{"id":24616,"date":"2015-11-13T06:23:52","date_gmt":"2015-11-13T05:23:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=24616"},"modified":"2017-04-07T10:15:49","modified_gmt":"2017-04-07T09:15:49","slug":"lg-hamburg-erlaesst-einstweilige-verfuegung-gegen-russischen-softwarehersteller-wegen-rechtswidriger-ebay-veri-meldung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/lg-hamburg-erlaesst-einstweilige-verfuegung-gegen-russischen-softwarehersteller-wegen-rechtswidriger-ebay-veri-meldung\/","title":{"rendered":"LG Hamburg erl\u00e4sst einstweilige Verf\u00fcgung gegen russischen Softwarehersteller wegen rechtswidriger eBay-VeRI-Meldung"},"content":{"rendered":"

\"Achtung\"Gerade erst hatten wir dar\u00fcber berichtet<\/a>:<\/p>\n

Bei der Nutzung des eBay-VeRI-Programms ist Vorsicht geboten<\/strong><\/p>\n

Inhaber von Schutzrechten, oder Personen und\u00a0Unternehmen, die es meinen, zu sein, m\u00fcssen bei Mitteilungen \u00fcber die Verletzungen ihrer vermeintlichen Rechtspositionen gegen\u00fcber Dritten vorsichtig sein.<\/p>\n

So verf\u00fchrerisch es auch sein mag, so ganz ohne Abmahnung des angeblichen Verletzers und damit auch ohne entsprechende Gegenwehr zum Ziel, n\u00e4mlich zur Beseitigung missliebiger Angebote auf Onlineplattformen wie zum Beispiel eBay, gelangen zu k\u00f6nnen, so effektiv sind die rechtlichen M\u00f6glichkeiten des Betroffenen sich gegen diese Art der Anschw\u00e4rzung\u00a0zur Wehr zu setzen.<\/p>\n

Falsche Behauptungen k\u00f6nnen gerichtlich untersagt werden<\/strong><\/p>\n

Bereits 2013 haben wir eine\u00a0anzeigende Firma \u2013 einen, nach eigenen Angaben, registrierten \u201eHersteller, Distributor und Erstinverkehrbringer\u201c des im Ausland ans\u00e4ssigen Markeninhabers \u2013 wegen Behinderungswettbewerbs bzw. eines Eingriffs in den ausge\u00fcbten und eingerichteten Gewerbebetrieb in Anspruch genommen und eine einstweilige Verf\u00fcgung gegen sie erwirkt<\/a>.<\/p>\n

Softwarehersteller versuchen, den Handel mit gebrauchter Software zu unterbinden<\/strong><\/p>\n

Aktuell sind einmal wieder Softwarehersteller aktiv und versuchen, Onlineh\u00e4ndler am Angebot\u00a0ihrer Produkte auf einem zwar\u00a0rechtlich zwar zul\u00e4ssigen, ihnen aber unliebsamen Vertriebsweg zu hindern.<\/p>\n

Insbesondere Hersteller von Virenschutzsoftware versuchen regelm\u00e4\u00dfig, potentielle Kundschaft mit dem Werbeversprechen zu k\u00f6dern, dass die Software innerhalb des ersten Aktivierungszeitraums, der grunds\u00e4tzlich 1 Jahr betr\u00e4gt, nicht nur stetig aktualisiert, sondern auch jeweils auf\u00a0die aktuellste \u00a0Softwareversion upgedatet werden kann. An dieses Versprechen halten sich die Anbieter sp\u00e4ter aber nur ungern, wenn H\u00e4ndler sich dies im Rahmen des so genannten Gebrauchtsoftwarehandels zu nutze machen und \u00e4ltere Boxprodukte als komfortable Downloadversion mit dem Hinweis auf die Aktualiserungsm\u00f6glichkeit weiterverkaufen wollen.<\/p>\n

Da eine Abmahnung und eine gegebenfalls gerichtliche Inanspruchnahme aufw\u00e4ndig ist und vor allem auch Gegenwehr des Inanspruchgenommenen erwarten l\u00e4sst, bedienen sich Rechteinhaber verst\u00e4ndlicherweise lieber des von eBay entsprechend angepriesenen VeRI-Programms<\/a>. Dieses \u00a0dem in den USA nach dem 1998 von Bill Clinton in Kraft gesetzten\u00a0DMCA<\/a>\u00a0(Digital Millennium Copyright Act) unter\u00a0Section 512(c) Safe Harbor Provision geltenden\u00a0“Notice and Takedown” nachgebildete Verfahren \u00a0gew\u00e4hrt\u00a0Service-Providern eine Haftungsprivilegierung f\u00fcr\u00a0\u00a0Rechtsverletzungen, wenn sie \u2013 vereinfacht\u00a0gesagt \u2013 keine Kenntnis von der Rechtsverletzung haben und im Falle der Kenntniserlangung das betreffende Material unverz\u00fcglich entfernen.<\/p>\n

LG Hamburg verbietet eBay-VeRI-Meldung<\/strong><\/p>\n

Ein russischer Softwarehersteller hatte diesen bequemen Weg zu beschreiten versucht und zu Lasten eines Onlineh\u00e4ndlers im Rahmen des eBay-VeRI-Programms behauptet, dass dieser F\u00e4lschungen (“counterfeit products”) auf eBay anbiete. Da der H\u00e4ndler weder F\u00e4lschungen, noch ansonsten rechtswidrige Produkte angeboten hatte, wurde der Hersteller abgemahnt und gerichtlich in Anspruch genommen.<\/p>\n

Mit Erfolg. Das Landgericht Hamburg (LG Hamburg, Beschluss v. 4.11.2015, Az.\u00a0327 O 441\/15<\/a>) hat dem Hersteller nun verboten, gegen\u00fcber eBay zu behaupten, dass die betroffenen Angebote F\u00e4lschungen seien. Bei einem Versto\u00df droht der Antragsgegnerin ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR. Die Entscheidung ist im Wege einer einstweiligen\u00a0Verf\u00fcgung ergangen und hat daher bisher keine schriftlichen Gr\u00fcnde und ist nicht rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n

Offenlegung: Unsere Kanzlei hat die Antragstellerin\u00a0vertreten. (la)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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