{"id":25453,"date":"2016-04-25T06:31:45","date_gmt":"2016-04-25T05:31:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=25453"},"modified":"2024-06-12T17:50:11","modified_gmt":"2024-06-12T15:50:11","slug":"zum-umgang-mit-digitalen-daten-nach-dem-tod-des-nutzers","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/zum-umgang-mit-digitalen-daten-nach-dem-tod-des-nutzers\/","title":{"rendered":"Zum Umgang mit digitalen Daten auf Facebook & Co nach dem Tod des Nutzers"},"content":{"rendered":"[:de]
Jeder Mensch hinterl\u00e4sst im Internet vielf\u00e4ltige Spuren: E-Mail-Konten, Blogs, Social Media-Profile und vieles mehr. W\u00e4hrend zu Lebzeiten relativ klar geregelt ist, wer Zugriff auf die Daten hat, kommen mit dem Tod des Nutzers viele Fragezeichen auf. Welche Rechte haben Verstorbene? Wie d\u00fcrfen Hinterbliebene mit dem digitalen Erbe umgehen? finanzen.de hat nachgefragt.<\/p>\n
Verstirbt ein Familienmitglied, sind die Angeh\u00f6rigen nicht nur mit der Trauer besch\u00e4ftigt, sondern m\u00fcssen eine ganze Menge organisatorischer Dinge erledigen. Allzu selten schenken sie dabei den Online-Accounts des Verstorbenen wie E-Mail-Konten, digitale Fotoalben oder Profile in den sozialen Netzwerken Beachtung. Dabei enth\u00e4lt der\u00a0digitale Nachlass oft auch relevante Daten<\/strong>\u00a0beispielsweise zu Vertr\u00e4gen. K\u00f6nnen diese nicht gek\u00fcndigt werden, weil die\u00a0Hinterbliebenen keine Zugangsdaten und Passw\u00f6rter<\/strong>\u00a0haben, sind sie auf die Bestimmungen der jeweiligen Unternehmen bei Tod des Users angewiesen.<\/p>\n Im Interview mit finanzen.de erkl\u00e4rt unser Kollege Rechtsanwalt Andreas Biesterfeld-Kuhn, wie\u00a0Internetnutzer schon zu Lebzeiten vorsorgen k\u00f6nnen<\/strong>\u00a0und worauf Hinterbliebene beim digitalen Erbe achten sollten.<\/p>\n Andreas Biesterfeld-Kuhn gibt Antwort auf die folgenden Fragen:<\/p>\n Das ausf\u00fchrliche Interview ist hier abrufbar:<\/p>\n\n