{"id":29900,"date":"2017-03-21T06:07:02","date_gmt":"2017-03-21T05:07:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=29900"},"modified":"2018-01-29T19:13:25","modified_gmt":"2018-01-29T18:13:25","slug":"lg-frankfurt-link-auf-die-os-plattform-muss-klickbar-sein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/lg-frankfurt-link-auf-die-os-plattform-muss-klickbar-sein\/","title":{"rendered":"LG Frankfurt: Link auf die OS-Plattform muss klickbar sein"},"content":{"rendered":"
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\u00a9 momius \u2013 Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n

\u00dcber die aktuelle \u00a0Abmahnwelle zur OS-Plattform und wie man sich dagegen zur Wehr setzen kann, hatten wir bereits ausgiebig berichtet. Siehe unten unter “\u00c4hnliche Artikel”.<\/p>\n

Am 9.1.2016 ist eine EU-Verordnung Nr. 524\/2013 in Kraft getreten, die die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten mit Onlineh\u00e4ndlern regelt.<\/p>\n

Nach dieser\u00a0Verordnung m\u00fcssen Onlineh\u00e4ndler\u00a0Informationen \u00fcber die\u00a0“OS-Plattform” zur Verf\u00fcgung zu stellen und einen f\u00fcr den Verbraucher leicht zug\u00e4nglichen Link vorzuhalten.<\/p>\n

Wie so h\u00e4ufig, f\u00fchrte\u00a0auch diese gesetzliche Neuerung zu vermehrten Abmahnungen, da viele H\u00e4ndler es vers\u00e4umt hatten, ihre Angebote rechtzeitig umzustellen. Tats\u00e4chlich geht die Mehrzahl der bisher dazu angerufenen Gerichte \u2013 wohl zu Recht \u2013 davon aus, dass es sich bei der Vers\u00e4umung der Bereitstellung des Links um einen “abmahnbaren”\u00a0Wettbewerbsversto\u00df<\/a> handelt:<\/p>\n