{"id":280,"date":"2008-01-24T20:21:00","date_gmt":"2008-01-24T18:21:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=280"},"modified":"2008-01-24T20:21:00","modified_gmt":"2008-01-24T18:21:00","slug":"die-wertersatzklausel-beim-widerruf-auf-ebay-und-die-bestimmungsgemase-ingebrauchnahme-eine-fehlentscheidung-des-kg-berlin","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/die-wertersatzklausel-beim-widerruf-auf-ebay-und-die-bestimmungsgemase-ingebrauchnahme-eine-fehlentscheidung-des-kg-berlin\/","title":{"rendered":"Die Wertersatzklausel beim Widerruf auf eBay und die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Ingebrauchnahme; eine Fehlentscheidung des KG Berlin"},"content":{"rendered":"<p class=\"MsoNormal\" style=\"margin-bottom: 12pt;text-align: justify\">Dem Beschluss des Kammergerichts <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr\/entscheidungen\/wettbewerbsrecht\/229\/5\/2\"><strong>(KG Berlin, Beschluss v. 09.11.2008, Az. 5 W 304\/07)<\/strong><\/a> ist anzumerken, dass man keine Lust mehr hat, sich mit dem Thema zu besch\u00e4ftigen.<\/p>\n<p>Die Rede ist von Fehlern, die von eBay-Verk\u00e4ufern innerhalb der im Fernabsatz notwendigen Widerrufsbelehrung gemacht werden. Nachdem selbst rigorose Streitwertsenkungen der Gerichte in diesem Bereich nicht zum gew\u00fcnschten Erfolg gef\u00fchrt haben, versucht man nun offensichtlich, Mitbewerbern die Streitlust zu verderben, in dem immer h\u00e4ufiger Bagatellverst\u00f6\u00dfe angenommen werden, die keinen Unterlassungsanspruch nach sich ziehen.<\/p>\n<p>In dem vom KG Berlin zu beurteilenden Sachverhalt hatte ein eBay-H\u00e4ndler seine Kunden zwar grunds\u00e4tzlich ordnungsgem\u00e4\u00df \u00fcber die M\u00f6glichkeit eines Widerrufs belehrt. Auch \u00fcber eine m\u00f6gliche Wertersatzpflicht und wie diese zu vermeiden sei, hatte er informiert:<em><\/em><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"margin-bottom: 12pt;text-align: justify\">\n<div class=\"MsoNormal\" style=\"margin-bottom: 12pt;text-align: justify\"><em><\/p>\n<blockquote><p>\u201eIm \u00dcbrigen k\u00f6nnen Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigent\u00fcmer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeintr\u00e4chtigt.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p><\/em><\/div>\n<p><em>Dem Antragsteller und Beschwerdef\u00fchrer im Verfahren gen\u00fcgte dies aber nicht. Er war der Meinung, dass der Verbraucher dar\u00fcber aufgekl\u00e4rt werden m\u00fcsse, dass diese Wertersatzpflicht nicht f\u00fcr die Verschlechterungen der Sache gelten, die durch die bestimmungsgem\u00e4\u00df Ingebrauchnahme entstanden sind. Interessant ist, dass das Gericht dies zwar auch so sieht. Wertersatz f\u00fcr den bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch der Sache kann n\u00e4mlich gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/357.html\" title=\"&sect; 357 BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs von au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossenen Vertr&auml;gen und Fernabsatzvertr&auml;gen mit Ausnahme von Vertr&auml;gen &uuml;ber Finanzdienstleistungen\">\u00a7 357 Abs. 3 BGB<\/a> nur verlangt werden, wenn sp\u00e4testens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist. Dies ist bei eBay jedoch nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p><\/em><\/p>\n<p>Allerdings kippte das KG den Anspruch unter Verweis auf die Bagatellklausel des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3.html\" title=\"&sect; 3 UWG: Verbot unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen\">\u00a7 3 UWG<\/a>, wonach nur unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeintr\u00e4chtigen, unzul\u00e4ssig sind:<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\"><em><\/em><\/p>\n<div style=\"text-align: justify\">\n<blockquote>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\"><em>&#8220;Die beanstandete Belehrung l\u00e4sst den Verbraucher dar\u00fcber im Unklaren, dass Wertersatzanspr\u00fcche wegen einer durch Ingebrauchnahme erfolgten Verschlechterung der Ware auch dann nicht in Betracht kommen, wenn er die Ware nicht nur, wie ihm das etwa in einem Gesch\u00e4ft m\u00f6glich ist, pr\u00fcft, sondern bestimmungsgem\u00e4\u00df in Gebrauch nimmt.<\/em><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\"><em>Bezogen auf den hier streitgegenst\u00e4ndlichen Wettbewerb im Handel mit Autoradios bedeutet dies, dass der Verbraucher zwar erf\u00e4hrt, dass er das Autoradio pr\u00fcfen darf, ohne Wertersatzanspr\u00fcche bef\u00fcrchten zu m\u00fcssen, es also auspacken und f\u00fcr einen Funktionstest provisorisch an eine Stromquelle anschlie\u00dfen darf, dass er aber nicht erf\u00e4hrt, dass er das Autoradio in sein Auto auch einbauen, anschlie\u00dfen und zumindest erstmalig anstellen darf, ohne wegen einer Verschlechterung des Autoradios Wertersatzanspr\u00fcche bef\u00fcrchten zu m\u00fcssen. (Vgl. insoweit das Beispiel in der Gesetzesbegr\u00fcndung, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/Drucksachen\/Bundestag\/BT-Drucksache%2014\/6040#Seite=200\" title=\"Bundestagsdrucksache zu: Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts\">BT-Drucksache 14\/6040, S. 200<\/a>, nach der eine kurze Probefahrt mit dem nicht zugelassenen PKW auf nicht\u00f6ffentlichem Gel\u00e4nde Pr\u00fcfung im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/357.html\" title=\"&sect; 357 BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs von au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossenen Vertr&auml;gen und Fernabsatzvertr&auml;gen mit Ausnahme von Vertr&auml;gen &uuml;ber Finanzdienstleistungen\">\u00a7 357 Abs. 3 Satz 2 BGB<\/a> ist.)<\/em><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\"><em>Da einerseits anzunehmen ist, dass sich aufgrund dieser Unklarheit nur in Ausnahmef\u00e4llen ein Verbraucher davon abhalten l\u00e4sst, nach Belieben mit der gekauften Sache zu verfahren, und gegebenenfalls von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, und andererseits zu ber\u00fccksichtigen ist, dass die Forderung nach einer l\u00fcckenlosen Aufkl\u00e4rung des Verbrauchers \u00fcber die Rechtsfolgen des Widerrufsrechts sowohl den Unternehmer wie auch den Verbraucher, f\u00fcr den die Belehrung verst\u00e4ndlich bleiben soll, \u00fcberfordert, erscheint ein etwaiger Versto\u00df des Antragsgegner gegen eine Marktverhaltensvorschrift hier als nicht verfolgenswerte Bagatelle.&#8221;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<\/div>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\"><em><\/em><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Bemerkenswert an der Entscheidung ist nicht, dass sie wohl falsch sein d\u00fcrfte. Auch Obergerichte d\u00fcrfen irren. Auff\u00e4llig ist jedoch, wie kurz und praxisfern das Gericht das entscheidende Problem abhandelt, nachdem es den Leser dort umst\u00e4ndlich und seitenlang hinf\u00fchrt und wie offenkundig dadurch die Unlust des Gerichts wird, sich mit dieser &#8211; im wahrsten Sinne des Wortes &#8211; vermeintlichen Bagatelle zu besch\u00e4ftigen.<\/p>\n<p>Die Feststellung des Gerichts, die Aufkl\u00e4rung sei unwichtig, da Verbraucher nur in Ausnahmef\u00e4llen davon abgehalten w\u00fcrden, die Sache nach Belieben zu verwenden und gegebenenfalls von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, zumal ja alles ohnehin schon so kompliziert sei, muss jeden entsetzen, der wei\u00df, was Versandh\u00e4ndler mit ihren Verbrauchern alles durchmachen. (Wem die neusten Tricks der K\u00e4ufer noch nicht gel\u00e4ufig sind, sei die Lekt\u00fcre des Artikels <a href=\"http:\/\/www.netzeitung.de\/internet\/882029.html\"><strong>&#8220;Das Online-Null-Leasing des kleinen Mannes&#8221;<\/strong><\/a> in der Netzzeitung empfohlen).<\/p>\n<p>Es m\u00fcsste auch Nicht-H\u00e4ndlern klar sein, dass Ware, die nicht lediglich kurz &#8211; wie im Ladengesch\u00e4ft &#8211; gepr\u00fcft, sondern ausgiebig in Benutzung genommen wurde, nach einem Widerruf nahezu wertlos ist. Ebenso einleuchtend ist, dass derjenige Verk\u00e4ufer, der sich rechtm\u00e4\u00dfig verh\u00e4lt und dem potentiellen &#8220;Nulleasingnehmer&#8221; dementsprechend mit der Nase darauf sto\u00dfen muss, dass der die gekaufte Ware bis zu einem Monat unbek\u00fcmmert gebrauchen kann, um sie dann ohne R\u00fccksicht auf evtl. Gebrauchsspuren bzw. diesbez\u00fcglichen Wertersatz zur\u00fcckschicken kann, sich in einem m\u00f6glicherweise ruin\u00f6sen Wettbewerbsnachteil im Vergleich zu jemandem befindet, der dies in seiner Belehrung geflissentlich verschweigt.<\/p>\n<p>Ein Ski-Verk\u00e4ufer, dessen Kunden das nagelneu gekaufte Paar Ski nach dem 2-w\u00f6chigen Winterurlaub immer jeweils gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zur\u00fcckschicken, muss sich doch wie ein Idiot vorkommen, wenn er sich an seine entsprechende Belehrungspflicht h\u00e4lt, w\u00e4hrend die Konkurrenz den Mantel des Schweigens \u00fcber alles deckt und so nicht nur \u00f6fter (unberechtigterweise) Wertersatz erh\u00e4lt, sondern auch zahlreiche Verbraucher vor dem Hintergrund der drohenden Wertersatzpflicht von einem Widerruf ganz abh\u00e4lt.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Nicht umsonst hatte bisher das Landgericht Berlin (LG Berlin, Beschluss v. 15.03.2007, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=52%20O%2088\/07\" title=\"LG Berlin, 15.03.2007 - 52 O 88\/07: Fernabsatz: Umfang der erforderlichen Belehrung &uuml;ber den We...\">52 O 88\/07<\/a>) die Wertersatzklausel auf eBay ohne Weiteres f\u00fcr unzul\u00e4ssig gehalten.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify\">Um Missverst\u00e4ndnisse zu vermeiden: Die Gesetzeslage ist kompliziert, intransparent und eine Reform \u00fcberf\u00e4llig. Daf\u00fcr aber ist der Gesetzgeber zust\u00e4ndig. Gerichte sollten sich h\u00fcten, ihre wichtige Funktion als Judikative mit der Legislative zu vermengen. Dies ist auch einem notwendigen Reformdruck, der gegen\u00fcber dem Gesetzgeber aufgebaut werden muss, nicht zutr\u00e4glich. Denn wenn Gerichte geltende Gesetze sowieso nicht mehr anwenden, brauchen sie nicht mehr ge\u00e4ndert zu werden. (la) <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr\/entscheidungen\/wettbewerbsrecht\/229\/5\/2\"><span style=\"font-weight: bold\">Zum Beschluss<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dem Beschluss des Kammergerichts (KG Berlin, Beschluss v. 09.11.2008, Az. 5 W 304\/07) ist anzumerken, dass man keine Lust mehr hat, sich mit dem Thema zu besch\u00e4ftigen. Die Rede ist von Fehlern, die von eBay-Verk\u00e4ufern innerhalb der im Fernabsatz notwendigen Widerrufsbelehrung gemacht werden. 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