{"id":26450,"date":"2016-10-20T03:33:40","date_gmt":"2016-10-20T02:33:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=26450"},"modified":"2017-12-04T18:23:41","modified_gmt":"2017-12-04T17:23:41","slug":"rabauken-jaeger-beleidigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/rabauken-jaeger-beleidigung\/","title":{"rendered":""Rabauken-J\u00e4ger" ist nicht beleidigend"},"content":{"rendered":"
\"Rabauken-J\u00e4ger
\u00a9 Candy1812 \u2013 Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n[:de]\n

Ist die Bezeichnung \u201eRabauken-J\u00e4ger\u201c eine Beleidigung? Diese Frage besch\u00e4ftigte gleich mehrere Instanzen.<\/em><\/p>\n

Dass man als \u201ePresseopfer<\/a>\u201c mal mit Grund den Glauben an die Menschheit verlieren kann, mag ein J\u00e4ger aus Pasewalk wohl gut nachempfinden.<\/p>\n

Ein totes Reh in einer Gefahrenzone<\/h3>\n

Der Mann hatte in vor l\u00e4ngerer Zeit durch ein Unfallereignis exorbitant in Mitleidenschaft gezogenes und schon l\u00e4nger totes Reh kurzerhand mit einem Strick an der Anh\u00e4ngerkopplung befestigt und dann aus der Gefahrenzone gezogen, um sich an sicherer Stelle um eine ordnungsgerecht- und waidgerechte Kadaverentsorgung zu k\u00fcmmern.<\/p>\n

Die Szene mit dem Seil war nun einem Lokaljournalisten vor die Linse gekommen, der ohne gro\u00df nachzufragen die M\u00e4r vom \u201eRabaukenj\u00e4ger\u201c niederschrieb und in der ansonsten f\u00fcr knallharte Recherche bekannten Haff-Zeitung ver\u00f6ffentlichte.\u00a0 Vermeintlich grundlos angegriffen erstatte der J\u00e4ger Anzeige wegen Beleidigung und obsiegte auch in den g\u00e4ngigen und f\u00fcr solcherart Kleinkram zust\u00e4ndigen Instanzen (Amtsgericht Pasewalk, Landgericht Neubrandenburg).<\/p>\n

Das Urteil des OLG Rostock<\/h3>\n

Der Redakteur akzeptierte das Bu\u00dfgeld nicht und rief das Oberlandesgericht Rostock (OLG\u00a0Rostock, Urteil v. 09.09.2016, Az. 20 RR 66\/16<\/a>)\u00a0an. Dieses setzte sich auf eine \u2013 sagen wir mal \u2013 intellektuellere Art und Weise mit der Berichterstattung auseinander und sprach den Zeitungsmann vom Vorwurf der J\u00e4ger-Beleidigung frei: Presserecht und Meinungsfreiheit gehen vor.<\/p>\n

Der Begriff “Rabauken-J\u00e4ger” habe in der konkreten Verwendung keinen relevanten herabsetzenden Charakter. Der Fotograf der Haff-Zeitung habe den Begriff in \u201efeuilletonistischironisierender\u201c Weise genutzt \u2013 eventuell um die Verschiedenartigkeit der M\u00f6glichkeiten des Wildtransportes zu er\u00f6rtern und Grenzverletzungen zu veranschaulichen, so darf vermutet werden.<\/p>\n

Strafrechtlich sei da gar nichts\u00a0 zu beanstanden, zumal sich der J\u00e4ger wegen urlaubsbedingter Abwesenheit auch selbst der M\u00f6glichkeit beraubte, zum Sachverhalt vor Ver\u00f6ffentlichung Stellung zu beziehen. Im Ganzen sei der Umgang mit dem Reh schon nicht waidm\u00e4nnisch gewesen, die Dokumentation des Vorganges also schon Bringschuld eines aufmerksamen Lokal- bzw.. Jagd-Journalismus\u2018. Da gehe das berechtigte Interesse der Presse an aktueller Berichterstattung vor etwaiger Ehrverletzung. Ein Abwarten bis zur R\u00fcckkehr des Rabaukenj\u00e4gers war wegen der Brisanz der Thematik nicht in Frage gekommen, da die sozialen Medien das Thema schon befeuert hatten.<\/p>\n

Fazit<\/h3>\n

Mit Hinblick auf die Ereignisse eine zweifelhafte Entscheidung, die nur aufgrund ihrer strafrechtlichen Natur hingenommen werden kann. Zivilrechtlich d\u00fcrfte der Fall n\u00e4mlich ganz anders aussehen, da der J\u00e4ger v\u00f6llig unberechtigterweise als \u201cRabauke\u201d da steht. Er hatte schlie\u00dflich nur die Drecksarbeit f\u00fcr einen r\u00fccksichtslosen Autofahrer gemacht, der das Reh nicht nur totgefahren sondern auch achtlos auf der Stra\u00dfe liegen gelassen hatte. (la)<\/p>\n[:]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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