{"id":25498,"date":"2016-05-06T18:52:43","date_gmt":"2016-05-06T17:52:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=25498"},"modified":"2018-02-05T17:51:25","modified_gmt":"2018-02-05T16:51:25","slug":"beschluss-bundesverfassungsgericht-kachelmann","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/beschluss-bundesverfassungsgericht-kachelmann\/","title":{"rendered":"BVerfG: Angebliches Vergewaltigungsopfer soll Kachelmann trotz Freispruch weiter Vorw\u00fcrfe machen d\u00fcrfen"},"content":{"rendered":"
\"Beschluss
\u00a9 kamasigns – Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n[:de]Am 31. Mai 2011, hatte\u00a0das Landgericht Mannheim den Wettermoderator Kachelmann nach einem aufsehenerregenden Prozess von den Vorw\u00fcrfen seiner Ex-Geliebten Claudia D. freigesprochen.<\/p>\n

Zwei Wochen sp\u00e4ter gab Claudia D. der Bunten ein Interview und sagte dort unter anderem:<\/p>\n

“Wer mich und ihn kennt, zweifelt keine Sekunde daran, dass ich mir diesen Wahnsinn nicht ausgedacht habe.” Sie betonte au\u00dferdem ausdr\u00fccklich: “Es war aber so!”<\/p><\/blockquote>\n

Auf Kachelmanns Klage hatten ihr das Landgericht K\u00f6ln (LG K\u00f6ln, Urteil v.\u00a030.5.2012, Az. 28 O 1065\/11<\/a>) und Oberlandesgericht K\u00f6ln (OLG K\u00f6ln, Urteil v. 6.11.2012, Az. 15 U 97\/12<\/a>) diese und andere \u00c4u\u00dferungen untersagt. Eine Nichtzulassungsbeschwerde hatte der Bundesgerichtshof unter dem\u00a030.7.2013 zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n

Bundesverfassungsgericht hebt OLG K\u00f6ln auf<\/strong><\/h2>\n

Das Bundesverfassungsgericht hat auf eine Beschwerde von Claudia D. hin\u00a0die Entscheidung des Oberlandesgerichts aufgehoben, den Beschluss des BGH f\u00fcr gegenstandslos erkl\u00e4rt und die Sache zur erneuten Entscheidung an das OLG K\u00f6ln\u00a0dorthin\u00a0zur\u00fcckverwiesen (BVerfG,\u00a0Beschluss v. 10.3.2016
\n
1 BvR 2844\/13<\/a>).<\/p>\n

Begr\u00fcndung: Recht auf “Gegenschlag”<\/strong><\/h2>\n

Begr\u00fcndet hat der Senat seine Entscheidung mit der Meinungsfreiheit, die nicht zuletzt die Freiheit umfasse, die pers\u00f6nliche Wahrnehmung von Ungerechtigkeiten in subjektiver Emotionalit\u00e4t in die Welt zu tragen. Dabei k\u00f6nne\u00a0insbesondere bei Vorliegen eines unmittelbar vorangegangenen Angriffs auf die Ehre eine diesem Angriff entsprechende, \u00e4hnlich wirkende Erwiderung gerechtfertigt sein. Wer im \u00f6ffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, muss eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie das pers\u00f6nliche Ansehen mindert.<\/p>\n

Vorausgegangen waren \u00c4u\u00dferungen Kachelmanns in einem Interview\u00a0<\/strong><\/h2>\n

Hintergrund dieser Erw\u00e4gung waren \u00c4u\u00dferungen, die Kachelmann und seine Anw\u00e4lte unmittelbar nach dem (zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskr\u00e4ftigen) Freispruch t\u00e4tigten. Kachelmann sagte in einem Zeitungsinterview einer Woche nach der Gerichtsentscheidung insbesondere das Folgende:<\/p>\n

“(\u2026) vor Gericht hatte mir mein Verteidiger \u2026 geraten zu schweigen. Was sollte ich auch mehr sagen als die kurze Wahrheit: \u201eIch war es nicht!\u201c und: \u201eIch habe keinem Menschen Gewalt angetan!\u201c (\u2026) Ich h\u00e4tte an jedem Prozesstag hundertmal aufstehen und sagen m\u00fcssen: \u201eDas ist gelogen!\u201c Was soll ich \u00fcber l\u00fcgende Zeuginnen sagen, (\u2026)”<\/p>\n

“Ich wei\u00df, ich habe mich mies benommen. Ich habe Menschen verarscht. Es gibt keine Entschuldigung daf\u00fcr. Aber das, was die Nebenkl\u00e4gerin mit mir gemacht hat, als sie sich den Vorwurf der Vergewaltigung ausdachte – das ist keine Verarsche. Das ist kriminell. Daf\u00fcr gibt es keine Rechtfertigung. (\u2026) Ich habe keinen Sprung in der Sch\u00fcssel. Viel interessanter w\u00e4re doch zu erfahren, was psychologisch in der Frau vorging, die mich einer Tat beschuldigt, die ich nicht begangen habe. Die Nebenkl\u00e4gerin soll ja nach dem Urteil in einem Nebenraum des Gerichts erheblich randaliert haben.”<\/p><\/blockquote>\n

Das Bundesverfassungsgericht hat darin einen Anlass f\u00fcr einen berechtigten “Gegenschlag” durch Claudia D. gesehen und die \u00c4u\u00dferung insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Freispruch noch nicht\u00a0rechtskr\u00e4ftig war und diese keine weiteren, der \u00d6ffentlichkeit nicht ohnehin schon bekannten Behauptungen enthielt, anders als die Instanzgerichte f\u00fcr zul\u00e4ssig gehalten.<\/p>\n

Umfang der Entscheidung<\/strong><\/h2>\n

Dazu ist zun\u00e4chst darauf hinzuweisen, dass der Beschluss keinen Freibrief daf\u00fcr darstellt, die Vorw\u00fcrfe beliebig zu wiederholen. Die Entscheidung bezieht sich auf die konkrete in der konkreten\u00a0Situation gemachten \u00c4u\u00dferungen.<\/p>\n

Die Begr\u00fcndung des Beschlusses\u00a0ist\u00a0sprichw\u00f6rtlicher (Gegen-)Schlag ins Gesicht<\/strong><\/h2>\n

Die Entscheidung d\u00fcrfte aber auch falsch sein. Kachelmann\u00a0soll sich nach Auffassung des Bundesverfassungsgericht die \u00f6ffentliche Aufrechterhaltung der Vorw\u00fcrfe durch das vermeintliche Opfer insbesondere deswegen gefallen lassen m\u00fcssen, weil er – nach 4 Monaten Untersuchungshaft und \u00fcber einem Jahr Ermittlungen, einem Zeitraum, in dem er einerseits zur Sache schwieg\u00a0und andererseits sein gesamtes Leben\u00a0in der Presse \u00f6ffentlich gemacht wurde – letztendlich sein Schweigen brach\u00a0und sich zu den Vorw\u00fcrfen und entsprechend auch zum angeblichen Opfer – genauso \u00f6ffentlich – \u00e4u\u00dferte.<\/p>\n

F\u00fcr einen\u00a0letztendlich rechtskr\u00e4ftig freigesprochenen Angeklagten\u00a0ist diese Entscheidung ein sprichw\u00f6rtlicher (Gegen-)Schlag ins Gesicht.<\/p>\n

Aber nicht nur das. Die Entscheidung d\u00fcrfte aus den oben genannten Gr\u00fcnden insbesondere in Gestalt der Abw\u00e4gung der sich gegen\u00fcberstehenden Grundrechte, Meinungsfreiheit auf der einen und Pers\u00f6nlichkeitsrecht<\/a> auf der anderen Seite, auch\u00a0falsch sein. Nach\u00a0einem im Rechtsstaat daf\u00fcr vorgesehenen Strafverfahren\u00a0erzielten Freispruch muss die\u00a0Meinungsfreiheit des\u00a0vermeintlichen Opfers, das in dem Strafprozess sogar als Zeugin ausgiebig Gelegenheit hatte, seine\u00a0Sicht der Dinge zu schildern, gegen\u00fcber\u00a0der Unschuldsvermutung des \u00a0– mittlerweile sogar freigesprochenen (!) –\u00a0Betroffenen\u00a0zur\u00fccktreten. W\u00e4re das anders, k\u00f6nnte man auf einen f\u00f6rmlichen Strafprozess vollst\u00e4ndig verzichten und die Vorw\u00fcrfe von der geneigten \u00d6ffentlichkeit diskutieren, pr\u00fcfen und einem Urteil zuf\u00fchren lassen.<\/p>\n

Jedenfalls darf die Tatsache allein, dass sich der Freigesprochene nach einem\u00a0derart \u00f6ffentlich gef\u00fchrten Prozess, schlie\u00dflich \u00f6ffentlich \u00e4u\u00dfert, nicht dazu f\u00fchren, dass genau die Vorw\u00fcrfe, die sich als strafprozessual als haltlos erwiesen haben, wiederholt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n

Der Beschluss kann vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte angriffen werden<\/strong><\/h2>\n

Da die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Herrn Kachelmann in seinem Pers\u00f6nlichkeitsrecht nach Art. 8 Europ\u00e4ische\u00a0Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzen d\u00fcrfte, h\u00e4tte eine Individualbeschwerde nach Art. 34<\/a>, 35 EMRK<\/a> vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrecht Aussicht auf Erfolg. Diese m\u00fcsste 6 Monate nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht eingelegt werden.<\/p>\n

Es steht zu hoffen, dass Herr Kachelmann diesen Schritt nun auch noch geht. (la)<\/p>\n[:]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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