{"id":26892,"date":"2017-02-22T06:12:56","date_gmt":"2017-02-22T05:12:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=26892"},"modified":"2017-11-28T16:49:38","modified_gmt":"2017-11-28T15:49:38","slug":"gebrauchte-erotikartikel-muessen-nicht-zurueckgenommen-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/gebrauchte-erotikartikel-muessen-nicht-zurueckgenommen-werden\/","title":{"rendered":"Gebrauchte Erotikartikel m\u00fcssen nicht zur\u00fcckgenommen werden"},"content":{"rendered":"[:de]\n
\"R\u00fccknahme
\u00a9 YakobchukOlena \u2013 Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n

Eine bereits probierte Wurst kann man schlecht zur\u00fcckgeben.<\/em><\/p>\n

Dass es auch\u00a0bei Artikeln eines Versandhandels f\u00fcr Erotika Grenzen bei der R\u00fccknahme gekaufter Produkte gibt \u2013 selbst dann, wenn die im Online-Handel geltenden Fernabsatz-Regelungen gelten \u2013 versteht sich von selbst. Selbst, wenn dies nat\u00fcrlich aus anderen\u00a0Gr\u00fcnden der Fall ist.<\/em><\/p>\n

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat eine Berufung<\/a> gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum vom 10.02.2015, Az. 12 O 202\/14<\/a> zur\u00fcckgewiesen (OLG Hamm, Urteil v. 22.11.2016, Az. 4 U 65\/15<\/a>)<\/em>. Der Kl\u00e4ger hatte die Praxis des Versenders abgemahnt, Artikel mit ge\u00f6ffnetem Hygienesiegel nicht anstandslos zur\u00fcckzunehmen und damit wettbewerbsrechtlich gegen das Fernabsatzgesetz zu versto\u00dfen.<\/p>\n

Ausnahmen im Dienste des Hygieneschutzes<\/h3>\n

Die Beklagte bezog sich erfolgreich auf Argumente des Gesundheitsschutzes. Im BGB wird klar zum Ausdruck gebracht (\u00a7 312 g Abs. 2 Nr. 3 ), dass ein Lieferant ein R\u00fcckgaberecht verweigern darf, wenn ein zur Sicherung der Hygiene angebrachtes Siegel gebrochen wurde.<\/p>\n

Der Senat befasste sich intensiv mit der Frage, ob ein Verbraucher \u00fcberhaupt davon ausgehen w\u00fcrde, einen ge\u00f6ffneten und vielleicht benutzten Erotikartikel wieder zur\u00fcckgeben zu d\u00fcrfen und verneinte das. Die R\u00fccknahmeweigerung erfolge ja auch im Sinne des Verbraucherschutzes, denn ein hygienisch einwandfreier Handel sei ja nur m\u00f6glich, wenn unge\u00f6ffnete und unbenutzte Ware transportiert und wiederverkauft wird.<\/p>\n

Die Abweisung dieser Klage war zu erwarten und stellt wieder einmal die hier dokumentierte Abmahnpraxis in Frage.\u00a0Da ja nur im Auftrag von Mitbewerbern geklagt werden kann stellt sich die Frage, ob dieser denn selbst gebrauchte Erotikartikel zur\u00fccknimmt? Nach Definition des OLG ist das nicht verpflichtend.<\/p>\n

Die Revision<\/a> vor\u00a0dem BGH wurde, wegen der offenen Fragen und der Tragweite des Falls \u00fcbrigens zugelassen.<\/p>\n

Wir haben uns auf den Schutz von Unternehmen und Pers\u00f6nlichkeiten spezialisiert. Falls Ihr\u00a0Wettbewerber \u00a0merkw\u00fcrdige\u00a0Verkaufspraktiken an den Tag legt, rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail.\u00a0<\/strong>[:]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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