{"id":2760,"date":"2011-01-18T08:15:51","date_gmt":"2011-01-18T06:15:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=2760"},"modified":"2011-01-18T08:15:51","modified_gmt":"2011-01-18T06:15:51","slug":"olg-hamm-echtheitsgarantie-in-internetangeboten-ist-keine-unzulassige-werbung-mit-selbstverstandlichkeiten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/olg-hamm-echtheitsgarantie-in-internetangeboten-ist-keine-unzulassige-werbung-mit-selbstverstandlichkeiten\/","title":{"rendered":"OLG Hamm: Echtheitsgarantie in Internetangeboten ist keine unzul\u00e4ssige Werbung mit Selbstverst\u00e4ndlichkeiten"},"content":{"rendered":"[:de]\n

\"Es<\/p>\n

Das OLG Hamm (OLG Hamm, Beschluss v. 20.12.2010, Az.\u00a0 I-4 W 121\/10<\/a>) hat in einem Kostenbeschluss nach \u00a7 91a ZPO<\/a> entschieden, dass eine Echtheitsgarantie in Internetangeboten keine unzul\u00e4ssige Werbung mit Selbstverst\u00e4ndlichkeiten sei.<\/p>\n

Der Senat f\u00fchrt aus:<\/p>\n

“Die Voraussetzungen f\u00fcr eine Irref\u00fchrung liegen im vorliegenden Fall nicht vor. Denn einem verst\u00e4ndigen Verbraucher ist bekannt, dass der Verk\u00e4ufer grunds\u00e4tzlich verpflichtet ist, seine Ware als Originalware zu verkaufen, es sei denn, dass er die Ware als Nachbildung kennzeichnet. Damit hat der Verbraucher Kenntnis von dieser selbstverst\u00e4ndlichen bestehenden Verpflichtung. Eine Irref\u00fchrung des Verbrauchers ist insoweit also nicht m\u00f6glich. Dementsprechend ist die Werbung der Antragstellerin mit der sie sich von Anbietern von Imitaten und F\u00e4lschungen, wie es sie auf dem Markt des Textilhandels durchaus h\u00e4ufig gibt, abgrenzen will, als zul\u00e4ssig einzustufen.”<\/em><\/p><\/blockquote>\n

Das OLG Hamm “\u00fcberstimmt” damit das Landgericht Bochum, das im Februar 2009 (LG Bochum, Urteil v. 12.02.2009, Az. I-12 O 12\/09<\/a>) noch entschieden hatte, dass der Verk\u00e4ufer seinen Kunden mit einer Echtheitsgarantiewahrheitswidrig vort\u00e4usche, einen besonderen Vorteil zu bieten.<\/p>\n

Der Senat liegt damit auf der Linie des Landgerichts K\u00f6ln, das bereits im September 2009 (LG K\u00f6ln, Urteil v. 15.09.2009, Az. 33 O 126\/09<\/a>), entschied, dass eine Irref\u00fchrung nicht vorliege. Was von den Entscheidungen zu halten ist, hatten wir zum K\u00f6lner Urteil bereits hier<\/a> dargelegt.<\/p>\n

Bei allem rechtlichen Unverst\u00e4ndnis f\u00fcr die Entscheidung bedeutet der Beschluss aber nat\u00fcrlich eine gute Nachricht f\u00fcr alle Onlineh\u00e4ndler, da nun wieder Klarheit herrscht. Es darf wieder nach Herzenslust garantiert werden.<\/p>\n

Es ist aber auch f\u00fcr den Anwalt unbefriedigend und erschwert die Beratungspraxis, wenn zur gleichen Frage zwei unterschiedliche Entscheidungen in der Welt sind, denn man muss den Mandanten nat\u00fcrlich nach der strengsten Rechtsprechung beraten.\u00a0 Ruhe herrscht auf diesem Sektor aber nat\u00fcrlich nur so lange, bis eines der weiteren 117 deutschen Landgerichte es sich vielleicht anders \u00fcberlegt. (la)<\/p>\n

\n[:en]\n

\"Es<\/p>\n

Das OLG Hamm (OLG Hamm, Beschluss v. 20.12..2010, Az.\u00a0 I-4 W 121\/10)<\/a> hat in einem Kostenbeschluss nach \u00a7 91a ZPO<\/a> entschieden, dass eine Echtheitsgarantie in Internetangeboten keine unzul\u00e4ssige Werbung mit Selbstverst\u00e4ndlichkeiten sei.<\/p>\n

Der Senat f\u00fchrt aus:<\/p>\n

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“Die Voraussetzungen f\u00fcr eine Irref\u00fchrung liegen im vorliegenden Fall nicht vor. Denn einem verst\u00e4ndigen Verbraucher ist bekannt, dass der Verk\u00e4ufer grunds\u00e4tzlich verpflichtet ist, seine Ware als Originalware zu verkaufen, es sei denn, dass er die Ware als Nachbildung kennzeichnet. Damit hat der Verbraucher Kenntnis von dieser selbstverst\u00e4ndlichen bestehenden Verpflichtung. Eine Irref\u00fchrung des Verbrauchers ist insoweit also nicht m\u00f6glich. Dementsprechend ist die Werbung der Antragstellerin mit der sie sich von Anbietern von Imitaten und F\u00e4lschungen, wie es sie auf dem Markt des Textilhandels durchaus h\u00e4ufig gibt, abgrenzen will, als zul\u00e4ssig einzustufen.”<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n

Das OLG Hamm “\u00fcberstimmt” damit das Landgericht Bochum, das im Februar 2009 (LG Bochum, Urteil v. 12.02.2009, Az. I-12 O 12\/09)<\/a> noch entschieden hatte, dass der Verk\u00e4ufer seinen Kunden mit einer Echtheitsgarantiewahrheitswidrig vort\u00e4usche, einen besonderen Vorteil zu bieten.<\/p>\n

Der Senat liegt damit auf der Linie des Landgerichts K\u00f6ln, das bereits im September 2009 (LG K\u00f6ln, Urteil v. 15.09.2009, Az. 33 O 126\/09)<\/a>, entschied, dass eine Irref\u00fchrung nicht vorliege. Was von den Entscheidungen zu halten ist, hatten wir zum K\u00f6lner Urteil bereits hier<\/a> dargelegt.<\/p>\n

Bei allem rechtlichen Unverst\u00e4ndnis f\u00fcr die Entscheidung bedeutet der Beschluss aber nat\u00fcrlich eine gute Nachricht f\u00fcr alle Onlineh\u00e4ndler, da nun wieder Klarheit herrscht. Es darf wieder nach Herzenslust garantiert werden.<\/p>\n

Es ist aber auch f\u00fcr den Anwalt unbefriedigend und erschwert die Beratungspraxis, wenn zur gleichen Frage zwei unterschiedliche Entscheidungen in der Welt sind, denn man muss den Mandanten nat\u00fcrlich nach der strengsten Rechtsprechung beraten.\u00a0 Ruhe herrscht auf diesem Sektor aber nat\u00fcrlich nur so lange, bis eines der weiteren 117 deutschen Landgerichte es sich vielleicht anders \u00fcberlegt. (la)<\/p>\n

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