{"id":25157,"date":"2016-04-06T18:44:23","date_gmt":"2016-04-06T17:44:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=25157"},"modified":"2017-05-05T20:59:38","modified_gmt":"2017-05-05T19:59:38","slug":"das-schmaehgedicht-oder-presserecht-a-la-boehmermann","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/das-schmaehgedicht-oder-presserecht-a-la-boehmermann\/","title":{"rendered":"Das Schm\u00e4hgedicht oder Presserecht \u00e0 la B\u00f6hmermann"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_25171\" aria-describedby=\"caption-attachment-25171\" style=\"width: 424px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-25171 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/Hofnarr.jpg\" alt=\"\" width=\"424\" height=\"283\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-25171\" class=\"wp-caption-text\">blende11.photo \u2013 Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p>Weil der t\u00fcrkische Pr\u00e4sident Recep Tayyip Erdogan wegen eines kritischen Beitrags \u00fcber ihn in der Sendung &#8220;extra 3&#8221; den deutschen Botschafter Martin Erdmann einbestellte, hagelte es zu Recht <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/politik\/deutschland\/extra-3-streit-eu-parlamentspraesident-martin-schulz-kritisiert-erdogan-a-1085186.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Kritik.<\/a><\/p>\n<p>Der Beitrag war nach deutschem Recht eindeutig als Satire von der Presse- und Meingungsfreiheit gedeckt und stellte keine\u00a0Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung gegen\u00fcber dem t\u00fcrkischen Pr\u00e4sidenten dar. Pr\u00e4sident Erdogan scheint aber diesbez\u00fcglich einen weitaus niedrigen Ma\u00dfstab anzusetzen, als es das deutsche Recht tut. Das machen auch die unz\u00e4hligen Verfahren wegen Pr\u00e4sidentenbeleidigung in der T\u00fcrkei deutlich. <a href=\"http:\/\/www.handelsblatt.com\/politik\/international\/recep-tayyip-erdogan-1845-verfahren-wegen-praesidentenbeleidigung\/13374630-2.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Seit seiner Amtseinf\u00fchrung wurden bereits 1845 solcher Verfahren eingeleitet<\/a>.<\/p>\n<p>Dass dieser <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/netzwelt\/web\/recep-tayyip-erdogan-satire-video-auf-youtube-reisst-5-millionen-marke-a-1085053.html#ref=veeseoartikel\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">satirische Wirkungstreffer<\/a> nicht ihm selbst gelungen war, konnte ZDFneo-Moderator Jan B\u00f6hmermann offensichtlich nicht auf sich beruhen lassen. Und so ver\u00f6ffentlichte er einen eigenen Beitrag, der nun ebenfalls hohe Wellen schl\u00e4gt.\u00a0 Diesmal \u00fcberschl\u00e4gt sich die Welle aber nicht \u00fcber Herrn Erdogan, sondern \u00fcber Herrn B\u00f6hmermann selbst. B\u00f6hmermann hatte in seiner Sendung ein Gedicht \u00fcber den t\u00fcrkischen Pr\u00e4sidenten mit dem pr\u00e4gnanten Titel &#8220;Schm\u00e4hkritik&#8221; vorgelesen. <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/politik\/deutschland\/angela-merkel-kritisiert-jan-boehmermann-verse-ueber-erdogan-deutlich-a-1085333.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Die Bundeskanzlerin selbst lie\u00df \u00fcber ihren Sprecher verlauten, dass das Gedicht &#8220;bewusst verletzend&#8221; sei<\/a>, dar\u00fcber habe sie auch schon mit dem t\u00fcrkischen Ministerpr\u00e4sidenten Ahmet Davutoglu gesprochen.<\/p>\n<p>Soviel politischer Druck war offenbar auch dem ZDF zuviel, <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/kultur\/tv\/zdf-zensiert-boehmermann-schmaehgedicht-auf-erdogan-a-1085087.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">der Beitrag wurde aus der Mediathek gel\u00f6scht<\/a>. Die f\u00fcr ihr ganz eigenes Verst\u00e4ndnis von Niveau bekannte Bild-Zeitung titelte sogar: &#8220;<em>B\u00f6hmermann drohen drei Jahre Knast!<\/em>&#8220;.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.tagesspiegel.de\/politik\/erdogan-gedicht-jan-boehmermann-drohen-juristische-konsequenzen\/13407794.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Angeblich habe ein internes juristisches Gutachten des Ausw\u00e4rtigen Amtes ergeben<\/a>, dass B\u00f6hmermann sich nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/103.html\" title=\"&sect; 103 StGB: (weggefallen)\">\u00a7 103 StGB<\/a> wegen Beleidigung eines ausl\u00e4ndischen Staatsoberhaupts strafbar gemacht habe. Und tats\u00e4chlich wurde dann auch prompt per Eilmeldung in den Medien berichtet, <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/politik\/deutschland\/jan-boehmermann-staatsanwaltschaft-ermittelt-nach-erdogan-satire-a-1085795.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">dass die Staatsanwaltschaft Mainz ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen Jan B\u00f6hmermann eingeleitet hat<\/a>. Dazu sei kurz bemerkt, dass zwischenzeitlich bereits eine Vielzahl von Strafanzeigen gegen B\u00f6hmermann bei der Staatsanwaltschaft eingegangen sind und eine Staatsanwalt in diesem Fall von Amts wegen ein entsprechendes Ermittlungsverfahren einleiten muss.<\/p>\n<p>Der den Strafanzeigen zugrunde liegende Straftatbestand existiert tats\u00e4chlich und sieht auch eine entsprechende H\u00f6chststrafe vor. Dass er im vorliegenden Fall aber tats\u00e4chlich zu einer Verurteilung B\u00f6hmermanns f\u00fchren wird, darf hingegen durchaus bezweifelt werden. Im deutschen Presserecht gilt zun\u00e4chst der folgende Grundsatz: Die Meinungs\u00e4u\u00dferungsfreiheit tritt gegen\u00fcber dem allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht immer dann zur\u00fcck, wenn eine \u00c4u\u00dferung als &#8220;Schm\u00e4hkritik&#8221;, als &#8220;Formalbeleidigung&#8221; oder als Angriff auf die Menschenw\u00fcrde anzusehen ist (vgl. BVerfG Beschl. v. 24.05.2006 &#8211; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=1%20BvR%2049\/00\" title=\"BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49\/00: Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen &Auml;u&szlig;erungen\">1 BvR 49\/00<\/a>).<\/p>\n<p>Das umstrittene Gedicht, in welchem B\u00f6hmermann den t\u00fcrkischen Pr\u00e4sidenten u. a. im Reim sortiert als &#8220;Ziegenficker&#8221; bezeichnet, erf\u00fcllt auf den ersten Blick ohne Zweifel diese Voraussetzungen. Auf den zweiten Blick f\u00e4llt dann auf, dass B\u00f6hmermann das Gedicht ja gerade &#8220;Schm\u00e4hkritik&#8221; genannt hat. Und vor, w\u00e4hrend und nach dem Verlesen des Gedichts mehrfach darauf hingewiesen hat, dass ein solches Gedicht wegen seines schm\u00e4henden und beleidigenden Charakters in Deutschland nicht erlaubt sei.<\/p>\n<p>Dadurch unterscheidet sich sein Gedicht eindeutig von \u00fcblichen Schm\u00e4hkritiken und Beleidungen, auch gegen\u00fcber Staatsoberh\u00e4uptern. Denn diese stellen im Normalfall tats\u00e4chlich die Kundgabe der eigenen, abwertenden und beleidigenden Meinung dar, die in so heftiger Art und Weise formuliert wird, dass sie eben nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt wird und einen Rechtsversto\u00df darstellt. Die im Titel des Gedichts genannte Schm\u00e4hkritik umfasst damit gerade solche \u00c4u\u00dferungen, die prim\u00e4r auf eine Herabsetzung der Person, nicht aber auf eine Auseinandersetzung in der Sache zielen (vgl. BVerfG Beschl. v. 17.09.2012 &#8211; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=1%20BvR%202979\/10\" title=\"BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979\/10: Die Bezeichnung anderer als &quot;rechtsradikal&quot; ist ein Werturt...\">1 BvR 2979\/10<\/a>).<\/p>\n<p>Und genau das ist beim Gedicht von Jan B\u00f6hmermann der springende Punkt. Jan B\u00f6hmermann setzt\u00a0in seiner Rolle als Satiriker gerade nicht die Person Recep Tayyip Erdogan pers\u00f6nlich herab. Vielmehr weist\u00a0er auf dessen d\u00fcnnh\u00e4utige Reaktion nach dem Satire-Beitrag in der Sendung &#8220;extra 3&#8221; hin, welchen der t\u00fcrkische Pr\u00e4sident verbieten lassen wollte. Daf\u00fcr\u00a0w\u00e4hlte Jan B\u00f6hmermann das Mittel der Abgrenzung. Sein\u00a0Gedicht zeigte nicht nur dem t\u00fcrkischen Pr\u00e4sidenten auf, wann \u00c4u\u00dferungen in Deutschland nach den rechtlichen Vorgaben &#8211; im Gegensatz zum &#8220;extra 3&#8221;-Beitrag &#8211; nicht mehr hingenommen werden m\u00fcssen. In welchen F\u00e4llen also eine entsprechende Reaktion des t\u00fcrkischen Pr\u00e4sidenten verst\u00e4ndlich und legitim gewesen w\u00e4re, weil es sich um eine massive Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung und strafrechtlich relevante Beleidigungen (in Versform) gehandelt h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Damit zielte Jan B\u00f6hmermann zumindest nicht prim\u00e4r auf die Herabsetzung einer Person, sondern auf eine Auseinandersetzung in der Sache ab. Es war damit B\u00f6hmermanns Antwort auf Erdogans Versuch, die nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/5.html\" title=\"Art. 5 GG\">Art. 5 Abs. 1 GG<\/a>\u00a0 verfassungsm\u00e4\u00dfig gesch\u00fctzte Meinungsfreiheit einzuschr\u00e4nken.<\/p>\n<p>Ob dar\u00fcber hinaus die vielen einzelnen, schwerwiegenden Beleidigungen und Schimpfw\u00f6rter aus dem Bereich der F\u00e4kalsprache im Gedicht tats\u00e4chlich auch noch von <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/5.html\" title=\"Art. 5 GG\">Art. 5 Abs. 1 GG<\/a> gedeckt sind oder ein sogenannter \u00dcberschu\u00df an an nicht mehr hinzunehmender Abwertung (vgl. BGH, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=GRUR%201977,%20801\" title=\"BGH, 01.02.1977 - VI ZR 204\/74: &quot;Halsabschneider&quot;\">GRUR 1977, 801<\/a>) gegeben ist, kann durchaus kontrovers diskutiert werden. Wenn man aber bedenkt, dass Erdogan selbst als Politiker gerne \u00e4u\u00dferst hart austeilt, als das Gegenteil von &#8220;zimperlich&#8221; und dar\u00fcber hinaus gerade auch nicht als ber\u00fchmter Verteidiger von Menschrechten gilt, muss er sich m\u00f6glicherweise auch ein erheblich \u00fcberh\u00f6htes Ma\u00df an Kritik gefallen lassen. Das Mittel der \u00dcbertreibung ist in der Satire und auch der Kunst sehr gel\u00e4ufig. Und die Kunstfreiheit nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/5.html\" title=\"Art. 5 GG\">Art. 5 Abs. 3 GG<\/a> springt der Meinunsgfreiheit in der Abw\u00e4gung unterst\u00fctzend beiseite.<\/p>\n<p>Was auch immer man von B\u00f6hmermann und seinem Gedicht halten mag, ein Ziel hat er auf jeden Fall erreicht. Er steht wieder im Mittelpunkt der Diskussion. Und das scheint er dringend zu ben\u00f6tigen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Weil der t\u00fcrkische Pr\u00e4sident Recep Tayyip Erdogan wegen eines kritischen Beitrags \u00fcber ihn in der Sendung &#8220;extra 3&#8221; den deutschen Botschafter Martin Erdmann einbestellte, hagelte es zu Recht Kritik. Der Beitrag war nach deutschem Recht eindeutig als Satire von der Presse- und Meingungsfreiheit gedeckt und stellte keine\u00a0Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung gegen\u00fcber dem t\u00fcrkischen Pr\u00e4sidenten dar. 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