{"id":25545,"date":"2016-05-13T18:40:40","date_gmt":"2016-05-13T17:40:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=25545"},"modified":"2018-02-05T17:20:18","modified_gmt":"2018-02-05T16:20:18","slug":"zu-eigen-machen-schmaehgedicht-erdogan","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/zu-eigen-machen-schmaehgedicht-erdogan\/","title":{"rendered":"Schlappe f\u00fcr Erdogan: Zu-eigen-machen des Schm\u00e4hgedichts war zul\u00e4ssig"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_25396\" aria-describedby=\"caption-attachment-25396\" style=\"width: 462px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-25396 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/Maske.jpg\" alt=\"Zu-eigen-machen Schm\u00e4hgedicht Erdogan\" width=\"462\" height=\"260\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-25396\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 NCAimages &#8211; Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n[:de]Das Landgericht K\u00f6ln hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verf\u00fcgung f\u00fcr Recep Tayyip Erdogan gegen Mathias D\u00f6pfner zur\u00fcckgewiesen, <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/politik\/deutschland\/erdogan-einstweilige-verfuegung-gegen-mathias-doepfner-abgelehnt-a-1091639.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">weil D\u00f6pfners Beitrag zum Schm\u00e4hgedicht nach Ansicht des Gerichts von der Meinungsfreiheit gedeckt war.<\/a><\/p>\n<p>Erdogans <a href=\"http:\/\/www.hoecker.eu\/wer\/prof-dr-ralf-hoecker\">Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf H\u00f6cker<\/a> hat bereits <a href=\"http:\/\/www.fnp.de\/nachrichten\/panorama\/Erdogan-geht-gegen-Springer-Chef-Doepfner-in-zweite-Instanz;art46558,2006089\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">angek\u00fcndigt, dass er sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen wird<\/a>.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.n24.de\/n24\/Nachrichten\/Politik\/d\/8507356\/erdogan-geht-weiter-gegen-springer-chef-vor.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konkret kommentierte er die Entscheidung des Landgerichts K\u00f6ln wie folgt<\/a>:<\/p>\n<p>&#8220;Nach diesem Beschluss d\u00fcrfte man seinem Chef vor versammelter Belegschaft sagen: &#8216;Sie regen sich auf, nur weil Sie auf der Weihnachtsfeier in einem edukativen Gedicht als Ziegenficker und Schlimmeres bezeichnet wurden. Ich m\u00f6chte mich allen Schm\u00e4hungen inhaltlich voll und ganz anschlie\u00dfen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen.&#8221;<\/p>\n<h2><strong>Nochmal: Wesentlich ist der Anlass und der Kontext des Schm\u00e4hgedichts<\/strong><\/h2>\n<p>Dieser Vergleich kann nicht \u00fcberzeugen, weil D\u00f6pfner einen Beitrag zu einer in der \u00d6ffentlichkeit hitzig gef\u00fchrten Diskussion \u00fcber den Staatspr\u00e4sidenten der T\u00fcrkei geleistet hat. Diese Diskussion ist entfacht, weil Erdogan <a href=\"http:\/\/www.handelsblatt.com\/politik\/international\/recep-tayyip-erdogan-1845-verfahren-wegen-praesidentenbeleidigung\/13374630-2.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">nicht nur in der T\u00fcrkei<\/a>, sondern &#8211; <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/politik\/ausland\/tuerkei-bestellt-deutschen-botschafter-wegen-ndr-beitrag-ein-a-1084367.html\">durch seine Reaktion auf den zul\u00e4ssigen &#8220;extra3&#8221;-Beitrag<\/a> &#8211; auch in Deutschland intensiv Einfluss auf die Meinungsfreiheit nimmt und versucht, diese nach seinen Vorstellungen einzuschr\u00e4nken. All dies trifft auf den Beispielsfall des Rechtsanwalts von Erdogan gerade nicht zu, weshalb entsprechende \u00c4u\u00dferungen \u00fcber den im Vergleich bem\u00fchten Chef ohne jeglichen Zweifel unzul\u00e4ssig und rechtsverletzend gewesen w\u00e4ren. Und dies auch unabh\u00e4ngig davon, ob jemand sie in einem edukativen Gedicht auf der Weihnachtsfeier ge\u00e4u\u00dfert, oder sich diese sp\u00e4ter vor der versammelten Belegschaft zu eigen gemacht h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Vergleichbar ist aber vielmehr die rechtliche Bewertung des Landgerichts K\u00f6ln im Fall gegen D\u00f6pfner mit der rechtlichen Bewertung im Fall gegen B\u00f6hmermann selbst. Denn das Gericht hat mit seinem Beschluss zwar ausdr\u00fccklich noch nicht entschieden, dass das Ergebnis auch auf den Fall gegen Jan B\u00f6hmermann se<span class=\"text_exposed_show\">lbst \u00fcbertragbar ist. Die Entscheidung kann aber durchaus als gewichtiges Indiz f\u00fcr eine solche \u00dcbertragbarkeit gewertet werden, weil sich D\u00f6pfner das Schm\u00e4hgedicht vollumf\u00e4nglich zu eigen gemacht hat: &#8220;Ich m\u00f6chte mich, Herr B\u00f6hmermann, vorsichtshalber allen Ihren Formulierungen und Schm\u00e4hungen inhaltlich voll und ganz anschlie\u00dfen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen.&#8221; <\/span><\/p>\n<h2><strong>Voraussetzungen des Zu-eigen-machens<\/strong><\/h2>\n<p>Nach den Vorgaben der Rechtsprechung werden n\u00e4mlich zu eigen gemachte \u00c4u\u00dferungen Dritter tats\u00e4chlich wie eigene \u00c4u\u00dferungen behandelt. Ma\u00dfstab ist dabei eine objektive Sicht auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umst\u00e4nde (vgl. BGH Urt. v. 12.11.2009 &#8211; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20166\/07\" title=\"BGH, 12.11.2009 - I ZR 166\/07: marions-kochbuch.de\">I ZR 166\/07<\/a>). Dabei stellt die h\u00f6chstrichterliche Rechtsprechung insbesondere auf die Frage der inhatlichen Kontrolle der fremden Inhalte und die Art der Pr\u00e4sentation ab (vgl. BGH, Urt. 27.03.2012 &#8211; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=VI%20ZR%20144\/11\" title=\"BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144\/11: Haftung f&uuml;r fremde Inhalte aus RSS-Feed\">VI ZR 144\/11<\/a>). Auf der einen Seite ist also zun\u00e4chst zu ber\u00fccksichtigen, dass D\u00f6pfner das Schm\u00e4hgedicht\u00a0 nicht noch einmal w\u00f6rtlich zitiert hat. Auf der anderen Seite hat er aber gleichzeitig ausdr\u00fccklich klargestellt , dass er sich s\u00e4mtlichen Formulierungen und Schm\u00e4hungen inhaltlich vollumf\u00e4nglich anschlie\u00dft und sich diese sogar &#8220;in jeder juristischen Form&#8221; zu eigen macht.<\/p>\n<p>Auch wenn der Bundesgerichtshof grunds\u00e4tzlich eher zur\u00fcckhaltend ist mit der Annahme eines Zu-eigen-machens, kommt man durch diese klare Identifikation mit den Aussagen von B\u00f6hmermann durch D\u00f6pfner\u00a0 vorliegend an einem rechtlichen Zu-eigen-machen nicht vorbei.<\/p>\n<p>Ein solches Zu-eigen-machen von \u00c4u\u00dferungen liegt nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs immer dann vor, wenn die \u00c4u\u00dferungen derart in den eigenen Gedankengang einbezogen werden, dass dadurch eine eigene Aussage in der Weise unterstrichen wird, dass sie sich als Gegenstand eigener Feststellung oder \u00dcberzeugung des \u00c4u\u00dfernden darstellt (vgl. BVerfG Beschl. v. 30.09.2003 &#8211; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=1%20BvR%20865\/00\" title=\"BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865\/00: Verletzung des allgemeinen Pers&ouml;nlichkeitsrechts durch Ver&ouml;f...\">1 BvR 865\/00<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=NJW%202004,%20590\" title=\"BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865\/00: Verletzung des allgemeinen Pers&ouml;nlichkeitsrechts durch Ver&ouml;f...\">NJW 2004, 590<\/a>, 591; vgl. BGH, Urt. v. 27.03.2012 &#8211; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=VI%20ZR%20144\/11\" title=\"BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144\/11: Haftung f&uuml;r fremde Inhalte aus RSS-Feed\">VI ZR 144\/11<\/a>; vgl. BGH, Urt. 11.12.2012 &#8211; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=VI%20ZR%20314\/10\" title=\"BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314\/10: Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundes...\">VI ZR 314\/10<\/a>, Rn. 14). Genau dies ist vorliegend der Fall. D\u00f6pfner hat die \u00c4u\u00dferungen B\u00f6hmermanns in seine eigene Haltung zu Erdogans Umgang mit der Meingungsfreiheit einbezogen und diese damit im Sinne einer eigenen Festellung und \u00dcberzeugung deutlich gemacht. F\u00fcr dieses Zu-eigen-machen musste er das Gedicht nicht w\u00f6rtlich wiederholen.<\/p>\n<h2><strong>Rechtliche Konsequenzen des Zu-eigen-machens<br \/>\n<\/strong><\/h2>\n<p>Das bedeutet im Ergebnis zun\u00e4chst, dass D\u00f6pfner das Schm\u00e4hgedicht nicht verbreitet hat, weil er es nicht w\u00f6rtlich wiedergegeben hat. In Betracht w\u00e4re diesbez\u00fcglich ohnehin aber nur die sogenannte eingeschr\u00e4nkte Verbreiterhaftung gekommen. Eine solche Haftung als Verbreiter kommt immer nur dann in Betracht, wenn der \u00c4u\u00dfernde ersichtlich nicht die inhaltliche Verantwortung f\u00fcr die \u00c4u\u00dferungen des Dritten \u00fcbernehmen wollte. Doch genau das wollte D\u00f6pfner im vorliegenden Fall ja. Durch das klare Zu-eigen-machen wollte D\u00f6pfner gerade die inhaltliche Verantwortung f\u00fcr B\u00f6hmermanns \u00c4u\u00dferungen \u00fcbernehmen und haftet demnach eigenst\u00e4ndig f\u00fcr die \u00c4u\u00dferungen B\u00f6hmermanns in der Form, als h\u00e4tte er sie selbst get\u00e4tigt.<\/p>\n<h2><strong>Wertung des Landgerichts K\u00f6ln ist auf den B\u00f6hmermann-Fall \u00fcbertragbar<\/strong><\/h2>\n<p>Damit kommt der Entscheidung des Landgerichts K\u00f6ln bereits eine ganz erhebliche Bedeutung auch in Bezug auf die Bewertung der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des Vortrags des Schm\u00e4hgedichts durch Jan B\u00f6hmermann selbst zu.<\/p>\n<p>Denn nach dieser Wertung kann das Ergebnis der Pr\u00fcfung des Landgerichts K\u00f6ln in Bezug auf den Beitrag von D\u00f6pfner auch auf den Beitrag von B\u00f6hmermann \u00fcbertragen werden. Das Landgericht K\u00f6ln w\u00e4re also aller Voraussicht nach auch in Bezug auf die von Jan B\u00f6hmermann selbst get\u00e4tigten \u00c4u\u00dferungen zu dem Ergebnis gekommen, dass das Schm\u00e4hgedicht ein zul\u00e4ssiger Beitrag zur \u00f6ffentlichen Meinungsbildung war, der von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt war.<\/p>\n<p>F\u00fcr dieses Ergebnis spricht auch, dass eine einstweillige Verf\u00fcgung gegen Jan B\u00f6hmermann selbst ebenfalls noch nicht erlassen worden ist, weil ein gegen Jan B\u00f6hmermann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gestellter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verf\u00fcgung offensichtlich ebenfalls zur\u00fcckgewiesen wurde. Dies w\u00fcrde <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/das-schmaehgedicht-oder-presserecht-a-la-boehmermann\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">unsere Rechtsansicht<\/a> nochmals best\u00e4tigen, wonach auch gegen B\u00f6hmermann selbst kein Unterlassungsanspruch gegeben ist, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/zum-fall-boehmermann-die-zulaessigkeit-des-schmaehgedichts\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">weil das Schm\u00e4hgedicht von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt war<\/a>.<\/p>\n<p>Da davon auszugehen ist, dass das Landgericht K\u00f6ln der sofortigen Beschwerde in der Sache Erdogan gegen D\u00f6pfner nicht abhelfen wird, wird danach das Oberlandesgericht K\u00f6ln \u00fcber die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des Schm\u00e4hgedichts entscheiden. Falls nicht zuvor schon die Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts in der Sache Erdogan gegen B\u00f6hmermann bekannt werden sollte, weil ein entsprechender Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verf\u00fcgung gegen B\u00f6hmermann selbst ebenfalls von einem erstinstanzlich zust\u00e4ndigen Landgericht zur\u00fcckgewiesen wurde und dagegen gleichfalls sofortige Beschwerde eingelegt wurde. In der Angelegenheit gegen B\u00f6hmermann selbst wird Erdogan \u00fcbrigens von <a href=\"http:\/\/vonlavergne.homepage.t-online.de\/home\/html\/ra_v__sprenger.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Rechtsanwalt Michael-Hubertus von Sprenger <\/a>vertreten. (ha)<\/p>\n[:]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[:de]Das Landgericht K\u00f6ln hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verf\u00fcgung f\u00fcr Recep Tayyip Erdogan gegen Mathias D\u00f6pfner zur\u00fcckgewiesen, weil D\u00f6pfners Beitrag zum Schm\u00e4hgedicht nach Ansicht des Gerichts von der Meinungsfreiheit gedeckt war. Erdogans Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf H\u00f6cker hat bereits angek\u00fcndigt, dass er sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen wird. 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