{"id":24952,"date":"2016-02-01T06:27:53","date_gmt":"2016-02-01T05:27:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=24952"},"modified":"2017-04-07T10:11:34","modified_gmt":"2017-04-07T09:11:34","slug":"kein-atemlos-auf-wahlveranstaltungen-der-npd","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/kein-atemlos-auf-wahlveranstaltungen-der-npd\/","title":{"rendered":"Kein "Atemlos" auf Wahlveranstaltungen der NPD"},"content":{"rendered":"
Das Landgericht Erfurt hatte die Unterlassungsverf\u00fcgung zugunsten von Helene Fischer zun\u00e4chst ohne m\u00fcndliche Verhandlung antragsgem\u00e4\u00df erlassen, diese jedoch auf den Widerspruch der Verf\u00fcgungsbeklagten aufgehoben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verf\u00fcgung zur\u00fcckgewiesen. Zur Begr\u00fcndung hat es ausgef\u00fchrt, es sei nicht davon auszugehen, dass das unbefangene Publikum, dass das Lied w\u00e4hrend der Veranstaltung der Verf\u00fcgungsbeklagten h\u00f6rt, annehmen werde, dass die Verf\u00fcgungskl\u00e4gerin bewusst oder duldend im Wahlkampf der Verf\u00fcgungsbeklagten mitwirke oder deren politischen \u00dcberzeugungen nahestehe. Deshalb seien eine Ruf- oder Ansehensgef\u00e4hrdung und eine Verletzung des Pers\u00f6nlichkeitsrechts nicht gegeben. Wir berichteten.<\/a><\/p>\n Das Oberlandesgericht\u00a0Jena (OLG Jena,\u00a0Urteil v. 18.3.2015, Az.\u00a02 U 674\/14<\/a>) hat die Entscheidung des LG Erfurt im M\u00e4rz 2015 abge\u00e4ndert und die Verf\u00fcgung zu Lasten der NPD wieder erlassen.<\/p>\n
Neben\u00a0Wir sind Helden<\/a>\u00a0und die\u00a0H\u00f6hner<\/a>\u00a0hatte sich 2014 auch Helene Fischer<\/a>\u00a0gegen die Verwendung ihrer Lieder durch die NPD auf Wahlkampfveranstaltungen zur Wehr gesetzt. Letztendlich mit Erfolg.<\/p>\n