{"id":306,"date":"2008-04-11T13:19:00","date_gmt":"2008-04-11T11:19:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=306"},"modified":"2008-04-11T13:19:00","modified_gmt":"2008-04-11T11:19:00","slug":"abmahndeckel-verabschiedet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/abmahndeckel-verabschiedet\/","title":{"rendered":"Abmahndeckel verabschiedet"},"content":{"rendered":"
\n“Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen
\nDas Gesetz verbessert die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich hohen Rechnungen f\u00fcr eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen. K\u00fcnftig sollen bei einfach gelagerten F\u00e4llen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung au\u00dferhalb des gesch\u00e4ftlichen Verkehrs die erstattungsf\u00e4higen Anwaltsgeb\u00fchren f\u00fcr die Abmahnung nicht mehr als 100 Euro betragen.<\/p>\nBeispiel:
\nDie Sch\u00fclerin S (16 Jahre) hat auf ihrer privaten Homepage einen Stadtplanausschnitt eingebunden, damit ihre Freunde sie besser finden. Dies ist eine Urheberrechtsverletzung (\u00a7\u00a7 19a<\/a>, 106 UrhG<\/a>). Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wurde wegen Geringf\u00fcgigkeit eingestellt. Eine Kanzlei hat die Sch\u00fclerin abgemahnt, die Abgabe einer Unterlassungserkl\u00e4rung gefordert und als Anwaltshonorar einen Betrag von 1.000 \u20ac gefordert. K\u00fcnftig kann die Kanzlei f\u00fcr ihre anwaltlichen Dienstleistungen nur 100 Euro von S erstattet verlangen, wenn es sich um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt. Unber\u00fchrt von dieser Begrenzung bleibt der Verg\u00fctungsanspruch des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten, also etwa dem Rechtsinhaber. Bei den \u00fcbrigen Schutzrechten wie dem Marken- oder Patentrecht ist diese Erg\u00e4nzung nicht erforderlich, da hier Abmahnungen ohnehin nur ausgesprochen werden k\u00f6nnen, wenn das Recht in gewerblichem Ausma\u00df verletzt wurde.”<\/p>\n<\/div>\n<\/blockquote>\nSchade nur, dass das Leben nicht aus Musterf\u00e4llen besteht. Au\u00dferdem wird geflissentlich verschwiegen, dass die arme Sch\u00fclerin m\u00f6glicherweise mit mehreren tausend Euro Lizenzgeb\u00fchren rechnen muss. Wie w\u00e4re es nun mit folgendem Beispiel:<\/div>\n<\/p>\n“Die Mutter und Hausfrau S verkauft in Ihrer Freizeit auf der eBay-Plattform gebrauchte Klamotten (etwa 20 St\u00fcck im Monat), um ihre knappe Haushaltskasse aufzubessern. Sie benutzt ein gesch\u00fctztes Produktbild zur Illustration ihres Angebots und wird von einem Rechteinhaber, der sich einen Anwalt nimmt, abgemahnt.”<\/p><\/blockquote>\n
<\/span><\/div>\n