{"id":245,"date":"2007-10-18T00:03:00","date_gmt":"2007-10-17T22:03:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=245"},"modified":"2023-06-14T00:45:23","modified_gmt":"2023-06-13T22:45:23","slug":"mit-gunther-jauch-und-stern-tv-in-die-30-jahrige-haftungsfalle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/mit-gunther-jauch-und-stern-tv-in-die-30-jahrige-haftungsfalle\/","title":{"rendered":"Mit G\u00fcnther Jauch und Stern-TV in die 30-j\u00e4hrige Haftungsfalle"},"content":{"rendered":"<p><!--:de-->Heute Abend war es wieder soweit. Nachdem letzte Woche der Vertreter der Musikindustrie, Rechtsanwalt Rasch und der Vertreter des &#8220;kleinen Mannes&#8221; Rechtsanwalt Solmecke sich bei G\u00fcnther Jauch in der Sendung Stern-TV \u00fcber die &#8220;Abmahnwellen&#8221; wegen illegaler Down- bzw. Uploads stritten, waren heute Abend ein Staatsanwalt, der laut Stern-TV die &#8220;Abmahnpraxis&#8221; der Musikindustrie f\u00fcr ungerechtfertigt und ein IT-Experte, der die Gerichtsentscheidungen f\u00fcr nicht nachvollziehbar h\u00e4lt und nat\u00fcrlich wieder Rechtsanwalt Solmecke am Start.<\/p>\n<p>Stern-TV greift das Thema nach eigenem Bekunden ein weiteres Mal auf, da die Reaktionen des Publikums \u00fcberw\u00e4ltigend waren. Das ist nachvollziehbar. Denn wann bekommt man schlie\u00dflich den Kampf Gut gegen B\u00f6se im Reality-Format geboten? Und dazu noch mit Happy End?<\/p>\n<p>Mit der Pr\u00e4sentation von Aufsehen erregenden Zahlen wie 50.000 Abmahnungen pro Jahr und Kosten von bis zu 10.000,00 EUR pro Abmahnung erhitzt man dramaturgisch effektvoll die Gem\u00fcter, um dann ganz wie ein seri\u00f6ses Verbrauchermagazin L\u00f6sungen anzubieten.<\/p>\n<p>Stern-TV gew\u00e4hrt den &#8220;Opfern&#8221; der Musikindustrie auf der hauseigenen Webseite unter Zusammenarbeit mit der K\u00f6lner Kanzlei Wilde &amp; Beuger &#8211; nat\u00fcrlich kostenfreien &#8211; Rechtsrat in Gestalt einer &#8220;vorbeugenden Unterlassungserkl\u00e4rung&#8221;, die man ungefragt gegen\u00fcber der Musikindustrie abgeben solle. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/2007\/10\/unterlassungserklarung-nach-upload-bei-gunther-jauch-zum-download\/\">Wir berichteten<\/a>. Damit spare man &#8220;zumindest die immensen Rechtsanwaltskosten&#8221;, denn man k\u00f6nne nach Eingang der Unterlassungserkl\u00e4rungen bei der Musikindustrie &#8220;nicht mehr kostenpflichtig abgemahnt werden&#8221;.<\/p>\n<p>An der Zweckm\u00e4\u00dfigkeit einer solchen Vorgehensweise kommen einem Juristen erhebliche Zweifel. Denn abgesehen von dem Problem, dass man damit gegebenenfalls schlafende Hunde weckt (nicht ohne Grund sagte Rechtsanwalt Rasch in der letzten Sendung auf die Empfehlung Solmeckes, eine vorbeugende Unterlassungserkl\u00e4rung abzugeben, schlicht &#8220;gerne!&#8221;) wird v\u00f6llig \u00fcbersehen, dass eine solche Erkl\u00e4rung ausschlie\u00dflich f\u00fcr so genannte &#8220;St\u00f6rer&#8221; in Betracht kommt, also nicht f\u00fcr T\u00e4ter der Urheberrechtsverletzung. Der T\u00e4ter haftet n\u00e4mlich &#8211; wie auch auf der Stern-TV-Seite ausgef\u00fchrt &#8211; neben Unterlassung auch auf Schadensersatz. Und der Schadensersatz umfasst selbstverst\u00e4ndlich auch die Rechtsanwaltskosten, die schon bei der Bearbeitung des Falles in einem Stadium anfallen, in dem der Verletzer namentlich noch nicht bekannt ist und von der Staatsanwaltschaft wom\u00f6glich erst ermittelt wird. Die Behauptung, dass man durch die Abgabe einer Unterlassungserkl\u00e4rung in jedem Fall die Rechtsanwaltskosten spart, ist also schlicht falsch. Genauso falsch wie der gestern mehrmals ge\u00e4u\u00dferte Hinweis, dass &#8220;der Download&#8221; nie <a href=\"http:\/\/bundesrecht.juris.de\/urhg\/__106.html\">strafbar<\/a> sein k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Bezeichnenderweise h\u00e4lt es Stern-TV f\u00fcr notwendig, darauf hinzuweisen, dass man sich einen fachlich versierten Anwalt wenden solle, wenn man in Bezug auf die vorbeugende Unterlassungserkl\u00e4rung unsicher sei. Der Begriff Unsicherheit trifft das Gef\u00fchl beim Lesen der vorgefertigten Erkl\u00e4rung nicht ganz. Fassungslosigkeit w\u00e4re schon eher richtig.<\/p>\n<p>Jemand, der sich auf dem Gebiet auskennt, w\u00fcrde die Betroffenen n\u00e4mlich darauf hinweisen, dass die bei Stern-TV angebotene Unterlassungserkl\u00e4rung viel zu weitgehend gefasst sein d\u00fcrfte.<\/p>\n<p>Und dies in zweierlei Hinsicht:<\/p>\n<p>Dass sich die Unterlassungsverpflichtung nicht nur auf konkrete einzelne Musikst\u00fccke sondern auf das gesamte Repertoire des jeweiligen Unternehmens bezieht, darauf weist Stern-TV wenigstens noch hin. Das lie\u00dfe sich noch vor dem Hintergrund verschmerzen, dass man zum Zeitpunkt der Abgabe der vorbeugenden Erkl\u00e4rung nicht genau wei\u00df, ob und in welchem Umfang die Musikindustrie von den illegalen Down- bzw. Uploads Kenntnis hat. Die Risiken, die von einer solchen Erkl\u00e4rung 30 Jahre lang ausgehen, sind dennoch immens und wiegen die Vorteile nicht auf.<\/p>\n<p>Die Kinnlade f\u00e4llt einem auf dem Gebiet des Wettbewerbs- bzw. Urheberrechts t\u00e4tigen Anwalt jedoch sp\u00e4testens herunter, wenn man liest, dass die vorformulierte Erkl\u00e4rung das Einverst\u00e4ndnis des Schuldners enth\u00e4lt, bei mehreren Verst\u00f6\u00dfen darauf zu verzichten, diese zu einem einzigen Versto\u00df mit nur der Verwirkung einer Vertragsstrafe zusammenzufassen. Denn nichts anderes bedeutet die f\u00fcr den Laien eher unverst\u00e4ndliche Wendung &#8220;Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs&#8221;. Auf eine solche Verselbstst\u00e4ndigung eines jeden Versto\u00dfes hat der Gl\u00e4ubiger jedoch keinen Anspruch. F\u00fcr den Schuldner ist sie auch nicht sinnvoll. Im Gegenteil. Die Rechtsprechung w\u00fcrde n\u00e4mlich auch bei mehreren heruntergeladenen Liedern nicht von mehreren Verst\u00f6\u00dfen, sondern im Rahmen einer &#8220;nat\u00fcrlichen Handlungseinheit&#8221; grunds\u00e4tzlich von einem Versto\u00df und somit auch nur von einer Vertragsstrafe ausgehen. Nicht jedoch dann, wenn der Schuldner auf diese M\u00f6glichkeit verzichtet, wie Stern-TV es vorschl\u00e4gt. Um es einmal im Stil des Boulevardjournalismus auszudr\u00fccken: Beliebter Fernsehmoderator empfiehlt Millionen von Eltern Minderj\u00e4hriger, der Musikindustrie 30 Jahre lang f\u00fcr jeden einzelne heruntergeladene Musikst\u00fcck jeweils horrende Vertragsstrafen zu zahlen. Wenn das mal nicht Stoff f\u00fcr eine Stern-TV-Sendung w\u00e4re.<\/p>\n<p>Vielleicht kann Stern-TV in Zukunft tats\u00e4chlich einmal \u00fcber die Opfer dieser &#8220;Beratung&#8221; berichten. Mich w\u00fcrde neben der Gesamth\u00f6he der in der Zwischenzeit verwirkten Vertragsstrafen interessieren, wer dann in der Expertenrunde sitzen wird. Viele von uns leben dann schon gar nicht mehr. Die Unterlassungserkl\u00e4rung gilt schlie\u00dflich 30 Jahre.<\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Heute Abend war es wieder soweit. 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