{"id":2789,"date":"2011-01-19T08:11:57","date_gmt":"2011-01-19T06:11:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=2789"},"modified":"2011-01-19T08:11:57","modified_gmt":"2011-01-19T06:11:57","slug":"peinliche-fotos-im-internet-ist-der-digitale-radiergummi-x-pire-die-losung-zur-loschung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/peinliche-fotos-im-internet-ist-der-digitale-radiergummi-x-pire-die-losung-zur-loschung\/","title":{"rendered":"Peinliche Fotos im Internet \u2013 Ist der digitale Radiergummi X-pire die L\u00f6sung zur L\u00f6schung?"},"content":{"rendered":"[:de]\n<p style=\"text-align: justify\">\n<p style=\"text-align: justify\">Jeder kennt inzwischen die Problematik, dass das Internet nichts vergisst. Wenn das Internet Peinlichkeiten, Umst\u00e4nde aus dem Privatleben oder sogar aus dem Intimleben perpetuiert, kann das f\u00fcr den Betroffenen \u00e4u\u00dferst unangenehme Folgen haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Hochladen durch Dritte<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Wird der Inhalt durch Dritte ins Netz gestellt, gibt es verschiedene Ans\u00e4tze dagegen rechtlich vorzugehen. Bei Bildnisver\u00f6ffentlichungen ohne Einwilligung greift beispielsweise der besondere Pers\u00f6nlichkeitsschutz nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/KunstUrhG\/22.html\" title=\"&sect; 22 KunstUrhG\">\u00a7\u00a7 22<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/KunstUrhG\/23.html\" title=\"&sect; 23 KunstUrhG\">23 KUG<\/a>. L\u00e4dt ein Dritter ein Foto ins Netz, welches man selbst geknipst hat, greift der Urheberrechtsschutz, welcher grunds\u00e4tzlich nur dem Urheber, also dem Fotografen, nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/19a.html\" title=\"&sect; 19a UrhG: Recht der &ouml;ffentlichen Zug&auml;nglichmachung\">\u00a719 a UrhG<\/a> das Recht gibt, dieses Foto online zu stellen. Auch in diesen F\u00e4llen hat man also die M\u00f6glichkeit, rechtliche Schritte zur L\u00f6schung des st\u00f6renden beziehungsweise rechtsverletzenden Inhalts einzuleiten. Eine weitere Problematik ist diesbez\u00fcglich dann im Internet nat\u00fcrlich immer auch die tats\u00e4chliche Durchsetzung der Rechte, die insbesondere dann vorliegt, wenn die Server in L\u00e4ndern platziert sind, deren Rechtssystem eine L\u00f6schung vom Server nicht vorsieht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Eigenes Hochladen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Situation ist aber in den F\u00e4llen besonders prek\u00e4r, in denen man selbst f\u00fcr den nicht mehr endg\u00fcltig zu l\u00f6schenden Inhalt verantwortlich ist, weil man ihn einst eigenst\u00e4ndig ins Netz gestellt hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Gerade die j\u00fcngere Generation hat auf diesem Sektor noch kein wirklich ausgepr\u00e4gtes Problembewusstsein. Zumindest ist das Problembewusstsein anders gelagert als bei \u00e4lteren Generationen. Man gewinnt nicht selten den Eindruck, dass es gerade das Ziel der jungen Internetnutzer ist, auf eigenen Profilen m\u00f6glichst viele Fotos hochzuladen, die den Betroffenen in Situationen zeigen, die ihm sp\u00e4ter zumindest peinlich sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>X-pire als L\u00f6sungsansatz?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Ein diesbez\u00fcglich neuer L\u00f6sungsansatz wurde j\u00fcngst durch den Saarbr\u00fccker Informatiker Michael Backes pr\u00e4sentiert: Das Programm <a href=\"http:\/\/www.x-pire.de\/\" target=\"_blank\">X-pire<\/a> wird als neuartiger \u201eRadiergummi im Internet\u201c gehandelt und soll in den n\u00e4chsten Wochen erh\u00e4ltlich sein. Die Software\u00a0 verschl\u00fcsselt eingestellte Bilder und kann diese dann mit einer Art Ablaufdatum versehen. Nach Verstreichen dieses Ablaufdatums, welches individuell einstellbar ist, \u201everschwindet\u201c das entsprechend bearbeitete Bild dann aus dem Netz.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Was sich f\u00fcr den Laien zun\u00e4chst wie Zauberei anh\u00f6ren mag, ist technisch schnell erkl\u00e4rt: Wird ein Bild \u00fcber das Programm X-pire verschl\u00fcsselt, wird bei jedem Abruf des Fotos \u00fcber einen Web-Browser eine Anfrage an einen sogenannten Schl\u00fcsselserver gesendet. Der Schl\u00fcsselserver meldet dann, ob das eingestellte Ablaufdatum schon erreicht ist oder nicht. Je nach Ergebnis der Anfrage durch die Software beim Schl\u00fcsselserver wird das Foto dann angezeigt oder nicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Begrenzter Schutzbereich des digitalen Radiergummis<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Als erstes erkennt der geschulte Leser damit, dass nur vorher eigens durch die Software pr\u00e4parierte Bilder f\u00fcr diese \u201eRadier-Vorg\u00e4nge\u201c in Frage kommen. Der L\u00f6sungsansatz von X-pire passt dann wohl am ehesten f\u00fcr solche Bilder, die der Teenager aus seiner vogelfreien, wilden Zeit unbedingt einstellen m\u00f6chte, um \u201edabei zu sein\u201c, diese aber sp\u00e4ter zum Zeitpunkt der ersten Bewerbung blo\u00df nicht mehr dem k\u00fcnftigen Personalchef pr\u00e4sentieren will.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Begrenzt ist der Schutzbereich von X-pire aber insbesondere wegen der nicht gegebenen Linearit\u00e4t des Internets und der sich daraus ergebenden Unberechenbarkeit dieses Mediums. Wird eine Internetseite in einer Form gespiegelt, welche die Verschl\u00fcsselung des Fotos umgeht oder wird von dem verschl\u00fcsselten Foto lediglich ein einfacher Screenshot gemacht, der dann wiederum als neue Datei ohne jegliche Verschl\u00fcsselung aber mit dem \u00fcbernommenen Foto online gestellt, entf\u00e4llt die verz\u00f6gert-reinigende Wirkung des digitalen Radiergummis g\u00e4nzlich.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der Nutzer muss sich insofern bewusst sein, dass jede Ver\u00f6ffentlichung im Internet nicht mehr vollumf\u00e4nglich zu kontrollieren ist, weil sie \u00fcber das Internet gerade auch durch alle anderen Nutzer \u00fcbernommen und modifiziert werden kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Abschlie\u00dfende Einsch\u00e4tzung von X-pire <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Wenn man genaue Zielvorstellungen in Bezug auf die Nutzung von X-pire hat, kann die Software, welche beispielsweise f\u00fcr den Internetbrowser Firefox zwei Euro pro Monat kosten soll, ein interessanter L\u00f6sungsansatz f\u00fcr eine sp\u00e4tere L\u00f6schung des selbst eingestellten Foto-Contents sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Wenn man aber zu viel beziehungsweise das Falsche von der Software erwartet und vielleicht davon ausgeht, dass das Medium Internet hierdurch im Bereich der Bilderver\u00f6ffentlichung in letzter Konsequenz kontrollierbar w\u00fcrde, wird nach Verstreichen des gesetzten Ablaufdatums vielleicht entt\u00e4uscht sein Foto an anderer Stelle im Netz auffinden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Und dann wom\u00f6glich sein Radiergummi voller Wut an die Wand schmettern. Oder einen Bleistift. (ha)<\/p>\n[:en]\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px\" title=\"Ein Radiergummi (ugs. auch Radierer, Ratzefummel) ist ein besonders zubereiteter Gummi, mit dem mit einem Bleistift oder mit Tinte erstellte Striche von einem Tr\u00e4germedium (zumeist Papier) entfernt werden.\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/gallery\/vpv\/eraser.jpg\" alt=\"Ein Radiergummi (ugs. auch Radierer, Ratzefummel) ist ein besonders zubereiteter Gummi, mit dem mit einem Bleistift oder mit Tinte erstellte Striche von einem Tr\u00e4germedium (zumeist Papier) entfernt werden.\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Jeder kennt inzwischen die Problematik, dass das Internet nichts vergisst. Wenn das Internet Peinlichkeiten, Umst\u00e4nde aus dem Privatleben oder sogar aus dem Intimleben perpetuiert, kann das f\u00fcr den Betroffenen \u00e4u\u00dferst unangenehme Folgen haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Hochladen durch Dritte<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Wird der Inhalt durch Dritte ins Netz gestellt, gibt es verschiedene Ans\u00e4tze dagegen rechtlich vorzugehen. Bei Bildnisver\u00f6ffentlichungen ohne Einwilligung greift beispielsweise der besondere Pers\u00f6nlichkeitsschutz nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/KunstUrhG\/22.html\" title=\"&sect; 22 KunstUrhG\">\u00a7\u00a7 22<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/KunstUrhG\/23.html\" title=\"&sect; 23 KunstUrhG\">23 KUG<\/a>. L\u00e4dt ein Dritter ein Foto ins Netz, welches man selbst geknipst hat, greift der Urheberrechtsschutz, welcher grunds\u00e4tzlich nur dem Urheber, also dem Fotografen, nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/19a.html\" title=\"&sect; 19a UrhG: Recht der &ouml;ffentlichen Zug&auml;nglichmachung\">\u00a719 a UrhG<\/a> das Recht gibt, dieses Foto online zu stellen. Auch in diesen F\u00e4llen hat man also die M\u00f6glichkeit, rechtliche Schritte zur L\u00f6schung des st\u00f6renden beziehungsweise rechtsverletzenden Inhalts einzuleiten. Eine weitere Problematik ist diesbez\u00fcglich dann im Internet nat\u00fcrlich immer auch die tats\u00e4chliche Durchsetzung der Rechte, die insbesondere dann vorliegt, wenn die Server in L\u00e4ndern platziert sind, deren Rechtssystem eine L\u00f6schung vom Server nicht vorsieht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Eigenes Hochladen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Situation ist aber in den F\u00e4llen besonders prek\u00e4r, in denen man selbst f\u00fcr den nicht mehr endg\u00fcltig zu l\u00f6schenden Inhalt verantwortlich ist, weil man ihn einst eigenst\u00e4ndig ins Netz gestellt hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Gerade die j\u00fcngere Generation hat auf diesem Sektor noch kein wirklich ausgepr\u00e4gtes Problembewusstsein. Zumindest ist das Problembewusstsein anders gelagert als bei \u00e4lteren Generationen. Man gewinnt nicht selten den Eindruck, dass es gerade das Ziel der jungen Internetnutzer ist, auf eigenen Profilen m\u00f6glichst viele Fotos hochzuladen, die den Betroffenen in Situationen zeigen, die ihm sp\u00e4ter zumindest peinlich sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>X-pire als L\u00f6sungsansatz?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Ein diesbez\u00fcglich neuer L\u00f6sungsansatz wurde j\u00fcngst durch den Saarbr\u00fccker Informatiker Michael Backes pr\u00e4sentiert: Das Programm <a href=\"http:\/\/www.x-pire.de\/\" target=\"_blank\">X-pire<\/a> wird als neuartiger \u201eRadiergummi im Internet\u201c gehandelt und soll in den n\u00e4chsten Wochen erh\u00e4ltlich sein. Die Software\u00a0 verschl\u00fcsselt eingestellte Bilder und kann diese dann mit einer Art Ablaufdatum versehen. Nach Verstreichen dieses Ablaufdatums, welches individuell einstellbar ist, \u201everschwindet\u201c das entsprechend bearbeitete Bild dann aus dem Netz.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Was sich f\u00fcr den Laien zun\u00e4chst wie Zauberei anh\u00f6ren mag, ist technisch schnell erkl\u00e4rt: Wird ein Bild \u00fcber das Programm X-pire verschl\u00fcsselt, wird bei jedem Abruf des Fotos \u00fcber einen Web-Browser eine Anfrage an einen sogenannten Schl\u00fcsselserver gesendet. Der Schl\u00fcsselserver meldet dann, ob das eingestellte Ablaufdatum schon erreicht ist oder nicht. Je nach Ergebnis der Anfrage durch die Software beim Schl\u00fcsselserver wird das Foto dann angezeigt oder nicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Begrenzter Schutzbereich des digitalen Radiergummis<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Als erstes erkennt der geschulte Leser damit, dass nur vorher eigens durch die Software pr\u00e4parierte Bilder f\u00fcr diese \u201eRadier-Vorg\u00e4nge\u201c in Frage kommen. Der L\u00f6sungsansatz von X-pire passt dann wohl am ehesten f\u00fcr solche Bilder, die der Teenager aus seiner vogelfreien, wilden Zeit unbedingt einstellen m\u00f6chte, um \u201edabei zu sein\u201c, diese aber sp\u00e4ter zum Zeitpunkt der ersten Bewerbung blo\u00df nicht mehr dem k\u00fcnftigen Personalchef pr\u00e4sentieren will.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Begrenzt ist der Schutzbereich von X-pire aber insbesondere wegen der nicht gegebenen Linearit\u00e4t des Internets und der sich daraus ergebenden Unberechenbarkeit dieses Mediums. Wird eine Internetseite in einer Form gespiegelt, welche die Verschl\u00fcsselung des Fotos umgeht oder wird von dem verschl\u00fcsselten Foto lediglich ein einfacher Screenshot gemacht, der dann wiederum als neue Datei ohne jegliche Verschl\u00fcsselung aber mit dem \u00fcbernommenen Foto online gestellt, entf\u00e4llt die verz\u00f6gert-reinigende Wirkung des digitalen Radiergummis g\u00e4nzlich.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der Nutzer muss sich insofern bewusst sein, dass jede Ver\u00f6ffentlichung im Internet nicht mehr vollumf\u00e4nglich zu kontrollieren ist, weil sie \u00fcber das Internet gerade auch durch alle anderen Nutzer \u00fcbernommen und modifiziert werden kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Abschlie\u00dfende Einsch\u00e4tzung von X-pire <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Wenn man genaue Zielvorstellungen in Bezug auf die Nutzung von X-pire hat, kann die Software, welche beispielsweise f\u00fcr den Internetbrowser Firefox zwei Euro pro Monat kosten soll, ein interessanter L\u00f6sungsansatz f\u00fcr eine sp\u00e4tere L\u00f6schung des selbst eingestellten Foto-Contents sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Wenn man aber zu viel beziehungsweise das Falsche von der Software erwartet und vielleicht davon ausgeht, dass das Medium Internet hierdurch im Bereich der Bilderver\u00f6ffentlichung in letzter Konsequenz kontrollierbar w\u00fcrde, wird nach Verstreichen des gesetzten Ablaufdatums vielleicht entt\u00e4uscht sein Foto an anderer Stelle im Netz auffinden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Und dann wom\u00f6glich sein Radiergummi voller Wut an die Wand schmettern. 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