{"id":26396,"date":"2016-10-17T06:38:34","date_gmt":"2016-10-17T05:38:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=26396"},"modified":"2017-12-04T18:53:50","modified_gmt":"2017-12-04T17:53:50","slug":"haftung-fuer-fremde-postings-auf-facebook","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/haftung-fuer-fremde-postings-auf-facebook\/","title":{"rendered":"OLG Frankfurt zur Haftung f\u00fcr fremde Postings auf eigenem Facebook-Account"},"content":{"rendered":"[:de]<img decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-26414\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2016\/10\/Facebook-finger-pointing-680x301.png\" alt=\"Haftung f\u00fcr fremde Postings auf Facebook\" width=\"400\" height=\"177\" \/><\/p>\n<p><em>Wer haftet eigentlich, wenn ein Dritter mit einem Facebook-Konto Rechtsg\u00fcter verletzt? Mit dieser Frage hatte sich das OLG Frankfurt zu besch\u00e4ftigen.<\/em><\/p>\n<p>In einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Wiesbaden, der in der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt fortgef\u00fchrt wurde, stritten die Parteien um Unterlassungs-, Geldentsch\u00e4digungs- und Kostenerstattungsanspr\u00fcche in Bezug auf mehrere Facebook-Postings.<\/p>\n<p>Diese waren\u00a0unter dem Facebook-Account des Beklagten auf der von dem Kl\u00e4ger eingerichteten \u00f6ffentlichen Pinnwand bei Facebook zur Bewerbung einer von diesem veranstalteten gewerblichen Veranstaltung ver\u00f6ffentlicht worden.<\/p>\n<p>Das zentrale Problem des Verfahrens lag in tats\u00e4chlicher wie rechtlicher Hinsicht darin, dass es nicht feststand, ob der Beklagte die streitgegenst\u00e4ndlichen \u00c4u\u00dferungen pers\u00f6nlich eingestellt hat oder dies durch einen seiner Freunde unter Benutzung des Facebook-Accounts des Beklagten erfolgt ist.<\/p>\n<p>Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach sich in diesem Zusammenhang daf\u00fcr aus, die Beurteilungsgrunds\u00e4tze der sogenannten &#8220;Halzband&#8221;-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil v. 11.03.2009, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20114\/06\" title=\"BGH, 11.03.2009 - I ZR 114\/06: Halzband\">I ZR 114\/06<\/a>, wir berichteten <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheberrecht\/ssupertollehalzbandtupische-simwol-fon-cartier-haus\">hier<\/a>), die zum Missbrauch eines eBay-Mitgliedskontos durch Dritte ergangen ist, auf die \u2013 vorliegend m\u00f6glicherweise ebenfalls durch Dritte erfolgte \u2013 Ver\u00f6ffentlichung pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzender Postings auf eigenem Facebook-Accounts zu \u00fcbertragen mit der Folge, dass der Beklagte als Account-Inhaber f\u00fcr diese (gleich einem unmittelbaren T\u00e4ter) pers\u00f6nlich haftet (OLG Frankfurt, Urteil v. 21.07.2016 \u2013 <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=16%20U%20233\/15\" title=\"OLG Frankfurt, 21.07.2016 - 16 U 233\/15: Verantwortung f&uuml;r Postings auf Facebook-Account\">16 U 233\/15<\/a>).<\/p>\n<h3><strong>\u201eHalzband\u201c-Entscheidung des Bundesgerichtshofs<\/strong><\/h3>\n<p>In der genannten Entscheidung urteilte der Bundesgerichtshof n\u00e4mlich im Jahr 2009, dass sich der private Inhaber eines Mitgliedskontos bei eBay, der seine Zugangsdaten nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert habe, so behandeln lassen m\u00fcsse, als habe er selbst gehandelt, wenn ein Dritter an die Zugangsdaten des Mitgliedskontos gelangt sei und es zu Rechtsverletzungen, wie etwa Schutzrechts- oder Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfen benutz habe, und zwar auch dann, wenn der Kontoinhaber dies weder veranlasst noch geduldet habe.<\/p>\n<p>Eine solche Pflichtverletzung bei der Verwahrung der Zugangsdaten f\u00fcr das Mitgliedskonto stelle einen eigenen, gegen\u00fcber den Grunds\u00e4tzen der St\u00f6rerhaftung selbst\u00e4ndigen Zurechnungsgrund dar. Dieser resultiere daraus, dass f\u00fcr den Verkehr insoweit Unklarheiten dar\u00fcber entstehen k\u00f6nnen, welche Person denn bei eBay unter dem betreffenden Mitgliedskonto konkret gehandelt habe, und es vermieden werden m\u00fcsse, dass infolgedessen die M\u00f6glichkeiten erheblich beeintr\u00e4chtigt werden, den Handelnden zu identifizieren und gegebenenfalls in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n<p>Von besonderer Bedeutung sei dabei, dass die Kontrolldaten und das Passwort eines eBay-Mitgliedskontos als ein besonderes Identifikationsmittel ein Handeln unter einem bestimmten Namen nach au\u00dfen hin erm\u00f6glichen. Im Hinblick hierauf bestehe nach Auffassung des Bundesgerichtshofs eine generelle Verantwortung und Verpflichtung des Inhabers eines Mitgliedskontos bei eBay, seine Kontaktdaten so unter Verschluss zu halten, dass von ihnen niemand Kenntnis erlangen k\u00f6nne.<\/p>\n<h3><strong>\u00dcbertragbarkeit auf die Inhaberschaft eines Facebook-Account<\/strong><\/h3>\n<p>Eine in diesem Sinne vergleichbare Identifizierungsfunktion komme \u2013 so das Oberlandesgericht Frankfurt in seiner aktuellen Entscheidung \u2013 auch einem Facebook-Account zu. Insbesondere seien die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten, die in den einschl\u00e4gigen Nutzungsbedingungen von Facebook an jeden Account-Inhaber gestellt werden, nahezu identisch denjenigen bei eBay. Demnach gebe der jeweilige Facebook-Account bestimmungsgem\u00e4\u00df zuverl\u00e4ssige Auskunft \u00fcber die Person, die diesen zu einem konkreten Zeitpunkt nutze.<\/p>\n<p>Insofern sei die Grundlage daf\u00fcr gegeben, den Inhaber eines bestimmten Facebook-Accounts im Wege einer unwiderleglichen Vermutung so zu behandeln, als habe er die auf diesem ver\u00f6ffentlichten Postings selbst eingestellt:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDanach kommt es weder darauf an, ob der Beklagte die Postings selbst bei Facebook eingestellt hat oder hat einstellen lassen, noch ob er die Verwendung der Zugangsdaten zu seinem Mitgliedskonto bei Facebook durch Dritte veranlasst oder geduldet hat.<\/p>\n<p>aa.\u00a0Ma\u00dfgebender Umstand ist allein, dass der Beklagte nach seinem eigenen Vortrag nicht hinreichend daf\u00fcr Sorge getragen hatte, dass Dritte, insbesondere seine Freunde und Bekannte keinen Zugriff auf die Zugangsdaten und das Passwort seines Mitgliedskontos erlangten. Denn wie der Beklagte selbst einger\u00e4umt hat, will er sich zu jener Zeit in seinem Facebook-Account ebenfalls \u00fcber den Computer von Freunden oder Bekannten eingeloggt haben, wobei sein Umfang mit den eigenen Zugangsdaten &#8220;recht sorglos&#8221; erfolgt sei, indem er weder darauf geachtet habe, sich stets nach einer solchen Nutzung sorgf\u00e4ltig bei Facebook auszuloggen, noch ob ggf. bei dem Fremdcomputer die automatische Merkfunktion aktiviert gewesen sei, die den n\u00e4chsten Login ohne Eingabe eines Passworts erm\u00f6glichte [\u2026].<\/p>\n<p>bb. Demzufolge hat der Beklagte seine Pflicht, die Zugangsdaten so geheim zu halten, dass Dritte davon keine Kenntnis erlangen konnten, in einer Weise verletzt, die seine Haftung auch f\u00fcr die m\u00f6glicherweise von einem Dritten unter Verwendung dieser Daten begangen Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung des Kl\u00e4gers begr\u00fcndet.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Dem Account-Inhaber werde dabei bereits die erste auf der unzureichenden Sicherung der Kontaktdaten beruhende Rechtsverletzung eines Dritten als eigenes t\u00e4terschaftliches Handeln zugerechnet, so dass der zugrunde liegende Zurechnungsgrund insbesondere nicht etwa erst dann eingreife, wenn der Account-Inhaber die unzureichende Sicherung seiner Kontodaten andauern lasse, nachdem er davon Kenntnis erlangt habe, dass ein Dritter sie unberechtigterweise nutzte oder benutzt habe.<\/p>\n<h3>Haftung unabh\u00e4ngig vom verletzten Rechtsgut<\/h3>\n<p>Dies gelte nach ausdr\u00fccklichen Feststellungen des Gerichts unabh\u00e4ngig davon, ob die jeweiligen Postings einen urheberrechtlichen, markenrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen oder \u2013 wie vorliegend \u2013 pers\u00f6nlichkeitsrechtlichen Versto\u00df begr\u00fcnden. Ebenso wenig relevant sei, ob es sich im konkreten Fall um ein privat oder gesch\u00e4ftlich genutztes Mitgliedskonto handele:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eEntscheidend ist vielmehr, dass in beiden F\u00e4llen die Gefahr eines Missbrauchs durch unberechtigte Dritte besteht, die \u00fcber den Account Rechtsverletzungen begehen, und der durch die vorstehend dargelegten Sorgfaltsanforderungen in Bezug auf den Umgang mit den pers\u00f6nlichen Zugangsdaten begegnet werden soll. Typische Gefahr ist bei Facebook als Kommunikationsplattform die zunehmend ansteigende Verletzung von Pers\u00f6nlichkeitsrechten durch beleidigende \u00c4u\u00dferungen, wie der Senat aus entsprechenden Rechtsstreiten selbst beurteilen kann.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>(pu)[:]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[:de] Wer haftet eigentlich, wenn ein Dritter mit einem Facebook-Konto Rechtsg\u00fcter verletzt? Mit dieser Frage hatte sich das OLG Frankfurt zu besch\u00e4ftigen. In einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Wiesbaden, der in der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt fortgef\u00fchrt wurde, stritten die Parteien um Unterlassungs-, Geldentsch\u00e4digungs- und Kostenerstattungsanspr\u00fcche in Bezug auf mehrere Facebook-Postings. Diese waren\u00a0unter [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":19,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[13,1229],"tags":[3319,3320,3321,3322,3323,3324],"class_list":["post-26396","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht","category-social-media-recht","tag-haftung-fuer-fremde-postings","tag-haftungszurechnung","tag-halsband","tag-olg-haftung-auf-facebook","tag-sorgfaltspflichten","tag-unwiderlegliche-vermutung"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/26396","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/19"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=26396"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/26396\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=26396"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=26396"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=26396"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}