{"id":24544,"date":"2015-10-30T06:58:53","date_gmt":"2015-10-30T05:58:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=24544"},"modified":"2017-04-07T10:16:42","modified_gmt":"2017-04-07T09:16:42","slug":"lg-hamburg-erlaesst-weitere-einstweilige-verfuegung-gegen-anlegerschutzkanzlei-wegen-irrefuehrender-e-mail","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/lg-hamburg-erlaesst-weitere-einstweilige-verfuegung-gegen-anlegerschutzkanzlei-wegen-irrefuehrender-e-mail\/","title":{"rendered":"LG Hamburg erl\u00e4sst weitere einstweilige Verf\u00fcgung gegen \u201cAnlegerschutzkanzlei\u201d wegen irref\u00fchrender E-Mail"},"content":{"rendered":"[:de]\"mail<\/p>\n

Wir berichten immer wieder dar\u00fcber:<\/p>\n

Rechtswidrige Werbema\u00dfnahmen von Anwaltskanzleien, insbesondere solcher, die sich auf das lukrative Gesch\u00e4ft des “Anleger-” bzw. “Verbraucherschutzes” spezialisiert haben.<\/p>\n

Eine \u00dcbersicht der alleine\u00a0durch uns gef\u00fchrten F\u00e4lle ist hier<\/a> zu finden.<\/p>\n

Manche Kollegen stellen das rechtswidrige Verhalten nach mehreren Unterlassungsverf\u00fcgungen nicht nur nicht ein, sondern intensivieren ihr Verhalten mit leichten Ver\u00e4nderungen\u00a0sogar noch, um die erstrebte Verunsicherung der Kunden der Unternehmen, auf die sich ihre Aktivit\u00e4ten konzentrieren, trotz der gerichtlichen Verbote aufrechterhalten zu k\u00f6nnen bzw. noch zu steigern.<\/p>\n

Das Risiko\u00a0in Gestalt von Gerichts- und Anwaltskosten bzw. Ordnungsgeldern bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die Unterlassungstitel werden dabei in der Hoffnung in Kauf genommen, im Wege einer Art “self fulfilling prophecy” ein Gesch\u00e4ftsmodell im Finanzsektor, das ein besonders gro\u00dfes Ma\u00df an Kundenvertrauen erfordert, m\u00f6glichst effektiv zu kritisieren und zu diskreditieren.\u00a0Die\u00a0Kunden sollen verunsichert\u00a0werden und glauben, es bestehe dringender\u00a0Handlungsbedarf. Die so provozierte Furcht um das Investment soll\u00a0bestehende Kunden \u00a0in die Arme der Anw\u00e4lte treiben, die alleine mit dem Pr\u00fcfungsauftrag – unabh\u00e4ngig von dessen Erfolgsaussichten – ihre Geb\u00fchren verdienen.<\/p>\n

Aber nicht nur das. Durch diese Akquisitionsmethoden kann auch der Vertrieb eines Kapitalanlageproduktes schwer und nachhaltig gest\u00f6rt werden. Potenzielle Kunden\u00a0werden in Bezug auf das betreffende Produkt recherchieren, die weit verbreitete Kritik zur Kenntnis nehmen und von einer Transaktion\u00a0absehen. Ein das Unternehmen zus\u00e4tzlich schw\u00e4chender Effekt, der “Anlegerschutzanw\u00e4lte” ebenfalls nicht unwillkommen ist.<\/p>\n

Oft kann es bestimmten Anw\u00e4lten offenbar nicht schnell genug gehen. Diese helfen dann mit aktiven Eingriffen in den Vertrieb nach.<\/p>\n

In einem aktuellen Fall hatte eine uns bereits aus zahlreichen anderen F\u00e4llen bekannte “Anlegerschutzkanzlei”\u00a0sich nicht darauf beschr\u00e4nkt, ihre Dienste \u00fcber die eigene Internetseite und Plattformen “passiv” auf rechtswidrige Weise anzupreisen, sondern Mitglieder des Vertriebs per E-Mail kontaktiert und diese so aktiv auf ihre unlautere Werbung\u00a0hingewiesen, um diese zu verunsichern.<\/p>\n

Die\u00a0nach erfolgloser Abmahnung beantragte\u00a0einstweilige Verf\u00fcgung wegen unlauterer, da irref\u00fchrender Werbung, erliess\u00a0das Landgericht Hamburg umgehend \u00a0(LG Hamburg, Beschluss v. 26.10.2015, Az.\u00a0312 O 502\/15<\/a>). Bei Zuwiderhandlung droht der Kanzlei ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR. Die Entscheidung enth\u00e4lt keine Begr\u00fcndung ist nicht rechtskr\u00e4ftig. Der\u00a0Streitwert wurde mit 25.000 EUR festgesetzt. (la)<\/p>\n

(Hinweis in eigener Sache: Unsere Kanzlei hat die Antragstellerin\u00a0vertreten.)<\/em><\/p>\n

(Bild: \u00a9 muuraa\u00a0\u2013 Fotolia.com)[:]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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