{"id":303,"date":"2008-03-27T12:07:00","date_gmt":"2008-03-27T10:07:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=303"},"modified":"2008-03-27T12:07:00","modified_gmt":"2008-03-27T10:07:00","slug":"olg-hamm-abmahnungen-bei-impressumsverstosen-keine-bagatelle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/olg-hamm-abmahnungen-bei-impressumsverstosen-keine-bagatelle\/","title":{"rendered":"OLG Hamm: Abmahnungen bei Impressumsverst\u00f6\u00dfen keine Bagatelle"},"content":{"rendered":"<div style=\"text-align: justify\">Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem aktuellen <a style=\"font-weight: bold\" href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr\/entscheidungen\/wettbewerbsrecht\/237\/5\/2\">Beschluss<\/a> (Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I-4%20U%20192\/07\" title=\"OLG Hamm, 13.03.2008 - 4 U 192\/07: Versto&szlig; gegen Impressumspflicht f&auml;llt nicht unter die Bagate...\">I-4 U 192\/07<\/a>) deutlich gemacht, dass es bei fehlerhaften Angaben im Impressum eines Online-Shops keinen &#8220;Bagatellversto\u00df&#8221; sieht. Abmahnungen in diesem Bereich m\u00fcssen nach dieser Auffassung weiterhin als berechtigt angesehen werden. Konkret ging es in dem Fall um eine fehlende Angabe der Handelsregisternummer.<\/div>\n<p>Das Gericht setzt an einem bisher vernachl\u00e4ssigten Punkt an: W\u00e4hrend einige Gerichte &#8211; wohl um der Abmahnflut Herr zu werden &#8211; fast inflation\u00e4r von der so genannten &#8220;Bagatellklausel&#8221; des <a style=\"font-weight: bold\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/uwg_2004\/__3.html\">\u00a7 3<\/a> des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr\/entscheidungen\/wettbewerbsrecht\/229\/5\/2\">Gebrauch machen<\/a> und bei vergleichbaren Verst\u00f6\u00dfen den Wettbewerb nicht &#8220;erheblich&#8221; beeintr\u00e4chtigt sehen, weist das OLG Hamm darauf hin, dass der europ\u00e4ische Gesetzgeber etwa bei Impressumspflichten, die in <a style=\"font-weight: bold\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/tmg\/__5.html\">\u00a7 5 TMG<\/a> geregelt sind, ausdr\u00fccklich klargestellt hat, dass es sich um schwer wiegende Verst\u00f6\u00dfe gegen den lauteren Wettbewerb handelt:<\/p>\n<div style=\"text-align: justify\">\n<blockquote>\n<div><span style=\"font-style: italic\">&#8220;Ob die Bagatellklausel greift, ist eine Frage des Einzelfalls. Dabei sind seit dem 12. Dezember 2007 allerdings auch die Vorschriften der <a style=\"font-weight: bold\" href=\"http:\/\/www.zar.uni-karlsruhe.de\/DATA\/WS2006\/Vorlesung\/Lauterkeitsrecht_mit_Recht_der_Domainnamen\/RL_2005-29-EG_e6ac47e.pdf\">Richtlinie 2005\/29\/EG<\/a> \u00fcber unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken zu ber\u00fccksichtigen.[&#8230;]<\/span><\/div>\n<p><span style=\"font-style: italic\"><span style=\"font-style: italic\">Unabh\u00e4ngig von dieser eindeutigen europarechtlichen Vorgabe ist es auch gerade Zweck der Anbieterkennzeichnung, darauf hinzuwirken, dass gewisse Standards bei der Angabe von dem Verbraucherschutz dienenden Informationen gebildet und eingehalten werden. Auch im Hinblick darauf liegt auch nach nationalem Recht immer dann schon ein nicht nur unwesentlicher Versto\u00df vor, wenn solche Pflichtangaben wie hier v\u00f6llig unterbleiben. Gerade auch die Angabe des Handelsregisters und der Registernummer verfolgen diesen Zweck in dem Falle, dass Gesellschaften Teledienste anbieten. Eine Unterscheidung danach, welche der Pflichtangaben, die der Gesetzgeber in dem TMG f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt, wesentlich sind und welche nicht, verbietet sich ohnehin. Ein Versto\u00df gegen den Kern einer solchen Schutzvorschrift kann schwerlich eine Bagatelle im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3.html\" title=\"&sect; 3 UWG: Verbot unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen\">\u00a7 3 UWG<\/a> sein. Es kommt noch hinzu, dass Verst\u00f6\u00dfe gegen eine solche Verbraucherschutzbestimmung auch generell geeignet sein d\u00fcrften, den betreffenden H\u00e4ndlern wegen der Nichteinhaltung der Informationspflichten einen Wettbewerbsvorsprung gegen\u00fcber den gesetzestreuen Mitbewerbern zu verschaffen, die umfassend informieren.&#8221;<\/span><\/p>\n<p><\/span><\/p><\/blockquote>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify\">Tats\u00e4chlich wird besagter <a style=\"font-weight: bold\" href=\"http:\/\/www.zar.uni-karlsruhe.de\/DATA\/WS2006\/Vorlesung\/Lauterkeitsrecht_mit_Recht_der_Domainnamen\/RL_2005-29-EG_e6ac47e.pdf\">Richtlinie<\/a> noch zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Wenn man sie anwendet (und das m\u00fcssen die Gerichte eigentlich seit diesem Jahr), ist im Namen des Verbraucherschutzes fast alles als &#8220;erheblich&#8221; und unlauter &#8220;abmahnbar&#8221;.<\/div>\n<p>Das Dilemma liegt auf der Hand: W\u00e4hrend auf der einen Seite versucht wird, scheinbar belanglose Abmahnungen wegen Kennzeichnungspflichten \u00fcber die Bagatellklausel einzud\u00e4mmen, f\u00e4hrt der Gesetzgeber immer mehr Gesch\u00fctze auf, die solche Abmahnungen erst m\u00f6glich machen und damit die Kritik an denjenigen Gerichten heraufbeschw\u00f6ren, welche die Gesetze konsequent anwenden. Ausdr\u00fccklich verlangt die Richtlinie nach &#8220;abschreckenden&#8221; Sanktionen (vgl. Punkt 22 der Erw\u00e4gungsgr\u00fcnde).<\/p>\n<p>Das einzige Instrument, um den wahnsinnigen und fragw\u00fcrdigen (europa-)rechtlichen Vorgaben zu gen\u00fcgen, ist aber die wettbewerbsrechtliche Kontrolle durch Mitbewerber. Oder es m\u00fcsste wieder eine weitere Beh\u00f6rde geschaffen werden, die mit Bu\u00dfgeldern gegen hunderttausende Onlineh\u00e4ndler vorgeht. Angeschmiert bleibt in beiden F\u00e4llen der Gewerbetreibende&#8230; (zie)<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr\/entscheidungen\/wettbewerbsrecht\/237\/5\/2\">zum Beschluss<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem aktuellen Beschluss (Az. I-4 U 192\/07) deutlich gemacht, dass es bei fehlerhaften Angaben im Impressum eines Online-Shops keinen &#8220;Bagatellversto\u00df&#8221; sieht. Abmahnungen in diesem Bereich m\u00fcssen nach dieser Auffassung weiterhin als berechtigt angesehen werden. Konkret ging es in dem Fall um eine fehlende Angabe der Handelsregisternummer. 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