{"id":26959,"date":"2016-12-12T07:27:40","date_gmt":"2016-12-12T06:27:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=26959"},"modified":"2018-01-14T05:18:44","modified_gmt":"2018-01-14T04:18:44","slug":"hat-das-lg-hamburg-einmal-wieder-das-internet-zerstoert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/urheber-designrecht\/hat-das-lg-hamburg-einmal-wieder-das-internet-zerstoert\/","title":{"rendered":"Hat das LG Hamburg \u2013 einmal wieder \u2013 das Internet zerst\u00f6rt?"},"content":{"rendered":"[:de]\n<figure id=\"attachment_26966\" aria-describedby=\"caption-attachment-26966\" style=\"width: 424px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-26966 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2016\/12\/Dynamit.jpg\" alt=\"Hat das LG Hamburg \u2013 einmal wieder \u2013 das Internet zerst\u00f6rt?\" width=\"424\" height=\"283\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-26966\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 Thomas S\u00f6llner \u2013 Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Mit einem Beschluss hat das LG Hamburg Webseitenbetreibern hohe Pr\u00fcfpflichten bei Verlinkungen auferlegt. Die mediale Aufregung ist gro\u00df. Hat das LG Hamburg \u2013 einmal wieder \u2013 das Internet zerst\u00f6rt?<\/em><\/p>\n<p>Diese \u2013 freilich nicht ganz erst gemeinte \u2013 These wird zurzeit von einigen Rechtsanwaltskollegen und &#8211;<a href=\"http:\/\/www.socialmediarecht.de\/2016\/12\/09\/das-setzen-von-links-kann-eine-urheberrechtsverletzung-darstellen-oder-wie-das-landgericht-hamburg-az-310-0-40216-das-internet-endgueltig-kaputt-machte\/\">kolleginnen<\/a> mit mit Hinblick auf eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts\u00a0 Hamburg (LG Hamburg, Beschluss v. 18.11.2016, AZ. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=310%20O%20402\/16\" title=\"LG Hamburg, 18.11.2016 - 310 O 402\/16: Architekturfotos - Urheberrechtsverletzung im Internet: ...\">310 O 402\/16<\/a>) aufgestellt.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2016\/befuerchtungen-bestaetigt-erste-entscheidung-in-deutschland-nach-eugh-urteil-verschaerft-linkhaftung\/\">Netzpolitk.org<\/a>\u00a0bef\u00fcrchtet eine &#8220;Versch\u00e4rfung&#8221; der Linkhaftung.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.golem.de\/news\/angriff-auf-verlinkung-lg-hamburg-fordert-pruefpflicht-fuer-kommerzielle-webseiten-1612-124965.html\">Golem.de\u00a0<\/a>\u00a0behauptet, das Hamburger\u00a0Landgericht habe eine Pr\u00fcfpflicht f\u00fcr Links &#8220;eingef\u00fchrt&#8221;.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/archivalia.hypotheses.org\/61387\">Wieder andere<\/a> fordern die Abschaffung des Landgerichts Hamburg.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Warum-heise-online-derzeit-keine-Links-zum-LG-Hamburg-setzt-3567571.html\">Der Heise-Verlag<\/a> hat das Hamburger Gericht nach eigenen Angaben sogar \u201cgetrollt\u201d und per E-Mail angek\u00fcndigt, solange auf die Internetseite des Gerichts keine Links mehr setzen zu wollen, bis von dort schriftlich verbindlich best\u00e4tigt werde,<\/p>\n<blockquote><p>\u201cdass s\u00e4mtliche der im Rahmen Ihrer Webpr\u00e4senz verwendeten urheberrechtlich gesch\u00fctzten Inhalte in keiner Form und an keiner Stelle gegen die Vorgaben des Urheberrechts oder verwandter Gesetze versto\u00dfen. Wir w\u00e4ren Ihnen dankbar, wenn Sie uns diese verbindliche Erkl\u00e4rung schriftlich zukommen lassen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr das Angebot unter http:\/\/justiz.hamburg.de\/gerichte\/landgericht-hamburg\/ sowie s\u00e4mtlichen Unterseiten.\u201d<\/p><\/blockquote>\n<p>Der entsprechende Beitrag des Heise-Verlags hat \u00fcber mittlerweile \u00fcber 1000 Kommentare.<\/p>\n<h2>Was hat das Landgericht Hamburg getan?<\/h2>\n<p>Allein: Stimmt das alles? Ist die Aufregung um die Entscheidung des Landgerichts Hamburg berechtigt?<\/p>\n<p>Hintergrund ist eine aktueller Beschluss des Landgerichts Hamburg, mit dem einem Webseitenbetreiber die Linksetzung zur einer anderen Internetseite verboten wird, weil dort ein Lichtbild ohne Zustimmung des Urhebers \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemacht worden war.<\/p>\n<h2><b>Grundlage ist eine EuGH-Entscheidung<\/b><\/h2>\n<p>Gest\u00fctzt wird die Entscheidung auf eine Entscheidung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs j\u00fcngeren Alters (EUgH, Urteil v. 8.9.2016, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C\u00e2\u0080\u0091160\/15\" title=\"C&acirc;&#128;&#145;160\/15 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">C\u2011160\/15<\/a> \u2013 Sanoma Media Netherlands BV .\/. Playboy). Der Oberste Gerichtshof der Niederlande hatte gefragt, unter welchen Voraussetzungen eine \u201e\u00f6ffentliche Wiedergabe\u201c im Sinne von Art.\u00a03 Abs.\u00a01 der Richtlinie 2001\/29 vorliegt, wenn eine andere Person als der Urheberrechtsinhaber mittels eines Hyperlinks auf einer von ihr betriebenen Website auf eine von einem Dritten betriebene, f\u00fcr das allgemeine Internetpublikum zug\u00e4ngliche Website verweist, auf der das Werk ohne Zustimmung des Rechtsinhabers zug\u00e4nglich gemacht worden ist.<\/p>\n<h2>Eine Online-Klatschseite hatte absichtlich auf rechtswidrige Bilder verlinkt<\/h2>\n<p>In dem betreffenden Sachverhalt hatte die niederl\u00e4ndische Online-Klatschseite (GeenStijl.nl) mit einem Hyperlink in einem Bericht auf eine dritte Seite (Filefactory.com) verwiesen, auf der sich Nacktfotos befanden, die f\u00fcr den Playboy geschossen worden, aber dort zu diesem Zeitpunkt weder offline noch online ver\u00f6ffentlicht worden waren.<\/p>\n<p>Der EuGH hatte eine \u201c\u00f6ffentliche Wiedergabe\u201d der Fotos angenommen, die er an drei Voraussetzungen kn\u00fcpft:<\/p>\n<ul>\n<li>Zug\u00e4nglichmachung des Werks gegen\u00fcber Kunden, die ohne dieses T\u00e4tigwerden das ausgestrahlte Werk grunds\u00e4tzlich nicht empfangen k\u00f6nnten.<\/li>\n<li>Bei den Kunden muss es sich f\u00fcr das Merkmal der \u201e\u00d6ffentlichkeit\u201c um \u201crecht viele Personen\u201d handeln. Dar\u00fcber hinaus muss die Ver\u00f6ffentlichung ein Publikum ansprechen, an das die Inhaber des Urheberrechts nicht gedacht hatten, als sie die urspr\u00fcngliche \u00f6ffentliche Wiedergabe erlaubten<\/li>\n<li>Als Drittes sei nicht unerheblich, ob die Ver\u00f6ffentlichung Erwerbszwecken dient.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Vor diesem Hintergrund stehe fest, dass die bewusste und Erwerbszwecken dienende Verlinkung der Klatschseite auf die ohne Erlaubnis zu der Website Filefactory ver\u00f6ffentlichten Lichtbilder, ihrerseits eine unzul\u00e4ssige \u00f6ffentliche Wiedergabe darstelle, die zu unterlassen sei.<\/p>\n<p>Mit anderen Worten: Wer durch eine Handlung zur einer Rechtsverletzung beitr\u00e4gt, obwohl er dies wusste oder wissen musste, haftet.<\/p>\n<h2><b>Exkurs: St\u00f6rerhaftung<\/b><\/h2>\n<p>Dieser Satz kommt einigen sicherlich bekannt vor. Diese\u00a0 \u2013 nach deutsche Ma\u00dfst\u00e4ben undogmatische \u2013 Beschreibung entspricht n\u00e4mlich in weiten Teilen der vom Bundesgerichtshof entwickelten St\u00f6rerhaftung:<\/p>\n<p>St\u00f6rer ist danach derjenige, der ohne T\u00e4ter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise zur Verletzung eines gesch\u00fctzten Rechtsgutes beitr\u00e4gt und zumutbare und im Einzelfall zu bestimmende Pr\u00fcfungspflichten\u00a0verletzt.<\/p>\n<p>Der Umfang dieser Pflichten h\u00e4ngt wiederum vom Einzelfall ab. Diensteanbietern, die lediglich von Nutzern bereitgestellte Informationen unentgeltlich speichern, obliegen weniger Pflichten, als zB Anbietern von gewerblich betriebenen Diensten\u00a0mit gro\u00dfem Verletzungspotential (vgl. zB. BGH, Urteil v. 15.08.2013, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2080\/12\" title=\"BGH, 15.08.2013 - I ZR 80\/12: File-Hosting-Dienst\">I ZR 80\/12<\/a> \u2013 File-Hosting-Dienst).<\/p>\n<p>Man kann daher davon ausgehen, dass der niederl\u00e4ndische Fall auch nach deutschen Grunds\u00e4tzen \u00e4hnlich ausgegangen w\u00e4re. Denn die Klatschseite hatte die Verlinkung sogar erst einen Tag nach der Mitteilung des Rechteinhabers, dass die Lichtbilder entwendet\u00a0worden waren\u00a0und somit offensichtlich mit voller Absicht rechtswidrig verlinkt.<\/p>\n<h2><b>Das LG Hamburg hat Pr\u00fcfpflichten \u00fcberspannt<\/b><\/h2>\n<p>Der Hamburger Fall hatte insoweit \u00c4hnlichkeiten mit dem Fall aus den Niederlanden, als dass sich auch dort auf einer professionell betrieben Internetseite eine Verlinkung auf eine Drittseite befand, auf der sich ein unerlaubt ver\u00f6ffentlichtes Lichtbild \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemacht wurde.<\/p>\n<p>Der entscheidende Unterschied zwischen\u00a0beiden Sachverhalten liegt jedoch darin, dass der Betreiber der niederl\u00e4ndischen Internetseite auf die Nacktbilder seinen Kunden in vollem Bewusstsein pr\u00e4sentiert\u00a0hatte, dass diese dort rechtswidrig ver\u00f6ffentlicht waren, w\u00e4hrend der Seitenbetreiber im Hamburger Fall demgegen\u00fcber f\u00fcr eine Rechtsverletzung\u00a0schlicht keinerlei Anhaltspunkte hatte. Dann muss dieser\u00a0aber nat\u00fcrlich \u2013 anders als das Landgericht Hamburg annimmt \u2013 auch nichts weiter pr\u00fcfen, auch wenn er mit seiner Seite generell Geld verdient.<\/p>\n<p>Die Kammer des Landgerichts Hamburg hat den Umfang der\u00a0vom EuGH als \u201cwiderlegliche Verschuldensvermutung\u201d gestalteten Pr\u00fcfpflichten des Verursachers der Rechtsverletzung somit aus einem v\u00f6llig\u00a0anderen\u00a0Sachverhalt unbesehen auf den eigenen Fall\u00a0\u00fcbertragen und diese damit offensichtlich weit \u00fcberspannt.<\/p>\n<h2>Die Entscheidung des LG Hamburg ist schlichte Fehlentscheidung\u00a0im Einzelfall<\/h2>\n<p>Bei dem Beschluss des Landgerichts Hamburg handelt es sich demnach nicht um eine Ma\u00dfnahme zur Zerst\u00f6rung des Internets sondern eine schlichte Fehlentscheidung im Einzelfall, die in der Praxis \u00fcbrigens gar nicht so selten vorkommt und dann meist im Verlaufe des Rechtswegs korrigiert wird.<\/p>\n<p>Diese M\u00f6glichkeit hat sich der Antragsgegner im vorliegenden Fall selbst genommen.<\/p>\n<h2>Einstweiliges Verf\u00fcgungsverfahren war ein &#8220;Musterverfahren&#8221;<\/h2>\n<p>Beantragt wurde die einstweilige Verf\u00fcgung vom Urheber offenbar im Rahmen eines explizit so bezeichneten \u201cMusterverfahrens\u201d von der Kanzlei Spirit Legal. Was damit genau gemeint ist, bleibt unklar. Da der Antragsgegner bereits eine Abschlusserkl\u00e4rung abgegeben und damit die zweifelhafte Entscheidung als endg\u00fcltige Regelung anerkannt hat, ist damit vielleicht gemeint, dass der\u00a0Rechtsstreit nur zum Zwecke der Ver\u00f6ffentlichung\u00a0der gerichtlichen Entscheidung inszeniert wurde.<\/p>\n<p>Das w\u00e4re dann ein pfiffiger Werbegag zugunsten der Kanzlei und ein unterhaltsamer Beitrag zur wichtigen\u00a0Diskussion zum Spannungsfeld Internet und Urheberrecht.<\/p>\n<h2>Antragsgegner war nicht gut beraten<\/h2>\n<p>Falls es sich dabei jedoch um eine \u201cechte\u201d Auseinandersetzung gehalten haben sollte, muss man vor dem Hintergrund des oben Gesagten konstatieren, dass der Antragsgegner nicht gut\u00a0beraten war. Die Entscheidung h\u00e4tte wohl sp\u00e4testens vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht keinen Bestand mehr gehabt.<\/p>\n<p>Wie dem auch sei: Der\u00a0mittlerweile initiierten \u2013 bisher nur m\u00e4\u00dfigen Zuspruch erhaltenden \u2013 Onlinepetition <a href=\"https:\/\/www.change.org\/p\/rette-den-link-eugh-entscheid-zur-linkhaftung-kippen\">&#8220;Rette den Link! EuGH-Entscheid zur Linkhaftung kippen!&#8221;<\/a>\u00a0bedarf es zur Rettung des Internets jedenfalls nicht.<\/p>\n<h2>UPDATE 4.1.2018:<\/h2>\n<p>Das Landgericht Hamburg hat seine Auffassung zwischenzeitlich revidiert und in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass \u2013 so wie wir es schon vermutet hatten \u2013 nach der EuGH-Entscheidung auch wie vorher die Grunds\u00e4tze der St\u00f6rerhaftung gelten. Details lesen Sie hier: &#8220;<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheberrecht\/lg-hamburg-framing-produktbilder\">Foto \u201egemopst\u201c \u00ad \u2013 LG Hamburg zum Framing von Produktbildern im Lichte der Vorgaben des EuGH<\/a>&#8220;.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[:de] Mit einem Beschluss hat das LG Hamburg Webseitenbetreibern hohe Pr\u00fcfpflichten bei Verlinkungen auferlegt. Die mediale Aufregung ist gro\u00df. Hat das LG Hamburg \u2013 einmal wieder \u2013 das Internet zerst\u00f6rt? 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