpg 470w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/100_Universitaet-90x60.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 470px) 100vw, 470px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-31021\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 kasto &#8211; Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p>Zun\u00e4chst war es nur ein Teilerfolg: Die Studentenvertretung der Universit\u00e4t Bremen darf den Berliner Geschichtsprofessor J\u00f6rg Baberowski weiterhin als &#8220;rechtsradikal&#8221; bezeichnen. Das Landgericht K\u00f6ln hat entschieden, dass diese Einsch\u00e4tzung unter die Meinungsfreiheit f\u00e4llt (LG K\u00f6ln, Urteil v. 15.3.2017, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=28%20O%20324\/16\" title=\"LG K&ouml;ln, 15.03.2017 - 28 O 324\/16: Studenten d&uuml;rfen Professor als &quot;rechtsradikal&quot; bezeichnen\">28 O 324\/16<\/a>, Antrag wurde vor dem OLG zur\u00fcckgenommen, s.u.). <!--more--><\/p>\n<p>Allerdings blieben weitere strittige AStA-\u00c4u\u00dferungen verboten, gem\u00e4\u00df der einstweiligen Verf\u00fcgung, die Baberowski durch Landgericht K\u00f6ln verf\u00fcgt hatte.<\/p>\n<p>Wie in solchen Verfahren \u00fcblich, hatte man die einstweilige Verf\u00fcgung erlassen, ohne die betroffene Gegenseite anzuh\u00f6ren. Die Studierendenvertretung der Bremer Uni widersprach dem \u00c4u\u00dferungsverbot und erzwang so eine Anh\u00f6rung beider Parteien vor dem Landgericht.<\/p>\n<h3>Unvollst\u00e4ndige Zitate sind unzul\u00e4ssig<\/h3>\n<p>Der AStA musste sich den Vorwurf gefallen lassen, dass die plakativ ge\u00e4u\u00dferten Vorw\u00fcrfe im gro\u00dfen und ganzen aus sinnentstellend verk\u00fcrzten Zitaten Baberowskis aufgebaut waren und sein Pers\u00f6nlichkeitsrecht erheblich beeintr\u00e4chtigt hatten. Die streitbaren AStA-Vertreter hatten dem Historiker vorgeworfen, gewaltverherrlichende Thesen zu verbreiten, Menschen mit blankem Hass zu begegnen und rechtsradikale Positionen zu vertreten.<\/p>\n<p>In zwei F\u00e4llen attestieren die Juristen den Bremer Studenten sinnentstellende &#8220;Falschzitate&#8221; &#8211; und zwar durch Weglassen der nachfolgenden, relativierenden Passagen.<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Wenn man nicht bereit ist, Geiseln zu nehmen, D\u00f6rfer niederzubrennen und Menschen aufzuh\u00e4ngen und Furcht und Schrecken zu verbreiten, wie es die Terroristen tun, wenn man dazu nicht bereit ist, wird man eine solche Auseinandersetzung nicht gewinnen.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Nicht genannt wurde die anschlie\u00dfende Aussage:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Dann sollte man die Finger davon lassen. Also auf der einen Seite ja, nat\u00fcrlich, Deutschland soll eine Funktion \u00fcbernehmen, und es ist wichtig, dass Deutschland Verantwortung \u00fcbernimmt, vor allen Dingen in solchen Konflikten, die es selbst betreffen. Aber man sollte sich schon gut \u00fcberlegen, f\u00fcr welchen Krieg man a) ger\u00fcstet ist und ob man ihn gewinnen kann. Und wenn man ihn nicht gewinnen kann, soll man es lassen.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>In einem Fernsehinterview hatte der Historiker gesagt:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;\u00dcberall da, wo viele Menschen aus fremden Kontexten kommen und die Bev\u00f6lkerung nicht eingebunden wird in die Regelung all dieser Probleme, da kommt es nat\u00fcrlich zu Aggression.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Unterschlagen wurde dabei die folgende Passage:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Gott sei Dank ist in Deutschland noch niemand umgekommen. Zwar sind Asylbewerberheime angez\u00fcndet worden. Alles schlimm genug. Aber so weit sind wir noch nicht. Ich glaube, angesichts der Probleme, die wir in Deutschland haben mit der Einwanderung, die jetzt gerade stattfindet, ist es ja noch eher harmlos, was wir haben.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Bei den Zitaten des Hochschullehrers handele es sich um unvollst\u00e4ndige Zitate und damit um unwahre Tatsachenbehauptungen. Obwohl der wiedergegebene Wortlaut der Aussagen des\u00a0Professors zutreffend gewesen sei, sei dessen \u00c4u\u00dferung jeweils durch das Weglassen einer nachfolgenden Passage aus dem Zusammenhang gerissen und damit sinnentstellend wiedergegeben worden. Die damit unrichtige Tatsachenbehauptung verletze daher die Pers\u00f6nlichkeitsrechte des Professors und sei damit rechtswidrig.<\/p>\n<h3>Der Vorwurf &#8220;Rechtsradikale Positionen\u201c stellt eine zul\u00e4ssige Meinungs\u00e4u\u00dferung dar<\/h3>\n<p>&#8220;Rechtsradikale Positionen\u201c darf man dem Berliner Professor aber weiter vorwerfen, denn eine solche Auslegung der vollst\u00e4ndigen Rede sei m\u00f6glich &#8211; dieser Meinung darf der AStA also sein, zumal sich Baberowski nach Meinung der Richter bewusst auf Konfrontationskurs bewege und daher auch mit solchen Reaktionen zu rechnen habe.<\/p>\n<h3>Vor dem OLG wurde der Antrag zur\u00fcckgenommen<\/h3>\n<p>Auf die Berufung des AStA wurde der Fall vor dem OLG K\u00f6ln verhandelt. Laut <a href=\"https:\/\/www.justiz.nrw\/JM\/Presse\/presse_weitere\/PresseOLGs\/archiv\/2017_01_Archiv\/02_06_2017_\/index.php?print=1\">Pressemitteilung des zur Entscheidung berufenen Senats<\/a>\u00a0(Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=15%20U%2046\/17\" title=\"OLG K&ouml;ln, Verfahren ohne Entscheidung beendet - 15 U 46\/17: Universit&auml;tsprofessor gegen AStA\">15 U 46\/17<\/a>) hatte dieser Zweifel an der Einsch\u00e4tzung des Landgerichts, dass die Zitate des Professors fehlerhaft gewesen seien. Es handele sich wom\u00f6glich um unvollst\u00e4ndige Zitate, deren Sinn dennoch richtig wiedergeben worden sei.<\/p>\n<p>Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Feststellung der Frage, ob eine \u00c4u\u00dferung zutreffend wiedergegeben worden sei oder nicht, sei das, was der Zitierte gemessen an seiner Wortwahl, dem Kontext seiner Gedankenf\u00fchrung und dem darin erkennbar gemachten Anliegen zum Ausdruck gebracht habe. Nach der Aktenlage im Eilverfahren komme m\u00f6glicherweise auch bei Zitierung des vollst\u00e4ndigen Textes keine andere Bedeutung zum Ausdruck, weil auch in den weggelassenen Passagen keine ma\u00dfgebliche Relativierung der zitierten \u00c4u\u00dferungen liegen k\u00f6nne. Daran ankn\u00fcpfend gelte hinsichtlich der Meinungs\u00e4u\u00dferungen die weitgehende Freiheit im politischen Meinungskampf.<\/p>\n<p>Nach diesen Er\u00f6rterungen hat der Professor seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verf\u00fcgung zur\u00fcckgenommen. Eine begr\u00fcndete Entscheidung des Oberlandesgericht gibt es somit leider nicht.<\/p>\n<p><strong>Wir haben uns auf den Schutz von Unternehmen und Pers\u00f6nlichkeiten spezialisiert. Falls Sie zu den Betroffenen von <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/persoenlichkeitsrecht\">rechtswidriger\u00a0Berichterstattung<\/a> geh\u00f6ren, rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail.<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zun\u00e4chst war es nur ein Teilerfolg: Die Studentenvertretung der Universit\u00e4t Bremen darf den Berliner Geschichtsprofessor J\u00f6rg Baberowski weiterhin als &#8220;rechtsradikal&#8221; bezeichnen. 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