{"id":28843,"date":"2015-09-07T06:03:46","date_gmt":"2015-09-07T05:03:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=24214"},"modified":"2017-04-07T10:20:21","modified_gmt":"2017-04-07T09:20:21","slug":"falsche-freunde-identitaetsdiebstahl-auf-facebook","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/falsche-freunde-identitaetsdiebstahl-auf-facebook\/","title":{"rendered":"Falsche Freunde: Identit\u00e4tsdiebstahl auf Facebook"},"content":{"rendered":"

\"OnlineImmer wieder lauern neue Gefahren in sozialen Netzwerken. Milliarden von Menschen sind dort tagt\u00e4glich aktiv, wie es etwa bei Facebook der Fall ist. Und wo viele Menschen aufeinander treffen, ist leider auch immer wieder viel Raum f\u00fcr Kriminalit\u00e4t.<\/p>\n

Anfragen von falschen Freunden<\/strong><\/p>\n

Die neuste Masche der Cyber-Kriminellen setzt ma\u00dfgeblich auf das Vertrauen, das viele User in ihre Facebook-Community haben. Pl\u00f6tzlich erhalten viele User Freundschaftsanfragen von Freunden, die sie eigentlich schon in ihrer Freundesliste haben. Die meisten denken sich nichts weiter dabei, Name und Profilbild stimmt meist mit dem des Freundes \u00fcberein. Was sie nicht wissen: es ist nicht die bekannte Person, die da eine Anfrage verschickt hat, sondern ein Krimineller, der das Profil eben dieser gestohlen hat. Und dazu braucht es nicht einmal mehr besondere Hacker-Kenntnisse.<\/p>\n

Die Diebe kopieren Profil- und Titelbilder des Users, die zumeist f\u00fcr jeden Dritten frei sichtbar sind und f\u00fcgen sie in ein neues Profil ein. Meist verwenden sie dabei sogar den korrekten Namen des Originalprofils, was darum m\u00f6glich ist, weil Facebook einkalkuliert, dass es mehrere Menschen mit ein und demselben Vor- und Nachnamen gibt. Teilweise werden jedoch auch g\u00e4nzlich andere Namen verwendet, die f\u00fcr Spitz- oder Fantasienamen gehalten werden k\u00f6nnen.<\/p>\n

Der\u00a0“Freund” ben\u00f6tigt die Handynummer<\/strong><\/p>\n

Dann kontaktieren sie alle Personen in der Freundesliste der Person, die, wenn es nicht ausgeschaltet wurde, ebenfalls f\u00fcr alle sichtbar ist. Nach Akzeptieren der Freundschaftsanfrage erhalten die User dann folgende Nachricht: \u201eHey, kannst du mir deine Handynummer schicken?\u201c Auch hierbei denken sich viele nichts und verschicken ihre Nummern. Doch genau das kann ziemlich teuer werden. Sobald die Betr\u00fcger die Handynummer haben, wenden sie diese auf mobile Zahlungsanbieter wie etwa Zong an. Hier bezahlt man Eink\u00e4ufe auf Portalen mit einem SMS-Code, der auf Anfrage auf das Handy geschickt wird. Das angeschriebene Opfer wird dann von seinem vermeintlichen Freund aufgefordert, ihm den Code zuzuschicken. Und hier schnappt die Falle zu. Schon finden teilweise hohe Abbuchungen statt, die der Facebook-User nie gewollt hat.<\/p>\n

Was tun gegen “falsche Freunde”?<\/strong><\/p>\n

Doch was kann man gegen diese Betrugsmasche tun? Wie k\u00f6nnen sich vor allem die Personen wehren, deren Profil f\u00fcr Betrugszwecke kopiert wurde?\u2028 In Deutschland ist der so genannte \u201eIdentit\u00e4tsdiebstahl\u201c als solcher nicht strafbar. Dabei hat gerade der digitale Identit\u00e4tsdiebstahl in Deutschland in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. 2014 waren 54% aller cyberkriminellen Aktivit\u00e4ten weltweit sogenannte Identity-Theft-F\u00e4lle. Die Zahl der Gesch\u00e4digten ist im Jahr 2014 um 71% im Vergleich zum Vorjahr gewachsen. Facebook verbietet Identit\u00e4tsdiebstahl zwar in seinen Richtlinien, doch rechtlich hilft dem Opfer dies nicht weiter.\u2028\u2028Mit den Nachahmern hatten zun\u00e4chst vor allem Prominente wie etwa Sebastian Vettel zu k\u00e4mpfen. Privatpersonen er\u00f6ffneten Facebook-Profile und gaben sich dort als der bekannte Rennfahrer aus. Doch inzwischen kann jeder Opfer des \u201eidentity fraud\u201c werden. Kaum jemand kennt nicht jemanden, der bereits von den Kriminellen angeschrieben oder selber im Netz kopiert wurde. \u2028Doch wenn der Identit\u00e4tsdiebstahl nicht strafbar ist, wie kann man dann gegen die Betr\u00fcger vorgehen?<\/p>\n

Betroffene haben Unterlassungsanspr\u00fcche<\/strong><\/p>\n

Allein die Tatsache, dass ein Dritter seinen Namen missbr\u00e4uchlich f\u00fcr ein Facebook-Account nutzt, begr\u00fcndet einen zivilrechtlichen Unterlassunsganspruch, mit welchem er die gef\u00e4lschte Seite l\u00f6schen lassen kann. Dieser Anspruch kann mittels eines relativ simplen Antrages \u00fcber Facebook durchgesetzt werden. Das falsche Profil kann mittels einer eigenen Option \u00fcber Facebook gemeldet werden und wird dann vom Betreiber gel\u00f6scht. Doch wer dar\u00fcber hinaus noch Schadensersatzanspr\u00fcche durchsetzen m\u00f6chte, hat schon gr\u00f6\u00dfere Schwierigkeiten.<\/p>\n

Nach \u00a7 12 BGB<\/a> kann der Kopierte die Beseitigung einer Beeintr\u00e4chtigung der eigenen Rechte verlangen, wenn ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, also eine Namensanma\u00dfung betreibt. Auch der Diebstahl der Fotos kann \u00fcber \u00a733<\/a>, 22<\/a>, 23 KUG<\/a> geahndet werden, ebenso wie die Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung, die dadurch entsteht, dass ein Fremder betr\u00fcgerische Handlungen unter falschem Namen t\u00e4tigt. \u2028Gesch\u00e4digte Personen, die auf den Handynummer-Trick reingefallen sind, k\u00f6nnen sich an die Polizei oder den Verbraucherschutz wenden und eine Strafanzeige wegen Internetbetruges iSd \u00a7263a StGB<\/a> erstatten.<\/p>\n

In der Theorie klingt das gut. Problematisch ist jedoch, dass die Betr\u00fcger oftmals gar nicht gefunden werden k\u00f6nnen. Wer versucht, den falschen Freund \u00fcber Facebook zu kontaktieren, erh\u00e4lt unverst\u00e4ndliche Nachrichten in gebrochenem Deutsch, die auf eine ausl\u00e4ndische Organisation schlie\u00dfen lassen. Eine Ausfindigmachung \u00fcber eine IP-Adresse oder eine Nachfrage beim Bezahldienst best\u00e4tigt dies zumeist. Oft sind lokalisierte Provider sogar auf Servern auf der ganzen Welt verteilt. Problem: bei urheberrechtlichen Verst\u00f6\u00dfen au\u00dferhalb Europas ist eine straf- oder zivilrechtliche Verfolgung oft aussichtslos. Innerhalb Europas besteht zwar eine Chance, doch das Kostenrisiko ist oft hoch und die genauen Kontaktdaten nur schwer zu ermitteln.<\/p>\n

Die einzig wirklich effektive Reaktion ist und bleibt damit, das Profil bei Facebook zu melden. Nimmt der Seitenbetreiber den rechtsverletzenden Inhalt nach einer Meldung dann nicht unverz\u00fcglich (innerhalb von 24-48 Stunden) aus dem Netz, haftet er selbst als St\u00f6rer auf Unterlassung.<\/p>\n

Fazit:<\/strong><\/p>\n

Pr\u00e4vention ist alles. Besonders in sozialen Netzwerken sollte man lieber zwei Mal hinsehen, bevor man pers\u00f6nliche Daten preisgibt. Nicht jeder, der wie ein Freund aussieht, muss auch einer sein. Am sichersten ist es, die eigenen Daten \u00fcber die Privatssph\u00e4reeinstellungen entsprechend zu sichern, um sich gar nicht erst zur Zielscheibe zu machen. Denn wer einmal Opfer wurde, bleibt meist auf dem \u00c4rger sitzen. (ne)<\/p>\n

(Bild: \u00a9 aleutie \u2013 Fotolia.com)<\/p>\n

Identit\u00e4tsdiebstahl auf Facebook
\nImmer wieder lauern neue Gefahren in sozialen Netzwerken. Milliarden von Menschen sind dort tagt\u00e4glich aktiv, wie es etwa bei Facebook der Fall ist. Und wo viele Menschen aufeinander treffen, ist leider auch immer wieder viel Raum f\u00fcr Kriminalit\u00e4t.
\nDie neuste Masche der Cyber-Kriminellen setzt ma\u00dfgeblich auf das Vertrauen, das viele User in ihre Facebook-Community haben. Pl\u00f6tzlich erhalten viele User Freundschaftsanfragen von Freunden, die sie eigentlich schon in ihrer Freundesliste haben. Die meisten denken sich nichts weiter dabei, Name und Profilbild stimmt meist mit dem des Freundes \u00fcberein. Was sie nicht wissen: es ist nicht die bekannte Person, die da eine Anfrage verschickt hat, sondern ein Krimineller, der das Profil eben dieser gestohlen hat. Und dazu braucht es nicht einmal mehr besondere Hacker-Kenntnisse.
\nDie Diebe kopieren Profil- und Titelbilder des Users, die zumeist f\u00fcr jeden Dritten frei sichtbar sind und f\u00fcgen sie in ein neues Profil ein. Meist verwenden sie dabei sogar den korrekten Namen des Originalprofils, was darum m\u00f6glich ist, weil Facebook einkalkuliert, dass es mehrere Menschen mit ein und demselben Vor- und Nachnamen gibt. Teilweise werden jedoch auch g\u00e4nzlich andere Namen verwendet, die f\u00fcr Spitz- oder Fantasienamen gehalten werden k\u00f6nnen. Dann kontaktieren sie alle Personen in der Freundesliste der Person, die, wenn es nicht ausgeschaltet wurde, ebenfalls f\u00fcr alle sichtbar ist. Nach Akzeptieren der Freundschaftsanfrage erhalten die User dann folgende Nachricht: \u201eHey, kannst du mir deine Handynummer schicken?\u201c Auch hierbei denken sich viele nichts und verschicken ihre Nummern. Doch genau das kann ziemlich teuer werden. Sobald die Betr\u00fcger die Handynummer haben, wenden sie diese auf mobile Zahlungsanbieter wie etwa Zong an. Hier bezahlt man Eink\u00e4ufe auf Portalen mit einem SMS-Code, der auf Anfrage auf das Handy geschickt wird. Das angeschriebene Opfer wird dann von seinem vermeintlichen Freund aufgefordert, ihm den Code zuzuschicken. Und hier schnappt die Falle zu. Schon finden teilweise hohe Abbuchungen statt, die der Facebook-User nie gewollt hat.
\nDoch was kann man gegen diese Betrugsmasche tun? Wie k\u00f6nnen sich vor allem die Personen wehren, deren Profil f\u00fcr Betrugszwecke kopiert wurde?\u2028In Deutschland ist der so genannte \u201eIdentit\u00e4tsdiebstahl\u201c nicht strafbar. Dabei hat gerade der digitale Identit\u00e4tsdiebstahl in Deutschland in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. 2014 waren 54% aller cyberkriminellen Aktivit\u00e4ten weltweit sogenannte Identity-Theft-F\u00e4lle. Die Zahl der Gesch\u00e4digten ist im Jahr 2014 um 71% im Vergleich zum Vorjahr gewachsen. Facebook verbietet Identit\u00e4tsdiebstahl zwar in seinen Richtlinien, doch rechtlich hilft dem Opfer dies nicht weiter.\u2028\u2028Mit den Nachahmern hatten zun\u00e4chst vor allem Prominente wie etwa Sebastian Vettel zu k\u00e4mpfen. Privatpersonen er\u00f6ffneten Facebook-Profile und gaben sich dort als der bekannte Rennfahrer aus. Doch inzwischen kann jeder Opfer des \u201eidentity fraud\u201c werden. Kaum jemand kennt nicht jemanden, der bereits von den Kriminellen angeschrieben oder selber im Netz kopiert wurde. \u2028Doch wenn der Identit\u00e4tsdiebstahl nicht strafbar ist, wie kann man dann gegen die Betr\u00fcger vorgehen?
\nAllein die Tatsache, dass ein Dritter seinen Namen missbr\u00e4uchlich f\u00fcr ein Facebook-Account nutzt, begr\u00fcndet einen Unterlassunsganspruch, mit welchem er die gef\u00e4lschte Seite l\u00f6schen lassen kann. Dieser Anspruch kann mittels eines relativ simplen Antrages \u00fcber Facebook durchgesetzt werden. Das falsche Profil kann mittels einer eigenen Option \u00fcber Facebook gemeldet werden und wird dann vom Betreiber gel\u00f6scht. Doch wer dar\u00fcber hinaus noch Schadensersatzanspr\u00fcche durchsetzen m\u00f6chte, hat schon gr\u00f6\u00dfere Schwierigkeiten.
\nNach
\u00a7 12 BGB<\/a> kann der Kopierte die Beseitigung einer Beeintr\u00e4chtigung der eigenen Rechte verlangen, wenn ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, also eine Namensanma\u00dfung betreibt. Auch der Diebstahl der Fotos kann \u00fcber \u00a733<\/a>, 22<\/a>, 23 KUG<\/a> geahndet werden, ebenso wie die Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung, die dadurch entsteht, dass ein Fremder betr\u00fcgerische Handlungen unter falschem Namen t\u00e4tigt. \u2028Gesch\u00e4digte Personen, die auf den Handynummer-Trick reingefallen sind, k\u00f6nnen sich an die Polizei oder den Verbraucherschutz wenden und eine Strafanzeige wegen Internetbetruges iSd \u00a7263a StGB<\/a> erstatten.
\nIn der Theorie klingt das gut. Problematisch ist jedoch, dass die Betr\u00fcger oftmals gar nicht gefunden werden k\u00f6nnen. Wer versucht, den falschen Freund \u00fcber Facebook zu kontaktieren, erh\u00e4lt unverst\u00e4ndliche Nachrichten in gebrochenem Deutsch, die auf eine ausl\u00e4ndische Organisation schlie\u00dfen lassen. Eine Ausfindigmachung \u00fcber eine IP-Adresse oder eine Nachfrage beim Bezahldienst best\u00e4tigt dies zumeist. Oft sind lokalisierte Provider sogar auf Servern auf der ganzen Welt verteilt. Problem: bei urheberrechtlichen Verst\u00f6\u00dfen au\u00dferhalb Europas ist eine straf- oder zivilrechtliche Verfolgung oft aussichtslos. Innerhalb Europas besteht zwar eine Chance, doch das Kostenrisiko ist oft hoch und die genauen Kontaktdaten nur schwer zu ermitteln.
\nDie einzig wirklich effektive Reaktion ist und bleibt damit, das Profil bei Facebook zu melden. Nimmt der Seitenbetreiber den rechtsverletzenden Inhalt nach einer Meldung dann nicht unverz\u00fcglich (innerhalb von 24-48 Stunden) aus dem Netz, haftet er selbst als St\u00f6rer auf Unterlassung.
\nFazit: Pr\u00e4vention ist alles. Besonders in sozialen Netzwerken sollte man lieber zwei Mal hinsehen, bevor man pers\u00f6nliche Daten Preis gibt. Nicht jeder, der wie ein Freund aussieht, muss auch einer sein. Am sichersten ist es, die eigenen Daten \u00fcber die Privatssph\u00e4reeinstellungen entsprechend zu sichern, um sich gar nicht erst zur Zielscheibe zu machen. Denn wer einmal Opfer wurde, bleibt meist auf dem \u00c4rger sitzen.
\nIdentit\u00e4tsdiebstahl auf Facebook
\nImmer wieder lauern neue Gefahren in sozialen Netzwerken. Milliarden von Menschen sind dort tagt\u00e4glich aktiv, wie es etwa bei Facebook der Fall ist. Und wo viele Menschen aufeinander treffen, ist leider auch immer wieder viel Raum f\u00fcr Kriminalit\u00e4t.
\nDie neuste Masche der Cyber-Kriminellen setzt ma\u00dfgeblich auf das Vertrauen, das viele User in ihre Facebook-Community haben. Pl\u00f6tzlich erhalten viele User Freundschaftsanfragen von Freunden, die sie eigentlich schon in ihrer Freundesliste haben. Die meisten denken sich nichts weiter dabei, Name und Profilbild stimmt meist mit dem des Freundes \u00fcberein. Was sie nicht wissen: es ist nicht die bekannte Person, die da eine Anfrage verschickt hat, sondern ein Krimineller, der das Profil eben dieser gestohlen hat. Und dazu braucht es nicht einmal mehr besondere Hacker-Kenntnisse.
\nDie Diebe kopieren Profil- und Titelbilder des Users, die zumeist f\u00fcr jeden Dritten frei sichtbar sind und f\u00fcgen sie in ein neues Profil ein. Meist verwenden sie dabei sogar den korrekten Namen des Originalprofils, was darum m\u00f6glich ist, weil Facebook einkalkuliert, dass es mehrere Menschen mit ein und demselben Vor- und Nachnamen gibt. Teilweise werden jedoch auch g\u00e4nzlich andere Namen verwendet, die f\u00fcr Spitz- oder Fantasienamen gehalten werden k\u00f6nnen. Dann kontaktieren sie alle Personen in der Freundesliste der Person, die, wenn es nicht ausgeschaltet wurde, ebenfalls f\u00fcr alle sichtbar ist. Nach Akzeptieren der Freundschaftsanfrage erhalten die User dann folgende Nachricht: \u201eHey, kannst du mir deine Handynummer schicken?\u201c Auch hierbei denken sich viele nichts und verschicken ihre Nummern. Doch genau das kann ziemlich teuer werden. Sobald die Betr\u00fcger die Handynummer haben, wenden sie diese auf mobile Zahlungsanbieter wie etwa Zong an. Hier bezahlt man Eink\u00e4ufe auf Portalen mit einem SMS-Code, der auf Anfrage auf das Handy geschickt wird. Das angeschriebene Opfer wird dann von seinem vermeintlichen Freund aufgefordert, ihm den Code zuzuschicken. Und hier schnappt die Falle zu. Schon finden teilweise hohe Abbuchungen statt, die der Facebook-User nie gewollt hat.
\nDoch was kann man gegen diese Betrugsmasche tun? Wie k\u00f6nnen sich vor allem die Personen wehren, deren Profil f\u00fcr Betrugszwecke kopiert wurde?\u2028In Deutschland ist der so genannte \u201eIdentit\u00e4tsdiebstahl\u201c nicht strafbar. Dabei hat gerade der digitale Identit\u00e4tsdiebstahl in Deutschland in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. 2014 waren 54% aller cyberkriminellen Aktivit\u00e4ten weltweit sogenannte Identity-Theft-F\u00e4lle. Die Zahl der Gesch\u00e4digten ist im Jahr 2014 um 71% im Vergleich zum Vorjahr gewachsen. Facebook verbietet Identit\u00e4tsdiebstahl zwar in seinen Richtlinien, doch rechtlich hilft dem Opfer dies nicht weiter.\u2028\u2028Mit den Nachahmern hatten zun\u00e4chst vor allem Prominente wie etwa Sebastian Vettel zu k\u00e4mpfen. Privatpersonen er\u00f6ffneten Facebook-Profile und gaben sich dort als der bekannte Rennfahrer aus. Doch inzwischen kann jeder Opfer des \u201eidentity fraud\u201c werden. Kaum jemand kennt nicht jemanden, der bereits von den Kriminellen angeschrieben oder selber im Netz kopiert wurde. \u2028Doch wenn der Identit\u00e4tsdiebstahl nicht strafbar ist, wie kann man dann gegen die Betr\u00fcger vorgehen?
\nAllein die Tatsache, dass ein Dritter seinen Namen missbr\u00e4uchlich f\u00fcr ein Facebook-Account nutzt, begr\u00fcndet einen Unterlassunsganspruch, mit welchem er die gef\u00e4lschte Seite l\u00f6schen lassen kann. Dieser Anspruch kann mittels eines relativ simplen Antrages \u00fcber Facebook durchgesetzt werden. Das falsche Profil kann mittels einer eigenen Option \u00fcber Facebook gemeldet werden und wird dann vom Betreiber gel\u00f6scht. Doch wer dar\u00fcber hinaus noch Schadensersatzanspr\u00fcche durchsetzen m\u00f6chte, hat schon gr\u00f6\u00dfere Schwierigkeiten.
\nNach
\u00a7 12 BGB<\/a> kann der Kopierte die Beseitigung einer Beeintr\u00e4chtigung der eigenen Rechte verlangen, wenn ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, also eine Namensanma\u00dfung betreibt. Auch der Diebstahl der Fotos kann \u00fcber \u00a733<\/a>, 22<\/a>, 23 KUG<\/a> geahndet werden, ebenso wie die Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung, die dadurch entsteht, dass ein Fremder betr\u00fcgerische Handlungen unter falschem Namen t\u00e4tigt. \u2028Gesch\u00e4digte Personen, die auf den Handynummer-Trick reingefallen sind, k\u00f6nnen sich an die Polizei oder den Verbraucherschutz wenden und eine Strafanzeige wegen Internetbetruges iSd \u00a7263a StGB<\/a> erstatten.
\nIn der Theorie klingt das gut. Problematisch ist jedoch, dass die Betr\u00fcger oftmals gar nicht gefunden werden k\u00f6nnen. Wer versucht, den falschen Freund \u00fcber Facebook zu kontaktieren, erh\u00e4lt unverst\u00e4ndliche Nachrichten in gebrochenem Deutsch, die auf eine ausl\u00e4ndische Organisation schlie\u00dfen lassen. Eine Ausfindigmachung \u00fcber eine IP-Adresse oder eine Nachfrage beim Bezahldienst best\u00e4tigt dies zumeist. Oft sind lokalisierte Provider sogar auf Servern auf der ganzen Welt verteilt. Problem: bei urheberrechtlichen Verst\u00f6\u00dfen au\u00dferhalb Europas ist eine straf- oder zivilrechtliche Verfolgung oft aussichtslos. Innerhalb Europas besteht zwar eine Chance, doch das Kostenrisiko ist oft hoch und die genauen Kontaktdaten nur schwer zu ermitteln.
\nDie einzig wirklich effektive Reaktion ist und bleibt damit, das Profil bei Facebook zu melden. Nimmt der Seitenbetreiber den rechtsverletzenden Inhalt nach einer Meldung dann nicht unverz\u00fcglich (innerhalb von 24-48 Stunden) aus dem Netz, haftet er selbst als St\u00f6rer auf Unterlassung.
\nFazit: Pr\u00e4vention ist alles. Besonders in sozialen Netzwerken sollte man lieber zwei Mal hinsehen, bevor man pers\u00f6nliche Daten Preis gibt. Nicht jeder, der wie ein Freund aussieht, muss auch einer sein. Am sichersten ist es, die eigenen Daten \u00fcber die Privatssph\u00e4reeinstellungen entsprechend zu sichern, um sich gar nicht erst zur Zielscheibe zu machen. Denn wer einmal Opfer wurde, bleibt meist auf dem \u00c4rger sitzen.\n<\/p>\n<\/p>\n

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