{"id":297,"date":"2008-03-10T16:17:00","date_gmt":"2008-03-10T14:17:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=297"},"modified":"2008-03-10T16:17:00","modified_gmt":"2008-03-10T14:17:00","slug":"neue-verpackungsverordnung-kommt-zum-01012009","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/neue-verpackungsverordnung-kommt-zum-01012009\/","title":{"rendered":"Neue Verpackungsverordnung kommt zum 01.01.2009"},"content":{"rendered":"<div style=\"text-align: justify\">Zum 01.01.2009 wird die <a href=\"http:\/\/www.bmu.de\/abfallwirtschaft\/doc\/6596.php\"><span style=\"font-weight: bold\">Novelle zur Verpackungsverordnung<\/span><\/a> in Kraft treten.<\/p>\n<p>Nachdem es im Netz bereits einigen Wirbel zur bestehenden Verpackungsverordnung gab und viele Mandanten, die im Versandhandel t\u00e4tig sind, mit diesbez\u00fcglichen Fragen an uns herantreten, soll die wichtigste \u00c4nderung kurz beschrieben werden.<\/p>\n<p>Nach den Vorstellung der Bundesregierung sollen Vertreiber von Verpackungen  zuk\u00fcnftig Mengen und Verbleib der von ihnen verwendeten Verpackungen in  Vollst\u00e4ndigkeitserkl\u00e4rungen dokumentieren. Diese Regelungen sollen die  Transparenz bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen erh\u00f6hen. Die bisherigen  Trittbrettfahrer sollen ihre Abf\u00e4lle nicht mehr auf Kosten anderer Vertreiber  entsorgen.<\/p>\n<p>Eine entscheidende \u00c4nderung ist dabei die Neufassung des \u00a7 6 VerpackV:<\/p>\n<blockquote style=\"font-style: italic\"><p>\u00a7 6 Pflicht zur Gew\u00e4hrleistung der fl\u00e4chendeckenden R\u00fccknahme von Verkaufsverpackungen,<br \/>\ndie beim privaten Endverbraucher anfallen<\/p>\n<p>Hersteller und Vertreiber, die mit Ware bef\u00fcllte Verkaufsverpackungen, die typischer Weise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen, haben sich zur Gew\u00e4hrleistung der fl\u00e4chendeckenden R\u00fccknahme dieser Verkaufsverpackungen an einem oder mehreren Systemen nach Abs. 3 zu beteiligen. Abweichende Vereinbarungen \u00fcber die Beteiligung an einem System k\u00f6nnen die in Satz 1 genannten Hersteller oder Vertreiber mit anderen Herstellern und Vertreibern treffen. Abweichend von den S\u00e4tzen 1 und 2 k\u00f6nnen die Vertreiber, die die mit Ware bef\u00fcllte Serviceverkaufsverpackungen im Sinne des \u00a7 3 Abs. 2 Nr. 2 S. 2, die typischer Weise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen, von Herstellern oder Vertreibern oder Vorvertreibern dieser Serviceverpackung verlangen, dass sich letztere hinsichtlich der von ihnen gelieferten Serviceverpackungen an einem oder mehreren Systemen nach Abs.3 beteiligen. <span style=\"text-decoration: underline\">Verkaufsverpackungen Abs. 1 d\u00fcrfen an private Endverbraucher nur abgegeben werden, wenn sich die Hersteller und Vertreiber mit diesen Verpackungen an einem System nach Abs. 3 beteiligen. (&#8230;)<\/span><\/p><\/blockquote>\n<p>Wichtig ist hierbei der unterstrichene Part.<\/p>\n<p>Das bedeutet f\u00fcr den Versandh\u00e4ndler, dass er dem Endverbraucher keinerlei Verkaufsverpackungen (das sind alle grunds\u00e4tzlich alle Verpackungsmaterialien, die beim Endverbraucher ankommen) zukommen lassen darf, bez\u00fcglich derer entweder er selbst oder einer seiner Vorlieferanten sich nicht einem System nach Abs. 3 beteiligt. Anbieter sind bspw. das Duale System Deutschland GmbH, die Interseroh AG oder die Landbell AG.<\/p>\n<p>Zuwiderhandlungen k\u00f6nnen \u00fcber <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\" title=\"&sect; 4 UWG: Mitbewerberschutz\">\u00a7 4 Nr. 11 UWG<\/a> Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfe darstellen und gem\u00e4\u00df \u00a7 15 Abs. 1 Nr. 7  Verpackungsverordnung auch als Ordnungswidrigkeit mit einem Bu\u00dfgeld von bis zu 50.000,00 \u20ac geahndet werden.<\/p>\n<p>Da ein Versand ohne Verpackungsmaterial nicht m\u00f6glich sein d\u00fcrfte, st\u00fcnde der Verkauf nach einem richterlichen Verbot ggfls. vollst\u00e4ndig still. H\u00e4ndler sollten daher zeitnahe Vorbereitungen treffen, die sicherstellen, dass sie den Vorgaben des Gesetzes gerecht werden k\u00f6nnen. (la)<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum 01.01.2009 wird die Novelle zur Verpackungsverordnung in Kraft treten. 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