{"id":261,"date":"2007-11-22T11:18:00","date_gmt":"2007-11-22T09:18:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=261"},"modified":"2007-11-22T11:18:00","modified_gmt":"2007-11-22T09:18:00","slug":"bgh-stoppt-abmahnwellen-wegen-preisangaben-wohl-nicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/bgh-stoppt-abmahnwellen-wegen-preisangaben-wohl-nicht\/","title":{"rendered":"BGH stoppt Abmahnwellen wegen Preisangaben (&#8230;wohl nicht)"},"content":{"rendered":"<div style=\"text-align: justify\">Die strenge Rechtsprechung zu Preisangaben und Versandkosten im Internet war von einigen schon als &#8220;<a href=\"http:\/\/www.shopbetreiber-blog.de\/2007\/10\/04\/bgh-lockert-pflicht-zum-hinweis-auf-umsatzsteuer-und-versandkosten\/\">Rechtsgeschichte<\/a>&#8221; bezeichnet und damit das &#8220;Ende der Abmahnwellen&#8221; eingel\u00e4utet worden, als der Bundesgerichtshof Anfang Oktober eine <a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2007&amp;Sort=3&amp;Seite=1&amp;nr=41308&amp;pos=36&amp;anz=175&amp;Blank=1\">Pressemeldung<\/a> zu einer neuen Entscheidung herausgab. Wieder einmal hatte der Media-Markt und sein ber\u00fchmter <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/2007\/05\/alleinstellungswerbung\/\">Anwalt<\/a> die Sache bis zum h\u00f6chsten deutschen Zivilgericht gezogen, weil ein Interneth\u00e4ndler neben der Abbildung einer Ware nur deren Preis nannte und nicht schon auf <span style=\"font-style: italic\">derselben<\/span> Internetseite darauf hinwies, dass der Preis die Umsatzsteuer enth\u00e4lt und zus\u00e4tzlich zu dem Preis Liefer- und Versandkosten anfallen.<\/div>\n<p>Nun liegt das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr\/entscheidungen\/wettbewerbsrecht\/220\/5\/2\"><span style=\"font-weight: bold\">Urteil (I ZR 143\/04)<\/span><\/a> im Volltext vor. Zun\u00e4chst stellt man bei der Lekt\u00fcre fest, dass auch der BGH die Angaben des Beklagten f\u00fcr eindeutig wettbewerbswidrig h\u00e4lt. Er stellt auch klar, dass sich H\u00e4ndler auch in Zukunft an die Vorgaben der <a href=\"http:\/\/bundesrecht.juris.de\/pangv\/index.html\">Preisangabenverordnung<\/a> halten m\u00fcssen und die Nichtbeachtung nicht etwa als &#8220;Bagatellverst\u00f6\u00dfe&#8221; durchgehen. Die Gefahr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen bleibt damit nach wie vor bestehen. Immerhin stellt der BGH dabei Leitlinien auf:<\/p>\n<blockquote><p><span style=\"font-style: italic\">&#8220;Da der durchschnittliche K\u00e4ufer im Versandhandel mit zus\u00e4tzlichen Liefer- und Versandkosten rechnet, gen\u00fcgt es, wenn die fraglichen Informationen alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Seite gegeben werden, die noch vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss. [&#8230;]<\/span><\/p><\/blockquote>\n<p><span style=\"font-style: italic\">Informationen in anderen, \u00fcber Links erreichbaren Rubriken, wie sie [hier] unter den Men\u00fcpunkten \u201eAllgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen\u201c oder \u201eService\u201c gegeben worden sind, gen\u00fcgen nicht. [&#8230;]<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-style: italic\"><span style=\"font-weight: bold\">Die Angaben <\/span>nach der Preisangabenverordnung <span style=\"font-weight: bold\">ben\u00f6tigt der Verbraucher nicht erst im Zuge der Bestellung, sondern bereits, wenn er sich mit dem Angebot n\u00e4her befasst.<\/span> Daher m\u00fcssen sie dem Angebot oder der Werbung <span style=\"font-weight: bold\">eindeutig zugeordnet<\/span> sein (\u00a7 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV). Werden die erforderlichen Informationen dem Verbraucher erst gegeben, wenn er sich bereits zum Erwerb entschlossen und deswegen den Bestellvorgang durch Einlegen der Ware in den virtuellen Warenkorb eingeleitet hat, sind die Voraussetzungen des \u00a7 1 Abs. 6 PAngV nicht erf\u00fcllt.[&#8230;]<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-style: italic\">F\u00fcr die durch \u00a7 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PAngV geforderte Angabe, dass die Preise die Umsatzsteuer enthalten, gilt nichts anderes. [&#8230;] F\u00fcr die angesprochenen Verbraucher stellt es allerdings eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit dar, dass die angegebenen Preise die Umsatzsteuer enthalten. Deshalb gen\u00fcgt es, darauf leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer nachgeordneten Seite hinzuweisen [..].<span style=\"font-weight: bold\"> Auch hier darf der Hinweis jedoch nicht erst nach Einleitung des Bestellvorgangs gegeben werden.[&#8230;]<\/span><\/span><br \/>\nVoreilige Schl\u00fcsse etwa dahingehend, dass &#8220;laut BGH&#8221; die Angaben nach der Preisangabenverordnung nicht mehr so wichtig sind, k\u00f6nnten sich f\u00fcr Onlineh\u00e4ndler als fatal erweisen. Insbesondere ist auch fraglich, ob diese &#8220;Shop&#8221;-Rechtsprechung z.B. auf eBay-Angebote angewendet werden kann, wenn etwa jemand \u00fcber die so genannten &#8220;Cross-Promotion&#8221;-Angebote (Verweisseiten) auf andere Seiten des H\u00e4ndlers gelangt, sich dort &#8220;n\u00e4her mit dem Angebot befasst&#8221; und auch erst dort \u00fcber weitere Kosten informiert wird. (zie) <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr\/entscheidungen\/wettbewerbsrecht\/220\/5\/2\"><span style=\"font-weight: bold\">Zum Urteil<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die strenge Rechtsprechung zu Preisangaben und Versandkosten im Internet war von einigen schon als &#8220;Rechtsgeschichte&#8221; bezeichnet und damit das &#8220;Ende der Abmahnwellen&#8221; eingel\u00e4utet worden, als der Bundesgerichtshof Anfang Oktober eine Pressemeldung zu einer neuen Entscheidung herausgab. 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