{"id":306,"date":"2008-04-11T13:19:00","date_gmt":"2008-04-11T11:19:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=306"},"modified":"2008-04-11T13:19:00","modified_gmt":"2008-04-11T11:19:00","slug":"abmahndeckel-verabschiedet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/abmahndeckel-verabschiedet\/","title":{"rendered":"Abmahndeckel verabschiedet"},"content":{"rendered":"<div><strong><span>Das <a href=\"http:\/\/www.bmj.de\/enid\/bd04790147e22b0448f277ee5160f2f5,b2dcfc706d635f6964092d0935303932093a0979656172092d0932303038093a096d6f6e7468092d093034093a095f7472636964092d0935303932\/Pressestelle\/Pressemitteilungen_58.html\">Bundesjustizminsterium freut sich<\/a> \u00fcber den heute vom Bundestag verabschiedeten &#8220;Abmahndeckel&#8221; im Urheberrecht (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/97a.html\">Vorsicht: dieser ist noch nicht in Kraft<\/a>) und beschreibt &#8211; ganz einleuchtend &#8211; den folgenden Fall:<\/span><\/strong><\/div>\n<blockquote>\n<div>&#8220;Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen<br \/>\nDas Gesetz verbessert die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich hohen Rechnungen f\u00fcr eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen. K\u00fcnftig sollen bei einfach gelagerten F\u00e4llen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung au\u00dferhalb des gesch\u00e4ftlichen Verkehrs die erstattungsf\u00e4higen Anwaltsgeb\u00fchren f\u00fcr die Abmahnung nicht mehr als 100 Euro betragen.<\/p>\n<p>Beispiel:<br \/>\nDie Sch\u00fclerin S (16 Jahre) hat auf ihrer privaten Homepage einen Stadtplanausschnitt eingebunden, damit ihre Freunde sie besser finden. Dies ist eine Urheberrechtsverletzung (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/19a.html\" title=\"&sect; 19a UrhG: Recht der &ouml;ffentlichen Zug&auml;nglichmachung\">\u00a7\u00a7 19a<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/106.html\" title=\"&sect; 106 UrhG: Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich gesch&uuml;tzter Werke\">106 UrhG<\/a>). Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wurde wegen Geringf\u00fcgigkeit eingestellt. Eine Kanzlei hat die Sch\u00fclerin abgemahnt, die Abgabe einer Unterlassungserkl\u00e4rung gefordert und als Anwaltshonorar einen Betrag von 1.000 \u20ac gefordert. K\u00fcnftig kann die Kanzlei f\u00fcr ihre anwaltlichen Dienstleistungen nur 100 Euro von S erstattet verlangen, wenn es sich um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt. Unber\u00fchrt von dieser Begrenzung bleibt der Verg\u00fctungsanspruch des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten, also etwa dem Rechtsinhaber. Bei den \u00fcbrigen Schutzrechten wie dem Marken- oder Patentrecht ist diese Erg\u00e4nzung nicht erforderlich, da hier Abmahnungen ohnehin nur ausgesprochen werden k\u00f6nnen, wenn das Recht in gewerblichem Ausma\u00df verletzt wurde.&#8221;<\/p>\n<\/div>\n<\/blockquote>\n<div>Schade nur, dass das Leben nicht aus Musterf\u00e4llen besteht. Au\u00dferdem wird geflissentlich verschwiegen, dass die arme Sch\u00fclerin m\u00f6glicherweise mit mehreren tausend Euro Lizenzgeb\u00fchren rechnen muss. Wie w\u00e4re es nun mit folgendem Beispiel:<\/div>\n<div><span><\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Die Mutter und Hausfrau S verkauft in Ihrer Freizeit auf der eBay-Plattform gebrauchte Klamotten (etwa 20 St\u00fcck im Monat), um ihre knappe Haushaltskasse aufzubessern. Sie benutzt ein gesch\u00fctztes Produktbild zur Illustration ihres Angebots und wird von einem Rechteinhaber, der sich einen Anwalt nimmt, abgemahnt.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p><\/span><\/div>\n<div>Hier wird es kompliziert und &#8211; so wie das Gesetz formuliert werden soll &#8211; mit gro\u00dfer Wahrscheinlichkeit teuer, obwohl sich der Rechtsversto\u00df nicht anders &#8220;anf\u00fchlt&#8221; als der vom BMJ skizzierte Fall. Es ist zu erwarten, dass in Zukunft erbitterte gerichtliche Auseinandersetzungen \u00fcber die Auslegung des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/97a.html\" title=\"&sect; 97a UrhG: Abmahnung\">\u00a7 97a UrhG<\/a> und die Erstattung von Anwaltskosten stattfinden werden. Au\u00dferdem d\u00fcrfte in eindeutigeren F\u00e4llen der &#8220;Abmahndeckel&#8221; gerade zur Rechtfertigung von hohen Erstattungsbetr\u00e4gen hinhalten. Schlie\u00dflich fehlt eine Vorschrift f\u00fcr gerichtliche Verfahren v\u00f6llig. Rechtssicherheit bringt das zwar nicht &#8211; aber immerhin kann man sich dann im Justizministerium damit br\u00fcsten, irgendetwas getan zu haben. (zie)<\/p>\n<p>Hier nochmals die geplante Vorschrift:<\/p>\n<blockquote><p><span>\u00a7 97a<\/span><br \/>\n<span>Abmahnung<\/p>\n<p><\/span><span>(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen erfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.<\/p>\n<p><\/span><span>(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen f\u00fcr die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen f\u00fcr die erstmalige Abmahnung beschr\u00e4nkt sich in einfach gelagerten F\u00e4llen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung au\u00dferhalb des gesch\u00e4ftlichen Verkehrs auf 100 Euro.<\/span><\/p><\/blockquote>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesjustizminsterium freut sich \u00fcber den heute vom Bundestag verabschiedeten &#8220;Abmahndeckel&#8221; im Urheberrecht (Vorsicht: dieser ist noch nicht in Kraft) und beschreibt &#8211; ganz einleuchtend &#8211; den folgenden Fall: &#8220;Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen Das Gesetz verbessert die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich hohen Rechnungen f\u00fcr eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen. 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