{"id":24420,"date":"2015-10-15T06:22:34","date_gmt":"2015-10-15T05:22:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=24420"},"modified":"2017-04-07T10:17:46","modified_gmt":"2017-04-07T09:17:46","slug":"eigener-e-mail-verkehr-als-auswertungsstoff-fuer-google-kontextwerbung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/eigener-e-mail-verkehr-als-auswertungsstoff-fuer-google-kontextwerbung\/","title":{"rendered":"Eigener E-Mail-Verkehr als Auswertungsstoff f\u00fcr Google-Kontextwerbung"},"content":{"rendered":"
<\/p>\n
Das russische Nachrichtenportal rbc.ru\u00a0berichtete<\/a>\u00a0k\u00fcrzlich von einem interessanten Gerichtsverfahren, das ein aus Jekaterinburg stammender Jurist gegen das russische Tochterunternehmen des Google-Konzerns gef\u00fchrt habe.<\/p>\n Strafe f\u00fcrs Mitlesen<\/strong><\/p>\n Im Verfahren vor Moskauer Gerichten habe der Kl\u00e4ger in der zweiten Instanz erreichen k\u00f6nnen, dass es dem Unternehmen aufgegeben worden sei, das \u201eMitlesen\u201c des \u00fcber den gmail-Account gef\u00fchrten Korrespondenz des Kl\u00e4gers zu unterlassen und an diesen\u00a0eine Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 50.000,00 Rubel (ca. 690,00 Euro) zu zahlen.<\/p>\n Google hatte Adwords-Werbung auf E-Mail-Inhalt abgestimmt<\/strong><\/p>\n Der Grund f\u00fcr die rechtliche Auseinandersetzung habe\u00a0darin bestanden,\u00a0dass der Kl\u00e4ger festgestellt habe, dass die im Rahmen seines E-Mail-Accounts eingeblendete AdWords-Werbung auf die Inhalte seines dar\u00fcber gef\u00fchrten Nachrichtenwechsels abgestimmt gewesen sei. So habe er zum Beispiel einen Besuch beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte geplant und diesbez\u00fcglich einige E-Mails ausgetauscht, in welchen von der bevorstehenden Reise die Rede gewesen sei. Kurz darauf sei er darauf aufmerksam geworden, dass innerhalb seines Accounts Werbeanzeigen zu Visa-Beantragung und Hotelangebote f\u00fcr Stra\u00dfburg eingeblendet\u00a0werden.<\/p>\n Mitlesen stellt Pers\u00f6nlichkeistrechtsverletzung dar <\/strong><\/p>\n Durch dieses Verhalten sah sich der Kl\u00e4ger in seinen Pers\u00f6nlichkeitsrechten verletzt. Auch liege ein Versto\u00df gegen das Briefgeheimnis vor. Diese Auffassung habe nun offenbar auch das angerufene Gericht zweiten Instanz geteilt. Gleichzeitig\u00a0habe es die Passivlegitimation des in Anspruch genommenen Tochterunternehmens best\u00e4tigt, welches in Russland wohl \u00e4hnliche Funktionen wie die Google Deutschland GmbH in der Bundesrepublik wahrnimmt. Den (auch f\u00fcr andere Gro\u00dfunternehmen\u00a0\u00fcblichen<\/a>) Einwand des Google-Konzerns, dass das verklagte Tochterunternehmen weder in Bezug auf den gmail-Account und noch im Zusammenhang mit den\u00a0AdWords-Werbeanzeigen irgendwelche Leistungen erbringe und die in den USA ans\u00e4ssige Google Inc. daher die richtige Anspruchsgegnerin gewesen w\u00e4re, habe das Gericht nicht gelten lassen.<\/p>\n Da mit guten Gr\u00fcnden anzunehmen ist, dass Google nicht nur in russischer Sprache \u201emitliest\u201c, stellt sich die naheliegende Frage, ob man derartigen Praktiken beispielsweise auch auf dem deutschen Boden Einhalt gebieten k\u00f6nnte. Denn der Umstand, dass man einen fremden Dienst zum Verfassen, Versenden und gegebenenfalls Archivieren der pers\u00f6nlichen Korrespondenz nutzt, gibt dem Anbieter dieses Dienstes f\u00fcr sich genommen noch lange kein Recht, auf den Inhalt dieser Korrespondenz nach eigenem Gutd\u00fcnken zuzugreifen, ihn auszuwerten und zu beliebigen kommerziellen oder sonstigen nicht n\u00e4her bekannten Zwecken zu nutzen.<\/p>\n Haftet Google auch in Deutschland?<\/strong><\/p>\n Ein solches Recht ist insbesondere nicht aus dem Anspruch des Google-Konzerns auf allgegenw\u00e4rtige Pr\u00e4senz in unserem Alltagleben und auch nicht daraus herzuleiten, dass die benannten Dienste f\u00fcr die gmail-Account-Inhaber kostenlos zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\n Selbst wenn \u2013 was anzunehmen ist \u2013 Google sich die betreffenden Berechtigungen innerhalb der einschl\u00e4gigen Nutzungsbedingungen einr\u00e4umen l\u00e4sst, bedeutet auch dies noch nicht, dass die dortigen Klauseln tats\u00e4chlich rechtskonform sind und einer entsprechenden Inhaltskontrolle standhalten w\u00fcrden. Dies w\u00e4re vielmehr in jedem Einzelfall sorgf\u00e4ltig zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n