{"id":24542,"date":"2015-11-02T16:39:12","date_gmt":"2015-11-02T15:39:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=24542"},"modified":"2017-04-07T10:16:35","modified_gmt":"2017-04-07T09:16:35","slug":"prince-kindervideos-auf-youtube-und-das-ebay-veri-programm","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/prince-kindervideos-auf-youtube-und-das-ebay-veri-programm\/","title":{"rendered":"Prince, Kindervideos auf YouTube und das eBay-VeRI-Programm"},"content":{"rendered":"

\"YouTubeLogo\"Das US-amerikanische Berufungsgericht f\u00fcr den 9. Gerichtsbezirk (bestehend aus Alaska,\u00a0Arizona,\u00a0Guam,\u00a0Hawaii,\u00a0Idaho,\u00a0Kalifornien,\u00a0Montana, Nevada,\u00a0N\u00f6rdliche Marianen,\u00a0Oregon und\u00a0Washington) mit Sitz in San Francisco hat im Fall “Lenz vs. Universal Music” eine interessante Entscheidung (“opinion”) ver\u00f6ffentlicht Lenz v. Universal Music Corp<\/em>., Nos. 13-16106, 13-16107, 2015 WL 5315388 (9th Cir. Sept. 14, 2015)<\/a>.<\/p>\n

Das “Notice and Taktdown”-Verfahren gibt es auch in Deutschland<\/strong><\/p>\n

Es geht\u00a0um das in Grundz\u00fcgen auch Deutschland praktizierte Verfahren, mit dem Bereitsteller fremder Inhalte (Host-Provider)\u00a0vom Rechteinhaber auf Rechtsverletzungen auf der jeweiligen Plattform (z.B. eBay, Facebook, Google oder eben auch YouTube) aufmerksam gemacht und damit haftungsbegr\u00fcndend in Kenntnis gesetzt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n

\u00c4hnlich wie in dem von der deutschen Rechtssprechung entwickelten Modell der St\u00f6rerhaftung, ist auch in den USA nach dem 1998 von Bill Clinton in Kraft gesetzten DMCA<\/a> (Digital Millennium Copyright Act) unter\u00a0Section 512(c) Safe Harbor Provision geregelt, dass Service-Provider wegen Urheberrechtsverletzungen dann nicht haften, wenn sie – vereinfacht\u00a0gesagt – keine Kenntnis von der Rechtsverletzung haben und im Falle der Kenntniserlangung das betreffende Material unverz\u00fcglich entfernen.<\/p>\n

Ein wichtiger Bestandteil dieser Inkenntnissetzung durch den Rechteinhaber ist die Best\u00e4tigung gem. Section 512(c) 3.A.(v), dass diese in gutem Glauben an die mangelnde Berechtigung\u00a0bzw. die Rechtswidrigkeit der Nutzung erfolgt.<\/p>\n

eBay hat dieses Verfahren als US-amerikanisches Unternehmen zum Beispiel im Rahmen seines \u00a0“VeRI-Programms”<\/a>\u00a0entsprechend den Vorgaben des DMCA auch in Deutschland umgesetzt.<\/p>\n

Nutzung urheberrechtlich gesch\u00fctzter Werke kann unter “fair use” zul\u00e4ssig sein<\/strong><\/p>\n

Das US-amerikanische Berufungsgericht f\u00fcr den 9. Gerichtsbezirk hat nun entschieden, dass zu dieser Nutzungsberechtigung auch die\u00a0dem US-Amerikanischen Recht eigene “fair use”-Regelung z\u00e4hlt und Rechteinhaber diese bei ihren Meldungen ber\u00fccksichtigen m\u00fcssen.<\/p>\n

Danach\u00a0kann\u00a0die Wiedergabe urheberrechtlich gesch\u00fctzten Materials zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung und der Wissenschaft ausnahmsweise auch ohne Zustimmung des Urhebers zul\u00e4ssig sein. Ob eine Verwendung urheberrechtlich gesch\u00fctzten Materials angemessen ist oder nicht, ist im Einzelfall abzuw\u00e4gen. Eine gute Einf\u00fchrung zu “fair use” gibt Wikipedia.<\/a><\/p>\n

Mutter wehrte sich gegen L\u00f6schung eines\u00a0Kindervideos: Lenz vs. Universal Music<\/strong><\/p>\n

In dem\u00a0vom Gericht behandelten Fall ging es um einen Sachverhalt, wie er seit der Existenz der Videoplattform YouTube t\u00e4glich millionenfach passiert: Nutzer laden selbstgemachte Videos hoch, die mit ihrer Lieblingsmusik hinterlegt sind. Hier hatte eine Mutter \u2014 Stephanie Lenz \u2014 \u00a0ein Video ihrer Kinder hochgeladen, in dem diese\u00a0in der K\u00fcche spielen und zum Lied\u00a0Let\u2019s Go Crazy <\/em>von\u00a0<\/em>Prince singen und tanzen. An einer Stelle im Video fragt die Mutter ihren 13 Monate alten Sohn, wie er die Musik finde, worauf dieser im Takt auf und ab wippt und ein Pl\u00fcschtier hochh\u00e4lt. W\u00e4hrenddessen ist im Hintergrund deutlich die Musik von Prince zu h\u00f6ren. Das Video kann hier<\/a> angesehen werden.<\/p>\n

Universal Music, das Unternehmen, das die Rechte von Prince verwaltete, meldete das Video als rechtsverletzend an YouTube im Rahmen einer “Takedown Notification”, hatte aber vorher nicht explizit\u00a0gepr\u00fcft, ob die konkrete Verwendung unter “fair use” zul\u00e4ssig sein k\u00f6nnte. YouTube l\u00f6schte das Video daraufhin.<\/p>\n

Rechteinhaber schulden Schadensersatz bei unberechtigter L\u00f6schung<\/strong><\/p>\n

Die Mutter\u00a0wehrte sich gegen die L\u00f6schung und erreichte, dass das Video wiederhergestellt wurde. Zus\u00e4tzlich reichte sie \u00a0eine Klage gem. Section 512(f) gegen Universal Music\u00a0wegen falscher Angaben in der L\u00f6schungsaufforderung gegen \u00a0YouTube ein. Danach kann derjenige, der von einer unberechtigten L\u00f6schung betroffen ist, vom Rechteinhaber Schadensersatz und Erstattung seiner Anwaltskosten verlangen (Eine Idee \u00fcbrigens, die der deutsche Gesetzgeber \u00e4hnlich in \u00a7 97a Abs. 4 UrhG<\/a> umgesetzt hat. Dort ist geregelt, dass der wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung unberechtigt Abgemahnte Schadensersatz verlangen kann.)<\/p>\n

Nachdem die erste Instanz die Klage\u00a0abgewiesen hatte, entschied das Berufungsgericht, dass der Rechteinhaber vor der L\u00f6schungsmitteilung mit Hinblick auf seinen “guten Glauben” an die Rechtsverletzung sorgf\u00e4ltig pr\u00fcfen m\u00fcsse, ob die betreffende Nutzung unter “fair use” fallen k\u00f6nnte. Ein Jury m\u00fcsse dann im Ernstfall pr\u00fcfen, ob die Pr\u00fcfungsbem\u00fchungen ausreichend waren oder nicht, um den “guten Glauben” herzustellen.<\/p>\n

Kein Schadensersatz: Universal Music handelte nicht grob fahrl\u00e4ssig<\/strong><\/p>\n

Im Ergebnis hatte die Klage der Mutter dennoch keinen Erfolg, da das Gericht der Meinung war, dass ein lediglich leicht fahrl\u00e4ssige Fehleinsch\u00e4tzung des Rechtsinhabers der Frage, ob ein Fall des “fair use” vorliegen k\u00f6nnte, nicht ausreicht, um den “guten Glauben” zu ersch\u00fcttern. Frau Lenz habe nicht darlegen k\u00f6nnen, dass Universal Music seine Pr\u00fcfpflichten grob fahrl\u00e4ssig verletzt hatte. Interessanterweise musste das Gericht keine Feststellungen zur Frage der “fair use” als solche treffen.<\/p>\n

Das Gericht gibt den Rechteinhaber auch eine Anleitung mit, wie bei der Pr\u00fcfung rechtsverletzenden Materials vorgegangen werden sollte, um den Sorgfaltsanforderungen\u00a0gerecht zu werden. W\u00e4hrend keine intensive Pr\u00fcfung durchgef\u00fchrt werden m\u00fcsse, spreche aber viel daf\u00fcr, dass neben automatischen Filtersystemen auch eine manuelle Pr\u00fcfung notwendig sein k\u00f6nne.<\/p>\n

Was hat das mit dem eBay-VeRI-Programm zu tun?<\/strong><\/p>\n

Auch in Deutschland sind\u00a0die Betroffenen den\u00a0L\u00f6schungen vermeintlich rechtswidriger Ver\u00f6ffentlichungen nicht schutzlos ausgeliefert. In unserer Beratungspraxis geht es weniger um Privatpersonen, die sich gegen L\u00f6schungen wehren m\u00f6chten, sondern um Onlineh\u00e4ndler, sie sich ungerechtfertigten Sperrungen ihrer Angebote auf eBay, Amazon etc. ausgesetzt sehen.<\/p>\n

Bereits 2013 haben wir eine\u00a0anzeigende Firma \u2013 einen, nach eigenen Angaben, registrierten \u201eHersteller, Distributor und Erstinverkehrbringer\u201c des im Ausland ans\u00e4ssigen Markeninhabers \u2013 wegen Behinderungswettbewerbs bzw. eines Eingriffs in den ausge\u00fcbten und eingerichteten Gewerbebetrieb in Anspruch genommen und eine einstweilige Verf\u00fcgung gegen sie erwirkt. Das angerufene Landgericht Bremen gab der Antragsgegnerin auf,<\/p>\n

es bei Meidung eines vom Gericht f\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,<\/p>\n

gegen\u00fcber dem Betreiber der Internetplattform eBay w\u00f6rtlich oder sinngem\u00e4\u00df, insbesondere im Rahmen des von eBay bereitgestellten Verifizierten Rechteinhaber-Programms (VeRI) zu behaupten und\/oder behaupten zu lassen, dass der Antragsteller durch seine auf eBay eingestellten Angebote die Wort-\/Bildmarke [\u2026] verletze und\/oder solche Behauptungen Dritter an den bezeichneten Empf\u00e4nger weiterzuleiten, wie dies insbesondere in Bezug auf das aus Anlage ASt1 ersichtliche Angebot des Antragstellers geschehen ist.<\/p><\/blockquote>\n

Details k\u00f6nnen hier<\/a> nachgelesen werden.<\/p>\n

(la)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Das US-amerikanische Berufungsgericht f\u00fcr den 9. Gerichtsbezirk (bestehend aus Alaska,\u00a0Arizona,\u00a0Guam,\u00a0Hawaii,\u00a0Idaho,\u00a0Kalifornien,\u00a0Montana, Nevada,\u00a0N\u00f6rdliche Marianen,\u00a0Oregon und\u00a0Washington) mit Sitz in San Francisco hat im Fall “Lenz vs. Universal Music” eine interessante Entscheidung (“opinion”) ver\u00f6ffentlicht Lenz v. Universal Music Corp., Nos. 13-16106, 13-16107, 2015 WL 5315388 (9th Cir. Sept. 14, 2015). Das “Notice and Taktdown”-Verfahren gibt es auch in Deutschland […]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,3382,5,15],"tags":[33,3012,40,248,898,2373],"class_list":["post-24542","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-magazin","category-kurioses-und-interessantes","category-urheber-designrecht","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","tag-abmahnung","tag-urheberrecht","tag-storerhaftung","tag-ebay","tag-youtube","tag-veri-programm"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/24542","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=24542"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/24542\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=24542"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=24542"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=24542"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}