{"id":30886,"date":"2017-04-25T05:46:18","date_gmt":"2017-04-25T04:46:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=30886"},"modified":"2017-12-05T11:55:30","modified_gmt":"2017-12-05T10:55:30","slug":"persoenlichkeitsrecht-erbrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/persoenlichkeitsrecht-erbrecht\/","title":{"rendered":"Der Tod des Pers\u00f6nlichkeitsrechts \u2013 Immaterielle Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche in der Erbschaft"},"content":{"rendered":"
Was bleibt von uns nach dem Versterben? Asche, Staub, Erinnerungen unserer Weggef\u00e4hrten und \u2013 der Nachlass. Letzterer f\u00e4llt nach deutschem Erbrecht im Zeitpunkt des Todes automatisch an die Erben. Diese streiten sich dann h\u00e4ufig untereinander innerhalb einer Erbengemeinschaft oder mit Pflichtteilsberechtigten, Testamentsvollstreckern etc. um Nachlassobjekte wie Immobilien, Wertpapiere, Schmuck und Kuscheltiere.<\/em><\/p>\n Aber nicht nur die Frage nach der korrekten Verteilung des Nachlasses birgt Konfliktpotential. Gelegentlich fehlt schon Klarheit dar\u00fcber, was \u00fcberhaupt zur Erbschaft geh\u00f6rt. Im Erbrecht gilt der Grundsatz der sogenannten \u201eUniversalsukzession\u201c, nach dem alle Rechte und Pflichten des Erblassers grunds\u00e4tzlich auf seine Erben \u00fcbergehen. So wird zum Beispiel ein Schuldner von seiner Verpflichtung zur R\u00fcckzahlung eines Darlehens nicht dadurch befreit, dass der Gl\u00e4ubiger stirbt. Vielmehr besteht die Tilgungspflicht dann gegen\u00fcber den Erben fort.<\/p>\n Die Rechtsprechung hat diesbez\u00fcglich jedoch einige Ausnahmen entwickelt. Diese gelten insbesondere f\u00fcr sogenannte h\u00f6chstpers\u00f6nliche Rechte. So geht beispielsweise eine Vollmacht zugunsten des Erblassers mit dessen Tod nicht auf dessen Erben \u00fcber.<\/p>\n Der Bundesgerichtshof (BGH) musste Ende 2016 einen Fall entscheiden, in dem es um die Vererblichkeit eines Anspruchs auf Geldentsch\u00e4digung wegen einer Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung ging. Ausgang des Streits war ein medizinisches Gutachten<\/a> bez\u00fcglich der Krankengeschichte einer Krebspatientin. Dieses Gutachten nutzte die Krankenkasse der Patientin in mehreren Rechtsstreitigkeiten mit anderen Versicherten. Dabei vers\u00e4umte sie es, die Unterlagen hinreichend zu anonymisieren. Vor- und Nachname der Patientin waren lesbar.<\/p>\n
Ein Gastbeitrag von Ralph Butenberg,\u00a0Fachanwalt f\u00fcr Erbrecht<\/a>\u00a0der Wirtschaftskanzlei\u00a0ROSE & PARTNER\u00a0LLP<\/a>.<\/p>\nWas geh\u00f6rt zum Nachlass?<\/h3>\n
Erben klagen wegen Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung des Erblassers<\/h3>\n