{"id":2601,"date":"2011-01-12T08:11:43","date_gmt":"2011-01-12T06:11:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=2601"},"modified":"2024-10-13T22:21:31","modified_gmt":"2024-10-13T20:21:31","slug":"stefan-raab-und-sein-personlichkeitsrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/stefan-raab-und-sein-personlichkeitsrecht\/","title":{"rendered":"Stefan Raab und sein Pers\u00f6nlichkeitsrecht &#8211; Preisgabe der Privatsph\u00e4re durch Leserbrief"},"content":{"rendered":"<figure style=\"width: 150px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left\" style=\"margin-right: 15px;\" title=\"ohne Gurkenscheiben\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/gallery\/vpv\/mett.jpg\" alt=\"ohne Gurkenscheiben\" width=\"150\" height=\"150\" \/><figcaption class=\"wp-caption-text\">\u00a9 seen &#8211; Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p style=\"text-align: justify;\">Unsere Kanzlei betreut regelm\u00e4\u00dfig rechtliche Verfahren, in denen Prominente versuchen m\u00f6chten, eine Berichterstattung \u00fcber sie aufgrund einer Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung zu untersagen. Diese Verfahren betreffen die unterschiedlichsten Sachverhalte und haben teilweise neben den rechtlich interessanten Aspekten auch unterhaltsame Boulevard-Aspekte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dabei wird deutlich, dass einige Prominente offensichtlich regelm\u00e4\u00dfig gegen Berichterstattungen vorgehen, w\u00e4hrend andere Prominente sogar Negativ-Berichterstattung scheinbar kampflos dulden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dies hat neben der Einstellung des jeweiligen Prominenten in Bezug auf seine Kampfbereitschaft zur Durchsetzung des Pers\u00f6nlichkeitsrechtes und der diesbez\u00fcglichen Beratung des beauftragten Rechtsanwalts insbesondere auch mit dem pers\u00f6nlichen Verhalten des Prominenten vor der streitigen Berichterstattung zu tun.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Grunds\u00e4tzlich und vereinfacht ausgedr\u00fcckt ist es so, dass Prominente gerade aufgrund ihrer Bekanntheit und ihrem \u00f6ffentlichen Leben eine Berichterstattung \u00fcber sie eher zu dulden haben, als nicht prominente Personen. Bei der im Streitfall vorzunehmenden Abw\u00e4gung zwischen dem Pers\u00f6nlichkeitsrecht des Prominenten auf der eine Seite und dem Recht auf Presse- und Meinungsfreiheit auf der anderen Seite \u00fcberwiegen die Presserechte bei Prominenten damit eher als bei \u201eNormalsterblichen\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">An dieser Stelle muss aber weiter differenziert werden. Wenn ein Prominenter von sich aus die Medien und die \u00d6ffentlichkeit sucht und freim\u00fctig Interviews beispielsweise \u00fcber sein Liebesleben gibt, verliert er damit gleichzeitig einen ihm grunds\u00e4tzlich gegebenen Schutz, welcher eine solche Berichterstattung \u00fcber die Intim- oder zumindest die Privatsph\u00e4re untersagen w\u00fcrde. Bildlicher ausgedr\u00fcckt, kann ein ehemaliger Weltklasse-Fu\u00dfballer, der zahlreiche Interviews \u00fcber seine verschiedenen Ehen und seine weiteren Beziehungen autorisiert hat, grunds\u00e4tzlich keine Berichterstattung in diesem Themenfeld mehr verbieten, wenn diese nicht aus anderen Gr\u00fcnden unzul\u00e4ssig ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wer sich in die \u00d6ffentlichkeit begibt, begibt sich insoweit auch seines Pers\u00f6nlichkeitsschutzes.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">An diesem Punkt ist nun festzustellen, dass Prominente offensichtlich unterschiedlich gut im Bereich des Presserechts beraten werden. W\u00e4hrend \u00fcber einige Prominente so gut wie nie etwas Privates zu lesen ist, wird \u00fcber andere jeglicher noch so kleine Skandal oder jede noch so kleine private Anekdote medientechnisch ausgeschlachtet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Stefan Raab ist ein Prominenter, \u00fcber den man neben seiner T\u00e4tigkeit im Fernsehen gerade nichts in den Medien erfahren kann. Er h\u00e4lt sein komplettes Privatleben konsequent gegen\u00fcber den Medien abgeschottet und hat damit den Medien eine klare Schranke gesetzt, dass \u00fcber sein Privatleben nicht berichtet werden darf. Da bestimmte Medien aber liebend gerne weitergehend \u00fcber Stefan Raab oder andere, zur\u00fcckhaltende Prominente berichten w\u00fcrden, wird offensichtlich jede in diese Richtung gehende M\u00f6glichkeit wahrgenommen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nachdem der FOCUS einen umfangreichen Artikel \u00fcber die bislang zu Recht verborgene private Seite von Stefan Raab ver\u00f6ffentlichte und sich diesbez\u00fcglich wohl sogar eidesstattliche Versicherungen der Quellen aus dem angeblichen Umfeld von Stefan Raab unterschreiben lies, antwortete Stefan Raab mit einem speziellen presserechtlichen Werkzeug, der Gegendarstellung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">So musste der <a href=\"http:\/\/www.focus.de\/magazin\/archiv\/menschen-der-will-nicht-nur-spielen-gegendarstellung_aid_572065.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">FOCUS<\/a> eine umfangreiche und durchaus am\u00fcsante Gegendarstellung von Stefan Raab in dieser sogenannten \u201eMettbr\u00f6tchen-Aff\u00e4re\u201c abdrucken.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese Vorg\u00e4nge kann man zumindest in Bezug auf die Au\u00dfenwirkung mit Sicherheit als peinliche Niederlage f\u00fcr den FOCUS gegen\u00fcber Stefan Raab werten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wenn man nun davon ausgeht, dass peinliche Niederlagen grunds\u00e4tzlich weh tun und dass eine solche Schmach dementsprechend nach dem menschlichen Grundbed\u00fcrfnis grunds\u00e4tzlich gerne ger\u00e4cht wird, k\u00f6nnte man bedenkliche Schl\u00fcsse aus der weiteren Entwicklung in dieser Angelegenheit ziehen:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der FOCUS ver\u00f6ffentlichte nicht lange nach der Gegendarstellung von Stefan Raab den Leserbrief eines gewissen <a href=\"http:\/\/www.bild.de\/BILD\/unterhaltung\/leute\/2010\/12\/09\/stefan-raab\/fluglehrer-focus-leserbrief.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Matthias G\u00f6rner<\/a> aus Euskirchen (nachzulesen bei einem Boulevard-Medium, das diese Steilvorlage dankend annahm).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Herr G\u00f6rner ist nach seinem Vorbringen im Leserbrief Fluglehrer und Flugplatz-Nachbar von Stefan Raab auf dem Privatflughafen Bonn-Hangelar. Herr G\u00f6rner wusste zu berichten, dass Stefan Raab sich auf dem Flughafen nach seinem Daf\u00fcrhalten inad\u00e4quat verhalte. So nutze er nicht den unter Fliegern \u00fcblichen Gru\u00df und habe zudem verhindert, dass ein Fluggast Fotos von seinem Flugzeug machte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dem Presserechtler str\u00e4uben sich hinsichtlich dieser Vorg\u00e4nge die Haare. Nach den oben aufgestellten Grunds\u00e4tzen w\u00e4re die Ver\u00f6ffentlichung eines redaktionellen Textes \u00fcber das Verhalten von Stefan Raab in seiner Freizeit mit den weiteren Informationen, dass er privat dem Hobby Fliegen nachgeht und ein eigenes Flugzeug auf einem bestimmten Flugplatz hat sowie sein diesbez\u00fcgliches Verhalten ohne jeglichen Zweifel unzul\u00e4ssig und w\u00fcrde das wohl geh\u00fctete Pers\u00f6nlichkeitsrecht von Stefan Raab verletzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der vorliegende Fall ist presserechtlich aber gerade so diffizil, weil nicht der FOCUS, sondern ein Leser diese Behauptungen aufstellt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die medienrechtlichen Anspr\u00fcche setzen allesamt voraus, dass nur gegen solche \u00c4u\u00dferungen vorgegangen werden kann, die das Medium auch tats\u00e4chlich selbst get\u00e4tigt hat. Hat es also lediglich eine Information verbreitet, ohne sie sich zu Eigen gemacht zu haben, entfallen die medienrechtlichen Anspr\u00fcche. Das Behaupten einer Tatsache bedeutet, sie als eigenes Wissen darzustellen oder sich mit dem Wissen Dritter zu identifizieren (vgl. BGH <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=NJW%201970,%20187\" title=\"NJW 1970, 187 (3 zugeordnete Entscheidungen)\">NJW 1970, 187<\/a> &#8211; Hormoncreme). Damit kommt es auch in Bezug auf den Leserbrief darauf an, ob sich der FOCUS die Aussage im Leserbrief \u201eangeeignet\u201c hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Leserbriefe geben aber grunds\u00e4tzlich nicht die Ansicht der Redaktion, sondern ausschlie\u00dflich die Ansicht des jeweiligen Lesers wieder. Eine ausdr\u00fcckliche Distanzierung ist dann nicht erforderlich, wenn der Leserbrief eindeutig als solcher gekennzeichnet war. In diesen F\u00e4llen besteht grunds\u00e4tzlich nur ein Anspruch auf Distanzierung gegen das Medium, das die Tatsachenbehauptung durch blo\u00dfe Wiedergabe verbreitet hat (vgl. BGH <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=NJW%201976,%201198\" title=\"NJW 1976, 1198 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">NJW 1976, 1198<\/a> \u2013 Panorama).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Problematischer ist dann aber die Ver\u00f6ffentlichung des Leserbriefes an den FOCUS durch die Online-Ausgabe der BILD-Zeitung. Da der Leserbrief eindeutig nicht an die BILD-Redaktion versendet wurde, steht hier eine redaktionelle Entscheidung im Raum, nach welcher beschlossen wurde, den Leserbrief auch im eigenen Medium zu ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zwar ist der Berichterstattung der BILD ebenfalls klar zu entnehmen, dass es sich um einen Leserbrief handelt, nach den Vorgaben der Rechtsprechung ist aber eine eigene, ernsthafte Distanzierung erforderlich, wenn man verhindern m\u00f6chte, dass man sich die \u00c4u\u00dferung zurechnen lassen muss (vgl. st. Rspr. BGH <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=VersR%201969,%20851\" title=\"BGH, 20.06.1969 - VI ZR 234\/67: Haftung einer Fernsehanstalt - Unwahre Tatsachenbehauptung im S...\">VersR 1969, 851<\/a>; BVerfG <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=AfP%202004,%2049\" title=\"BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865\/00: Verletzung des allgemeinen Pers&ouml;nlichkeitsrechts durch Ver&ouml;f...\">AfP 2004, 49<\/a> (59) \u2013 Bundesschei\u00dfe).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein zu Eigen machen liegt nach den Vorgaben der h\u00f6chstrichterlichen Rechtsprechung insbesondere dann vor, wenn die \u00c4u\u00dferung eines Dritten in einen eigenen Gedankengang in einer Art und Weise eingef\u00fcgt wird, dass dadurch eine eigene Aussage unterstrichen wird (vgl. BGH <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=NJW%201976,%201198\" title=\"NJW 1976, 1198 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">NJW 1976, 1198<\/a> \u2013 Panorama). Es stellt sich in Bezug auf die Berichterstattung der BILD die Frage, welche Aussage getroffen wird. Die BILD hat den fremden Leserbrief redaktionell f\u00fcr eine eigene Berichterstattung ausgew\u00e4hlt und ihm soviel \u00f6ffentliches Interesse beigemessen, dass sie eine Ver\u00f6ffentlichung als gerechtfertigt ansieht, obwohl dem Interesse des Verfassers wohl auch schon durch die Ver\u00f6ffentlichung im FOCUS entsprochen wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Schlie\u00dflich hatte er selbst offensichtlich den FOCUS ausgew\u00e4hlt, um eine Ver\u00f6ffentlichung seiner Behauptungen zu realisieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die BILD hat den Leserbrief zudem nicht nur einfach abgedruckt, sondern zudem mit einer \u00f6ffentlichkeitswirksamen \u00dcberschrift versehen (\u201eFluglehrer schreibt \u00fcber Stefan Raab\u201c) und Fotos von Stefan Raab zur Illustration der Wortberichterstattung beigef\u00fcgt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es ist fraglich, ob durch diese Ver\u00f6ffentlichung eines an eine andere Redaktion versendeten Leserbriefs m\u00f6glicherweise bereits eine Identifizierung mit den \u00c4u\u00dferungen des Fluglehrers vorliegen kann und sich die BILD dessen Aussagen damit zu Eigen macht. In diesem Fall w\u00fcrde aus dem Verbreiten ein eigenes Behaupten, mit der Folge, dass die Durchsetzung eines medienrechtlichen Anspruchs m\u00f6glich w\u00e4re. Die Gerichte grenzen das Behaupten und das Verbreiten diesbez\u00fcglich sehr subjektiv auf den Einzelfall bezogen voneinander ab.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Fall der Ver\u00f6ffentlichung des Leserbriefes durch den FOCUS kann keine Verletzung des Pers\u00f6nlichkeitsrechts von Stefan Raab gesehen werden. Hierf\u00fcr m\u00fcsste nachgewiesen werden, dass das Verfassen, Versenden und Ver\u00f6ffentlichen des Leserbriefs in irgendeiner Form durch die Redaktion zumindest mit initiiert wurde, welche gegen die zu beachtenden journalistischen Sorgfaltspflichten versto\u00dfen w\u00fcrde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine solche Unterstellung geht wohl zu weit, die Redaktion wird sich aber zumindest besonders dar\u00fcber gefreut, haben dass ein solcher Leserbrief mit negativen Einschlag kurze Zeit nach der \u201eMettbr\u00f6tchen-Aff\u00e4re\u201c beim FOCUS einging. So konnte der FOCUS aufgrund der zuf\u00e4lligen, f\u00fcr die Redaktion durchaus gl\u00fccklichen Umst\u00e4nde durch die Hintert\u00fcr dann doch noch \u00fcber Umst\u00e4nde aus dem Privatleben von Stefan Raab berichten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Solche Vorg\u00e4nge sollten k\u00fcnftig unter besonders strengen Ma\u00dfst\u00e4ben durch die Gerichte beurteilt werden, um zu verhindern, dass \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Ver\u00f6ffentlichung von Leserbriefen beziehungsweise die Auswahl in Bezug auf die Ver\u00f6ffentlichung von Leserbriefen, der Pers\u00f6nlichkeitsrechtschutz von Prominenten unterlaufen wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Freude \u00fcber die Ver\u00f6ffentlichung des Leserbriefes wird sich auf Seiten von Stefan Raab mit Sicherheit in Grenzen gehalten haben. (ha)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unsere Kanzlei betreut regelm\u00e4\u00dfig rechtliche Verfahren, in denen Prominente versuchen m\u00f6chten, eine Berichterstattung \u00fcber sie aufgrund einer Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung zu untersagen. Diese Verfahren betreffen die unterschiedlichsten Sachverhalte und haben teilweise neben den rechtlich interessanten Aspekten auch unterhaltsame Boulevard-Aspekte. 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