{"id":26713,"date":"2016-11-22T18:37:49","date_gmt":"2016-11-22T17:37:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=26713"},"modified":"2017-11-06T15:48:06","modified_gmt":"2017-11-06T14:48:06","slug":"abmahnung-gegen-aufbruellenden-delinquenten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/abmahnung-gegen-aufbruellenden-delinquenten\/","title":{"rendered":"Der Geldsack des aufbr\u00fcllenden Delinquenten"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_26724\" aria-describedby=\"caption-attachment-26724\" style=\"width: 419px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-26724 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2016\/11\/Aluhut.jpg\" alt=\"Abmahnung gegen aufbr\u00fcllenden Delinquenten\" width=\"419\" height=\"286\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-26724\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 afxhome &#8211; Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n[:de]\n<p><em>Ein Mitbewerber unseres Mandanten hatte diesen in einer an sein Unternehmen und auch explizit an alle Mitarbeiter gerichteten E-Mail als Betr\u00fcger beschimpft und mit allerlei F\u00e4kaliensprache bedacht. Wir berichten:<\/em><\/p>\n<p>Es sei &#8220;internetweit&#8221; bekannt, dass es sich dabei um eine &#8220;Betrugsfirma&#8221; handele. Deren Mitarbeiter machten sich dementsprechend mitschuldig. Daher w\u00fcrden deren Namen bald im Internet ver\u00f6ffentlicht. Au\u00dferdem werde man die &#8220;Erfahrung&#8221; mit unserem Mandanten im Netz verbreiten.<\/p>\n<h3>Der Schuldner sollte bereits auf eine Abmahnung reagieren, um Kosten zu vermeiden<\/h3>\n<p>Auf eine au\u00dfergerichtliche <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/markenrecht\/lhr-ratgeber-abmahnungen\">Abmahnung<\/a> und damit die Gelegenheit, den Streit durch Abgabe einer Unterlassungserkl\u00e4rung au\u00dfergerichtlich beizulegen, reagierte der Mitbewerber nicht. Auch auf die daraufhin notwendige einstweilige Verf\u00fcgung des Landgerichts K\u00f6ln, das den Streitwert der Angelegenheit auf 25.000 \u20ac festgesetzt hatte, erfolgte keinerlei Reaktion. Auf eine nach einiger Zeit notwendige Nachfrage, ob die einstweilige Verf\u00fcgung als endg\u00fcltige Regelung anerkannt werde, regte sich der Gegner ebenfalls nicht. Bis zu diesem Zeitpunkt waren bereits ca. 4.000 \u20ac an Kosten angefallen.<\/p>\n<h3><strong>Im Kostenfestsetzungsverfahren kommt Vortrag\u00a0zu sp\u00e4t<\/strong><\/h3>\n<p>Der Mitbewerber bequemte sich erst dann wieder, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen, als das Landgericht K\u00f6ln ihm gegen\u00fcber die angefallenen Gerichtskosten eintreiben wollte. Widerwillig gab er eine Unterlassungserkl\u00e4rung ab und zahlte einen Teil der ausstehenden Kosten.<\/p>\n<h3>Die Abmahnung als Verschw\u00f6rung zum Griff in den Geldsack des Delinquenten<\/h3>\n<p>In gleich mehreren Schreiben im Kostenfestsetzungsverfahren machte er jedoch\u00a0ein weiteres Mal\u00a0diesmal gegen\u00fcber dem Landgericht K\u00f6ln seinem Unmut Luft.\u00a0Die Herrschaften wollten wohl &#8220;doch noch einmal in den Geldsack des Delinquenten greifen&#8221;:<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" class=\"size-large wp-image-26734 aligncenter\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2016\/11\/Delinquent-680x146.jpg\" alt=\"delinquent\" width=\"620\" height=\"133\" \/><\/p>\n<p>Mehr als den bereits gezahlten Betrag werde er jedoch nicht \u00fcberweisen. Er weigere sich, sich wegen eines Wirklichkeit kleinen Ausrutschers weiter &#8220;ausweiden&#8221; und &#8220;schmarotzen&#8221; zu lassen. Es habe sich lediglich um eine E-Mail gehandelt, mit der er lediglich einmal kurz &#8220;aufgebr\u00fcllt&#8221; habe. Er habe den Verdacht, dass er als &#8220;ehrlicher B\u00fcrger&#8221; gezielt\u00a0zu seinen \u00c4u\u00dferungen provoziert worden sei, um ihn dann kostenpflichtig abmahnen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3><strong>Lesenswert, aber zwecklos gebr\u00fcllt<\/strong><\/h3>\n<p>So leidenschaftlich und unterhaltsam\u00a0die Verschw\u00f6rungstheorie auch\u00a0sein mag; wenn sie in einem gerichtlichen Verfahren Ber\u00fccksichtigung finden soll, muss sie bereits im Erkenntnisverfahren vorgetragen werden. Im Kostenfestsetzungsverfahren kommt sie\u00a0jedenfalls zu sp\u00e4t.<\/p>\n<p>Der Mitbewerber unseres Mandanten hat aus dem Verfahren hoffentlich auch eine weitere Erkenntnis mitgenommen. Gegen Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfe oder gar Bedrohungen der eigenen Mitarbeiter kann man sich effektiv zur Wehr setzen. Die Kosten dieser Ma\u00dfnahmen tr\u00e4gt zwar zun\u00e4chst der Gl\u00e4ubiger, m\u00fcssen aber sp\u00e4ter in der Regel aus dem\u00a0Geldsack des aufbr\u00fcllenden Delinquenten erstattet werden.<\/p>\n<p><strong>Wir haben uns auf den <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/persoenlichkeitsrecht\">Schutz von Unternehmen und Pers\u00f6nlichkeiten<\/a> spezialisiert. \u00a0Falls Ihnen der beschriebene Fall bekannt vorkommt, weil Sie ihn vielleicht sogar selbst erlebt haben, rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail.\u00a0<\/strong>(la)<\/p>\n[:]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[:de] Ein Mitbewerber unseres Mandanten hatte diesen in einer an sein Unternehmen und auch explizit an alle Mitarbeiter gerichteten E-Mail als Betr\u00fcger beschimpft und mit allerlei F\u00e4kaliensprache bedacht. Wir berichten: Es sei &#8220;internetweit&#8221; bekannt, dass es sich dabei um eine &#8220;Betrugsfirma&#8221; handele. 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