{"id":24408,"date":"2015-10-19T06:20:28","date_gmt":"2015-10-19T05:20:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=24408"},"modified":"2017-04-07T10:17:36","modified_gmt":"2017-04-07T09:17:36","slug":"lhr-erwirkt-weiteres-verbot-gegen-anlegerschutzkanzlei-wegen-pauschaler-herabsetzung-eines-geschaeftsmodells","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/lhr-erwirkt-weiteres-verbot-gegen-anlegerschutzkanzlei-wegen-pauschaler-herabsetzung-eines-geschaeftsmodells\/","title":{"rendered":"LHR erwirkt weiteres Verbot gegen \u201cAnlegerschutzkanzlei\u201d wegen pauschaler Herabsetzung eines Gesch\u00e4ftsmodells"},"content":{"rendered":"
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Kapitalanlagerecht ist f\u00fcr gesch\u00e4ftst\u00fcchtige Anw\u00e4lte ein lukratives Feld.<\/p>\n
Aufgrund der oft hohen Investitionssummen existieren dementsprechend zahlreiche potentielle Mandanten, deren \u201cBetreuung\u201d aufgrund der Vergleichbarkeit der F\u00e4lle keine individuell abgestimmte anwaltliche Arbeit im Einzelfall erfordert, sondern oft mithilfe von vorgefertigten Schreiben und Klageschriften \u201cgeleistet\u201d werden kann.<\/p>\n
Hinzukommt, dass viele Anleger eine Rechtsschutzversicherung haben, die die Kosten der anwaltlichen Beratung \u2013 unabh\u00e4ngig von deren Erfolg \u2013 \u00fcbernehmen.<\/p>\n
Bereits im Jahr\u00a02014 hatten wir \u00fcber mehrere\u00a0F\u00e4lle berichtet, in denen \u201cAnlegerschutzkanzleien\u201d mit zweifelhaften Methoden auf Mandantenfang gegangen waren.<\/p>\n
Siehe zum Beispiel:<\/p>\n
Da das Berufsrecht der Anwaltswerbung gewisse Schranken setzt, zweifelnde Anleger meist nicht auf den Kopf gefallen sind und allzu dreisten Mandantenfang schnell als solchen erkennen und nicht \u201canbei\u00dfen\u201d, versuchen manche Kollegen, ihrer Werbung im Gewand einer \u201cSchutzgemeinschaft\u201d, die in Wirklichkeit keine ist, mehr Seriosit\u00e4t zu verleihen. Dieses Vorgehen hat das Landgericht Hamburg in der Vergangenheit bereits\u00a0verboten:<\/p>\n
Aber auch eine zum Beispiel in Gestalt eines “Anlegerschutzvereins” tats\u00e4chlich\u00a0existierende Schutzgemeinschaft muss sich an wettbewerbsrechtliche Regeln halten, wenn sie mit Beitr\u00e4gen auf ihrer Internetseite versucht Mitglieder zu werben oder Rechtsanw\u00e4lten Mandanten zuzuf\u00fchren:<\/p>\n
In einem aktuellen Fall hatte eine uns bereits aus zahlreichen anderen F\u00e4llen bekannte “Anlegerschutzkanzlei” eine erstinstanzliche und nicht rechtskr\u00e4ftige Gerichtsentscheidung in einem Einzelfall dazu missbraucht, das Gesch\u00e4ftsmodell der Antragstellerin pauschal herabzuw\u00fcrdigen, um sodann\u00a0davor zu “warnen” und bestehende und potentielle Mandanten zur Inanspruchnahme einer Rechtsberatung zu bewegen.<\/p>\n