{"id":24912,"date":"2016-01-18T06:32:50","date_gmt":"2016-01-18T05:32:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=24912"},"modified":"2017-04-07T10:12:08","modified_gmt":"2017-04-07T09:12:08","slug":"abmahnung-wegen-verkaufs-von-lizenzkeys-bzw-produktschluesseln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/abmahnung-wegen-verkaufs-von-lizenzkeys-bzw-produktschluesseln\/","title":{"rendered":"Abmahnung von Softwarehersteller wegen Verkaufs von Lizenzkeys bzw. Produktschl\u00fcsseln"},"content":{"rendered":"[:de]\"\"<\/p>\n

Ein\u00a0Softwareunternehmen, das vornehmlich Grafiksoftware herstellt und vertreibt, versendet aktuell Abmahnungen wegen des Verkaufs\u00a0Lizenzkeys bzw. Produktschl\u00fcsseln im Internet.<\/p>\n

Abmahnung wegen verschiedener Sprachversionen einer\u00a0Software\u00a0<\/strong><\/p>\n

Gegenstand der Abmahnungen ist der Vorwurf einer angeblichen\u00a0Urheber-,\u00a0Markenrechtsverletzung bzw. einer irref\u00fchrenden Werbung. Der Hersteller\u00a0beanstandet zum Beispiel das Angebot einer im Internet herunter zu ladenden deutschen Sprachversion der Software durch einen Softwareh\u00e4ndler an Endverbraucher,\u00a0weil das Unternehmen\u00a0es nicht “autorisiere”, dass K\u00e4ufer eines englischsprachigen Box-Produkts die deutsche Sprachversion herunterladen und benutzen.<\/p>\n

Abmahnung des Herstellers wegen Verkauf per Download der Software\u00a0<\/strong><\/p>\n

Ein weiterer Vorwurf lautet, dass es gegen Urheberrecht bzw. Markenrecht versto\u00dfe, wenn H\u00e4ndler so genannte “Box-Produkte” – bestehend aus einer Software-DVD und einem\u00a0Serienschl\u00fcssel bzw. Lizenzkey – im Internet zum kauf anbieten und Kunden nach dem Kauf lediglich einen Downloadlink und den Serienschl\u00fcssel ohne Originalverpackung \u00fcbersenden. Damit werde die Einheit von DVD, Produktzettel und Originalverpackung aufgehoben und der Warenzustand verschlechtert. Urheberrechtliche oder markenrechtliche Ersch\u00f6pfung k\u00f6nnen daher nicht eintreten<\/p>\n

Urteil des LG Berlin nach “Green-IT” und “UsedSoft III” nicht mehr haltbar<\/strong><\/p>\n

Der Softwarehersteller\u00a0beruft sich in seinem Abmahnschreiben auf ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 10.3.2015, Az. 15 O 582\/14<\/a>, das die Rechtsauffassung zur mangelnden Ersch\u00f6pfung st\u00fctze. Was das Unternehmen\u00a0nicht mitteilt, ist, dass diese Entscheidung<\/p>\n