{"id":2887,"date":"2011-01-25T13:11:05","date_gmt":"2011-01-25T11:11:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=2887"},"modified":"2017-03-12T21:26:19","modified_gmt":"2017-03-12T20:26:19","slug":"personlichkeitsrechte-im-dschungelcamp-sarah-knappik-gibt-auf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/personlichkeitsrechte-im-dschungelcamp-sarah-knappik-gibt-auf\/","title":{"rendered":"Pers\u00f6nlichkeitsrechte im Dschungelcamp: Sarah Knappik gibt auf"},"content":{"rendered":"[:de]\n<p style=\"text-align: justify\">Obwohl RTL sich offiziell mit der Bekanntgabe noch zur\u00fcckh\u00e4lt, ist es \u00fcber das Internet bereits \u201aamtlich\u2018 geworden:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Sarah Knappik verl\u00e4sst nach mehreren Tagen intensiver Anfeindungen durch die weiteren Mitbewohner des Dschungelcamps freiwillig die Sendung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Es ist zu erwarten, dass die schwierigste Zeit aber trotz der Flucht vor ihren Peinigern im Camp noch vor ihr liegt: Die \u201enervige Sarah\u201c wird sich nach Verlassen des pr\u00e4parierten Dschungels wahrscheinlich intensiv mit den bereits ausgestrahlten Sendungen und den Reaktionen der realen Welt auf ihr Verhalten befassen m\u00fcssen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Eine Ausstrahlung der Sendungen hat bereits stattgefunden, das bereits gesendete Material wird aber durch RTL immer wieder neu verarbeitet, wobei in den weiteren Ausstrahlungen Frau Knappik aufgrund ihres auff\u00e4lligen Verhaltens immer eine tragende Rolle spielt und weiterhin spielen wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Und Sarah Knappik wird gegen den zu erwartenden Spie\u00dfrutenlauf rein gar nichts unternehmen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Warum RTL die extrem unvorteilhaften Aufnahmen von Sarah Knappik immer und immer wieder ausstrahlen darf, h\u00e4ngt mit dem Pers\u00f6nlichkeitsrecht von Frau Knappik und ihrer diesbez\u00fcglichen Sorgfalt beziehungsweise ihres Umgangs mit ihrem Pers\u00f6nlichkeitsrecht zusammen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Frau Knappik hat wie alle anderen Dorfbewohner vor der ersten Sendung einen Vertrag mit RTL unterschrieben, der massiv ihre Pers\u00f6nlichkeitsrechte tangiert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">So hat sie wie alle anderen Dschungelbewohner ausdr\u00fccklich in die Ausstrahlung der Aufnahmen im Dschungelcamp nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/KunstUrhG\/22.html\" title=\"&sect; 22 KunstUrhG\">\u00a7 22 S. 1 KUG<\/a> eingewilligt. Und zwar auch in eine Ausstrahlung von Bildern die normalerweise grunds\u00e4tzlich niemals ausgestrahlt werden d\u00fcrften, weil sie die Privat \u2013 und teilweise auch die Intimsph\u00e4re ber\u00fchren. Dies betrifft beispielsweise pers\u00f6nliche Gespr\u00e4che zwischen den Bewohnern oder Dusch- und Schwimmszenen, welche nur durch die Vertr\u00e4ge von RTL aus der Privat- und Intimsph\u00e4re herausgehoben werden und als vereinbarter Sendungsinhalt ausgestrahlt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Vertr\u00e4ge von RTL werden dabei so weitgehend formuliert sein, dass auf die von der Rechtsprechung f\u00fcr Zweifelsf\u00e4lle entwickelte \u201eZweck\u00fcbertragungslehre\u201c gar nicht zur\u00fcckgegriffen werden kann. Nach dieser Lehre, die im Urheberrecht entwickelt wurde (vgl. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/31.html\" title=\"&sect; 31 UrhG: Einr&auml;umung von Nutzungsrechten\">\u00a7 31 Abs. 5 UrhG<\/a>), ist der Umfang der Einwilligung im Zweifelsfall im Wege der Auslegung zu ermitteln. Die Ver\u00f6ffentlichung eines Bildnisses in einem v\u00f6llig anderen Zusammenhang ist hiernach von der einmal erteilten Einwilligung regelm\u00e4\u00dfig nicht gedeckt (vgl. BGH, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=NJW%201971,%20698\" title=\"BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95\/70: Pers&ouml;nlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genu...\">NJW 1971, 698<\/a>, 700, wonach die Einwilligung einer Schauspielerin in die Ausstrahlung von Filmmaterial nicht gleichzeitig die Einwilligung in die Verwendung ihres Bildnisses f\u00fcr ein Sexual-Pr\u00e4parat bedeutete. Oder BGH <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=NJW%201985,%201617\" title=\"BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28\/83: Verletzung des Pers&ouml;nlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Na...\">NJW 1985, 1617<\/a>, wonach die Einwilligung zur Ver\u00f6ffentlichung einer Nacktaufnahme f\u00fcr ein Biologiebuch nicht auch die Einwilligung f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung des Nacktfotos im Fernsehen bedeutete).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">RTL wird die Klauseln in Bezug auf die erteilte Einwilligung der Dschungelinsassen gerade so weitgehend gefasst haben, dass s\u00e4mtliche Aufnahmen rechtm\u00e4\u00dfig auch noch weit nach dem Verlassen des Dschungelcamps ausgestrahlt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Dass die Insassen des Dschungelcamps sich offensichtlich alle in finanziell angespannten Situationen befinden und ihr Pers\u00f6nlichkeitsrecht damit gegen einen im Verh\u00e4ltnis zum Wert des Pers\u00f6nlichkeitsrechtes nur sehr geringen Geldbetrag \u201averkaufen\u2018 hat einen faden Beigeschmack, wirkt sich rechtlich aber nicht auf die Wirksamkeit der Vertr\u00e4ge, beispielsweise im Sinne einer Sittenwidrigkeit, aus.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Im Ergebnis wissen die Bewohner des Dschungelcamps bei Unterschreiben der f\u00fcr Sie mit Sicherheit weniger vorteilhaften Vertr\u00e4ge genau, auf was sie sich einlassen. Und verdienen damit kein Mitleid oder Mitgef\u00fchl. Zu einem anderen Ergebnis k\u00f6nnte man nur kommen, wenn man die Zurechnungsf\u00e4higkeit einzelner Dschungelcamp-Bewohner bei Vertragsunterzeichnung anzweifeln w\u00fcrde. Und soweit w\u00fcrden wir niemals gehen. (ha)<\/p>\n[:en]\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px\" title=\"Nerv-Natter gibt auf\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/gallery\/vpv\/dschungel.jpg\" alt=\"Nerv-Natter gibt auf\" width=\"150\" height=\"150\" \/>\n<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Obwohl RTL sich offiziell mit der Bekanntgabe noch zur\u00fcckh\u00e4lt, ist es \u00fcber das Internet bereits \u201aamtlich\u2018 geworden:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Sarah Knappik verl\u00e4sst nach mehreren Tagen intensiver Anfeindungen durch die weiteren Mitbewohner des Dschungelcamps freiwillig die Sendung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Es ist zu erwarten, dass die schwierigste Zeit aber trotz der Flucht vor ihren Peinigern im Camp noch vor ihr liegt: Die \u201enervige Sarah\u201c wird sich nach Verlassen des pr\u00e4parierten Dschungels wahrscheinlich intensiv mit den bereits ausgestrahlten Sendungen und den Reaktionen der realen Welt auf ihr Verhalten befassen m\u00fcssen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Eine Ausstrahlung der Sendungen hat bereits stattgefunden, das bereits gesendete Material wird aber durch RTL immer wieder neu verarbeitet, wobei in den weiteren Ausstrahlungen Frau Knappik aufgrund ihres auff\u00e4lligen Verhaltens immer eine tragende Rolle spielt und weiterhin spielen wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Und Sarah Knappik wird gegen den zu erwartenden Spie\u00dfrutenlauf rein gar nichts unternehmen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Warum RTL die extrem unvorteilhaften Aufnahmen von Sarah Knappik immer und immer wieder ausstrahlen darf, h\u00e4ngt mit dem Pers\u00f6nlichkeitsrecht von Frau Knappik und ihrer diesbez\u00fcglichen Sorgfalt beziehungsweise ihres Umgangs mit ihrem Pers\u00f6nlichkeitsrecht zusammen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Frau Knappik hat wie alle anderen Dorfbewohner vor der ersten Sendung einen Vertrag mit RTL unterschrieben, der massiv ihre Pers\u00f6nlichkeitsrechte tangiert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">So hat sie wie alle anderen Dschungelbewohner ausdr\u00fccklich in die Ausstrahlung der Aufnahmen im Dschungelcamp nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/KunstUrhG\/22.html\" title=\"&sect; 22 KunstUrhG\">\u00a7 22 S. 1 KUG<\/a> eingewilligt. Und zwar auch in eine Ausstrahlung von Bildern die normalerweise grunds\u00e4tzlich niemals ausgestrahlt werden d\u00fcrften, weil sie die Privat \u2013 und teilweise auch die Intimsph\u00e4re ber\u00fchren. Dies betrifft beispielsweise pers\u00f6nliche Gespr\u00e4che zwischen den Bewohnern oder Dusch- und Schwimmszenen, welche nur durch die Vertr\u00e4ge von RTL aus der Privat- und Intimsph\u00e4re herausgehoben werden und als vereinbarter Sendungsinhalt ausgestrahlt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Vertr\u00e4ge von RTL werden dabei so weitgehend formuliert sein, dass auf die von der Rechtsprechung f\u00fcr Zweifelsf\u00e4lle entwickelte \u201eZweck\u00fcbertragungslehre\u201c gar nicht zur\u00fcckgegriffen werden kann. Nach dieser Lehre, die im Urheberrecht entwickelt wurde (vgl. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/31.html\" title=\"&sect; 31 UrhG: Einr&auml;umung von Nutzungsrechten\">\u00a7 31 Abs. 5 UrhG<\/a>), ist der Umfang der Einwilligung im Zweifelsfall im Wege der Auslegung zu ermitteln. Die Ver\u00f6ffentlichung eines Bildnisses in einem v\u00f6llig anderen Zusammenhang ist hiernach von der einmal erteilten Einwilligung regelm\u00e4\u00dfig nicht gedeckt (vgl. BGH, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=NJW%201971,%20698\" title=\"BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95\/70: Pers&ouml;nlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genu...\">NJW 1971, 698<\/a>, 700, wonach die Einwilligung einer Schauspielerin in die Ausstrahlung von Filmmaterial nicht gleichzeitig die Einwilligung in die Verwendung ihres Bildnisses f\u00fcr ein Sexual-Pr\u00e4parat bedeutete. Oder BGH <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=NJW%201985,%201617\" title=\"BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28\/83: Verletzung des Pers&ouml;nlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Na...\">NJW 1985, 1617<\/a>, wonach die Einwilligung zur Ver\u00f6ffentlichung einer Nacktaufnahme f\u00fcr ein Biologiebuch nicht auch die Einwilligung f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung des Nacktfotos im Fernsehen bedeutete).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">RTL wird die Klauseln in Bezug auf die erteilte Einwilligung der Dschungelinsassen gerade so weitgehend gefasst haben, dass s\u00e4mtliche Aufnahmen rechtm\u00e4\u00dfig auch noch weit nach dem Verlassen des Dschungelcamps ausgestrahlt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Dass die Insassen des Dschungelcamps sich offensichtlich alle in finanziell angespannten Situationen befinden und ihr Pers\u00f6nlichkeitsrecht damit gegen einen im Verh\u00e4ltnis zum Wert des Pers\u00f6nlichkeitsrechtes nur sehr geringen Geldbetrag \u201averkaufen\u2018 hat einen faden Beigeschmack, wirkt sich rechtlich aber nicht auf die Wirksamkeit der Vertr\u00e4ge, beispielsweise im Sinne einer Sittenwidrigkeit, aus.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Im Ergebnis wissen die Bewohner des Dschungelcamps bei Unterschreiben der f\u00fcr Sie mit Sicherheit weniger vorteilhaften Vertr\u00e4ge genau, auf was sie sich einlassen. 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